Rechtliche Youtube-Fragen [Sammelthread]

  • Ja, du darfst, aber wenn Bandai irgendwann doch nicht mehr will, darfst du nicht mehr :P Kommt z.B. geschützte Musik im Spiel vor, was auch in deinem Video auf YouTube zu hören ist, kann der Urheber, der die Rechte daran besitzt, was nicht Bandai ist, das Video sperren. Damit haben die, Bandai, dann nichts zu tun.

    Wenn ich Musik im Spiel ausschalten würde, bevor keine Musik im Spiel auf meiner Youtube hat, dann ist gar kein Probem und nichts passiert, oder?

  • Er ist der Meinung, dass er die Rechte an diesem Namen hält. Meinen Hinweis, dass keiner von uns beiden die Rechte an diesem hält, wurde nur mit einem Hinweis auf meine niedrige Abozahl (13) gegen seine (187/ Obwohl gestern sein erster Upload war) und eine Drohung, dass ich schon sehe was ich davon habe, erwidert.

    Ich würde ihn auffordern, nachzuweisen, dass er die Namensrechte hat (was er garantiert nicht hat, das wäre viel zu teuer für so einen kleinen Fisch), und ihn dann darauf hinweisen, dass das, was er macht, eine Nötigung darstellt.

  • Ich habe heute einen Kommentar von einem YouTuber mit dem gleichen Kanalnamen bekommen, in welchem ich aufgefordert werde, meinen Kanalnamen zu ändern.
    Er ist der Meinung, dass er die Rechte an diesem Namen hält. Meinen Hinweis, dass keiner von uns beiden die Rechte an diesem hält, wurde nur mit einem Hinweis auf meine niedrige Abozahl (13) gegen seine (187/ Obwohl gestern sein erster Upload war) und eine Drohung, dass ich schon sehe was ich davon habe, erwidert.

    Loool.
    einen Scheiss wird der haben.
    Guck doch einfach nach ob der Name geschützt ist
    Gronkh zB hat seinen Namen schützen lassen
    https://register.dpma.de/DPMAr…register/3020120027172/DE


    Das geht so bei 250 Euro in etwa los je nachdem in welcher Kategorie und der wird bei seinen läppischen 187 subs die vermutlich gekauft sind nicht die Kohle in so einen super kreativen Namen gesteckt haben.


    Edit:
    Hier ist die Suchmaske viel spaß: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger

  • Ich Blicke bei den Lizenzen sobald es komplizierter wird auch nicht mehr so ganz durch. Sobald es sich um ein bestimmtes Spiel handelt, alles klar. Aber ich habe z.B. letztens aus Spaß an der Freude Pokedraw aufgenommen. Das ist ein popliges Browserspiel, in dem man Pokémon nachmalt.


    Dabei sind keine direkten Spielinhalte aus einem Pokémon Spiel zu sehen. Sondern nur Bilder der Pokémon (im Anime Stil), welche wohl irgendwann als offizielle Designs veröffentlicht wurden.


    Wie sieht es da denn dann rechtlich aus? Ich zeige kein Nintendo Gameplay, aber die im Spiel auftretenden Bilder sind vermutlich lizenziert. Ich vermute einfach aus einem Bauchgefühl dass ich das "Let's Playen" darf. Aber rein theoretisch, wie sähe es mit Werbung aus?


    (Werde wohl eh keine schalten weil ich Angst or Nintendo habe :D)


    Irgendwer ne Ahnung? :D

  • Irgendwer ne Ahnung?


    Die Nutzungsbedingungen des Spiels dürften das eventuell aufzeigen, ansonsten beim Publisher anfragen. Ansonsten würde ich aber sagen: Wenn du offizielle Bilder nachmalst, dann unterliegen ja die Vorlagen auch schon dem Urheberrecht und eine Weiterverbreitung könnte untersagt werden (auch wenn das vermutlich nicht so sein wird).

  • Ich hab mir letztens Hitman für die PS4 gekauft. Nun möchte ich demnächst ein Let's Play davon machen. Deswegen wollte ich sicherheitshalber bei Square Enix wegen einer Duldungserklärung anfragen. Das meinte ich mit der Anfrage :)

  • Danke für die schnelle Antwort :)


    Es steht ja in den Richtlinien: "Bitte beachte, dass diese Richtlinien nicht für folgende Spieleserien gelten: Final Fantasy, Kingdom Hearts, Dragon Quest, Front Mission, Drakengard oder andere in unserer Zentrale in Japan entwickelten Spiele."


    Laut Wikipedia ist der Entwickler IO Interactive aus Dänemark. Denn würden die Richtlinien ja für Hitmen gelten.


    Theoretisch könnte ja nichts passieren wenn ich mich an diese Richtlinien halte, oder? Wäre es trotzdem besser eine Anfrage an Square Enix wegen einer Duldungserklärung zuschicken?


    MfG Dennis


  • den.denn.de :P


    Theoretisch kann dir auch mit duldungserklärung was passieren. Also Theoretisch brauchst du auch keine Zustimmung.
    Also in der Theorie kann viel passieren. :D

  • Was soll man eigentlich machen, wenn man ein Let's Play zum Release starten möchte aber die Webseite von dem Spiel scheinbar nicht mehr aktiv ist?


    Es geht hier um Die Gilde 3.


    Wie soll man dann fragen, ob man das machen darf?

  • Hallo liebe Community,


    ich hab mal eine Frage zu Let`s Plays mit Emulatoren. Wie schon im Titel steht geht es um die Pokemon Editionen. Würde Nitendo solche Videos löschen? Oder machen die dagegen gar nichts?


    MfG Dennis

  • Rechtlich gesehen bist du bei Emulatoren natürlich in einer verbotenen Zone, da du an sich ja keine originale Version spielst. Darüber hinaus hast du natürlich noch alle sonstigen rechtlichen Bedingungen wie bei anderen Let's Plays auch, also Urheberrecht etc. Meistens will man ja gerade alte Spiele dank Emulator spielen. In den aller meisten Fällen wird das keine Sau mehr interessieren, da die Spiele weder original verkauft werden, noch die Rechteinhaber danach noch schauen. Du bewegst dich bei alten Emulatorspielen also wahrscheinlich in einer geduldeten Zone. Ein guter Indikator ist, ob die Spiele auf YouTube generell zu finden sind. Bei Emulatoren für neue Konsolen und Spiele wäre ich aber vorsichtig, da dies dem Beweis einer Raubkopie nahe kommt.

  • Bei Emulatoren für neue Konsolen und Spiele wäre ich aber vorsichtig, da dies dem Beweis einer Raubkopie nahe kommt.

    Ich meine das Urheberrecht sieht schon vor sofern du eine Originalversion (z.B. Cartridge des Games) original besitzt darfst du dir auch eine digitale Kopie besorgen (und im Emulator spielen) - für den privaten Gebrauch.


    letztendlich wird es aber keine Sau interessieren :)

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