Impressumspflicht

  • Ist richtig.Ich stecke nur nicht gerne gleich jedem meine Anschrift zu mit dem ich mich streite. E-Mail sollte erstmal ausreichen, wenn ich vorhabe Geschäftlich Youtube zu betreiben gebe ich schon ein Impressum an, weil ich es auch dann für richtig halte.

    Deine Meinung zählt aber nicht ;) Du brauchst eines, sobald du redaktionell tätig bist. Scheißegal ob mit oder ohne Gewinne ;)

  • ich versuche gerade diesen digitalen briefkasten bei caya einzurichten, aber jetzt wollen die einen nachsendeauftrag einrichten. dann geht doch all meine post dahin! das will ich doch auch nich oO


    EDIT: oO ich glaub den muss man nich einrichten. kA...
    EDIT 2: doch muss man schon, glaub ich. So ein rotz. als ob ich das will

  • Deine Meinung zählt aber nicht ;) Du brauchst eines, sobald du redaktionell tätig bist. Scheißegal ob mit oder ohne Gewinne ;)

    Manche Seiten behaupten aber auch, dass man es nur machen muss wenn man Geschäftlich tätig ist.

  • Manche Seiten behaupten aber auch, dass man es nur machen muss wenn man Geschäftlich tätig ist.

    Ist aber nicht richtig ;) Ergänzend dazu gibts ja auch noch das Thema welches ich über die Landesmedienanstalten erstellt habe, auch da heißt es explizit du brauchst eines für YouTube da du redaktionell tätig bist - und das fällt unter die Impressumspflicht.
    Weiterführend:
    https://www.it-recht-kanzlei.de/Impressum-youtube.html


    Auszug daraus:


    Zitat

    Zwar wird vermutet nach §5 Abs. 1 TMG vermutet, dass eine geschäftsmäßige Tätigkeit regelmäßig entgeltlich ist. Erforderlich ist dies aber nicht zwingend. Geschäftsmäßig ist vielmehr jede nachhaltige Tätigkeit, egal ob mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht.
    Dies leitete eine Rechtsprechungspraxis ein, die vor allem soziale Medien ins Auge fasste und eine Impressumspflicht für jeden Auftritt auf derartigen gesellschaftlichen Interaktionsplattformen vorschrieben, der sich nicht auf rein private oder familiäre Inhalte beschränkt.
    Begründet wurde diese Ausweitung der Impressumspflicht auf Profile oder Präsenzen innerhalb von sozialen Medien durch das LG Aschaffenburg (Urteil v. 19.08.2011 - Az. 2 HK O 54/11), das erstmalig nicht privaten Zwecken dienliche Accounts kommerziellen Websites gleichstellte. Mittlerweile haben zahlreiche, auch höherinstanzliche Gerichte diesen Kurs anerkannt (s. nur OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.8.2013 - Az. I-20 U 75/13).
    Neben Facebook, Twitter und Co. setzen somit auch geschäftsmäßig betriebene Youtube-Kanäle die Anführung eines Impressums voraus.



    Das wollte ich wissen :D Das heist also ich kann mir meine alte post die nicht meinem Youtube-Ich gehört trotzdem noch normal empfangen? nice one :D

    Ja klar, das ist quasi nur eine "neue Adresse" nur für deinen Kanal. Alles andere bleibt ja davon unberührt - es sei denn du lässt deine Post dahin schicken.

  • Du musst den Ort ja nicht erwähnen. Und selbst wenn, da kommt dann ohne weitere Hinweise noch ne ganze Ecke Detektivarbeit auf die Leute zu um einen zu finden.

    Nö. Gewerberegisterauskunft, kostet zwar Geld, aber bestimmten Idioten ist nichts zu teuer.



    Negativ Beispiel 1:


    Aussenseiter. Leute haben rausgefunden wo sie wohnen. Sind hingefahren. Trockenraum gesehen, Kleidung erkennt. Teilweise entwendet oder angegrabbelt. Danach sind sie umgezogen.



    Negativ Beispiel 2:


    Tanzverbot. Besuch von Polizei oder Feuerwehr. Oder an Fenster klopfen etc, weil er Patere gewohnt hat.


