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Rechtliche Youtube-Fragen [Sammelthread]
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Ich warte mal lieber ab. Wenn ich das Video downloade, schneide und wieder hochlade, dann sind alle Klicks und Bewertungen weg.
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Das ist zwar keine direkte YouTube Frage, hat im Grunde aber dennoch bezug zu YouTube.
Nehmen wir mal an, ich schreibe eine Geschichte, in dieser Mittelalterlichen-Fantasy Geschichte gibt es einen Charakter der aus unserer Zeit stammt. Dieser kann und will mit Magie nichts anfangen weil er sie für gefährlich hält, "logische" Schlussfolgerung ist also dass er sich ein Schwert mit einer Schrotflinte bastelt. Die Schrotflinte ersetzt die Parierstange und kann zwei Ladungen verschießen. Als ihn ein Charakter fragt was er da tut, antwortet er recht simpel "Ich baue mir ein Donnerschwert" der Fragende entgegnet: "Wieso er keine Magie dafür benutzt" daraufhin Antwortet der bauende: "Magie.. Da kann ich mich doch gleich mit Pech übergießen, anzünden und den Grand Canyon runterspringen wie Joshua Graham"
Dies ist eine direkte Anspielung an Fallout New Vegas, müsste ich für solche Anspielungen erstmal Bethesda fragen ob das okey wäre, mir so ne art "Lizenz" besorgen oder sind derlei Anspielungen Rechtlich gesehen in ordnung? Es geht ja um den Namen, die müssten Rechtlich Geschützt sein, würde ich den nicht verwenden, würde ich mir keine Gedanken machen.
Gruß:
-1KEdit: Ich schreibe aktuell kein Buch, und habe auch nicht vor eines zu verkaufen, ist nur so eine Frage die mir gerade im Kopf herumschwirrt.
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Ich glaube, Anspielungen und Bezüge sind da kein Problem, solange du irgendwie am Ende der Geschichte darauf verweist, dass du Bezug auf Fallout New Vegas nimmst. Aber wie immer gilt: Wirklich verbindliche Aussagen kann da nur ein Rechtsanwalt tätigen.

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Dies ist eine direkte Anspielung an Fallout New Vegas, müsste ich für solche Anspielungen erstmal Bethesda fragen ob das okey wäre, mir so ne art "Lizenz" besorgen oder sind derlei Anspielungen Rechtlich gesehen in ordnung? Es geht ja um den Namen, die müssten Rechtlich Geschützt sein, würde ich den nicht verwenden, würde ich mir keine Gedanken machen.
da könnte ja jeder, der irgendwann auf irgendwas Bezug genommen hat, angreifbar sein. Das wäre natürlich Quatsch. Da wäre zum einen natürlich das Zitatrecht und dann das "Parodierecht". Beides erlaubt in gewissen Schranken die Nutzung von Fremdinhalten zur Erstellung eines eigenen, unabhängigen Werks (was das hier wäre).
Außerdem sind Hommagen in der künstlerischen Welt nichts Ungewöhnliches (Eastereggs etc). Ich glaube kaum, dass jemand gegen eine kleine, feine Anmerkung etwas einzuwenden hätte.
Beim Urhebberecht gehts ja mehr oder weniger darum, dem eigentlichen Schöpfer einen Schutz gegenüber denen zu bieten, die sich an seinem Werk ungerechtfertigt bereichern wollen. Das ist ja bei Hommagen nicht der Fall; es ist ja ein komplett anderes Werk, das lediglich einen (sehr) kleinen Bezug zu einem anderen Werk herstellt.Das hier ist natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur eine Einschätzung von mir

