Rechtliche Youtube-Fragen [Sammelthread]

  • Bei mir wurden heute 6 geschützte Songs aus einem Battlefield 1 - Livestream von April 2017 gefunden. Das ist doch nicht normal, dass das so spät kommt oder?
    Meistens habe ich eine Urheberrechtsverletzung direkt nach dem Livestream.
    Bin gespannt, ob sie bei den anderen 71 Livestreams auch was finden :-)

  • Wenn Content ID jetzt mit neuen Daten vom Abspruchssteller gespeist wurde oder YouTube die Fühler von Content ID "verfeinert" hat, kann sowas auch jetzt noch kommen. Ich bekomme teilweise auch heute noch Ansprüche auf vier Jahre alte Videos. Bei YouTube herrscht nie Stillstand :P

  • Hallo,


    ich habe da eine sehr interessante frage aber leider nichts gefunden. nächste woche kommt Episode 1 von Life ist Strange 2 raus das ich auf jeden Zeigen möchte.


    Jetzt ist es so das ich die USK einstuffung schon beim ersten Teil nicht verstanden habe, in den USA ist das spiel ab 18 und Pegi ab 16 nach dem Inhalt ist das völlig legitim aber die USK hatte das ab 12 eingestuft. In meinen Augen kann ein 12 Jähriger das aber gar nicht verarbeiten.


    Das selbe jetzt wieder bei Life is Strange 2 in den USA ab 18, Pegi ab 16 und bei uns nur ab 12.


    Gibt es da Probleme in Youtube? muss ich da die Jugendfreigabe anklicken bzw. gerade bei teil zwei das minderjährige vorkommen?

  • Soweit ich weiß, soll sich die USK-Angabe für den Verkauf nur darauf beziehen, ab welchen Alter man offiziell in der Lage ist, dieses Spiel kaufen zu dürfen. Dass es von FSK18 (USA) auf FSK12 (Europa) herabgesetzt worden ist, scheint meiner Meinung nach dann wohl daran zu liegen, dass in der europäischen Version sehr viele Szenen verändert bzw. geschnitten worden sind. Kann mich auch irren.

    Gibt es da Probleme in Youtube? muss ich da die Jugendfreigabe anklicken bzw. gerade bei teil zwei das minderjährige vorkommen?

    YT kümmert es nicht im geringsten welche USK für ein Video als Vorbedingung gilt. Man kann eigenständig in den Einstellungen des Videos dafür sorgen, dass dies erst mit erreichen der Volljährigkeit, abhängig vom Land (Europa: 18, USA: 21 oder so), geschaut werden sollte. Wobei dies nicht wirklich als "Schutz" für Minderjährige gilt. Wenn man weiß, wie man das umgehen kann, ist das ein Witz. Hier wird mehr auf die Vernunft des Zuschauers gepocht und die meisten sind häufig vernünftig. ;-)


    Summa sumarum: Es sollte nicht wirklich irgend welche Probleme in YT wegen USK geben.

  • dann hab ich noch eine allerletzte Frage



    ich habe nun ein Lets Play von Super Mario hochgeladen


    da hat Youtube jetzt angeschlagen und Folgende Meldung angezeigt.



    Muss ich da was tun? Kenn mich damit noch nicht so gut aus die Rechte liegen alle bei Nintendo was für mich ja auch klar und Logisch ist.


    Ich wollte mich ja auch mal bei dem Nintendo Creator Programm registrieren aber das Geht bei uns in Deutschland noch nicht, habe auch eine E-Mail an Nintendo für Geschäftskunden gesendet. Da hat man mich Freundlich darauf hingewiesen das man mir über sowas keine Auskunft geben kann und mich wieder an die Nintendo Creator Seite weiter verwiesen. Wenn ich mich da Registrieren möchte dann gibt es bei country kein Deutschland.


    Nintendo Creator Program

  • Ich habe eine Urheberrechtsverletzung auf mein God Of War - Video. Nur kann ich nicht heraus finden, ob der Typ überhaupt Anspruch darauf hat.
    Anspruchsteller: https://www.youtube.com/user/AllDefDigital Der Typ ist ein HipHoper. Was hat der mit GOW zu tun?
    Was meint ihr? Ich habe keine Möglichkeit, die Musik zu entfernen oder stumm zu schalten.

    Einmal editiert, zuletzt von InfinityFPV ()

  • Wenn du keine Übereinstimmungen findest und die nicht direkt gelistet sind, würde ich Einspruch erheben, aber bei der Formulierung vorsichtig sein.
    Eventuell werden deren Videos generell in eine Datenbank gespeist und da sie mindestens ein Video hochgeladen haben, in dem sie God Of War spielen, könnte es da zu einer Fehlmarkierung gekommen sein.

