Weil heutzutage von YouTube die meisten Leute doch immer noch keine Ahnung haben. Weder Behörden, noch die Regierung und auch jeder andere alt-geborene.
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Und was hat das mit den Anwälten zu tun?
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Hilft auch nicht, da selbiger nicht angezeigt wird wenn ich direkt auf ein Video gehe. Impressum bei YouTube geht nicht 100% sauber nach unserem Recht.
Ich habe nur wieder gegeben, was in dem Artikel der Anwaltskanzlei dazu steht.
Die Probleme, ein sauberes Impressum bei Social Media-Seiten zu erstellen, werden da ja ebenfalls immer wieder betont.
Es geht ja bei Leibe nicht nur um YouTube, sondern auch um Facebook, um Twitter, etc.
Das Impressum, das das deutsche Recht fordert, lässt sich auf kaum einer Seite eines amerikanischen Anbieters darstellen. -
Für wie realistisch hälst du es, dass einer dieser (12jährigen) Maulhelden denn mal bei dir vor der Tür steht und dir eine reindrückt?

Frag doch mal Montanablack, FlyingUwe, oder andere Youtuber, die schon mit nervigen Fans zu tun hatten. Katja Krasavice ist soweit ich weiß sogar umgezogen, nachdem KuchenTV ihre Adresse indirekt geleaked hat.
Oder die Extremfälle Drachenlord und Tanzverbot.
Ob die zwei letzteren es mit ihrer großen Klappe nun provoziert haben oder nicht, ich denke es ist wahrscheinlicher, dass jemand, dessen Adresse publik wird mit nervigen Fans oder Hatern zu tun haben wird, als dass man abgemahnt wird.
Zumindest sind nicht viele Fälle bekannt, in denen ein Youtuber abgemahnt wurde. Von Youtubern, die im Privatleben von Fans oder Hatern genervt werden ist da schon mehr bekannt.
Kann natürlich auch sein, dass die, die abgemahnt werden es größtenteils für sich behalten und es nicht wie ApoRed zu Klicks machen wollen.
Aber aufgrund dessen, was bekannt ist, sieht es eher so aus als ist es wahrscheinlicher, dass Fans vor der Tür stehen. -
Die Honks sind in meinen Augen zunächst mal selber schuld. Zum anderen nutzen die das doch auch recht geschickt für ihre Klicks aus, dazu kommt das ich einen Großteil der Stories nicht wirklich glaube, gerade bei MontanaBlack und FlyingUwe nicht, die ich ne Zeit lang verfolgt habe und für große Märchenonkel halte. Davon ab, es gibt Mittel und Wege sich gegen sowas zu weheren, hat von denen aber wohl niemand ernsthaft Interesse dran. Nicht umsonst filmen sie immer brav die Straße und das Haus wo sie wohnen artig von allen Seiten draußen, filmen die Kennzeichen ihrer Autos etc., würden die also wirklich wollen das man nicht an sie ran käme, würden sie sich anders verhalten. Insofern kann man die in dem Punkt nicht ernst nehmen, gerade Uwe könnte als Impressum einfach seine Firmenanschrift angeben, gibt aber weniger Klicks wenn man dann mal wieder jammern und meckern kann, wenn ne Pizza kommt und der Pizzabote 5x klingelt

Und fällt dir an den YouTubern was auf, die du genannt hast? Alles keine wirklichen LetsPlayer, sondern eher Verkaufsträger die sich ganz bewusst ein Image aufbauen. Davon sind 99,9% hier Universen entfernt

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Ich habe nach den 10 größten deutschen YouTubern gegoogelt und von diesen haben 6 ein fehlerhaftes oder gar kein Impressum und sie sind offensichtlich noch nicht auf gravierende Probleme gestoßen.Schau dir bitte die E-Commerce-Szene an, da mahnt (außer Verbraucherschützern) auch niemand Amazon, eBay usw. ab. Weil die Gefahr, dass diese sich wehren einfach zu groß ist. Das lässt man lieber schön bei den kleinen Anbietern laufen.
