Fragen zum Twitch-Affiliate-Status

  • Ich hoffe, ich bin hier im richtigen Unterforum, wenn nicht, tut mir leid! :D


    Ich spiel schon seit einiger Zeit mit dem Gedanken bei Twitch den Affiliate-Status anzunehmen. Da erstmal maximal, wenn überhaupt, eins zwei Subs reinkommen würden, stellt sich für mich die Frage, wie das in folgenden Dingen aussieht:


    1) Steuer... Da gibt es doch Freibeträge, oder?
    2) Arbeitgeber... Muss ich dem das melden? Gilt es als Nebenjob oder wie wenn man mal Klaviervorspiele gibt als kleine Spende fürs Hobby?


    Ich mein, das sind Kleckerbeträge, mit welchen darüber hinaus nicht zu rechnen ist.


    Könnt ihr mir da helfen? Danke im Voraus und Fröhliche Weihnachten!

  • Aaach, die typischen Steuerrechtsfragen bei angehenden Streamern. :D Es gibt gefühlt hundert unterschiedliche Meinungen und Hilfestellungen zu dem Thema, aber eins ist klar: Eine verbindliche und auf dich persönlich zutreffende Aussage können dir nur zwei Stellen geben, erstens ein Steuerberater oder zweitens dein Finanzamt. Die wissen worauf es ankommt, deswegen würde ich mich am ehesten auf die verlassen.

  • Ich beschäftige mich gerade mit der gleichen Frage....


    1) wollt eich nach Weihnachten mal mit meinem Finanzamt klären. Soweit ich weiß muss es versteuert werden, allerdings vertrete ich die Meinung, dass ich mein gesamtes Equipment, welches ich mir zugelegt habe, ebenfalls steuerlich absetzen werde! Aber wie gesagt, das werde ich bei Zeiten klären...


    2) Gute Frage.. In meinen Augen bin ich nicht mehr als ein freiberuflicher Künstler. Es kann Zeiten geben, da verdienst du 0€ und vielleicht mal ein Monat da verdienst du 10€... Dafür werde ich keine schlafenden Hunde wecken. Eine Nebentätigkeit habe ich angemeldet, allerdings nicht Youtube und Twitch.


    Bin mal gespannt wie die anderen sich dazu positionieren

  • Danke erstmal für die schnellen Antworten.


    Julien, angehender Affiliate, wenn ich bitten darf, streamen tu ich schon ne Weile! :P Bevor ich den teuren Steuerberater konsultiere, wollte ich erstmal hier fragen, obs eine Meinung oder Vorgehensweise gibt, die sich durchgesetzt hat. Wie es scheint, nicht. :D


    Nanuki: Das ist interessant! Kannst du dann das Ergebnis des Gesprächs mitteilen? Wäre super! :3


    Luzi: Öffentlicher Dienst. Da muss man jede Nebentätigkeit melden, daher die Frage, ob das als Nebentätigkeit gilt. ^^

  • Wenn der Steuerberater gut ist, berechnet er dir für so ein kurzes Infogespräch sowieso nichts. ;) Aber dann hast du zumindest Sicherheit, denn hier im Internet wirst du jede Menge unterschiedliche Vorgehensweisen finden, die allesamt nicht unbedingt was mit deiner Situation zu tun haben.

  • Warum dem Arbeitgeber sagen? Hat den Null zu interessieren :D

    Wie von Dir mittlerweile gewohnt, ist auch dieser Beitrag vollkommen sinn- und wissensfrei.


    @Themenersteller: nicht böse gemeint, aber wenn man sich nicht auskennt liest man sich in die Materie ein oder beschäftigt damit einen Profi den man entsprechend entlohnt. Du kannst Dir ordentlich ins eigene Bein schießen, sollten Deine Zahlen nicht abgegeben werden oder nicht stimmen.


