Rechtliche Youtube-Fragen [Sammelthread]

  • für dich gilt deutsches österreichisches bzw EU-Recht. Dich würde man hier anzeigen, da du dich hier aufhälst. Warum sollte man dich in den USA verklagen, wenn sie keine Zugriff auf dich haben? Der Standort des Gerichtsstands ist entscheidend für das anzuwendende Recht.

    Ok, danke. Ich mag Jura nicht :(
    Wenn ich daran denke, dass ich das mal studieren wollte *schauder*
    Aber macht Sinn so

  • Naja, anklagen würde man ihn in Österreich, aber es gibt ja auch kleinere Instanzen als die staatlichen Gerichte. Wenn man sich an östereichisches Recht hält, kann man dennoch von Youtube, welches sich eher an US-Amerikanische Gesetze zu orientieren scheint, Strikes kassieren, oder?

  • Wenn man sich an östereichisches Recht hält, kann man dennoch von Youtube, welches sich eher an US-Amerikanische Gesetze zu orientieren scheint, Strikes kassieren, oder?

    Strikes sind aber Youtube-hauseigen; die sind Teil der AGBs, nicht der Gesetzgebung. Es sind einfach nur hausgemachte Regeln. Verstößt du gegen Youtubes Regeln, gibts nen Strike. Das heißt aber nicht, dass du deshalb einen Konflikt mit dem Gesetz hast.
    Das eine sind einfach nur ToS, das andere Gesetze.

  • Naja, es ist firmeneigenes Recht, ja. Aber sollte man es deswegen komplett außen vor lassen?
    Schließlich ist für einen Youtuber nicht nur das Schließen der Zellentür, sondern auch die des Kanals eine wichtige rechtliche Konsequenz. (Wobei ich bezweifle, dass jemandes Kanal wegen dieses spezifischen Gifs geschlossen wird)

  • das ist das Problem mit dem Fair Use. Du kannst bei Youtube von Fair Use Gebrauch machen, was dir solche Verwendungen in gewissen Grenzen erlaubt, dir auf Youtube also Ärger und Strikes erspart, da sie nach US-Recht gehen, aber außerhalb von Youtube ist es nichts wert, da man als Europäer schlicht kein Fair Use hat.

  • ein Filmgif (das von John Travolta, das im Internet sehr bekannt ist (wo er hin und her schaut)) für eine Endcard verwende

    Ich bin auch der Ansicht, dass man sowas bedenkenlos verwenden kann. Da wird niemand jemals etwas zu sagen, sonst gäbe es Millionen von Klagen auf 9gag.

    Du kannst bei Youtube von Fair Use Gebrauch machen, was dir solche Verwendungen in gewissen Grenzen erlaubt, dir auf Youtube also Ärger und Strikes erspart, da sie nach US-Recht gehen, aber außerhalb von Youtube ist es nichts wert, da man als Europäer schlicht kein Fair Use hat.

    Sofern es sich um Inhalte handelt, die unter US Recht veröffentlicht wurden. Bei deutschem Filmmaterial gilt Fair Use auch auf YouTube nicht. YouTube selbst würde zwar nichts unternehmen, aber der Rechteinhaber könnte.


    Leider ist das ganze Thema sehr komplex und in weiten Teilen auch eine rechtliche Grauzone. Ich erinnere hier mal an den Fall von Dying Light, das von großen YouTubern offline genommen wurde, weil es indiziert ist. Das war auch am Ende eine freiwillige Kooperation und kein Zwang, weil der deutsche Jugendschutz auf YouTube nicht gilt, man weiterem Ärger aus dem Weg gehen wollte und ein "gutes" Beispiel sein wollte.

  • Das war auch am Ende eine freiwillige Kooperation und kein Zwang, weil der deutsche Jugendschutz auf YouTube nicht gilt, man weiterem Ärger aus dem Weg gehen wollte und ein "gutes" Beispiel sein wollte.

    nicht ganz richtig. Grundsätzlich ist es so, dass jede Seite im Internet, die von Deutschen besucht werden kann, auch in gewisser Weise deutschem Recht unterliegt. Das interessiert jetzt den Amerikaner weniger, da er außerhalb unserer Gerichtsbarkeit liegt. Veröffentlichst du als Deutscher jedoch auf Youtube gesetzeswidriges Material, bist du haftbar.
    Vgl Juliens Blog und die Verurteilung wegen Volksverhetzung. Gleiches gilt für jugendgefährdendes Material.
    Das haben die auch nicht freiwillig gemacht, sondern um einer Strafe zu entgehen. Der Jugendschutz hat sie informiert, anstatt gleich Anzeige zu erstatten. Youtube ist nur die Plattform, wo die steht, ist erstmal egal. Die Straftat wird bei dir zuhause begangen, ergo in Deutschland. Sogar Ausländer können haftbar gemacht werden, wenn gegen sie ein Strafverfahren läuft und sie deutschen Boden betreten. Denn sie haben sich in DE faktisch strafbar gemacht, da man diese Inhalte aus Deutschland aufrufen kann.


