Ich braeuchte auch mal 'nen Rat bzgl. der Rechtslage:
Darf ich eigenes Videomaterial von Zeitschriften aus vergangenen Zeiten (60er/70er/80er/90er Jahre) online stellen? Insbesondere: Wie sieht's da aus, wenn's die Redaktion nicht mehr gibt? Ich denke, es sollte klar sein, dass ich mir nicht die aktuelle Ausgabe der "WasAuchImmer" kaufen kann und diese dann Seite fuer Seite abfilme und durchspreche...aber ab wann wird sowas legal bzw. was gibt's da zu beachten?
Das klingt schon so dermaßen spezifisch, dass es klüger wäre, direkt einen Anwalt für Medienrecht zu fragen.