INAL, aber unter der Adresse im Impressum sollte man auch (zumindest theoretisch) anzutreffen sein und es müsste auch als Niederlassung im Gewerbe eingetragen werden, soweit eins angemeldet ist. Dafür können die Kosten natürlich auch abgesetzt werden.
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Warum sollte man denn Amazon oder eBay abmahnen? Die stellen nur die Plattform, also bitte genau hinschauen, Amazon und eBay sind Abmahn-Hochburgen.
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Schau dir bitte die E-Commerce-Szene an, da mahnt (außer Verbraucherschützern) auch niemand Amazon, eBay usw. ab. Weil die Gefahr, dass diese sich wehren einfach zu groß ist. Das lässt man lieber schön bei den kleinen Anbietern laufen.
INAL, aber unter der Adresse im Impressum sollte man auch (zumindest theoretisch) anzutreffen sein und es müsste auch als Niederlassung im Gewerbe eingetragen werden, soweit eins angemeldet ist. Dafür können die Kosten natürlich auch abgesetzt werden.
Entschuldige, aber deine Argumentation ist schlicht und ergreifend dumm. Mehr kann ich dazu wirklich nicht sagen.Fangen wir damit an, dass sowohl Amazon und eBay ein korrektes Impressum aufweisen und dementsprechend in diesem Zusammenhang keine Abmahnung möglich wäre. Weiterhin ist die Argumentation, dass sich "die großen wehren" würden schlicht und ergreifend falsch. Man würde schnell einen Vergleich ziehen, damit man nicht mit unnötigen Prozesskosten seine Zeit verschwendet und leichter wegkommt, als wenn man tatsächlich seinem Image schadet, indem man etwas falsch macht und dann den kleinen Mann noch dafür bestraft.
Abgesehen davon, wenn du dich abgesehen vom Impressum auf Abmahnungen beziehen möchtest, dann möchte ich dich auf die Rundfunklizenz aufmerksam machen, welche bei vielen großen YouTubern eingefordert wurde. Demzufolge ist deine Argumentation auch in dieser Hinsicht absoluter Stuss.
Des Weiteren ist deine Information, dass man an der im Impressum genannten Adresse anzutreffen sein muss, ebenfalls falsch. Es muss nur jemand anzutreffen sein, der berechtigt ist, deine Post entgegen zu nehmen.
Warum sollte man denn Amazon oder eBay abmahnen? Die stellen nur die Plattform, also bitte genau hinschauen, Amazon und eBay sind Abmahn-Hochburgen.
Ich weiß auch nicht, was diese Person denkt. Ich kann es offen gestanden nicht nachvollziehen und die Argumentation ist schlicht und ergreifend sinnfrei.Freundliche aber irritierte Grüße
Shandal -
Davon ab ist es bei YouTube sowieso so eine Sache, ein Impressum sollte mit einem Klick aufrufbar sein, sowas geht bei YouTube aber nicht.
Ich vermute, die Variante mit dem Impressum-Link im Kanalbanner ist trotzdem noch die beste Lösung und theoretisch könnte man den Link ja auch zusätzlich in die Videobeschreibung packen, dann müsste er doch eigentlich zumindest auf Desktop-Geräten von überall aufrufbar sein. Auf dem Handy muss man dann aber wohl tatsächlich erst noch den Pfeil nach unten drücken, damit die Videobeschreibung überhaupt erscheint.
man kann auch wegen zu vielen Angaben abgemahnt werden.
Das höre ich ehrlich gesagt zum ersten Mal. Du meinst, wenn ich irgendwas ins Impressum eintrage, was da nicht hingehört, kann ich abgemahnt werden? Was könnte das denn beispielsweise sein?
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Das höre ich ehrlich gesagt zum ersten Mal. Du meinst, wenn ich irgendwas ins Impressum eintrage, was da nicht hingehört, kann ich abgemahnt werden? Was könnte das denn beispielsweise sein?
