der hat ihn genervt und jetzt antwortet er niemandem mehr. NIE WIEDER! ![]()
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Nee, versteh ich auch nich, was das mit deinem kommentar zu tun hat lol
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Nee, versteh ich auch nich, was das mit deinem kommentar zu tun hat lol
Fragt doch mal auf dem Discord von WBS.
Für die, die es interessiert: Hatte ja Solmecke per Mail angeschrieben. Habe keine Antwort bekommen, evtl. wegen derFlorian's Kommentar bei einem seiner Videos.
Was hat er denn angestellt?
warum wegen meinem kommentar ??
Naja. Ich habe die Mail geschrieben, bevor du dein Kommentar verfasst hat. Könnte ja sein, dass er glaubt, dass E-Mail und YT-Kommentator die gleiche Person ist. Hast du auf dein Kommentar eine Reaktion erhalten?
Manche Seiten behaupten aber auch, dass man es nur machen muss wenn man Geschäftlich tätig ist.
Was leider Quatsch ist. Das TMG definiert ganz klar wer hier wann ein Impressum anzuführen hat. Unter Paragraph 5 wird die Pflicht erklärt und unter Paragraph 2 die Betroffenen definiert.
Manche Seiten behaupten aber auch, dass man es nur machen muss wenn man Geschäftlich tätig ist.
Was leider Quatsch ist. Das TMG definiert ganz klar wer hier wann ein Impressum anzuführen hat. Unter Paragraph 5 wird die Pflicht erklärt und unter Paragraph 2 die Betroffenen definiert.
Rechtstexte sind oft etwas schwer zu interpretieren, das war auch vor Seehofer leider schon so. Wenn man sich den Text durchliest, dann kann man durchaus die falschen Schlüsse ziehen.
Beispielsweise, dass ein Kanal nicht darunter fällt, weil er kein Diensteanbieter gem. TMG §2 ist, weil sich das hier nicht nach YouTube-Kanal anhört ...
Zitat von TMGist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt
Da könnte man daraus schließen, dass das YouTube und nicht der Kanal ist. Wenn man aber den zweiten Satz nicht überliest, dann wird schon eher klar, was gemeint ist.
Zitat von TMGbei audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die die Auswahl und Gestaltung der angebotenen Inhalte wirksam kontrolliert,
Oder ein etwas weniger klares Beispiel, direkt der §5:
Zitat von TMGDiensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
Nach der Formulierung könnte man davon ausgehen, dass man nur ein Impressum braucht, wenn wirklich Geld fließt, was aber leider so nicht stimmt.
Hier gibt's aber mehrere Dinge zu beachten:
Das "geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgeld" wird restriktiv ausgelegt. Ein Dienst handelt schon geschäftsmäßig, wenn er Telemedien (Videos) auf Grund einer nachhaltigen Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht betreibt. (Spindler / Schuster, Recht der elektr. Medien, 2011). Die Definition ist recht weit, und ich müsste jetzt Zeit investieren, um das aufzudröseln.
Mach ich aber nicht, ich gehe gleich zu Punkt 2: Angenommen, man betreibt seinen Dienst nicht geschäftsmäßig, braucht man dann trotzdem ein Impressum? Wenn man sich den § 55 im RStV anschaut: Ja.
Zitat von § 55 RStV Abs. 1Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: Namen und Anschrift sowie bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.
Das "persönlich" und "familiär" ist quasi immer zu verneinen, wenn ihr öffentlich Videos publiziert. Heißt: Die Anschrift muss immer rein. Möglich ist auch, dass man unter die erweiterte Impressumspflicht fällt, wenn man journalistisch/redaktionelle Inhalte anbietet. Das ist (ebenfalls) relativ weit auslegbar.
Aber, worauf will ich hinaus? Nur die Gesetzestexte zu lesen hilft vielen nicht, und mit "gesundem Menschenverstand" interpretiert man vieles falsch.
Es gibt hier aufbereitetes Material, beispielsweise eben von Solmecke ...
... und im Zweifelsfall würde ich jedem nahelegen, die Kohle für einen Anwalt zu investieren.
--
Nebenbei, die Zweifel beim Briefkasten teile ich. Caya wird wohl nicht als ladungsfähige Anschrift gelten. Entscheidend für die Einordnung ist meines begrenzten Wissens nach die Möglichkeit der förmlichen Zustellung, die bei Caya laut Hilfe nicht gegeben ist. Ich bin mir hier aber nicht zu 100% sicher.
Naja. Ich habe die Mail geschrieben, bevor du dein Kommentar verfasst hat. Könnte ja sein, dass er glaubt, dass E-Mail und YT-Kommentator die gleiche Person ist. Hast du auf dein Kommentar eine Reaktion erhalten?
