YouTube-Thread für kurze Fragen

  • Ich habe die Tage auch mal testweise den Adblocker auf YouTube deaktiviert. Die Werbung ist sowas von penetrant. Vorm Video teilweise nicht überspringbare Werbung, dann währenddessen Werbepausen und ständig kleine Banner, die sich über einem Drittel des Bildschirms erstrecken. Zwar wegklickbar, aber die kommen ständig wieder. Ein Graus :/ YouTube ohne Adblocker, niemals ernsthaft.

  • Auf dem Smart TV geht es immerhin noch einigermaßen und ich habe mir schon angewöhnt, auf das doppelte "Wird geladen" zu achten. Wenn das nämlich doppelt erscheint, kommt erst ein Werbespot, den ich dann mit der Zurück-Taste einfach abbreche.


    Ist halt nur doof, dass das früher etwa ein Mal pro Video passierte, mittlerweile fünf Mal. :rolleyes:

  • Ich deaktiviere den nur bei den kleineren Youtubern die mir gefallen. So wie aktuell bei Studio Winthor und den Vids von Lucrezia. Denen gönne ich dann das sie auch ein bissl davon profitieren.


    Aber es ist teilweise schon ganz schön penetrant...gestern z.b. hatte ich nen Video mit nen 5 Minuten langen Spot. Gut, der war zwar überspringbar, aber das ist schon ganz schön überzogen...

  • Die letzten Videos von VintageBeef hatten meistens

    • einen unüberspringbaren 10-Sekunden-Spot vorneweg
    • einen überspringbaren 3-Minuten-Spot nach den ersten fünf Minuten
    • einen anderen überspringbaren 3-Minuten-Spot nach der siebten Minute
    • den ersten überspringbaren 3-Minuten-Spot nach der zehnten Minute erneut
    • einen anderen überspringbaren 5-Minuten-Spot nach der 15. Minute
    • und am Ende des Videos noch einen unüberspringbaren 30-Sekunden-Spot.

    Ganz ehrlich, wer sich so was freiwillig antut, ist entweder brutal spendabel oder hat eine Toleranzgrenze, von der ich nur träumen kann. 8|

  • Ich berichtete lediglich aus eigener Erfahrung.


    Und ich wiederlege deine Erfahrung das es nicht so ist :P
    Obwohl der Satz "Aber der gelbe Button kommt erst dann, wenn das Video wirklich veröffentlicht" eine Behauptung ist.
    Vielleicht hättest du noch erwähnen sollen das es bei dir bis jetzt nur bei Veröffentlichung war oder glaubst das es nur bei der Veröffentlichung ist. ^^

  • Dein Arbeitgeber kann dich auch kündigen mit einer Frist.


    Na ja, kommt auch die Größe des Unternehmens an, bei dem du arbeitest. Bei ganz kleinen Unternehmen kann der Geschäftsführer / Gesellschafter wirklich wirklich recht frei handeln. Bei größeren wird's aber deutlich schwieriger. Arbeitnehmer, die arbeitsfähig und arbeitswillig sind und sich nichts zu Schulden kommen lassen, wirst du (zu Recht) nur schwer los.


    Hier mal kurz aus Tante WIki zitiert:


    Betriebsbedingte Kündigung
    Der Arbeitgeber kann betriebsbedingt kündigen, wenn er aufgrund seiner Unternehmerentscheidung beschlossen hat, Arbeitsplätze abzubauen oder seinen Betrieb ganz oder teilweise stillzulegen. Dies erfordert regelmäßig eine vorherige Sozialauswahl unter den vergleichbaren Arbeitnehmern. Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat eines Unternehmens werden insbesondere in Betrieben der Großindustrie, aber auch im öffentlichen Dienst, betriebsbedingte Kündigungen oft ausgeschlossen, zum Teil abhängig von einer Mindestbeschäftigungsdauer der jeweiligen Mitarbeiter.


