Rechtliche Youtube-Fragen [Sammelthread]

  • Okay, vielen Dank für die Hinweise! Ich möchte das Video nun überarbeiten. Was wäre, wenn keine Bilder von Leuten vorkommen, aber die Namen erwähnt werden?
    Also z.B. Dagi Bee und so. Und wenn ich die Bilder entferne und dafür quasi Komik-Figuren verwende, die ähnlich aussehen?


    Und wenn ich anstatt dem Videomaterial von den Trailern ganz einfach eigens aufgenommenes Material von Spielen verwende?
    Ist dann alles in Ordnung?

  • Okay, vielen Dank für die Hinweise! Ich möchte das Video nun überarbeiten. Was wäre, wenn keine Bilder von Leuten vorkommen, aber die Namen erwähnt werden?
    Also z.B. Dagi Bee und so. Und wenn ich die Bilder entferne und dafür quasi Komik-Figuren verwende, die ähnlich aussehen?


    Kann ich nichts zu sagen, sollte aber weitaus weniger problematisch sein als die bisher verwendeten Bilder



    Und wenn ich anstatt dem Videomaterial von den Trailern ganz einfach eigens aufgenommenes Material von Spielen verwende?
    Ist dann alles in Ordnung?


    Unter dem Aspekt das der Publisher Aufnahmen erlaubt ist dies ebenfalls unproblematischer als die Trailer

  • Hallo,


    Da ich nun seit geraumer Zeit wieder mit Youtube angefangen habe möchte ich mal eine Frage zum Thema Monetarisierung loswerden.


    Was muss man bei der sogenannten Monetarisierung beachten? Muss ich da für beim Finanzamt gewesen sein wegen Steuern zahlen oder ähnlichem?

  • Muss ich da für beim Finanzamt gewesen sein wegen Steuern zahlen oder ähnlichem?

    Du musst alles, womit du eine Gewinnabsicht hast (*Absicht*), bei FA anmelden.
    Einnahmen werden bei dir sicherlich allerdings im Cent/wenigen Euro Bereich liegen sodass du noch locker im Steuerfreibetrag drin bist und dementsprechend auch keine zahlen wirst. Steuerklärung klärt dann alles Weitere. Die genauen Rahmenbedingungen wird dir dann dein FA erklären ;-)

  • Hallo Leute, ich hab mal ne frage.
    Ich hab eine Format Idee die mit chatroulette o.ä Zutun hat. Wie sieht die rechtliche Lage aus? Muss ich jeden der aufgenommen werden sollte vorher explizit fragen ob das okay ist? Oder reicht ein Texthinweis?

  • Ich würde die Rechte bzw. die AGB´s bei Chatroulette durchlesen. Wenn dort steht das sie dann die Rechte an Video Material haben, darfst du sie verwenden wenn du die Zustimmung von Chatroulette hast.
    Wenn das nicht der Fall ist, müsstest du Theoretisch alle fragen.
    Es macht wahrscheinlich eh keiner, aber angenommen jemand wird aufgezeichnet und du siehst es in einem Video, kannst du ihn wegen Persönlichkeitsrecht Verklagen und würde dabei auch ohne Probleme gewinnen.

  • Ich würde die Rechte bzw. die AGB´s bei Chatroulette durchlesen. Wenn dort steht das sie dann die Rechte an Video Material haben, darfst du sie verwenden wenn du die Zustimmung von Chatroulette hast.
    Wenn das nicht der Fall ist, müsstest du Theoretisch alle fragen.

    Ist doch wurscht, ob Chatroulette irgendwas hat. Es geht hier um das Recht am eigenen Bild. Das gehört dem auf dem Bild Gezeigten. Du musst jeden Einzelnen fragen, wenn er auf dem Material erkennbar ist, ob du es verwenden darfst oder nicht.

  • Ist doch wurscht, ob Chatroulette irgendwas hat. Es geht hier um das Recht am eigenen Bild. Das gehört dem auf dem Bild Gezeigten. Du musst jeden Einzelnen fragen, wenn er auf dem Material erkennbar ist, ob du es verwenden darfst oder nicht.


    Ehm ist gar nicht Wurscht. Wenn Sie in der AGB drin steht haben, das sie das Recht nehmen das Video Material zu behalten bzw. zu verwenden ist das gar nicht wurscht. Genau so wie man bei Whatsapp Bilder von sich schickt darf Whatsapp auch deine Bilder nun verwenden.

  • Ehm ist gar nicht Wurscht. Wenn Sie in der AGB drin steht haben, das sie das Recht nehmen das Video Material zu behalten bzw. zu verwenden ist das gar nicht wurscht. Genau so wie man bei Whatsapp Bilder von sich schickt darf Whatsapp auch deine Bilder nun verwenden.

    tja, blöd nur, dass AGBs nicht das Recht aushebeln können. Ich behalte meine Persönlichkeitsrechte am Bild. Ich darf immer und zu jeder Zeit bestimmen, was mit meinen Abbildungen passiert. Und das verliere ich auch nicht durch irgendwelche AGBs

  • da kann auch drinstehen, dass meine Leber zu verkaufen ist. Ist aber egal, weil das Gesetz über irgendwelchen AGBs steht. Das Gesetz ist der Maßstab im Streitfall und keine windigen AGBs irgendwelcher Anbieter

    Alles klar Chef :D
    Ich glaub ich muss nicht mehr sagen, weil die keine Ahnung hast ^^
    AGB´s müssen ja nicht Gesetzlich bestätigt werden xD

  • ahahahaha okay.Derjenige, der keine Ahnung hat, bist du. Eine AGB ist ein Vertrag, Verträge können sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen


    Richtig Chef da hast du gut aufgepasst :D
    Wie du schon gesagt hast, ist das ein Vertrag. Also wenn du zustimmst das Sie das Material verwenden dürfen, dann Suprise dürfen Sie es verwenden, weil du zugestimmt hast. Dat Logic xD

  • Ich würde die Rechte bzw. die AGB´s bei Chatroulette durchlesen. Wenn dort steht das sie dann die Rechte an Video Material haben, darfst du sie verwenden wenn du die Zustimmung von Chatroulette hast.

    Wäre ich mir nicht so sicher. Selbst wenn ihnen bestimmte Rechte am Videomaterial eingeräumt wurden - was möglich wäre - heißt das noch nicht, dass sie anderen die Verwendung/Verbreitung erlauben dürfen.


    Müsste allerdings in dem Fall ohnehin nicht relevant sein. Alles, was ich an Regeln und AGB bei Chatroulette gesehen habe, wäre folgender Ausschnitt. Selbst bei der Registrierung oder beim Starten des Streams nichts anderes. Ich wüsste zumindest nicht, wo ich anderen AGB's zugestimmt hätte.


    Ich denke, dass man hier alle explizit fragen muss, ansonsten riskiert man rechtliche Konsequenzen. Ich würde ohne zu zögern klagen, wenn ich Chatroulette nutzen und Videomaterial auf Youtube finden würde - das würde mir unter Umständen vermutlich einen neuen Rechner finanzieren xD

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