    Bezüglich einer Meldung gegenüber dem Arbeitgeber. Grundsätzlich darf Deine Arbeitsleistung nicht unter dem was Du außerhalb der Arbeitszeit machst leiden. Sprich, natürlich ist es dem Arbeitgeber gegenüber verpflichtend diesbezüglich über einen Nebenerwerb zu informieren. Der Arbeitgeber kann und darf sogar „mitentscheiden“, ob Deine Nebentätigkeit tragbar ist für das Unternehmen und konform geht mit dem Inhalt des abgeschlossenen Arbeitsverhältnisses.


    Doch auch hier gibt es keine eindeutigen Aussagen und entscheide. Aus dem Grund rate ich Dir auch, wenigstens mit dem Arbeitgeber einen Dialog zu führen, das Du in diesem Segment neben der Arbeit tätig bist.


    Keine Rechtsberatung meinerseits.


    Grüße
    W00t

  • Ergänzend zu dem, was W00tkaeppi geschrieben hat, gibt es noch die Einschränkung, dass Deine Nebentätigkeit nicht 20 Stunden die Woche überschreiten darf, da es sonst zur Haupttätigkeit "ernannt" wird. In der Praxis wird sich dafür allerdings fast niemand interessieren. Aber beim öffentlichen Dienst weiß man ja nie, die müssen sich ja an alle möglichen Vorschriften halten.


    Außerdem darf Deine Nebentätigkeit nicht in Konkurrenz zu Deinem Hauptberuf stehen, was in Deinem Fall natürlich unwichtig ist. Daher wird Dein Arbeitgeber es Dir wohl auch genehmigen, denke ich.


    Bei den Kleckerbeträgen, die dadurch reinkommen, sollte es auch keine Probleme mit dem Finanzamt geben, aber vorher abklären ist immer angeraten. Im Normalfall musst Du es angeben, aber eben nicht versteuern.

  • Warum? Warum sollte man es dem Arbeitgeber sagen? Ist doch völlig Banane

    Weil der Arbeitgeber Deine ihm zugesagte Arbeitsleistung entlohnt und Du ihm dafür zugesichert hast Deine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsvertrag zu erbringen.


    Solltest Du also in Deiner Freizeit etwas unternehmen, was Dich in der Erbringung deiner Arbeitsleistung hindert, begehst du einen Vertragbruch.


    Außerdem gilt was von stbehre noch kam.


    Grüße
    W00t

  • Mag sein, trotzdem hat es meinem Arbeitgeber nicht zu interessieren was ich mache, und darum würde ich es auch nicht preisgeben.

    Du magst partout nicht verstehen wollen was viele Menschen Dir immer wieder versuchen wollen mitzuteilen. Und weißt Du was? Ich habe keine Lust auf Dich :D Und weißt Du noch was? Ich muss die Lust auch nicht haben :D Gibt ja diese wunderschöne Funktion namens „Blockieren“.

  • Weil der Arbeitgeber Deine ihm zugesagte Arbeitsleistung entlohnt und Du ihm dafür zugesichert hast Deine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsvertrag zu erbringen.
    Solltest Du also in Deiner Freizeit etwas unternehmen, was Dich in der Erbringung deiner Arbeitsleistung hindert, begehst du einen Vertragbruch.

    Mimimi... Sklavenmoral. Mach halt einfach einen ordentlichen Job. Oder unterschreib keine miesen Arbeitsverträge.

  • Wenn es im Arbeitsvertrag keine Klausel zu Nebentätigkeiten gibt, dann muss es dem Arbeitgeber auch nicht mitgeteilt werden. Da diese Klausel aber in jedem Standardarbeitsvertrag steht, halte ich die Chance darauf für ziemlich gering - der öffentliche Dienst hat sie garantiert drin.


    Wenn Du es nicht mitteilst und es rauskommt, ist der Vertragsbruch bewiesen und Du öffnest Deinem Arbeitgeber Tür und Tor für rechtliche Maßnahmen. Muss jeder für sich entscheiden, ob es ihm das wert ist. Da eine Nebentätigkeit im weitaus größten Teil aller Fälle kein Problem sein dürfte, würde ich es auf jeden Fall machen.