    Verhaltensbedingte Kündigung
    Eine verhaltensbedingte Kündigung ist gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitnehmer – in der Regel nach dem Erhalt einschlägiger Abmahnungen[5] – weiterhin schuldhaft arbeitsvertragswidrig verhält (beispielsweise wiederholtes Zuspätkommen). Ein wichtiger Kündigungsgrund wurde in den vergangenen Jahren auch der Internetmissbrauch am Arbeitsplatz. Darunter versteht die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung in der Regel gegen ein ausdrückliches Verbot wiederholt und beharrlich erfolgtes Internetsurfen zu privaten Zwecken mit Hilfe des beruflichen Internetzugangs.[6] Belästigungen von anderen Beschäftigten (Stalking) kann ebenfalls ein Kündigungsgrund sein.[7]
    Da die verhaltensbedingte Kündigung regelmäßig eine 12-wöchige Sperrzeit bei Arbeitslosengeld I auslöst (die Arbeitsagenturen überprüfen üblicherweise nicht, ob die Kündigung tatsächlich rechtens ist), ist sie im Arbeitsgerichts­prozess häufig besonders umstritten. Die verhaltensbedingte Kündigung wird oft als außerordentliche Kündigung ausgesprochen (siehe weiter unten).


    Personenbedingte Kündigung
    Personenbedingte Gründe liegen in der Person des Arbeitnehmers, sie sind im Allgemeinen von ihm nicht steuerbar. Im Gegensatz zur verhaltensbedingten Kündigung ist deshalb eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich.
    Beispiele sind langandauernde Krankheit, häufige Kurzerkrankungen, Entzug des Führerscheins bei Kraftfahrern, Verlust der Arbeitserlaubnis bei Ausländern. Das LAG Rheinland-Pfalz befand in einem Urteil krankheitsbedingte Fehlzeiten, die über dem Durchschnitt des Betriebes liegen, aber eine Dauer von sechs Wochen pro Kalenderjahr nicht übersteigen, „noch nicht als kündigungsrelevant“.[8]
    Ob diese Arten von Gründen eine bestimmte Kündigung rechtfertigen, hängt aber von weiteren Umständen, insbesondere einer Interessenabwägung im Einzelfall, ab.

  • Aber der gelbe Button kommt erst dann, wenn das Video wirklich veröffentlicht ist.

    Nope, kommt generell auch bei Privaten oder geplanten Videos, allerdings ist er bei meinem Video was wegen dem Titel "rausgeflogen" ist von selber wieder verschwunden... lade aktuell wenig hoch, deswegen ist mir das aufgefallen...

  • Na ja, kommt auch die Größe des Unternehmens an, bei dem du arbeitest. Bei ganz kleinen Unternehmen kann der Geschäftsführer / Gesellschafter wirklich wirklich recht frei handeln. Bei größeren wird's aber deutlich schwieriger. Arbeitnehmer, die arbeitsfähig und arbeitswillig sind und sich nichts zu Schulden kommen lassen, wirst du (zu Recht) nur schwer los.

    Glaub das ganze mit "Kündigung" ist in diesem Fall komplett egal, weil das rechtlich ne ganz andere Nummer ist, als das was wir alle bei youtube machen. Das würde greifen wenn wir Angestellte wären, nicht wenn wir die Plattform selbständig nutzen. Angestelltenverhältnis existiert hier überhaupt nicht.


    Wir sind selbständig tätig. Auch wenn wir deren Plattform nutzen. Beim Hamburger Großmarkt bist du als Bauer, der da seine Waren anbietet, ja auch nicht Angestellter des Großmarktes. Und doch können die Betreiber dich rausschmeißen, wenn du beispielsweise meinst, da mit nem Flammenwerfer rambazamba machen zu müssen. Kannst dann ja auch nicht sagen, dass du ne Kündigungsfrist von 4 Wochen hast, weil es schlicht und ergreifend kein Angestelltenverhältnis gibt.

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