Mal so ein Paar Paragraphen aus der Schweiz zum Thema Download:
https://www.konsumentenschutz.…den-in-der-schweiz-legal/
ROMs Legal?
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Danke Sagaras
Und da ist genau der Punkt welcher hier diskutiert wird drin
Ausnahme: Computerprogramme
Der Download von Computerprogrammen wie etwa PC- oder Konsolenspielen ist verboten (Art. 19 Abs. 4 URG). -
Ahh dann hat sich das 2017 ein wenig geändert.
Wenn ihr aber Gesetze zitiert, bitte nicht in Isolation:
"Wer das Recht hat, ein Computerprogramm zu gebrauchen, darf sich die erforderlichen Informationen über Schnittstellen zu unabhängig entwickelten Programmen durch Entschlüsselung des Programmcodes beschaffen oder durch Drittpersonen beschaffen lassen."
"Wer das Recht hat, ein Computerprogramm zu gebrauchen, darf davon eine Sicherungskopie herstellen; diese Befugnis kann nicht vertraglich wegbedungen werden."
Heisst für mich soviel wie: Kopierschutz darf umgangen werden und ein Download ist legal, wenn man eine Lizenz für das Spiel in irgendeiner Art und Weise besitzt.
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Solche bürgerfreundlichen Gesetze wird es in Lobby-Deutschland nicht geben.
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Zitiere dann bitte aber nicht die Hälfte, sondern ergänze den Rest.
Wer das Recht hat, ein Computerprogramm zu gebrauchen, darf sich gemäss Art. 21 Abs. 1 URG „die erforderlichen Informationen über Schnittstellen zu unabhängig entwickelten Programmen durch Entschlüsselung des Programmcodes beschaffen oder durch Drittpersonen beschaffen lassen“. Allerdings dürfen die so gewonnenen Schnittstelleninformationen nur „zur Entwicklung, Wartung sowie zum Gebrauch von interoperablen Computerprogrammen verwendet werden, soweit dadurch weder die normale Auswertung des Programms noch die rechtmässigen Interessen der Rechtsinhaber und -inhaberinnen unzumutbar beeinträchtigt werden.“ (Art. 21 Abs. 2 URG). Dies bedeutet in Kurzform: Interoperabilität ist erlaubt, die Herstellung eines sehr ähnlichen Programmes hingegen nicht (vgl. BARRELET D./ EGLOFF W., Urheberrecht Kommentar, Stämpfli 2008). Die erlangten Informationen dürfen auch nicht weitergegeben werden.
Der Artikel ist an sich klar und unmissverständlich.
Du darfst ein Kopierschutz entriegeln mit Einverständnis des Urhebers. Wenn der nix dagegen hat, kannst du es Programmcode entschlüsseln.
Download von solchen Programmcode darf nur zur Entwicklung, Wartung und zum Gebrauch interoperablen Computerprogrammen verwendet werden. Sprich die nur unter sich miteinander arbeiten.Da steht nirgendwas von das der Kopierschutz umgangen werden darf um dann sowas wie Filme ins Netz zu stellen.
Da steht auch nicht das du Computerspiele kopieren darfst und im Netz hochladen oder downloaden darfst.
Hier in dem Artikel steht lediglich das du dir Computerprogramme beschaffen darfst, die unabhängig entwickelt sind. Dies darfst du auch durch Drittpersonen beziehen.Dazu zählen keine Spiele von Firmen für die du bezahlen müsstest in der Regel. Sprich Warez Seiten.
Du darfst aber den VBA Emulator oder SNES Emulator downloaden und auch den den Programmcode dazu entschlüsseln.
In dem Artikel ist nicht die Rede von Filmen oder Spiele legal zu vervielfältigen oder gar anzubieten.Und Artikel 24 Abs 2. betrifft dein zweites Zitat
In dem wird lediglich erwähnt das du dir eine Sicherungskopie für den Privatgebrauch anfertigen darfst. -
Ins Netz stellen darf man gar nichts, es geht hier rein um den Download/Das Kopieren.
Und es steht doch ganz klar, wenn es um Interoperabilität(Roms) geht, darf man sich die Informationen (aka Daten) selbst oder durch Dritte beschaffen, wenn man eine Lizenz besitzt. Da steht auch nichts vom Einverständnis des Urhebers, ich weiss nicht woher du das hast.