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Ich weiß zu dem Thema wurde garantiert schon häufiger ne Frage gestellt, aber ich will da, mit einer einfachen direkten Frage, auf Nummer sicher gehen:
Wenn ich es nicht vorhabe zu monetarisieren, muss ich dann von Nintendo mehr befürchten als nur Urheberrechtshinweise?
Ich wollte nämlich Mario Odysee lets playen -
Wenn ich es nicht vorhabe zu monetarisieren, muss ich dann von Nintendo mehr befürchten als nur Urheberrechtshinweise?
Ich wollte nämlich Mario Odysee lets playenMan kann sich hier anmelden und den Kanal bekannt machen, muss aber nicht
https://r.ncp.nintendo.net/guide/Ob du dann monetarisiert oder nicht ist ja deine Sache -wenn ja bekommt Nintendo 50% vom Kuchen.
Wenn nicht werden sie vermutlich mit ContentId claimen
Zitat
Do I have to register my videos in the Nintendo Creators Program or am I able to continue posting videos of Nintendo games to YouTube without joining the Program?A.Registration into the Nintendo Creators Program is optional. You can continue posting videos of Nintendo games to YouTube without registering them into the Program. However, if you sign up for the Nintendo Creators Program you can receive a share of the advertising proceeds Nintendo receives from YouTube for your Nintendo-related YouTube videos. -
Danke

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Liebe Community,
Ich bin noch ganz neu was Let's Plays angeht und habe folgendes Problem:
Ich habe ein Let's Play zu Little Nightmares gemacht und wenn ich es hochlade, sagt mir Youtube, dass der Kanal von einem anderen Let's Player der Urheberrechtsinhaber von 40 Sekunden meines Videos sei und in meinem Video monetarisiert. Es handelt sich um einen Asiaten, der einfach auch das selbe Spiel “geletsplayt“ hat und selber nicht mal 1000 Abonennten hat, mehr nicht.
Ich kann zwar auf “Einspruch erheben“ gehen, aber für diesen speziellen Fall gibt es anschließend keine Auswahlmöglichkeit.
Was kann ich tun?
Hoffe, dass mit jemand helfen kann,
Vielen Dank -
Du kannst einfach Fair Use angeben und im Textfeld darunter erklären, dass dieser Kanal eben keinerlei Rechte an deinem Material hat, nur weil sich die Szenen ähneln. Eigentlich ist das aber egal, weil das Textfeld erst mal nur dieser Asiate sieht – wenn er klug genug ist, nimmt er seinen Claim schnellstmöglich zurück.
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Danke Julien, habe das jetzt genau so gemacht und hoffe, dass es klappt