Und selbst wenn es so ist? Komische Gedankengänge ![]()
Nebenbei, die Zweifel beim Briefkasten teile ich. Caya wird wohl nicht als ladungsfähige Anschrift gelten. Entscheidend für die Einordnung ist meines begrenzten Wissens nach die Möglichkeit der förmlichen Zustellung, die bei Caya laut Hilfe nicht gegeben ist. Ich bin mir hier aber nicht zu 100% sicher.
Ich interpretiere es als nicht richtig definierte Grauzone. Vergleiche das wie Solmecke mit Agenturen etc., da sind die entsprechenden Künstler auch nie anzutreffen. Und Solmecke selbst sagt daraus hat sich ja auch ein Geschäftsmodell ergeben. Ich weiß es zählt nicht wirklich stark, aber wenn man nur mal die Anschrift von Caya googelt findet man wirklich viele Firmen und andere Webseiten wo die Adresse sowohl im Impressum als auch im Datenschutz angegeben ist. Sobald die Post bei Caya angegeben wurde gilt sie ja als zugestellt, wenn ich mich dann weiterhin vor irgendwelchen Bescheiden drücke, werde ich vermutlich über Meldeämter ausfindig gemacht. Ich lasse es erstmal so laufen, wenn ich über einen Kunden das nächste mal die Chance habe mit einem Anwalt kurz zu quatschen hak ich da mal nach. Vielleicht haben wir bis dahin ja auch schon eine Antwort von Herrn Solmecke, mal sehen.
Und Definitionen wie
Die Bezeichnungladungsfähige Anschrift bzw. Adresse meint in der Rechtswissenschaft und der juristischen Praxis je nach Rechtsgebiet und Zusammenhang den Wohnsitz oder eine andere Anschrift der betreffenden Person. Maßgebend ist, dass die betreffende (natürliche oder juristische) Person tatsächlich unter der angegebenen Adresse anzutreffen beziehungsweise erreichbar ist.
liest man sehr häufig - und der letzte Punkt ist ja durchaus erfüllt. Ich bin ja erreichbar, sogar ziemlich schnell sobald der Posteingang da ist.
Naja. Ich habe die Mail geschrieben, bevor du dein Kommentar verfasst hat. Könnte ja sein, dass er glaubt, dass E-Mail und YT-Kommentator die gleiche Person ist. Hast du auf dein Kommentar eine Reaktion erhalten?
Ne habe ich nicht. Aber ich glaube nicht, dass er das glaubt. Bei den 100ten Kommentaren die er am Tag bekommt assoziert er das bestimmt nicht. xD
Habe mal kurz gesucht, und habe von dem Herrn Solmecke gleich mehrere Videos zum Thema Impressumspflicht gefunden:
https://www.youtube.com/watch?v=Mgd2gURAx9Q
https://www.youtube.com/watch?v=bd6c2ZqjWIA
https://www.youtube.com/watch?v=xJVbr6Nkvn0
https://www.youtube.com/watch?v=kux2wKmjMDk
Ne habe ich nicht. Aber ich glaube nicht, dass er das glaubt. Bei den 100ten Kommentaren die er am Tag bekommt assoziert er das bestimmt nicht. xD
Deswegen wird er vermutlich auch nicht auf solche Fragen antworten - ich glaube kaum dass er jeden Tag genug Zeit hat sich alle Kommentare und alle E-Mails durchzulesen und auch zu beantworten.
Alles anzeigenHabe mal kurz gesucht, und habe von dem Herrn Solmecke gleich mehrere Videos zum Thema Impressumspflicht gefunden:
https://www.youtube.com/watch?v=Mgd2gURAx9Q
https://www.youtube.com/watch?v=bd6c2ZqjWIA
https://www.youtube.com/watch?v=xJVbr6Nkvn0
https://www.youtube.com/watch?v=kux2wKmjMDk
Deswegen wird er vermutlich auch nicht auf solche Fragen antworten - ich glaube kaum dass er jeden Tag genug Zeit hat sich alle Kommentare und alle E-Mails durchzulesen und auch zu beantworten.
Ich werde da definitv mal rein schauen danke dir!
Ich hätte halt gerne die Frage geklärt, ob so ein virtueller Briefkasten 100% legit ist.
Spiele nämlich wirklich mit dem Gedanken meine Videos offline zu nehmen weil ich bestimmt nicht eine "lieferfähige" anschrift (meine anschrift) auf Youtube angebe.
Das macht mir ehrlich auch sorgen.
Ich find ja ne Impressumspflicht für Leute die im Web unterwegs sind gut, aber ich weiß nicht ob es so nötig ist, dass das auch für kleine YouTuber und Streamer gilt.
Denke da sollte im Gesetz mal nachgebessert werden, aber das ist nen anderes Thema..
Möchte nämlich ähnlich wie die meisten hier nicht mit meinem Echten Namen und meiner Wohnanschrift im Netz zu finden sein.
