Darf ich Musik von z.b Minrou, Incompetech.com oder das Lied Ungarischer Tanz Nr. 5 - Josh Wave & Stephan Fischer Remix in meinen Videos verwenden, solange ich kein Geld damit verdiene und die Namen in die Beschreibung setze ?
Rechtliche Youtube-Fragen [Sammelthread]
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Darf ich Musik von z.b Minrou, Incompetech.com oder das Lied Ungarischer Tanz Nr. 5 - Josh Wave & Stephan Fischer Remix in meinen Videos verwenden, solange ich kein Geld damit verdiene und die Namen in die Beschreibung setze ?
nur wenn der Künstler es explizit erlaubt, bzw es Royalty-Freee-Music oder Creative Commons ist. Wenn nein, dann nicht.
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Wir wurde noch gesagt das wenn beim Video , übereinstimmende Inhalte....
Steht darf man es nicht benutzen , wenn da nichts steht brauch man sich keine gedanken zu machen . -
Rein rechtlich gesehen ist die Erkennung von Content ID kein Freifahrtsschein, sondern du musst dich wirklich mit der Lizenz auseinandersetzen, der die Stücke unterliegen.
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Also Stimmt diese Aussage nicht: Well, the way copyright works, as long as you don't make money off it, you're good. All he can do is ask you to take it off. If you're okay with that, go ahead (probably)
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Auf diese Aussage würde ich mich lieber nicht verlassen, nein. Auch ohne Geld damit zu verdienen, kann man sehr leicht die Urheberrechte verletzen und böse Konsequenzen heraufbeschwören.
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z.b Minrou, Incompetech.com oder das Lied Ungarischer Tanz Nr. 5 - Josh Wave & Stephan Fischer Remix
Also auch wie bei meinen oben genannt Beispielen müsste ich jeden Künstler anschreiben und um Erlaubnis Fragen ?
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Jein, du musst nicht unbedingt um Erlaubnis fragen, sofern die Lizenz frei ersichtlich ist und du einfach nur die Bedingungen einhältst. Bei Incompetech beispielsweise gibt es zum Glück schon eine vorgefertigte Lizenzseite, da musst du also nur den [lexicon]Regeln[/lexicon] folgen. Bei den anderen weiß ich es nicht, da müsstest du dich selbst schlau machen.
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Also auch wie bei meinen oben genannt Beispielen müsste ich jeden Künstler anschreiben und um Erlaubnis Fragen ?
Im Zweifelsfall: Ja.Bei incompetech.com hast du jedoch zwei Arten von Material: standard Lizenz (kostenpflichtig) und creative commons Lizenz (keine Kosten, aber die Pflicht der credits Nennung). Nachzulesen hier:
http://incompetech.com/music/royalty-free/licenses/
Bei creative commons wird dir sogar ein credits Text auto-generiert. den du dann einfach nur noch einfügen musst
Im Falle incompetech ist also keinerlei Anschreiben oder weitere Kontaktaufnahme nötig. Bei den anderen weiß ich es nicht.
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Kann man durch so Lieder, wenn man sie ohne Erlaubnis benutzt aber kein Geld damit verdient, eine Anzeige bekommen oder einen Strike auf YouTube ?
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Eine Anzeige halte ich für extrem unwahrscheinlich, ein Strike hingegen ist sehr schnell passiert, wenn man fremdes Material ohne passende Lizenz und Lizenzbedingungen benutzt. Egal ob monetarisiert oder nicht. Die Amis sind bei so was sehr flink.
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Ok, hängt aber das Strike System nicht mit Content ID zusammen ?
und hier nochmal das Video, was ich gesehen habe wegen Copyright: https://www.youtube.com/watch?v=YJSSoeND3_o
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Content ID ist automatisiert, Strikes werden bei Verstößen manuell vergeben. Und das Video muss ich nicht mal anschauen, um zu wissen, dass das keine verlässliche und vor allem rechtsverbindliche Aussage treffen kann.

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Eine Anzeige halte ich für extrem unwahrscheinlich, ein Strike hingegen ist sehr schnell passiert, wenn man fremdes Material ohne passende Lizenz und Lizenzbedingungen benutzt. Egal ob monetarisiert oder nicht. Die Amis sind bei so was sehr flink.
Ein Strike bei Audio? Jetzt eher nicht so.. Das Schlimmste wäre eine Stummschaltung von Audio, so das du nur noch das Video hast. Aber die werden dir nicht das ganze Video löschen, wenn nur Audio beanstandet werden kann. Strike gibts erst wenn Youtube das Video löschen muss.
Was natürlich auch bei einer Trefferanfechtung passieren kann.Also auch wie bei meinen oben genannt Beispielen müsste ich jeden Künstler anschreiben und um Erlaubnis Fragen ?
Hochladen, wenn kein Content ID Treffer kommt - yay.
Vieles bekommt Content ID, aber das meiste ist nur Werbeschaltung. Manche Labels sperren es auch für Deutschland, aber die meisten schalten nur Werbung oder machen einfach gar nichts.Hochladen und ausprobieren.
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Guten Abend. Ich hätte auch eine Frage, was das rechtliche angeht, speziell auf Videoinhalte.
Ich habe heute einen Kanaltrailer erstellt, und verwende darin Ausschnitte von Videospiel-Trailer die ich auf Youtube gefunden habe.
