Rechtliche Youtube-Fragen [Sammelthread]

  • Ich habe mal wieder eine rechtliche Frage. Ich habe erst vor ein paar Tagen ein Video gesehen, wo ein großer Youtuber zu Bußgeld verdonnert wurde, weil er Schleichwerbung für seine Produkte gemacht hat, dies in seinem Video aber nicht gekennzeichnet hat.
    Ich bin gerade auf diesem Stand:
    Mache ich in meinem Video Werbung für Produkte, wo ich vom Hersteller dafür bezahlt werde, dann muss ich im Video den Hinweis geben “Enthält bezahlte Promotion”.


    Aber wie ist das bei Produkten, wo mich niemand dafür bezahlt? Ich werde oft gefragt, was ich empfehlen kann und empfehle den Abonnenten eben Produkte. Ist das dann auch schon Schleichwerbung?


    Danke und Gruß
    K

  • Aber wie ist das bei Produkten, wo mich niemand dafür bezahlt? Ich werde oft gefragt, was ich empfehlen kann und empfehle den Abonnenten eben Produkte. Ist das dann auch schon Schleichwerbung?

    Dann ist es einfach nur deine Meinung.
    Kannst du ja sagen dass du nicht bezahlt wurdest und dass es deine Meinung ist.
    Alles andere müsste dir erstmal bewiesen werden.
    Mal davon ab, dass bei deinen Views eh kein Hahn nach kräht (wäre bei mir auch so).
    Wenn du aber pro Video 100-200.000 views machst sieht das anders aus.

  • Ich habe mal wieder eine rechtliche Frage. Ich habe erst vor ein paar Tagen ein Video gesehen, wo ein großer Youtuber zu Bußgeld verdonnert wurde, weil er Schleichwerbung für seine Produkte gemacht hat, dies in seinem Video aber nicht gekennzeichnet hat.
    Ich bin gerade auf diesem Stand:
    Mache ich in meinem Video Werbung für Produkte, wo ich vom Hersteller dafür bezahlt werde, dann muss ich im Video den Hinweis geben “Enthält bezahlte Promotion”.


    Aber wie ist das bei Produkten, wo mich niemand dafür bezahlt? Ich werde oft gefragt, was ich empfehlen kann und empfehle den Abonnenten eben Produkte. Ist das dann auch schon Schleichwerbung?

    Sprichst du da von diesem Fitness Kerl ?
    Falls ja :


    Die Werbung an sich ist da nicht das Problem. Das Problem ist, dass man für ein Video z.b. ein ProductPlacement macht ( hat nichts mit Schleichwerbung zutun ).
    Dafür wirst du dann bezahlt und du solltest es deine Zuschauer durch z.b. diese Youtube eigene "ProductPlacementEinblendung" auch wissen lassen.


    Sobald du sowas laufen hast, darfst du natürlich nicht einfach noch ein weiteres Produkt bewerben, dieser Sportknilch den ich meine, hatte seine EIGENEN Produkte aber im Hintergrund stehen, auf nem Regal oder so, während eines ProductPlacementVideos. Das gibt dann Ärger. Werbung kannst du so viel machen wie du willst, du musst dich nur an die Richtlinien von Youtube UND deinem Werbepartner halten.

  • Es geht um Cars 3 Spiel für die PS4. Auf der Marke ist schon raus aber in den USA und ich bin mir sicher, dass nicht erlaubt ist, hochzuladen und zu veröffentlichen, oder? Ich meine, ich lebe in EU... oder was meint ihr?

  • Nee, aber ohne Flachs, ich denke schon, dass man die Einverständnis der Eltern braucht, weil sich YouTube ja jetzt publizistisch nicht wirklich von Radio oder Fernsehen unterscheidet und wenn ich im Radio oder Fernsehen eine Sendung machen würde, könnte ich ja vermutlich auch nicht einfach so einen Jugendlichen ohne Einverständnis der Eltern interviewen und das Material dann senden.

  • Braucht man eigentlich bei Kooperationen mit minderjährigen YouTubern eine Einverständniserklärung der Eltern? Vermutlich schon, oder?

    Sofern die Produktion und Veröffentlichung im Rahmen der Freizeit stattfindet bedarf es keiner Einverständniserklärung. Im Fernsehen ist das anders, da dort die Kinder eine professionelle Rolle spielen oder in einer anderen Art an der Show teilnehmen. Das ist etwas anderes als bei einer Freizeitaktivität. Natürlich darf in keinem Fall dem Kind geschadet werden. Alle jugendgefährdenden Inhalte (Gewalt, Erotik etc.) sind selbstverständlich immer tabu. Auch wenn die Eltern die Aufsichtspflicht über ihre Kinder haben, kann man sich hier strafbar machen. Solange es sich also um jugendgerechte Freizeitaktivität handelt, z. B. ein Let's Play eines für Kinder freigegebenen Spiels, dürfte alles ok sein. Auch bei USK 18 Spielen trifft es im Zweifel nur die Eltern, da diese die Aufsichtspflicht haben, solange du nicht derjenige bist, der dem Kind das Spiel zur Verfügung gestellt hat. Ich würde jedoch nie mit einem Jugendlichen gemeinsam ein USK 18 Spiel aufnehmen und auf YouTube stellen, da das gegen meine Prinzipien geht.