    hierzu: BGH Urteil zum australischen Auschwitz-Fall
    http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/00/1-184-00.php3

  • Das interessiert jetzt den Amerikaner weniger, da er außerhalb unserer Gerichtsbarkeit liegt. Veröffentlichst du als Deutscher jedoch auf Youtube gesetzeswidriges Material, bist du haftbar.

    Stimmt, aber nur in der Theorie. Praktisch sind die Gesetze zu veraltet um hier klare Aussagen zu treffen und es kommt sehr auf den Einzelfall an. Das ist sogar für Juristen sehr undeutlich. Habe mal einen Vortrag zum Datenschutz gehört und wie unpassend der zum Internet ist. Jugendschutz, Datenschutz etc. gehen noch gar nicht auf die aktuellen Strukturen im Internet ein. In wie weit also jemand sich mit sowas auf YouTube strafbar macht ist alles andere als klar. Im Falle von Volksverhetzung sind wir in Deutschland sehr sensibel. Allerdings lassen wir auch jedes LP von USK 18 Spielen frei laufen, was auch streng genommen nicht dem Jugendschutz entspricht.

  • Stimmt, aber nur in der Theorie. Praktisch sind die Gesetze zu veraltet um hier klare Aussagen zu treffen und es kommt sehr auf den Einzelfall an. Das ist sogar für Juristen sehr undeutlich.

    Korrekt, allerdings ist bei einigen Fällen die Sachlage klarer als bei anderen, beispielsweise eben bei den indizierten Titeln. Bei einem Let's Play von einem indizierten Titel bewirbt man diesen indirekt, was gegen deutsches Recht verstoßt und strafbar ist. Da ist nicht wirklich viel Spielraum und ich schließe mich der Auffassung von @The Goeppi Show an, dass das entfernt wurde, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Selbst wenn das in dem Fall nicht exzessiv verfolgt wird, würde ich mich nicht darauf verlassen, dass das so bleibt.


    Bei nicht indizierten Titeln mit USK 18 sieht die Sachlage etwas anders aus - die unterliegen nicht dieser Einschränkung und dort ist die Abwägung nicht wirklich einfach.

  • Selbst wenn das in dem Fall nicht exzessiv verfolgt wird, würde ich mich nicht darauf verlassen, dass das so bleibt.

    Ich rate auch jedem davon ab solche Videos hochzuladen. USK 18 Titel kennzeichne ich schon länger, aber seit einiger Zeit blende ich bei jedem Video kurz am Anfang die USK Einstufung ein. Genau genommen hat ein LP Video nicht automatisch die gleiche USK Altersfreigabe des Speils, weil man ja nur einen Teil wiedergibt, aber es ist zumindest ein Anhaltspunkt.

  • Ich rate auch jedem davon ab solche Videos hochzuladen. USK 18 Titel kennzeichne ich schon länger, aber seit einiger Zeit blende ich bei jedem Video kurz am Anfang die USK Einstufung ein. Genau genommen hat ein LP Video nicht automatisch die gleiche USK Altersfreigabe des Speils, weil man ja nur einen Teil wiedergibt, aber es ist zumindest ein Anhaltspunkt.

    das USK Zeug ist weniger das Problem, sondern Titel der Liste A (indiziert) oder B (beschlagnahmt). Hier gibt es nämlich ein absolutes Werbeverbot; und ein LP ist Werbung.

  • das USK Zeug ist weniger das Problem, sondern Titel der Liste A (indiziert) oder B (beschlagnahmt). Hier gibt es nämlich ein absolutes Werbeverbot; und ein LP ist Werbung.

    Auf jeden Fall. Immerhin ist das eine Alterskennzeichnung und das andere Indizierung. Hat mich eine Weile gekostet A, B, C, D genau zu verstehen aber ich hab sowohl den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag als auch das Jugendschutzgesetz mehr als einmal durch. Interessiert mich halt einfach. Der Begriff "Beschlagnahmung" ist in dem Kontext sehr verwirrend weil der Besitz nicht untersagt ist. Erstmal führt das nur zu einem Verkaufsverbot innerhalb von Deutschland.