    Negativ Beispiel:


    Das ultimative Beispiel braucht man wohl nicht erwähnen, der es sogar schon in die Medien geschafft hat. Sogar "Feste" werden für ihn abgehalten. Trotz Verbot und Polizeiaufgebot kommen Leute trotzdem und lassen sich nicht einmal von Anzeigen und Bußgeldern abgeschrecken.




    Diese digitalen Postkästen sind, sofern ich mich richtig entsinne nicht ganz legal. RA Solmecke hat dazu mal ein Video gemacht, glaube ich. Als ich das gelesen/gesehen habe ist schon etwas her, 2-3 Jahre oder so.

  • Diese digitalen Postkästen sind, sofern ich mich richtig entsinne nicht ganz legal. RA Solmecke hat dazu mal ein Video gemacht, glaube ich. Als ich das gelesen/gesehen habe ist schon etwas her, 2-3 Jahre oder so.

    Nein, dies ist richtig.


    Denn es benötigt für ein Impressum eine ladungsfähige Anschrift ...



    Die ladungsfähige Anschrift bezeichnet in Gesetz, Rechtsprechung und juristischer Literatur einen Wohnsitz oder eine andere Anschrift (§ 68 Abs. 2 Satz 1 StPO), bei Unternehmern eine Geschäftsanschrift, nach Land, Ort, Postleitzahl und Straße, also eine Postanschrift, unter der eine Rechtspartei tatsächlich anzutreffen ist.

    Das Video von Solmecke müsste dieses sein: https://www.youtube.com/watch?v=kux2wKmjMDk&


    Trotzdem ein netter Hinweis von @Game8


    Wer seine Adresse und so nicht direkt auf den sozialen Medien haben will kann sich auch einfach bei den kostenlosen Homepage anbietern wie z.B. Wix eine einzige Seite nur fürs Impressum machen und dieses dann in jeder Videobeschreibung verlinken.


    Aber im ernst habt da nicht soviel Angst vor, wie schon hier zitiert sind die Strafen da recht knackig und im ernst solange ihr in euren Videos nicht ständig selber hatet und krass kontroverse Meinung vertreitet wie z.B. "alle Frauen gehören geknechtet und die ungläubigen sollen alle sterben" wird da nicht so schnell in die Klemme kommen.

  • Nunja, also ein Postfach würde ich nicht direkt damit gleich setzen. Auch sehe ich noch nicht den illegalen Punkt. Es ist ja so ähnlich wie bei Netzwerken: Der jeweilige YouTuber ist dort auch nicht anzutreffen, das Netzwerk wird also dem Gerichtsvollzieher sagen "Wohnt hier nicht, wir dürfen dir auch nicht sagen wo", und trotzdem ist es legal solche Adressen für sein Impressum zu nutzen. Wo ist da nun also der Unterschied zu einem digitalen Briefkasten, wo im Gegensatz zur Netzwerkadresse mich die Post sogar direkt erreicht? Die Netzwerke lassen sich von allem freistellen und arbeitet somit quasi nur als zweiter oder dritter Ansprechpartner im Impressum.
    Das steht sogar auf der WBS Webseite:
    https://www.wbs-law.de/interne…-youtube-netzwerke-56916/


    Also er widerspricht sich damit selber in dem verlinkten Video. Ich kann nur das weitergeben was ich als Info habe, und die ist das es schon viele gibt die das für Ihr Impressum nutzen - auch mittelständische Unternehmen.


    Wir können das ja weiterspielen. Wir gründen für ein paar Pfund eine Limited in England und nehmen einfach die als Impressum. Ist auch nicht verboten, was macht der Gerichtsvollzieher da? Also ich sehe da jede Menge ungeklärten aber bislang offensichtlich nicht strafbaren Spielraum.


    PS:
    Das hier trifft auf das zu was ich hier beschrieben habe:


    (Minute 17:20 wenn der Timecode nicht geht)


    Da sagt er sogar das mit der Telefonnummer. Somit fühle ich mich in dem was ich Eingangs schrieb bestätigt ;)

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