Rechtliche Youtube-Fragen [Sammelthread]

  • habe jetzt alles abgeschickt ging ziemlich schnell


    kann ich jetzt meine Videos monetisieren oder muss ich auf eine Antwort warten?


    Normalerweise bekommst du fast umgehend eine automatisierte Antwort auf die angegebene Email-Adresse.


    Das Ding hat immer und bei jedem den selben Wortlaut.
    Eigentlich kann man sich das Teil auch hinter den Spiegel hängen, den wenn es Knall auf Fall kommt, können die jederzeit die Löschung der Videos von dir verlangen...siehe letzter Absatz. ;)

  • Nicht Monetarisieren!!
    Mach das erst bei einer ausdrücklichen Genehmigung durch den Publisher. (sonst ist es Illegal)
    Wenn die nicht schreiben, dann schreib den einfach noch eine E-Mail.
    -> ich habe bis jetzt nur sehr sehr wenige Publisher bei welchen das Monetarisieren erlaubt ist.


    In deinem Fall @patsem kannst du zwar Videos hochladen, diese aber nicht Monetarisieren :-)


    P.S
    Ich habe bei Publishern auch gern mal 2-3 Monate auf eine Antwort gewartet. ;-)

  • In deinem Fall @patsem kannst du zwar Videos hochladen, diese aber nicht Monetarisieren :-)


    P.S
    Ich habe bei Publishern auch gern mal 2-3 Monate auf eine Antwort gewartet. ;-)


    Wenn es rein um EA geht stimmt das so nicht. Denn in der Duldungserklärung steht drin:


    Dies schließt die Verwendung auf [lexicon]Youtube[/lexicon] sowie die Monetarisierung auf [lexicon]Youtube[/lexicon] ein.


    EA erlaubt das monetarisieren also sehr wohl. :) Aber natürlich hast Du recht: Man sollte immer den Publisher fragen und eine Erlaubnis einholen, auch wenn das mitunter etwas länger dauert.

  • Nicht Monetarisieren!!
    Mach das erst bei einer ausdrücklichen Genehmigung durch den Publisher. (sonst ist es Illegal)
    Wenn die nicht schreiben, dann schreib den einfach noch eine E-Mail.


    Schau doch mal, was in der Antwort von EA steht:


    Wir haben bereits [lexicon]YouTube[/lexicon] mitgeteilt – und bestätigen Dir gegenüber hiermit -, dass EA grundsätzlich keine Einwände hat, wenn Videomaterial oder Screen Shots aus bereits veröffentlichen, zugunsten von EA urheberrechtlich geschützten Spielen im Rahmen von urheberrechtlichen Ausnahmetatbeständen genutzt werden. Dies schließt die Verwendung auf [lexicon]Youtube[/lexicon] sowie die Monetarisierung auf [lexicon]Youtube[/lexicon] ein. Allerdings behalten wir uns vor, gegen rechtswidrige oder unangemessene Verwendung unserer urheberrechtlich geschützten Inhalte vorzugehen.


    Somit darfst du monetarisieren, aber EA kann jederzeit die Spielregeln ändern.

  • Ups..tut mir leid. Hatte ich überlesen. Insofern stimmt das natürlich.
    Hab heut eine E-Mail von Bethesda erhalten, wo der Text zwar ähnlich, die Monetarisierungsklausel aber geändert wurde. Das heißt bei denen darf man grundsätzlich Lets Plys machen, nur Monetarisieren ist da nicht erwünscht. (war wohl deswegen etwas verwirrt;-) )


    Falls es jemanden Interessiert:
    "While we do not give formal permission for [lexicon]YouTube[/lexicon] videos, we're usually okay (and enjoy) fan videos that are posted - so long as they're not showing our games in an inappropriate fashion, encouraging piracy, or being made for profit. We do not give formal permission for monetizing videos."
    (Bethesda 24.03.2014)

  • Hallo zusammen. Ich bin gerade dabei ein Let`s Play zu InFamous Second Son zu machen, jedoch weis ich nicht, wo ich die Duldungserklährung für das Spiel herbekomme. Kann mir Jemand dabei helfen? Währe super nett :-)

  • Danke vielmals! Habe nun mal ein Mail geschrieben, obwohl wenn ich es richtig verstanden habe, müsste ich das theoretisch nicht einmal?
    Jedoch gehört InFamous ja nicht zum SOE...

  • Gute Idee danke! Aber zu meiner Frage, darf ich in dem Fall auch InFamous monetarisieren? Denn es gehört ja nicht zu SOE oder sehe ich das falsch?

  • Achtung..eine Internetseite ist in dem Fall NICHT verpflichtend. Das kann ja sonst wer geschrieben haben. Ich würde auf jedenfall eine E-Mail schreiben. (kla, die werden da nichts gegen haben...aber da die Abmahnwelle gerade erst los geht...sicher ist sicher!!

  • Achtung..eine Internetseite ist in dem Fall NICHT verpflichtend. Das kann ja sonst wer geschrieben haben. Ich würde auf jedenfall eine E-Mail schreiben. (kla, die werden da nichts gegen haben...aber da die Abmahnwelle gerade erst los geht...sicher ist sicher!!