    Hier gibt es eine kleine Übersicht zum Thema: https://www.hensche.de/Rechtsa…buch_Nebentaetigkeit.html

  • Ja prinzipiell ist wohl das Finanzamt Dein Freund. Sollte es mal dazu kommen, dass Geld darüber reinkommt, würde ich es auf jeden Fall meinem Arbeitgeber melden, also erstmal meinem Chef und der wird wahrscheinlich sagen, sag mal HR Bescheid. Ich weiß ja nicht wie Euer Verhältniss zum Arbeitgeber ist, meins ist ganz gut und ich erwarte da keine Probleme, da ich mit der Tätigkeit auch nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber trete. ;) Nach meinem Wissen muss es dann auf jeden Fall mitgeteilt werden, unabhängig von Klauseln im Arbeitsvertrag.


    Und in der Steuererklärung würde ich es angeben, dann sollte man schon auf der relativ sicheren Seite rein, man müsste sich allerdings auch nochmal erkundigen, inwiefern das evtl schon versteuert ist ...

  • Entweder ist bereits im Arbeitsvertrag geregelt wie das mit einem Nebenjob/Minijob läuft, oder man muss das explizit erfragen. Auf jeden Fall sollte man seinen Arbeitgeber darüber informieren, ansonsten kann man Probleme bekommen wenn der es über Umwege doch erfährt. Und wer ist so behämmert und riskiert seinen hoffentlich gut bezahlten Job wegen ein paar Donations aus nem Stream?
    Übrigens geht es nicht nur darum, ob die Arbeitsleistung nicht mehr erbracht (werden kann) wird, sondern auch darum, ob das was du machst zum Beispiel mit dem in Konflikt steht, was du bei deinem Arbeitgeber machst.
    Im schlimmsten Fall wirst du gekündigt, also hast du nur vier Möglichkeiten:


    • Mit deinem Arbeitgeber sprechen, aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es oft ein ziemlich entspanntes und kurzes Gespräch ist, und dann bekommt man einen Wisch der Unterschrieben ist, dass der Nebenjob genehmigt wurde
    • Wie einige Trolle hier den vermeintlichen Helden spielen
    • Falls im Arbeitsvertrag ein Verbot steht, dies gerichtlich prüfen lassen
    • Den Nebenjob/Minijob nicht antreten

    All dies und noch viel mehr kann dir ein Fachanwalt für Arbeitsrecht beantworten, sofern du nicht einfach den Weg des geringsten Widerstandes gehen möchtest und einfach kurz bei deinem Chef anrufst und nett fragst.


    Steuerfreibeträge gibt es, bedenke aber das du ab dem ersten Cent den du verdienst, nicht bekommst im Sinne von ihn auf dem Konto haben, dies entsprechend melden musst und in den meisten fällen auch zumindest ein Kleinunternehmen nötig sein wird. So oder so: Klär das mit deinem Arbeitgeber, sagt der ok, ruf bei deinem Finanzamt an, sag denen was du vor hast und lass dir sagen, was die dann von dir möchten. Wenns gut läuft, ist alles an einem Nachmittag geklärt. Als ich noch Angestellter war habe ich mich nebenberuflich selbstständig gemacht, hat mich zwei Telefonate und einen Gang zur Gemeinde sowie 20 Euro gekostet.

    Einmal editiert, zuletzt von Foxhunter () aus folgendem Grund: Etwas missverständliche Formulierung beim Verdienst geändert.

  • 1) Steuer... Da gibt es doch Freibeträge, oder?
    2) Arbeitgeber... Muss ich dem das melden? Gilt es als Nebenjob oder wie wenn man mal Klaviervorspiele gibt als kleine Spende fürs Hobby?


    Ruf einfach das Finanzamt bei dir an, den weg zum Steuerberater würde ich A nicht machen, weil der Aufwand mit dafür zu groß wäre und B das kosten anfallen "Auch bei GUTEN" Steuerberater. Man bekommt meist eine kostenlose Beratung bei einem Steuerberater wenn er auch Interesse oder relevant wäre für eine zusammenarbeit und nicht einfach sich Infos abholt und geht.