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Ich möchte ein Spiel (God Of War 4) 1 Tag vor Release streamen. Ich habe zB. gesehen, dass ein paar größere Kanäle Far Cry 5 schon 5 Tage vor Release gestreamt haben. Sollte ich um Erlaubnis fragen, oder kann ich davon aus gehen, dass ich es darf, wenn es die Großen auch dürfen?
Die Games landen ja schon 1-3 Tage vor Release im Briefkasten, wenn man sie in AT kauft. -
@Katastrophenmann
Vor ihrer Umbenennung haben sie diese Antwort gegeben: Duldungserklärung von Sony Computer EntertainmentBei "Größeren" muss man immer damit rechnen, dass sie eine Sondererlaubnis haben.
Allerdings habe ich von Problemen beim Streamen eher selten gehört (eher dann in der Aufzeichnung davon). -
Die, die 5 Tage vor Release FC5 gestreamt haben, hatten das Spiel von Ubisoft und es gab strenge Auflagen was gezeigt werden durfte und was nicht. Außerdem gab es noch andere Auflagen an denen man sich halten musste.
Wenn du ein Spiel legal im Handel, z.B. am Samstag erhälst und es am Dienstag rauskommt, ist das letzte Embargo meistens Montags 1800 rum. Ab da kannst du dann meistens problemlos streamen und Videos hochladen. Alles vorher ist immer ein Risiko wenn man die Auflagen des Publisher nicht kennt (Was man ja nicht kann wenn man kein Spiel von denen bekommen hat)
Kurz um, lass es 1 Tag vorher
Die paar Klicks mehr sind das Risiko nicht Wert. -
Die paar Klicks meh
Och das kann (je nach Titel) schon ordentlich boosten..Allerdings muss man immer bedenken, dass ein Embargobruch der ganzen "Szene" schadet... wenn YouTuber anfangen dauernd solche, für die Vermarktung wichtigen Vorschriften zu verletzten, kann ich mir gut vorstellen, dass es sich der Publisher beim nächsten Release 2 mal überlegt. Das kann halt auch soweit gehen, dass das Broadcasting total untersagt wird...
Ich kannte mal einen kleinen YouTuber, der ein Video zu nem größeren Titel vor Ende des Embargos geuppt hat, das ging 2 Tage gut, dann hatte er nen Strike im Kasten. Zumal es auch ziemlich beschissen von Leuten ist, den Content zu veröffentlichen, während Andere sich noch an das Embargo halten... War damals bei Outlast 2 der Fall. Ich und einige Andere haben 1 Tag zurvor das Game bekommen und natürlich abgewartet, während ein anderer deutschsprachiger YouTuber es einfach 2h vorher veröffentlicht hat... Selbst Gronkh hat es zu der vorgeschriebenen Zeit veröffentlicht, also kann man nicht davon ausgehen, dass derjenige Sonderrechte hatte. Absolute Minusaktion -
Vielen Dank. Dann riskiere ich lieber nix.
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Ein Hinweis in aktueller Sache: Der Kanal https://www.youtube.com/user/Xboxshqip flaggt seit mehreren Tagen über AdRev unfassbar viel Material von allen möglichen Spielen. Egal ob alte NFS-Teile oder Forza, es betrifft immer visuelles Material, das angeblich ihm gehören soll.
Wem das passiert: Immer fleißig alles mit Einspruch belegen und dazuschreiben, dass dieser Kanal keinerlei Rechte an irgendwas hat, mit etwas Glück wird er dann bald von AdRev gesperrt und kann nichts mehr claimen.

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Der Xboxshqip über AdRev scheint weg vom Fenster zu sein. Gerade wollte ich bei meinen betroffenen Videos Einspruch einlegen, schon geht das nicht mehr, weil kein Anspruch mehr gestellt wird. Wenn das doch immer so einfach wäre

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Yeah, CD Baby, die vor knapp drei Wochen nochmal ordentlich mit Ansprüchen genervt haben, verschwinden wieder von der Bildfläche mit den Ansprüchen

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Och das kann (je nach Titel) schon ordentlich boosten..
Allerdings muss man immer bedenken, dass ein Embargobruch der ganzen "Szene" schadet... wenn YouTuber anfangen dauernd solche, für die Vermarktung wichtigen Vorschriften zu verletzten, kann ich mir gut vorstellen, dass es sich der Publisher beim nächsten Release 2 mal überlegt. Das kann halt auch soweit gehen, dass das Broadcasting total untersagt wird...
Ich kannte mal einen kleinen YouTuber, der ein Video zu nem größeren Titel vor Ende des Embargos geuppt hat, das ging 2 Tage gut, dann hatte er nen Strike im Kasten. Zumal es auch ziemlich beschissen von Leuten ist, den Content zu veröffentlichen, während Andere sich noch an das Embargo halten... War damals bei Outlast 2 der Fall. Ich und einige Andere haben 1 Tag zurvor das Game bekommen und natürlich abgewartet, während ein anderer deutschsprachiger YouTuber es einfach 2h vorher veröffentlicht hat... Selbst Gronkh hat es zu der vorgeschriebenen Zeit veröffentlicht, also kann man nicht davon ausgehen, dass derjenige Sonderrechte hatte. Absolute MinusaktionNennen wir ihn mal beim Namen: KeysJore macht das immer und er bekommt weiterhin die Spiele und ich denke dass die Publisher da bei der Größe einfach ein Auge zudrücken, vor allem weil er im "klassichen" LP Bereich einfach momentan der Erfolgreichste ist (Rankingtechnisch sowieso und Gronkh spielt ja fast nur noch ECO oder HWSQ kaum noch AAA Games macht höchstes Previews dazu bis auf ein paar Ausnahmen wie God of War momentan.)
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