Richtig, das ist so. Es ist dann eine Falschangabe
Bei einem meiner Kunden war es eine falsche Kammerzuordnung.Viel weniger drastisches Beispiel: Disclaimer/Link-Distanzierungen. Die haben ohnehin keine Wirksamkeit und gehören nicht ins Impressum. Gefühlt kapiert das nur jeder 100. Webseitenbetreiber. Oder so tolle Sachen wie die Datenschutzerklärung ins Impressum packen, darf man auch nicht.
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Ach, Mist, dann muss ich wohl die Musterstraße 123 in 12345 Entenhausen aus meinem Impressum wieder rausnehmen
Nein, ohne Flachs, danke für die Info! Das mit der Datenschutzerklärung wusste ich nicht; hab ins Impressum auch schon so Sachen wie den Amazon-Partnerprogramm-Hinweis gepackt oder einen Absatz zu Google Analytics (Anonymisierung usw.). -
Das sind alles Sachen für den Datenschutz, da du da ja den Besucher/Kunden darüber informieren musst, ob, was und wie viel gespeichert wird über ihn
Das hat im Impressum nichts zu suchen 
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Danke! Auf einer größeren Seite, die ich betreibe, habe ich im Footer neben dem Impressum noch einen Link zu den Nutzungsbedingungen und einen Link zum Datenschutz, aber bei kleineren Projekten habe ich das schon mal vermischt. Bräuchte man den Link zum Datenschutz nicht strenggenommen auch für YouTube, sobald man mit Google Analytics rumfuchtelt, oder ist das dann Sache von YouTube?
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Tja, gute Frage. Zunächst mal sollte der Plattformanbieter darüber informieren, er sammelt ja ganz ohne dein zutun die Daten. Wird sicherlich wieder so eine Grauzone sein.
Aber ja, laut meinem Kenntnisstand musst du Impressum und Datenschutz immer getrennt anbieten. Zusätzlich darf es nicht verdeckt werden, also wenn du z. B. den beschissenen Cookie-Hinweis einblendest und dieser von mir aus unten an der Webseite ist, muss das Impressum sowie die Seite Datenschutz sichtbar sein, auch wenn ich den Cookie-Hinweis nicht wegklicke. Und als wenn das nicht alles schon bescheuert genug wäre, dürfen wir uns ab Mai 2018 über eine noch viel kompliziertere Datenschutzerklärung freuen. Man könnte meinen, sowas entscheiden alles die Deppen vom OLG Köln...
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Okay, danke. So wird uns zumindest nie langweilig

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Entschuldige, aber deine Argumentation ist schlicht und ergreifend dumm. Mehr kann ich dazu wirklich nicht sagen.Fangen wir damit an, dass sowohl Amazon und eBay ein korrektes Impressum aufweisen und dementsprechend in diesem Zusammenhang keine Abmahnung möglich wäre. Weiterhin ist die Argumentation, dass sich "die großen wehren" würden schlicht und ergreifend falsch. Man würde schnell einen Vergleich ziehen, damit man nicht mit unnötigen Prozesskosten seine Zeit verschwendet und leichter wegkommt, als wenn man tatsächlich seinem Image schadet, indem man etwas falsch macht und dann den kleinen Mann noch dafür bestraft.
Ich habe nichts von Impressum geschrieben. Es ging mir generell um Abmahnungen. Und gegen Leute die mit halbseidenen Abmahnung ihr tägliches Brot verdienen, hat Amazon nun mal ein paar Euro mehr übrig, um das bis vor den EUGH zu bringen. Und die Abmahner sind da nicht an "Vergleichen" interessiert.ZitatAbgesehen davon, wenn du dich abgesehen vom Impressum auf Abmahnungen beziehen möchtest, dann möchte ich dich auf die Rundfunklizenz aufmerksam machen, welche bei vielen großen YouTubern eingefordert wurde. Demzufolge ist deine Argumentation auch in dieser Hinsicht absoluter Stuss.
Wie ich oben eben auf "Verbraucherschützer" schon hingewiesen habe, muss man zwischen Leuten die sich selbst um ihr Geld kümmern müssen und andere "Institutionen" unterscheiden, die ein Zeichen setzen wollen. Die greifen natürlich die größten raus.[/quote]Zitat
Des Weiteren ist deine Information, dass man an der im Impressum genannten Adresse anzutreffen sein muss, ebenfalls falsch. Es muss nur jemand anzutreffen sein, der berechtigt ist, deine Post entgegen zu nehmen.