    Wenn das Finanzamt kein bock hat dann kannst du auch zur Handelskammer in deinem Bezirk. Bei mir ist es die IHK die helfen dir auch bei Steuerlichen Fragen und auch Vertraglich wie es abläuft.


  • Zu 1) Wenn Du über dem sog. Steuerfreibetrag liegst, das müssten so ungefähr 9.000 Euro in 2018 sein, aber da sicherst Du Dich lieber nochmal anderweiteig ab, musst Du alles was darüber liegt versteuern.


    Die Crux: Das bezieht sich nicht auf Deine Einnahmen auf Youtube oder Twitch, sondern auf ALLE Einnahmen. Sprich: Hast du einen Job und verdienst damit mehr als den Steuerfreibetrag - das wäre ja zu hoffen - musst Du jeden Euro darüber auch in der Steuererklärung angeben.


    Da Du als Affiliate auch das US-Steuerformular ausfüllen musst, wäre da auch dringend zu anzuraten. Solange man nicht Hoeneß ist und weniger als 30 Millionen hinterzieht, gehen sie einem auch gerne mal an den Kragen.


    Darüberhinaus wechselst Du - ich nehme einfach mal einen normalen Angestelltenstatus an - von der freiwilligen Steuererklärung die Du machen KANNST aber nicht MUSST und die Du rückwirkend auch für 4 Jahre machen könntest, zur Pflichtveranlagung, d.h. Du MUSST dann auch eine Steuererklärung jährlich abgeben (und ab nächstem Jahr werden Fristüberschreitungen da richtig teuer). Wobei ich da keine Idee hab ob es da an irgendwelchen Betragsgrenzen hängt, aber ich denke mal nicht, da es hier um eine selbständige Arbeit geht die Du nebenbei ausführst. Das ist ja kein 400 Euro Job (auch wenn mitunter weniger als 400 zusammen kommt, da geht's ja nicht um den Betrag an sich).


    Ich weise darauf hin dass ich kein Steuerberater bin und verbindliche Aussagen weder treffen kann noch darf.


    PS: Sog. "Spenden" sind natürlich keine Spenden da Du kein gemmeinnütziger Verein bist, sondern ebenfalls vollständig als Einnahmen zu werten.


    PPS: Ist aber nichts, was man nicht mit einem 30 Euro Steuerprogramm handeln kann. Macht aber Arbeit und bringt Schweiß auf die Stirn :)

  • Nanuki: Das ist interessant! Kannst du dann das Ergebnis des Gesprächs mitteilen? Wäre super! :3
    Luzi: Öffentlicher Dienst. Da muss man jede Nebentätigkeit melden, daher die Frage, ob das als Nebentätigkeit gilt. ^^

    @Schnabeldelfin da hier offenbar genug Experten rumlaufen, werde ich mich hier nicht weiter zu äußern. Du darfst mir bei Interesse aber gerne nochmal Privat schreiben.



    Mein Gott Leute, hier werden sachliche Fragen gestellt. Hier möchte keiner Meinungen oder Vermutungen hören. Wie kann man denn teils die Aussagen einiger Teilnehmer dermaßen unbegründet in Frage stellen?
    Fakt ist, dass du im öfftl Dienst deine Nebentätigkeit anzumelden hast. ENDE (Quelle: Ich bin selber im öfftl. Dienst und kenne mich arbeitsrechtlichen top aus)
    Wieso will der Arbeitgeber das wissen? Hat @W00tkaeppibereits erklärt. Darüber hinaus, nimmst du je nach Arbeitsstelle, diverse hoheitliche Aufgaben wahr. Entsprechend bist du zu Gewisser Neutralität verpflichtet. Hier geht es darum, was für einen Content du auf deinem Kanal betreibst.


    Aktuell ist es für dich noch ein Hobby und kein Nebenberuf. Den Rest musst du jetzt selbst daraus schließen.


    Ende vom Lied

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