Da steht auch nicht das du Computerspiele kopieren darfst
Doch das steht da: https://www.admin.ch/opc/de/cl…n/19920251/index.html#a24
Du repetitierst nur, was ich bereits geschrieben haben. Upload nicht erlaubt, kopieren/download erlaubt wenn man eine Lizenz besitzt (welche du hast, wenn du beispielsweise ein N64 Spiel als Cartridge hast).
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Eine Lizenz zum Download besitzt man nicht weil man das Spiel kauft. Das weißt du schon ne.
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Eine Lizenz zum Download gibt es nicht. Es gibt lediglich eine Lizenz zur Nutzung eines Produktes. Wenn es eine Lizenz zum Download gäbe, dann dürftest du ein Programm nur eine begrenzte Male downloaden.
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Genau. Beim kauf eines Games hast du die Nutzungsrechte. Somit bleibt der Download (solang er nicht in den Nutzungsrechten anders angegeben wird) illegal.
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Lies dir die Zitate die ich gepostet habe nochmal durch bitte.
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@Rayxin
Gibs auf, hat 0 zweck. In der Schweiz macht sich vermutlich jeder seine Gesetze wie er es mag.Du repetitierst nur, was ich bereits geschrieben haben. Upload nicht erlaubt, kopieren/download erlaubt wenn man eine Lizenz besitzt (welche du hast, wenn du beispielsweise ein N64 Spiel als Cartridge hast).
Wo steht denn das der Download von Computerprogrammen erlaubt sei, wo die Rechte einfach nicht bei dir liegen?
z.B. eine Rom zu downloaden ist genauso illegal wie das hochladen auch. Das steht auch in deinen Gesetzen so drin. Lese sie doch bitte.
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weder besitz noch nutzung einer Rom egal ob du die Original Disk oder modul besitzt ist legal seit ca nem jahr ist das komplett aus der grauzone raus schließlich hat nintendo gegen sämtliche seiten geklagt also wäreich da vorsichtig
auch wenn ich bezweifel das es jemand anderes ausser Nintendi krazt was du da grade spielst
Aber es ist ein weit verbreiteter irrglaube das gedacht wird wenn man das original hat dann darf man ne rom davon besitzen
das einziege wo keiner was sagen kann ist wenn du das modul auslesen lässt am PC
nur fürs verständnis ich bin absolut nicht gegen Roms im gegetnteil ich finde sie zum teil sogar wichtig damit gewisse spielperlen die nintendo und co einfach nicht jmehr produzieren oder verbreiten nicht aussterben
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Aber es ist ein weit verbreiteter irrglaube das gedacht wird wenn man das original hat dann darf man ne rom davon besitzen
Darfst du besitzen. Muss aber selbst erstellt worden sein, zwecks Sicherungskopie.
Der Download einer Rom zu einem Spiel ohne das das Rechtmäßige Unternehmen des Spieles das dazu die Lizenz bzw. Urheberrecht hat ist illegal. Weil das eine Weiterverbreitung ist wodurch diese Unternehmen kein Geld bekommen.Das ist ja warum Nintendo da so streng vorgeht. Und gerade Nintendo Roms auf diversen Warez Seiten wurden ja schon gesperrt, bzw gelöscht.
Mal sehen was Sony demnächst für Schritte einleitet, da die ja dann ihren Sitz in Amerika haben. Da gibs ja auch schon diverse strengere Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf Warez Seiten.nur fürs verständnis ich bin absolut nicht gegen Roms im gegetnteil ich finde sie zum teil sogar wichtig damit gewisse spielperlen die nintendo und co einfach nicht jmehr produzieren oder verbreiten nicht aussterben
Jo.
Das was @RealLiVe gesagt hat trifft es auf den Punkt "Die Chance erwischt zu werden ist fast bei 0, also bleibt es ja straffrei."
Und das ist der entscheidende Punkt an der Sache. Wer überprüft gefühlt ne Milliarde Downloader, wenn man den Uploader auf der jeweiligen Webseite schneller fassen könnte.Und wer hat denn nicht schon Roms irgendwo gedownloadet?
Nur weil die Webseite noch nicht von Behörden überprüft oder überwacht wird wer, wo und wie Downloadet bzw. Uploadet, heißt das nicht das der Download legal ist. Und das ist auch in der Schweiz so.
