Die Beratungskosten sind ebenso in der Steuerberatervergütungsverordnung geregelt. Eine Erstberatung darf z.B. aktuell nicht teurer wie 190 Euro sein.
https://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/__21.html
Zitatso kann der Steuerberater, der erstmals von diesem Ratsuchenden in Anspruch genommen wird, keine höhere Gebühr als 190 Euro fordern.