Rechtliche Youtube-Fragen [Sammelthread]

  • Ich habe das originale Video leider nicht mehr, da es ja direkt gelöscht wurde. Aber ich kann mit fast hundertprozentiger Sicherheit sagen, dass der Titel nicht zu hören war. Ich habe niemals irgendwelche intros, Outros oder so etwas in der Art eingefügt und wie gesagt aus dem Spiel stammt die Musik nicht und zuvor habe ich das Lieb noch nie gehört :/

  • Wenn ich über Serien Reviews oder Theorien aufstelle, darf ich einfach so Bilder aus Google entnehmen und in meinen Videos verwenden, basierend des Fair Use Prinzips? Oder muss ich bei den Bildern dann auch noch explizit die Rechtinhaber erwähnen

    das Erwähnen bei nicht freigegebenem Material kannste dir schenken; das macht genau Null Unterschied, ob du es hinschreibst oder nicht

  • Habe irgendwie ein Problem.


    Bei EA kann man sich die Duldungserklärung ja ganz einfach über deren Internetseite holen, wenn man seine Daten dort angibt.
    Das habe ich bereits öfters versucht, bekam aber immer folgende Antwort:



    Heißt das, sie werden mir nie eine Genehmigung geben? Ich habe ja nie gegen Nutzungsbeschränkungen seitens EA verstoßen und der Andrang kann ja auch nicht 24/7 SO HOCH sein, dass sie mir keine geben können.

  • Eine "Genehmigung" wirst du sowieso nie erhalten, sondern eben nur die Duldung des Ganzen.


    Das o.A. betrifft vor allem, wie es dort ja auch steht, lizensiertes Material - also z.B. Audiokomponenten, für welche EA selbst zwar eine entsprechende Lizenz besitzt, diese aber nicht (an dich) weitergeben kann / darf.


    Star Wars The Old Republic ist ein gutes Beispiel dafür. Die Musik darf EA verwenden (also im Rahmen der Gestaltung des Spiels), du selbst darfst es spielen und dir die Musik anhören, aber das war´s auch erstmal.
    Die Frage ist, wer sich ggf. einschaltet, wenn du ein LP davon machst (Ich hab das gemacht, und es dauerte keine 2 Tage ;) Also kein strike oder sowas, nur ein ganz normaler claim). Das ist dann aber nicht EA, die sich darum kümmern, sondern die entsprechenden Rechteinhaber. EA möchte sich einfach nur absichern.


    Ich hab das seinerzeit auch über die entsprechende EA Seite gemacht, und - soweit ich mich erinnere - einfach nur eine Bestätigung erhalten, dass mein Antrag registriert wurde. Ob das jetzt im Moment ein wenig überlaufen ist, kann ich nicht sagen, aber ich gehe davon aus, dass das eh nur eine Formsache darstellt. Ich würd´s "demnächst" einfach nochmal versuchen :)

  • Eine "Genehmigung" wirst du sowieso nie erhalten, sondern eben nur die Duldung des Ganzen.

    Das ist mir durchaus bewusst, ich habe mich damit auch nur auf die Genehmigung für eine Duldungserklärung bezogen, so wie es EA in der Mail auch schreibt.


    Aber gut dann muss ich es scheinbar weitere 100 Mal versuchen, vielleicht haben sie dann irgendwann Erbarmen. :D

  • Aber gut dann muss ich es scheinbar weitere 100 Mal versuchen, vielleicht haben sie dann irgendwann Erbarmen.


    Könntest du machen, wird aber niemals funktionieren. Und wieso auch? Du hast doch die Genehmigung, dass du Videos hochladen darfst, solange du nichts unangemessenes zeigst. Das reicht vollkommen aus für die Monetarisierung - und wenn du nicht mal monetarisieren willst, kannst du dir den ganzen Kram sowieso sparen. ;)

  • Du hast doch die Genehmigung, dass du Videos hochladen darfst, solange du nichts unangemessenes zeigst. Das reicht vollkommen aus für die Monetarisierung

    Aber ich habe von EA ja dennoch nicht die Erlaubnis bekommen, monetarisieren zu dürfen, da sie mir ja keine Genehmigung (für die Duldungserklärung) gegeben haben, oder?

  • Daher hat EA grundsätzlich keine Einwände, wenn Videomaterial oder Screenshots aus bereits veröffentlichten Versionen unserer Spiele im Rahmen von urheberrechtlichen Ausnahmetatbeständen genutzt werden. Dies gilt auch für die Darstellung auf Videoportalen, wie Youtube, sowie die Monetarisierung auf solchen Videoportalen.

    doch, steht doch in dem Absatz drin. Keine Einwände gegen LPs oder Monetarisierung.
    Du kriegst halt keine personalisierte Erlaubnis, sondern eine allgemeine Freigabe für LPs. Das wars auch schon.

  • Hallo,


    ich hätte auch eine Frage.


    Ich spiele Half-Life 2 inkl. der "Cinematic Mod" (einer Grafik-Modifikation), dadurch sind manchmal
    "ungezogene" Graffitis im Video^^ Ich denke ich darf diese nicht verlinken, von daher muss ich es halbwegs erklären.
    Auf den Graffitis sind allgemein pornografische Inhalte zu sehen, welche in einem "Comiclook" gezeichnet sind.


    Nun meine Frage, muss ich diese verpixeln oder eine Altersbeschränkung hinzufügen oder kann ich es so lassen?


    Btw. "Gronkh" hat nicht verpixelt usw. .


    Danke im voraus!


    VG

  • Solange du diese Grafittis nicht bildfüllend einblendest und sie nicht realitätsgetreu sexuelle Spielchen darstellen, dürfte das kein Problem sein.

    Naja, man sieht des öfteren eine gewisse Sexstellung, um das mal harmlos darzustellen.
    Im Grunde sieht man diese Graffitis ja nicht lange. Ich laufe ja nur dran vorbei, aber wenn man pausieren würde, könnte man sie sich natürlich ansehen.

  • Ich denke der Comiclook macht es dann wesentlich harmloser. Um sicherzugehen kannst du natürlich eine Altersbeschränkung auf die Videos machen, aber in meinen Augen wäre das etwas überzogen. Da gibt es ganz andere Spiele (The Witcher 3). :P

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