Wenn sie ihn erwischen sollten, was eine Chance von 0,03% ist xD, dann kann er sich Warm anziehen. -
Kurz und knapp:
ROMS sind weder verwerflich, noch sind sie diversen Konventionen unterlegen (man muss das Spiel besitzen, damit es legal oder weniger verpöhnt ist).
Meiner Meinung nach sind ROMS wichtige Möglichkeiten, um alte Spiele zu archivieren. Wir wissen alle, dass Hardware nicht für ewig halten kann und wird. Wenn man den Umgang der Publisher selbst mit ROMS beobachtet, wird der Verbot dieser ebenfalls schwachsinnig.Bestes Beispiel sind da Nintendo (ich liebe die Firma trotzdem):
Nintendo hat für die Virtual Console oder den Minikonsolen ROMS von Emuparadise und co genutzt, die die pösen Raubkopierer selbst erstellt haben. Was heißt, dass Ninentdo selbst davon profitiert. Naja, zumindest solange, wie die Dienste auch angeboten werden. Es ist ja nicht lange her, als Nintendo bei manchen Plattformen (Wii?) die Virtual Console lahm gelegt, was dazu führte, dass viele Spiele, die bereits gekauft wurden, erneut gekauft werden mussten.
ROMS haben aber auch noch weitere Vorteile neben der Archivierung. Spiele, die hier in Europa nicht erschienen sind, kann man nachholen/anspielen.
Für uns Videoproduzenten haben ROMS ebenfalls Vorteile, wie einer besseren Grafik/Qualität und Ersparnis. Die Nachteile sind aber auch nicht auszublenden: Unsichere Stabilität, Ressourcenfressen des Rechners, mögliche Viren von dubiosen Seiten (wer aufpasst, hat das Problem nicht),
Um diese Wall of Text aber mal zum Abschluss zu bringen, ROMS für seine Lets Plays zu nutzen, sehe ich als vollkommen okay an. Auch wenn diese für manche ein rotes Tuch sind und eine kleine grauzone im deutschen Recht darstellen.
Kleiner Anhang:
Natürlich weiß ich, dass ROMS gegen das Urheberrecht verstoßen und somit "illegal" sind und dass Nintendo bereits einige ROMSseiten hat sperren lassen ist mir auch bewusst.
Würden Nintendo und andere Publisher eine LEGALE und DAUERHAFTE Variante für ROMS anbieten, dann wäre der "illegale" Weg nicht nötig.
Ich bin kein Jurist, also verschont mich mit dem "aBeR dAs iSt VeRbOtEn!" Gerede. Ich habe hier lediglich meine Meinung zu der Nutzung von ROMS nieder geschrieben, ohne jeglich juristische Beratung. Ich selbst nutze in den SELTENSTEN Fällen ROMS, da ich diverse Capture Devises verwende.Ich habe irgendwie das Gefühl, dass ich einen halben Roman geschrieben habe aber die Frage nicht konkret beantwortet habe. Sorry, Freunde
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Ich habe irgendwie das Gefühl, dass ich einen halben Roman geschrieben habe aber die Frage nicht konkret beantwortet habe.
Doch, hast du, aber erst später. Du hast im Endeffekt nur die Gründe zusammengeschrieben, die es aus deiner Sicht legitim machen, ROMs zu nutzen und dich über die mangelnden, brauchbaren, legalen Alternativen geärgert. Das ist ein gängiges Argument, nicht nur bei den ROMs. Die Frage "darf ich die ROMs spielen, die ich von der Website genommen habe" beantwortest du aber erst später:
Natürlich weiß ich, dass ROMS gegen das Urheberrecht verstoßen und somit "illegal" sind
"Nein" ist die korrekte Antwort. Auch wenn dir sehr wahrscheinlich nichts passiert, wenn du es doch tust. Die Downloader zu verfolgen lohnt sich meist nicht. Wenn du die aber verbreitest - ob bewusst oder unbewusst - dann sieht das wieder anders aus.
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[Externes Medium: https://youtu.be/5s4tv-60Hd8]
Interessantes Video dazu. Bereits der erste Satz zur Thematik dürfte schon Argument genug sein.