Desweiteren sind Bilder einiger Youtuber enthalten. Angefragt, ob ich dieses Material verwenden darf habe ich nicht, ich würde wahrscheinlich sowieso keine Antwort erhalten.Ich habe alle Quellen die ich verwendet habe in der Videobeschreibung angegeben.
Hier ist das Video: https://www.youtube.com/watch?v=FhaEHfJghRU
Muss ich hier mit rechtlichen Konsequenzen rechnen?Gruß,
MrKachen -
Theoretisch ja; du kannst nicht einfach Bilder aus dem Internet verwenden ohne Erlaubnis. Bei Bildern mit Personen verstößt du sogar gegen das Recht am eigenen Bild. Kann theoretisch richtig teuer werden (Schadensersatz). Du verstößt hier mehrfach gegen das Urheber-und Persönlichkeitsrecht.
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Also sollte ich das Video entfernen?
Oder kann mich der Gedanke beruhigen das ich als kleiner Youtuber gar nicht auffalle und sich ein größerer Youtuber oder gar ein Netzwerk nicht mit mir "abgibt"? -
musst du wissen. Ich persönlich kenne mich mit den Rechtsgebahren von größeren YouTubern nicht aus; ich persönlich würde eine solche Verwendung allerdings nicht dulden, wenn ich nicht gefragt wurde.
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Hi,
ein Zitat aus Wikipedia:
ZitatDas Recht am eigenen Bild in Deutschland ist ein Unterfall des durch Art. 2 Abs 1 in Verbindung mit Art. 1 GG geschützten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Es gibt dem Abgebildeten die Befugnis, über die Verwendung des Bildes zu bestimmen, einschließlich des Rechts, einer Veröffentlichung zu widersprechen.
Also 1. die von Dir gezeigten Personen müssen sich nicht gefallen lassen, dass Du ihr Bild verwendest. Sie können Dir das also per Abmahnung verbieten (wird teuer, Du bezahlst den Anwalt), oder sogar ein Honorar als Schadensersatz einklagen (wird noch teurer).
Noch ein Wikipedia-Zitat:
ZitatIm einfachen nationalen Recht wird es durch das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (Kunsturheberrechtsgesetz, kurz: KunstUrhG) vom 9. Januar 1907 und die §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB geschützt, außerdem durch Art. 8 Abs. 1 EMRK.
D.h. die Fotografen haben das Urheberrecht an dem Bild. Auch Sie können Dich kostenpflichtig abmahnen oder einen Schadensersatz-Prozess anstrengen.
Und dann: Soweit ich weiß, haben die meisten Software-Hersteller etwas dagegen, wenn man Bilder oder Videosequenzen aus ihren Werken für Werbung verwendet (selbst wenn sie Lets Plays dulden). Aber mach Dir hier bitte selbst die Mühe die Dutzenden Geschäftsbedingungen der Firmen, deren Rechte Du evtl. verletzt, selbst zu lesen.
Ja, ich denke, alles in allem kann dieser Trailer unter Umständen richtig teuer für Dich werden. Und wenn alle, deren Copyright Du ignorierst, Dir einen Copyright-Strike verpassen, könnte es möglich sein, dass Du für immer raus bist aus Youtube. Bin ich aber nicht sicher.
Gruß,
BrummpaPS.: Habe gerade mal "Bilderklau" gegoogelt. Neben jeder Menge Rechtsanwaltskanzleien die auf Abmahnungen gegen solche Nutzer spezialisiert sind (Werben z.B. mit "Copy + Paste = Abmahnung"), gibt es jetzt schon ein Programm, das bis zu 10.000 Fotos ständig überwacht, ob jemand sie unberechtigt auf verschiedenen Internetplattformen nutzt und dann direkt Meldung macht, so dass Abmahnung und Klage für den Copyright-Inhaber leicht durchführbar sind.
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Also sollte ich das Video entfernen?
Oder kann mich der Gedanke beruhigen das ich als kleiner Youtuber gar nicht auffalle und sich ein größerer Youtuber oder gar ein Netzwerk nicht mit mir "abgibt"?
Gegenfrage. Würde ich Deinen Kopf auf einen nackten Körper editieren und das Bild in deinen Familien und Freundeskreis verbreiten, wärst du dann begeistert?
Brummpa hat die Antwort ja schon gegeben. Ich kann nur für mich persönlich sprechen, aber eine Meldung meinerseits bei Youtube wäre dir sicher.
Nur weil ich eine Facecam nutze und das ganze Online stelle heisst das nicht das jeder diese Bilder nutzen darf. Da kann man mich auch gerne kleinkariert nennen.Mein Rat. Ich würde den Trailer, sofern noch nicht passiert, entfernen. Denn auch das mit den kleinen Youtuber ist keine Ausrede. Früher oder später stolpert doch jemand drüber und dann?
Eine persönliche Anekdote. Ich finde den SatzAngefragt, ob ich dieses Material verwenden darf habe ich nicht, ich würde wahrscheinlich sowieso keine Antwort erhalten.
doch echt komisch. Was hätte am Nachfragen so weh getan? Und keine Antwort ist bekanntlich auch eine Antwort. Wenn man mir das nicht erlaubt, dann mach ich das nicht.
Auch wenn viele Dinge auf Youtube unwahrscheinlich sind (als bsp. Anzeige wegen Musik), so ist es dennoch nicht unmöglich. Und ich bezweifle das du das dadurch herausfinden möchtest, das ein Abmahnschreiben eines Anwaltes bei dir eintrudelt.
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