Das Problem mit der Anschrift könnte man wohl mit so nem virtuellen Briefkasten beseitigen, aber das Problem mit dem Namen bleibt.
Weiß nicht ob es da ne Möglichkeit gibt das mit ner Gewerbeanmeldung zu umgehen: Kann man da evtl. nen Gewerbenamen angeben?
Klar kann man, aber über selbigen bekommt man dann ja auch flott deine Daten raus.
Stimmt zwar, dass der die Daten rauskriegen kann - mir geht es aber vorallem darum dass die Daten nicht auf den ersten Blick mit mir in Verbindung gebracht werden würden..
Also ich hatte bis vor kurzen meine private Anschrift in meinen Impressum stehen. Nach dem ich nun mit meiner Freundin zusammen gezogen bin, und ihr das nicht so recht war, habe ich mir für 20€ im Jahr einfach ein Postfach bei der Post gemietet. Ein ePostfach wäre zwar die alternative (und wahrscheinlich auch noch günstiger) gewesen, aber ich bin dann doch etwas Paranoid und bestehe doch zumindest auf einen Mindestmaß an Briefgeheimnis.
Also ich hatte bis vor kurzen meine private Anschrift in meinen Impressum stehen. Nach dem ich nun mit meiner Freundin zusammen gezogen bin, und ihr das nicht so recht war, habe ich mir für 20€ im Jahr einfach ein Postfach bei der Post gemietet. Ein ePostfach wäre zwar die alternative (und wahrscheinlich auch noch günstiger) gewesen, aber ich bin dann doch etwas Paranoid und bestehe doch zumindest auf einen Mindestmaß an Briefgeheimnis.
Postfach im Impressum geht nicht, gilt nicht als ladungsfähige Adresse.
Postfach im Impressum geht nicht, gilt nicht als ladungsfähige Adresse.
ok danke für den Hinweis, hab es jetzt so abgeändert, dass auf meiner Beschreibungsseite das Postfach als Kontaktadresse gelistet ist. Und das eigentliche Impressum habe ich in eine einfache HTML-Datei geschrieben, die ich bei den Links eingebunden habe. Damit sollte ich nun hoffentlich allem gerecht sein. Habe auch an "Verantwortlicher i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV: " gedacht. Uns war nur wichtig, dass unsere Adresse nicht sofort mit einem Blick ersichtlich ist. und da ich es an die erste Position im Banner habe, ist das Impressum auch mit 2 Klicks jederzeit erreichbar
Wie schaut es denn rechtlich mittlerweile aus? Hat sich da etwas verändert oder müssen kleine Lets Player immer noch ein Impressum haben, wenn sie denn legal unterwegs sein wollen? Würde mich mal interessieren.
Ich habe jetzt auch schon häufiger den Begriff "Netzwerk" in dem Zusammenhang gehört, was genau hat es damit auf sich? Wäre super freundlich, wenn mir da jemand ein wenig Auskunft drüber geben könnte. ![]()
Hat sich nichts geändert, wird es sich so schnell auch nicht. Wenn du in einem Netzwerk bist, kannst du in der Regel deren Adresse für das Impressum angeben. Dürfte rechtlich in etwa genau so sauber/unsauber sein wie so eine Briefkastenadresse über Caya und andere Anbieter. Ladungsfähig ist man bei einem Netzwerk ja auch nicht. Dürfte aber sicherer sein als gar nichts anzugeben, würde ich vermuten. Ist ja bei Künstlern und deren Webseiten seit Jahrzehnten auch schon so der Fall. Mich würden dazu mal Urteile interessieren, sofern es sie gibt, die sich auf genau solche Fälle beziehen.
Ich kenn die Verträge von den Netzwerken nicht, aber prinzipiell ist jede juristische Person ladungsfähig, also bis runter zur GbR im Zweifel. Wenn sie sich ins Impressum eintragen lassen, sind sie im Prinzip haftbar für den Kanal, ist doch gut für Dich als Creator, ich sehe da keine Schweirigkeiten.
Kann natürlich sein, dass sie Dir über den Netzwerkvetrag einiges verbieten, womit sie Dich bei Zuwiderhandlung vors Gericht zerren können. Und wenn Du persönlich schwer illegales Zeugs machst, bist Du dafür natürlich nach wie vor haftbar.
Ist zumindest meine Ansicht, aber ich kein Jurist.
Ja, wäre deshalb interessant zu wissen, weit weit man eine Haftung ausschließen kann. Mir sind dazu aber noch keine Urteile bekannt.
wurde vor 6 Monaten bei WBS letzte mal thematisiert, ab 3:58 ...
... ansonsten, einfach mal zur Beratung beim örtlich ansässigen im Medienrecht geschulten Anwalt gehen.
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