Rechtliche Youtube-Fragen [Sammelthread]

  • Hi Leute,


    Folgende Frage: Was passiert nach 2 YouTube Strikes, soweit ich weiß kann man dann erstmal keine eigenen Thumbnails mehr machen sowie nur Videos unter 15 Minuten, und man verdient erstmal kein Geld mehr mit den Videos. Der erste Strike ist soweit ich weiß eine pure Verwarnung und bringt (glaube ich) keine Einschränkungen mit sich. Ab 3 Strikes ist der Kanal weg, aber irgendwie finde ich nirgendswo die Erklärung was ab 2 Strikes passiert :D ach und gleich noch eine Kleinigkeit, wie lange dauert es bis ein Strike verfällt?

  • Hi Leute,


    Folgende Frage: Was passiert nach 2 YouTube Strikes, soweit ich weiß kann man dann erstmal keine eigenen Thumbnails mehr machen sowie nur Videos unter 15 Minuten, und man verdient erstmal kein Geld mehr mit den Videos. Der erste Strike ist soweit ich weiß eine pure Verwarnung und bringt (glaube ich) keine Einschränkungen mit sich. Ab 3 Strikes ist der Kanal weg, aber irgendwie finde ich nirgendswo die Erklärung was ab 2 Strikes passiert :D ach und gleich noch eine Kleinigkeit, wie lange dauert es bis ein Strike verfällt?


    Nope Stimmt nicht..


    Der 1 Strike kann verschiedene Einschränkungen mit sich ziehen:
    - Keine 15 min Videos
    - Keine Bilder
    - Keine Planung
    Gibt noch viele weitere es kommt immer auf den Strike an.


    Beim 2 Strike kannst du glaub für 1 oder 2 Wochen keine Videos mehr hochladen und auch sonst nix machen du bist sozusagen gesperrt in Eingriffen, aber auch da gibt es wahrscheinlich verschiedene Einschränkungen.
    Das was auf jeden Fall ist, das du vorerst keine Videos hochladen kannst.


    Wenn du in der Zeit noch ein Strike bekommst dann wird dein Kanal gelöscht.

  • Der 1 Strike kann verschiedene Einschränkungen mit sich ziehen:
    - Keine 15 min Videos
    - Keine Bilder
    - Keine Planung
    Gibt noch viele weitere es kommt immer auf den Strike an.

    Hab vorgestern Nacht meinen ersten Strike bekommen, vermutlich ohne Grund, aber da wird sich mein NW drum kümmern.


    Habe gar keine Einschränkungen erhalten. Mir war auch so, dass ab dem 1. Strike die oben genannten Features wegfallen. Aber das wurde wohl gelockert. Der hält jetzt auch keine 6 Monate mehr, sondern nur noch drei, dann ist der weg.


    Also da wurde wohl aufgeweicht.


    Ab dem 3. Strike ist der Kanal definitiv weg

  • Hab vorgestern Nacht meinen ersten Strike bekommen, vermutlich ohne Grund, aber da wird sich mein NW drum kümmern.
    Habe gar keine Einschränkungen erhalten. Mir war auch so, dass ab dem 1. Strike die oben genannten Features wegfallen. Aber das wurde wohl gelockert. Der hält jetzt auch keine 6 Monate mehr, sondern nur noch drei, dann ist der weg.


    Also da wurde wohl aufgeweicht.


    Ab dem 3. Strike ist der Kanal definitiv weg


    Das kommt drauf an ob der Strike auf der Rechten Seite ist oder auf der Linken :D


    Also ob du ein Community Strike bekommen hast oder ein Urheberrecht Strike. Hätte ich vlt noch erwähnen sollen.
    Bei einem Community Strike hat man soweit ich weiß definitiv Einschränkungen.

  • Bei einem Community Strike hat man soweit ich weiß definitiv Einschränkungen.