  • Tach liebe Community, ich habe seit Neustem unberechtigte Claims auf zwei meiner Videos (zwei Songs, die definitiv nicht im Spiel drin sind, für das Spiel habe ich die Duldungserklärung etc., also alles gut), habe Einspruch erhoben und wollte nur wissen, wie eure Erfahrungen sind, wie lange das dauert, bis sich da was tut. Mir ist im Nachhinein aufgegangen, dass es vielleicht nicht sinnvoll war, den Einspruch auf Deutsch zu formulieren. Hat da wer Erfahrungen? Will nur wissen, wie lange ich das im Auge behalten muss, um zu sehen, wie es ausgeht.


    Da wir gerade dabei sind: Ich finde es auffällig, dass es gerade bei einem Spiel mehrere unberechtigte Claims gibt, bei anderen gar keine. Woran kann das liegen?

  • Da wir gerade dabei sind: Ich finde es auffällig, dass es gerade bei einem Spiel mehrere unberechtigte Claims gibt, bei anderen gar keine. Woran kann das liegen?

    Geld scheffeln. Bis du das merkst, haben sie schon verdient. Auch wenn dein Kanal nicht so groß sein sollte - kleinvieh macht auf Masse auch viel Mist.


    Ich rate auch jedem davon ab solche Videos hochzuladen

    Mach ich schon seit 6 Jahren :P

  • wollte nur wissen, wie eure Erfahrungen sind, wie lange das dauert, bis sich da was tut.


    Wenn der angebliche Rechteinhaber weiß, dass er keine Ansprüche darauf hat, wird er den Einspruch einfach auslaufen lassen und nach 30 Tagen bist du den Claim los. Wenn er den Claim trotzdem durchzusetzen versucht, wird das sehr schnell gehen, um den Gewinn zu maximieren.



    Ich finde es auffällig, dass es gerade bei einem Spiel mehrere unberechtigte Claims gibt, bei anderen gar keine. Woran kann das liegen?


    Oftmals laden YouTuber dasselbe Spiel hoch und markieren es als ihr Eigentum, was das Content ID System durcheinanderbringt und andere Videos desselben Spiels mit Claims überschüttet. Früher oder später relativiert sich das aber wieder.

  • @Julien und @De-M-oN: Vielen Dank! Ergibt Sinn. Ich bin gespannt. Ist schon lustig; bei meinen Dr.-House-Videos (die ich ja nicht monetarisiere), wird präzise jeder Song erkannt, selbst die sieben Sekunden Titelmelodie. In diesen beiden Fällen von heute jedoch ist das angeblich verwendete Lied SO WEIT von der tatsächlichen Musik entfernt (hab mir mal beides angehört), dass ich mich schon wundern muss.

  • In diesen beiden Fällen von heute jedoch ist das angeblich verwendete Lied SO WEIT von der tatsächlichen Musik entfernt


    Genau dafür gibt es ja den Einspruch. ;) Und wenn der angebliche Rechteinhaber weiter darauf besteht, kannst du ein zweites Mal Einspruch einlegen und dann muss er beweisen können, dass du sein Eigentum verwendet hast.

  • Wenn man noch recht klein ist hat man öfter mal einen false positive. Das nennt man geschäftsmodell.


    sofern du dir sicher bist dass der geclaimte song nicht drin vorkommt -> einspruch (dauert bis zu 30 Tagen - die meisten melden sich dann nämlich einfach nicht mehr) manchmal hilft es auch den claimer direkt anzuschreiben (Hab ich bei Kontor z.B. gemacht da hab ich nen Tag später ne Antwort bekommen und der Claim war samt Entschuldigung weg)


    Wenn der Claim berechtigt ist hast du 4 möglichkeiten


    1. rausschneiden
    2. viel drüber labern / musik leise drehen
    3. musik runter pitchen
    4. die folge wie sie ist auf Twitch hochladen (kein contentId yay)


    rechtlich absolut sicher bist du nur bei 1 aber was soll bei den anderen schon passieren. sofern du eh nicht monetarisierst gar nix.

  • @Julien und @De-M-oN: Vielen Dank! Ergibt Sinn. Ich bin gespannt. Ist schon lustig; bei meinen Dr.-House-Videos (die ich ja nicht monetarisiere), wird präzise jeder Song erkannt, selbst die sieben Sekunden Titelmelodie. In diesen beiden Fällen von heute jedoch ist das angeblich verwendete Lied SO WEIT von der tatsächlichen Musik entfernt (hab mir mal beides angehört), dass ich mich schon wundern muss.


    Wird aber durch die Claims Automatisch Monetarisiert

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