    Und die E-Mail kann auch jeder Depp schreiben... also ziemlich egal^^ schließlich können sie auch nach Lust und Laune ihre Meinung ändern und dann ist gar nichts mehr gültig.


    Schau mal hier vorbei: https://shop.sony.eu/shop/mime…act-us/contact_de_DE.html
    Entweder beim Support oder beim Kontakt nachfragen. Ich weiß nicht ob hier auch irgendwo eine Regel auf der Seite steht.
    Der Publisher ist bei InFamous: sony computer entertainment

  • Ich würde auf jedenfall eine E-Mail schreiben.


    Also so wie ich die von dir verlinkte Seite lese, ist eine Mail nicht notwending, bzw. die ersaufen in Anfragen. ;)


    Zitat:
    "You can monetize your videos through "partner programs" on sites like [lexicon]Twitch[/lexicon] and [lexicon]YouTube[/lexicon].*"
    "*Unfortunately due to volume, we cannot respond to direct requests asking if it's ok to use our content. Please point sites like [lexicon]YouTube[/lexicon] and [lexicon]Twitch[/lexicon] to this page."


    Definitiv sollte man sich diese Seite als PDF o.ä. speichern!

  • Eine E-Mail hat in Deutschland juristisch den selben Wert wie ein Brief :-)
    Das heißt @MisterStiviG, eine E-Mail schreiben bzw eine E-Mail bekommen rettet im Zweifelsfall einiges ;-)
    (Im Prinzip hast du aber recht.... ;-) )



    Die Videobranche erhofft sich von Abmahnungen zusätzliche Einnahmequellen. Also bitte, auch an die "kleineren" Lets Player, schreibt eine E-Mail und holt euch die Bestätigung.

  • Eine Idee was man macht, wenn 3 Firmen dein Video wegen dem Song Nemesea - 2012 claimen, aber alle 3 keinerlei Rechte dran haben??


    Merlin und Kontor haben erstrecht keine Rechte dran und der andere ist WMG.


    Was hat Warner Music mit Nemesea zu tun? Die gehören zu Napalm Records -.-


    zudem:


    a) hat die band ihr zeug selber hochgeladen
    b) was hat WMG mit Napalm Records zu tun?


    http://www.warnermusic.de/artists


    suchergebnis


    Unbekannter Artist nemesea.
    oh wunder
    und was erhebt ihr pissnelken dann anspruch?


    Ich hab jetzt erstmal mit Fair Use angefochten und auch erwähnt das die alle keinerlei Rechte dran haben. Aber ich wette das eines der Firmen das egal sein wird und weiter betrügen wird.


    Was kann ich da dann machen falls das so kommen sollte? Die haben ganz klar keine Rechte dran..


    Ich bin sogar auf und dran, wenn das nicht durchgehen sollte, Nemesea anzuschreiben und denen das mitzuteilen.
    Nemesea wirds sicherlich auch nich toll finden, wenn sich fremde firmen an ihrer musik bereichern.
    Und Nemesea antwortet. Die antworten auf yt kommentare und sind wirklich allgemein sehr communityfreundlich und hätten auch überhaupt kein Problem damit, das ich deren Musik in meinem Video verwende. Zudem haben sie selber ihr komplettes Album hochgeladen.


    @CobraVerde - du bist doch son jura mensch ;-D Vllt hast du ja eine Idee?^^

  • Nemesea, Napalm Records und auch WMG Kontor New Media gehören zu den Rechteinhabern!


    Das Label liegt/gehört (der) der WMG.


    Das heißt der Anspruch ist gerechtfertigt!

  • Was kann ich da dann machen falls das so kommen sollte? Die haben ganz klar keine Rechte dran..


    Wenn sie den Einspruch ablehnen: Appeal-Verfahren! Gleiche Begründung copy&paste-Einfügen. Wenn das abgelehnt wird kommt ein "Strike". Den AUCH anfechten. Dann müssten die vermeintlichen Rechteinhaber vor Gericht gehen oder den Strike zurücknehmen. Sie sind dazu verpflichtet! Und spätestens da geben ALLE Betrüger auf weil sie verlieren werden und jede Menge Schadensersatzansprüche auf sie zu kommen werden. Ganz einfach.


    Ich bin sogar auf und dran, wenn das nicht durchgehen sollte, Nemesea anzuschreiben und denen das mitzuteilen.
    Nemesea wirds sicherlich auch nich toll finden, wenn sich fremde firmen an ihrer musik bereichern.


    Mach das bereits jetzt. Am besten gleich noch Napalm Records anschreiben. Die können dir dann auch Mitteilen, ob z.B. die internationelen (Übersee) Vermarktungsrechte doch bei WMG liegen.
    Kann im Umkehrschluss natürlich auch bedeuten, dass die dir untersagen, die Musik weiter zu verwenden. Oder selbst Werbung drauf schalten.



    Edit:@Selence


    Nemesea, Napalm Records und auch WMG Kontor New Media gehören zu den Rechteinhabern!Das Label liegt/gehört (der) der WMG.

    Dafür habe ich keinerlei Beweise im Internet gefunden. Wo steht das?

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