Nein, es muss jemand anzutreffen sein, der zu der Rechtspartei gehört. Das kann zwar auch ein Mitarbeiter sein, aber eben kein Sub-Unternehmer! Das BGH hat sich in Urteilen schon mehrfach damit beschäftigt. Üblicherweise wird es ausreichend sein, wenn man das ganze weitergeleitet bekommt, rechtlich einwandfrei ist es nicht.
Ich weiß auch nicht, was diese Person denkt. Ich kann es offen gestanden nicht nachvollziehen und die Argumentation ist schlicht und ergreifend sinnfrei.
Ähm, auch als Dienstleister müssen Amazon und eBay ein Impressum zur Verfügung stellen. Und wie diverse Prozesse mit Verbraucherschützern zeigen, verhalten sie sich oftmals nicht korrekt. -
Ähm, auch als Dienstleister müssen Amazon und eBay ein Impressum zur Verfügung stellen.
Genau das machen sie. Deshalb betreffen die Abmahnungen auf eBay und Amazon auch zu, und ich glaube damit lehne ich mich nicht weit aus dem Fenster, mindestens 90% immer die jeweiligen Verkäufer. Beide Unternehmen sind fein raus, sie geben das Risiko an die Verkäufer weiter. Als Plattform haben sie nicht wirklich was zu befürchten, die letzten Jahre haben das eindrucksvoll bewiesen.
Und wie diverse Prozesse mit Verbraucherschützern zeigen, verhalten sie sich oftmals nicht korrekt.
Und, mal genauer mit befasst? Ironischerweise kümmern die sich mehr um die Datensicherheit bei den Dash-Buttons, als um die eigentliche Plattform. Und wenn man sich mal so durch die Historie klickt, kommen die Verbraucherschützer immer nur dann mal kurz aus dem Loch, wenn es was neues technisches wie eben diese Dashbuttons oder Amazon Echo gibt. Ansonsten hört und liest man so gut wie nichts von denen. Wenn du jetzt also die fünf oder sechs Fälle die auch mal medienwirksam wurden in den letzten fünf Jahren meinst, würde ich nicht behaupten das es diverse Prozesse gibt, zu selbigen kommt es so gut wie nie. Man kann also Amazon oder eBay nun keinen wirklichen Vorwurf machen sich nicht korrekt zu verhalten, dafür sind selbst die Amis zu intelligent, als das sie da was aufs Spiel setzen und sich plötzlich angreifbar machen.
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Ich habe jetzt nicht alle Beiträge hier gelesen, aber dies bezüglich habe ich eine Frage
Müssen Neulinge auch ein Impressum auf ihrem Kanal von Youtube und anderen Plattformen einfügen obwohl diese so klein sind und das somit keine Einnahmen Generiert wird?
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Das lesen der Beiträge hätte geholfen

Sobald du den ersten Cent einnimmst: Impressum Pflicht.
Wenn du das ohne Gewinnabsicht machst: Grauzone, theoretisch könnte es als redaktioneller Inhalt ausgelegt werden, dafür bräuchtest du ein Impressum. -
Das lesen der Beiträge hätte geholfen
Sobald du den ersten Cent einnimmst: Impressum Pflicht.
Wenn du das ohne Gewinnabsicht machst: Grauzone, theoretisch könnte es als redaktioneller Inhalt ausgelegt werden, dafür bräuchtest du ein Impressum.Danke für deine Antwort
- Naja zum jetzigen Zeitpunkt führe ich noch keinen eigenen Youtube Kanal aber ich habe es demnächst vor und damit Geld zu verdienen sehe ich für mich persönlich als sehr unrealsitsch an, auch wenn es schon einige geschafft haben und davon Leben können und das vielleicht nicht einmal schlecht.
- Dann werde ich mal schauen ob ich ein Impressum rein mache, weil muss ja nicht erst ärger mit irgendwas geben wenn man es so umgehen kann.
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