Rechtliche Youtube-Fragen [Sammelthread]


  • Wenn Sony Recht hat bzw YouTube das als solches gelten lässt dann bekommst du beim 2 Einspruch eventuell ein Strike nur so als Tipp ^^

  • So viel du willst. Solange du nicht deren Logo kopierst und in den Dreck ziehst, wird dir nichts passieren.



    http://www.uspto.gov/trademark wäre eine Anlaufstelle, da stehen auch jede Menge Infos zu Abercrombie & Fitch, "A F", "A&F", und anderen Abkürzungsmöglichkeiten drin.


    Danke für den Link :)



    normalerweise beim Deutschen Marken- und Patentamt; da stehen auch die Seiten für nicht-deutsche Register(wenn man ganz sicher gehen will, macht man das über nen Anwalt, aber das ist ja für den vorliegenden Fall eher schwachsinnig :) )


    kann mir nicht vorstellen, dass diese Kombination schützbar ist. Es muss ja auch gewisse Merkmale aufweisen, sonst könnte ja man jedem Scheiß schützen lassen, und dann abkassieren.

    und auch dir danke für deine Antworten :)

  • oder es einfach lassen; was brächte dir das mit dem Anwalt, außer tausende Euros an Kosten? Nix.

    Bezahlen muss der, der verliert. Und da ich keine Drei Fragezeichen Tonaufnahme in mein LP eingebaut habe, ist von vorneherein klar wer das sein wird. Ich könnte in dem Fall sogar ohne Anwalt vor Gericht gehen weil sie schlicht nicht beweisen können, was nicht ist.

  • Bezahlen muss der, der verliert. Und da ich keine Drei Fragezeichen Tonaufnahme in mein LP eingebaut habe, ist von vorneherein klar wer das sein wird. Ich könnte in dem Fall sogar ohne Anwalt vor Gericht gehen weil sie schlicht nicht beweisen können, was nicht ist.

    die werden das (wenn überhaupt) außergerichtlich klären und dann bleibst du auf den Kosten sitzen. Und du brauchst in jedem Fall einen Anwalt, um überhaupt erstmal rechtlich einwandfreie Forderungen zu formulieren. Als Laie machst du dich da nur lächerlich.
    Zumal ich behaupten würde, dass solche Klagen abgewiesen werden würden, da Firlefanz und somit die Zeit und das Geld schlicht nicht wert.

  • die werden das (wenn überhaupt) außergerichtlich klären und dann bleibst du auf den Kosten sitzen. Und du brauchst in jedem Fall einen Anwalt, um überhaupt erstmal rechtlich einwandfreie Forderungen zu formulieren. Als Laie machst du dich da nur lächerlich.Zumal ich behaupten würde, dass solche Klagen abgewiesen werden würden, da Firlefanz und somit die Zeit und das Geld schlicht nicht wert.


    Ja stimmt, aber so welche Konzerne Zerstören einem im Gereicht meist. Die haben viel mehr Mittel und einfach mehr Geld.

  • Was die Standardkosten angeht: So etwas könnte von der Versicherung (von der ich einfach mal ausgehe, dass sie abgeschlossen wurde) abgedeckt sein.


    Und das man in großen Verfahren selten gewinnt ist klar, aber für einen solchen Fall würde sich der Konzern nicht die Mühe machen. Für die ist es auch billiger, sich das Video anzugucken und dann den Fehler zuzugeben^^

  • die werden das (wenn überhaupt) außergerichtlich klären und dann bleibst du auf den Kosten sitzen. Und du brauchst in jedem Fall einen Anwalt, um überhaupt erstmal rechtlich einwandfreie Forderungen zu formulieren. Als Laie machst du dich da nur lächerlich.
    Zumal ich behaupten würde, dass solche Klagen abgewiesen werden würden, da Firlefanz und somit die Zeit und das Geld schlicht nicht wert.

    Was gibt es da zu klären? Ich kann jede Zahlung verweigern bis es vor Gericht geht, und selbst wenn ich gar nichts vor Gericht sagen würde, die Gegenseite könnte ja den Grund ihrer Anklage gar nicht beweisen. Ohne Beweise kann man nichts machen, der Richter wird nicht sagen: Oh, sie können gar keine Beweise vorlegen und aus dem Video geht nicht hervor, dass eine Drei ??? Tonaufnahme verwendet wurde, aber weil ich bock hab' ist der angeklagte trotzdem schuldig.


    Vorstrecken musst du trotzdem. Und mach das mal für so ein extrem unlohnenswertes Ziel.