  • Nee, aber ohne Flachs, ich denke schon, dass man die Einverständnis der Eltern braucht, weil sich YouTube ja jetzt publizistisch nicht wirklich von Radio oder Fernsehen unterscheidet und wenn ich im Radio oder Fernsehen eine Sendung machen würde, könnte ich ja vermutlich auch nicht einfach so einen Jugendlichen ohne Einverständnis der Eltern interviewen und das Material dann senden.

    sofern dem Kind daraus nicht nur rechtliche Vorteile erwachsen, haben die Eltern ein Wörtchen mitzureden.

  • sofern dem Kind daraus nicht nur rechtliche Vorteile erwachsen, haben die Eltern ein Wörtchen mitzureden.

    Du sprichst an, dass das Kind mit dem Video Geld verdient? Das stimmt zunächst auch. Denn dann ist es keine Freizeitaktivität mehr. Ich vermute aber mal, dass die Werbeeinnahmen (sofern es die einzigen sind) in diesem Fall so gering bzw. nicht existent sind, dass dies vernachlässigt werden kann. Wenn von vorne herein ein Gewinn mit dem Video erzielt werden soll, dann sieht es natürlich anders aus. Ich kann dir nur nicht ganz folgen welche "rechtlichen Vorteile" du sonst meinen könntest.

  • Du sprichst an, dass das Kind mit dem Video Geld verdient? Das stimmt zunächst auch. Denn dann ist es keine Freizeitaktivität mehr. Ich vermute aber mal, dass die Werbeeinnahmen (sofern es die einzigen sind) in diesem Fall so gering bzw. nicht existent sind, dass dies vernachlässigt werden kann. Wenn von vorne herein ein Gewinn mit dem Video erzielt werden soll, dann sieht es natürlich anders aus. Ich kann dir nur nicht ganz folgen welche "rechtlichen Vorteile" du sonst meinen könntest.

    es ging mir darum, dass beschränkt geschäftsfähige Personen (in diesem Fall das Kind) keine Zustimmung der Eltern brauchen, wenn ihnen aus der Situation keinerlei Nachteile erwachsen. Nachteile wären zB Kosten, Verpflichtungen usw.
    Ist kein Nachteil vorhanden, kann das Kind auch ohne ausdrückliche Erlaubnis der Eltern daran teilnehmen. (Selbstverständlich können die Eltern immer noch interventionieren).


    Bei deinem Fernsehbeispiel hätten wir diesen Fall. Das Kind arbeitet im Fernsehen, also kann es nicht allein entscheiden, ob es das will, da es kein reiner Vorteil für das Kind ist. Es ist vertraglich zu etwas verpflichtet. Das wäre der Nachteil.


    (ein reines Vorteilsgeschäft wäre bspw. eine Schenkung oder ein Leihgeschäft)


    also sollten dem Kind aus dem vorliegenden Fall keine Nachteile erwachsen, kann es ohne ausdrückliche Erlaubnis der Eltern die Aufnahmesession absolvieren. Geld wäre in diesem Fall nicht das Problem, da wäre der Taschengeldparagraph anzuwenden.

  • Danke für Eure Einschätzungen! Ich bin von einem kommerziell betriebenen YouTube-Kanal ausgegangen (mit monetarisierten Videos) und hätte gedacht, dass ich in so einer Situation eine Einverständniserklärung der Eltern brauche.


    P.S.: CoD-Kiddies mute ich immer, so gut es geht.

  • es ging mir darum, dass beschränkt geschäftsfähige Personen (in diesem Fall das Kind) keine Zustimmung der Eltern brauchen, wenn ihnen aus der Situation keinerlei Nachteile erwachsen. Nachteile wären zB Kosten, Verpflichtungen usw.

    Ah, nun verstehe ich was du sagen wolltest. Jap, Daumen hoch :) Der Verpflichtungsaspekt war der, um den ich mir bei gewinnorientierten YouTube Produktionen Gedanken gemacht habe. Natürlich ist ein Hobby-Film (ala Let's Play) bei dem Werbung geschaltet wird nicht gleich so ernst zu sehen. Wenn nun Vergleich Studio 71 oder sonst wer wieder ne Webserie produziert und da Kinder mitspielen, ist das wohl was anderes.

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