  • Einfach Einspruch erheben, denn der scheint (nach kurzer stichprobe) nichts mit GoW zu tun zu haben außer mal selber ein Video zu GoW gemacht zu haben.


    Solltest sicherheitshalber trotzdem mal die credits vom Spiel durchgehen.

  • Der Anspruch wurde zurück gezogen. Gestern Abend kam jedoch der nächste Urheberrechtsanspruch.
    Auf ein Detroit Become Human - Video. Anspruch erhoben von: Ted Talks :D
    Heute früh war der Anspruch wieder zurück gezogen. Weiß nicht was da bei YT gerade spinnt.

  • Bei mir gab's gestern auch ein Anspruch auf ein Video. Den Anspruch hat ein kleiner russischer Kanal gestellt, der erst vorgestern aufgemacht wurde und der auch ein Video von Spiel x hochgeladen hat. Heute schaue ich wieder in den Anspruch und auf einmal steht da WMG und nicht mehr der kleine russische Kanal als Anspruchsteller drin :D Frechheit.

  • Ich hab jetzt 'ne Weile recherchiert, nur so wirklich finde ich keine Antwort auf meine Frage...
    Diverse Entwickler/Publisher stellen fuer Spiel X Presskits zur Verfuegung. Presskits sind quasi digitale Pressemappen mit Infos, Videos, Bildern... all der Stuff, mit dem man sein Produkt promoten moechte.
    Die Presse kann diese Presskits dann fuer ihre Berichterstattung nutzen. Hier wird auch nochmal genauer definiert.


    Meine Frage: Duerfen YouTuber diese Presskits, ohne extra nach Erlaubnis zu fragen, auch benutzen? Und wie schaut's dahingehend mit der Monetarisierung aus bzw. was mache ich in dem Fall, wenn mein Video mit bspw. Videoinhalten eines Presskits, vom YT Content System demonetarisiert wird?


    Bis dato verschicke ich immer Mails und frage explizit nach einem Presskit und Erlaubnis, aber es wuerde mir und auch dem Entwickler natuerlich Zeit sparen, wenn ich wuesste, ich kann die Presskits einfach ohne Einschraenkungen verwenden.

  • Ich denke das kommt darauf an, wie du die verwenden willst.
    Wenn du über die Firma bzw. ihre Produkte informieren willst, dann solltest du die Pressekits nehmen können. Dafür sind sie ja da.


    Was die Monetarisierung angeht: Ich denke, eine Fremdmonetarisierung ist da nicht auszuschließen. Wenn der Claim tatsächlich auf den Besitzer des Sounds zeigt, dann würde ich da nicht versuchen Einspruch zu erheben.
    Dann kannst du entweder akzeptieren, dass das Video von jemand anderem (oder auch gar nicht) monetarisiert wird oder es einfach löschen. (Oder die spezifische Stelle stumm schalten, aber das macht ja keiner.)

  • Ich hab ein neues Format, welches im Kern eigentlich nur Werbung fuer Spiele ist. Wie gesagt, bis dato hab ich immer nach der Erlaubnis gefragt. Wenn ich dann einen Trailer nutzen durfte, habe ich die Video-Soundspur zudem immer gemutet, weil ich immer eigene Hintergrundmusik laufen lasse, ueber die ich spreche.


    Einmal hatte ich jetzt den Fall, dass ich nen Claim bekommen habe, gegen diesen aber vorgehen konnte, weil ich eine Erlaubnis hatte. Die Frage ist halt, was mache ich, wenn ich ein Video aus 'nem Presskit verwende, einen Claim bekomme, jedoch keine ausdrueckliche Erlaubnis habe. Ich weiss, Fair Use gibt's in Deutschland nicht, aber waere das mit Bezug auf's Presskit 'ne Moeglichkeit?


    Im Endeffekt riskiere ich doch nur die Monetarisierung meiner Videos, oder? Strikes sind so nicht moeglich?

  • Kann mir hier jemand sagen, wie aktuell die rechtliche Situation zum letsplayen von Nintendo Titeln aussieht? Das nächste Spiel in meiner Pipeline wäre Donky Kong Counry Tropical Freeze. Google hat mir da nicht so recht weitergeholfen. Es gibt ja das Nintendo Creators Programm, muss ich mich da anmelden? Oder muss ich Nintendo Deutschland anfragen? Oder kann ich einfach machen? ?(


    Edit: Gerade noch auf der Creator Website gelesen:
    In order to participate in the Nintendo Creators Program, you must first enroll in the YouTube Partner Program.
    Also fällt eine Anmeldung da eh schonmal flach, erst wenn man monetarisieren kann, soll man sich da anmelden. Also vermute ich kann man alles andere einfach so machen, so lange man eh noch zu klein für Monetarisierung ist.

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