    Muss ich nicht, der Kläger muss die Gerichtskosten vorauszahlen, nicht der angeklagte. Das wäre ja noch schöner :D
    Und wie gesagt, in einem eindeutigen Fall kann man ohne Anwalt aufkreuzen, wenn es keine Beweise gibt wird die ganze Klage
    für nichtig befunden. Mein Video ist sogar der Gegenbeweis, dass da keine Tonaufnahme der drei Fragezeichen verwendet wurde.

  • Muss ich nicht, der Kläger muss die Gerichtskosten vorauszahlen, nicht der angeklagte. Das wäre ja noch schöner
    Und wie gesagt, in einem eindeutigen Fall kann man ohne Anwalt aufkreuzen, wenn es keine Beweise gibt wird die ganze Klage
    für nichtig befunden. Mein Video ist sogar der Gegenbeweis, dass da keine Tonaufnahme der drei Fragezeichen verwendet wurde.

    DU willst, dass sie dein Video freigeben, und wenn sie das nicht machen, trotz Einspruch bei YouTube, wärst du bei einem Gerichtsverfahren der Kläger. Warum sollten die dich verklagen? Die blocken das einfach über Youtube und sagen: Nö!.Die haben bestimmt täglich tausende solcher Fälle, die werden deswegen sicher kein Fass aufmachen.


    Zumal ich mir gar nicht so sicher bin, dass der Gerichtsstand Deutschland wäre.

  • DU willst, dass sie dein Video freigeben, und wenn sie das nicht machen, trotz Einspruch bei YouTube, wärst du bei einem Gerichtsverfahren der Kläger. Warum sollten die dich verklagen? Die blocken das einfach über Youtube und sagen: Nö!.Die haben bestimmt täglich tausende solcher Fälle, die werden deswegen sicher kein Fass aufmachen.


    Zumal ich mir gar nicht so sicher bin, dass der Gerichtsstand Deutschland wäre.

    Hä? Ich hab das Video freigeschaltet. Sony wollte es sperren lassen, ich hab Einspruch eingelegt und das Video ist wieder Online. SME hat auf seinen Anspruch bestanden, ich hab meinen Einspruch beibehalten und das Video bleibt öffentlich.


    Nach der dritten Prüfung können sie mich auffordern das Video zu entfernen, so hat Youtube es in dem jeweiligen Fenster erklärt als ich Einspruch eingelegt habe.


    Ich wüsste nicht wie sie das Video ohne Nachweis dass es sich um ihren Content handelt sperren lassen dürften?

  • Ich wüsste nicht wie sie das Video ohne Nachweis dass es sich um ihren Content handelt sperren lassen dürften?


    Content ID reicht denen bestimmt als Beweis. :D Lass uns wissen, wie das mit dem zweiten Einspruch ausging. Ich bin schon sehr gespannt, ob du einen Strike kassierst oder nicht.

  • Content ID reicht denen bestimmt als Beweis. Lass uns wissen, wie das mit dem zweiten Einspruch ausging. Ich bin schon sehr gespannt, ob du einen Strike kassierst oder nicht.

    Klar ich geb auf jeden Fall bescheid. Ich glaube nicht, dass Content ID ausreicht wenn jemand Einspruch eingelegt hat, ich habe ja ausführlich erklärt warum das keine Tonaufnahme von denen sein kann und Youtube ich sich bewusst, dass es falsche Content-ID Treffer gibt. Die haben ja gerade erst das Einspruch-System zugunsten der Youtuber umgekrempelt.

  • Ich wüsste nicht wie sie das Video ohne Nachweis dass es sich um ihren Content handelt sperren lassen dürften?

    als ob sich das irgendwer beim mutmaßlichen Rechteinhaber angeschaut hat. Youtube claimt für die und fertig.
    Die Diskussion ist eh müßig, dass Ganze beruhrt auf dem amerkanischem DMCA und da hat hier eh nicht wirklich jemand Ahnung von.

  • Ich braeuchte auch mal 'nen Rat bzgl. der Rechtslage:
    Darf ich eigenes Videomaterial von Zeitschriften aus vergangenen Zeiten (60er/70er/80er/90er Jahre) online stellen? Insbesondere: Wie sieht's da aus, wenn's die Redaktion nicht mehr gibt? Ich denke, es sollte klar sein, dass ich mir nicht die aktuelle Ausgabe der "WasAuchImmer" kaufen kann und diese dann Seite fuer Seite abfilme und durchspreche...aber ab wann wird sowas legal bzw. was gibt's da zu beachten?

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