    2011 war ich 6 Monate an das 15 Minuten-Limit gebunden; eigene Thumbnails gabs noch nicht, aber auch kein "Nicht Gelistet" mehr.
    Konnte ich umgehen, indem ich die Monetarisierung für den Kanal aktivierte (ohne Videos zu monetarisieren).
    Aus irgendeinem Grund mochten die keine nackte Lara Croft.


    Urheberrechtsverwarnung kann schon nach wenigen Tagen verschwinden. Einschränkungen glaub keine.

  • Ich habe gestern mehr oder weniger zufällig einen Live YT Stream von einem Konzert gefunden und weil ich es für mich selber gerne aufgenommen haben wollte, dass ganze mit OBS Aufgenommen.
    Dürfte ich Teile davon bzw. das Ganze auf YT veröffentlichen?

  • nein. Ist egal, wo du es her hast, du hast keinerlei Rechte an dem Material.

    Das kommt auf die Lizenz drauf an, man kann inhalte ja auch unter CC setzen und darf dann ggf remixen.


    Aber generell steht da so was in der AGB die auch bei Standard yt Lizenz erlauben würde, YT Inhalte im eigenen Video zu nutzen un zwar:



    10. Rechte, die Sie einräumen

    10.1 Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie

    • YouTube eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der Unterlizenzierung) bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung der Nutzerübermittlung im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Dienste und anderweitig im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Webseite und YouTubes Geschäften, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Werbung für und den Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der Webseite (und auf ihr basierender derivativer Werke) in gleich welchem Medienformat und gleich über welche Verbreitungswege;
    • jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.

    10.2 Die vorstehend von Ihnen eingeräumten Lizenzen an Nutzervideos erlöschen, sobald Sie Ihre Nutzervideos von der Webseite entfernen. Die vorstehend von Ihnen eingeräumten Lizenzen an Nutzerkommentaren sind unbefristet und unwiderruflich, lassen aber Ihre oben unter Ziffer 8.2 bezeichneten Eigentumsrechte im Übrigen unberührt.



    Allerdings weiß ich nicht ob das deutsche Urheberrecht diesen Paragraphen quasi aushebelt?
    Hier im Forum konnte mir jedenfalls bisher keiner was dazu sagen...

  • Hallo,


    ich hätte auch mal eine Frage. Mittlerweile kann man ja sehr einfach YouTube-Partner werden. Dort wird natürlich explizit gesagt, dass man nur eigenen Content usw. veröffentlichen darf. Nun betreibe ich ja Let's Plays, rein rechtlich darf man dies ja nicht ohne Genehmigung, allerdings sind die meisten Entwickler/Publisher was das angeht ja sehr kulant bzw. freuen sich ja viele auch darüber (Werbung).


    Gibt es da Probleme mit YouTube wenn man, dann Partner ist und Let's Plays veröffentlicht ohne Genehmigung, da ja kleine Kanäle diese meist nicht bekommen. Monetarisieren möchte ich die Videos, da ich daran "noch" kein Interesse habe.


    Ich bedanke mich im voraus für die Hilfe und die Mühe :)

  • YouTube interessiert das so ja eigentlich nicht. Die fragen ja nicht nach, ob du eine Genehmigung hast, also woher sollten sie es wissen?
    Einzig und allein das automatische System kann greifen, dass dich für Urheberrechtsverletzung hat und dann muss man eben schauen wie man es löst.
    Aber woher sollte YT wissen, ob du machen darfst, was du machst?
    Ergo, sofern du eine Genehmigung hast, sodass der Publisher/Entwickler dir nichts kann oder du meinst, du kannst es lösen, sollte es sein, dass mal jemand was fordert -> mach wie gehabt ^^


    Im Regelfall wird auch nicht mehr verlangt als dass die Videos offline gehen bzw. sie lassen sie sich monetarisieren, außer du hast ein Spiel aus unerfindlichen Gründen 3 Tage vor Relelase und zeigst Content, den du nicht zeigen darfst.
    Die Firmen wissen ja, was an regulären Menschen zu holen ist.


    Man möge mich korrigieren, wenn da was falsch war.

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