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darf man die roms streamen zum beispiel auf tiktok oder youtube oder ist das ilegal wen ich das zocke mit dem emulator?
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Darf man die roms streamen zum beispiel auf tiktok oder youtube oder ist das ilegal wen ich das zocke mit dem emulator?
Wenn du eine Lizenz besitzt, also das Original-Spiel, dann ist das Grauzone, es wird dich keiner bestrafen dafür (wo kein Kläger, da kein Richter), aber so wirklich gerne sehen es die großen Hersteller nicht, wenn du ihr ROM auf Emulator spielst. Es gibt die Spiele ja nicht umsonst zB. bei Nintendo als Retro-ROM zu kaufen...
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Es gibt die Spiele ja nicht umsonst zB. bei Nintendo als Retro-ROM zu kaufen...
Stimmt genau. Mit der "Renaissance" der Retro Konsolen wurde auch das herunterladen von Roms immer obskurer. Gibt zwar noch Seiten, auf welchen man ROMs zum Download findet, die sind dann aber oftmals hinter zig-Popups o.ä. verborgen. Kommt natürlich auf das System an. Ist schon ein Unterschied, ob Du beispielsweise ein SNES ROM runterladen willst, für welches noch Copyright gilt oder ob Du beispielsweise ein altes Amiga Game runterlädst, wo dieses schon erloschen ist...
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darf man die roms streamen zum beispiel auf tiktok oder youtube oder ist das ilegal wen ich das zocke mit dem emulator?
Dürfen? Natürlich. Ausnahmslos nichts spricht dagegen und nachweisen, ob es sich dabei um eine Rom oder ein Original handelt, kann man es dir so und so nicht.
Es sei den du nutzt Filter, die das Bild aufhübschen - dann merkt man das natürlich, aber auch hier spricht nichts dagegen.
Was du aber nicht darfst, ist eine Rom aus dem Internet runterzuladen. Ganz gleich ob du das Original besitzt oder nicht. Eine Sicherungskopie darf man in Deutschland zwar besitzen, aber nur wenn diese auch selbst angefertigt wurde und im Persönlichen gebrauch bleibt. Viele behaupten gerne das man es einfach downloaden darf, aber nein darf man nicht. Sicherlich wird es im großen und ganzen so ziemlich "keinen" Interessieren, da meistens nur die Jagd nach den Uploadern gemacht wird.Ist schon ein Unterschied, ob Du beispielsweise ein SNES ROM runterladen willst, für welches noch Copyright gilt oder ob Du beispielsweise ein altes Amiga Game runterlädst, wo dieses schon erloschen ist...
Keine Ahnung woher du diese verallgemeinernde Aussage zu Amiga hernimmst, aber das stimmt so nicht ganz.
Zu aller erst kommt es immer erst darauf an, wer der Entwickler ist und wie diese mit der Lizenz/Berechtigung umgehen.
Sicherlich sind einige davon mittlerweile Kostenlos zu erhalten, aber das bedeutet nicht das es bei allen Spielen der Fall ist.
Das selbe gilt im übrigen auch für andere "Retro" Systeme. Vereinzelte spiele sind mittlerweile Legal kostenlos zu erhalten, andere nicht.
Allgemein gilt sich vorher zu Informieren. Spiel A von System A kann mittlerweile "Kostenlos" sein, Spiel B von System A aber nicht.
Auch gilt noch zu beachten das sowas nicht immer bedeutet das man die dinge dann auch selbst verbreiten darf, auch hier benötigt es meistens immer noch eine "Berechtigung" zur Verbreitung.
Der Amiga kam "erst" 1985 auf den Markt, bis hier also alles bzw das meiste als "Gemeindefrei" betitelt werden kann, dauert es noch Jahrzehnte.
Weil erst mit dem Tot des aktuellen Uhrhebers von XYZ beginnt die Frist von 70 Jahren und erst danach ist es komplett frei.
Beispiel mit Winnie Puuh oder Steamboat Willie - ergo können derzeit keine Amiga Spiele "Urheberrechtsfrei" sein, maximal gibt es eine Freigabe zur freien Verwendung seitens eines Urhebers und dann auch, wie oben geschrieben, nicht frei nach schnauzte, sondern von Berechtigten Firmen/Personen. (Was die Verbreitung, das Nutzen der jeweiligen Assets, Lizenz, etc angeht)
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