• Hallo Leute. Kennt sich einer mit Markenrecht aus?

    Ein Logo zu verdecken sollte nach meiner Auffassung genügen, jetzt lese ich das auch eine Farbgebung unter anderem darunter fällt.

    Wie verhält sich das nun in der Praxis? bzw. Was ist genau mit dieser Farbgebung gemeint, heißt das etwa das z.B. Kleidungsstücke von Versace

    trotz verdecken des Markenlogos nicht getragen werden können weil die Farbgebung von Versace einzigartig (oder für Versace bekannt) ist?

  • Ich bin mal so frei und helfe dir. Ich bin zufällig cand. iur. mit erfolgreich absolviertem Schwerpunkt in Sachen geistigem Eigentum (also auch Markenrecht).

    Es gibt sogenannte Farbmarken, die einfach eine sich in der Verkehranschauung durchgesetzte zur Bestimmung der Marke taugliche eingetragene Marke sind. Wenn eine solche Marke vorliegt genügt ein Verdecken des Markensymbols nicht. Allerdings setzt sich so eine Farbgebung sehr selten als solches "Wiedererkennungsmerkmal" durch (Farbmarken gibt es etwa bei Milka(lila), Red Bull(silber-blau), Cola(rot)). Bei Versace weiß ich genau dies etwa nicht (kein Modemensch :P), dafür müssten sie aber schon immer die selben Farbmuster bei allen Klamotten verwenden was ich stark anzweifle. Aber du kannst auf der Website vom DPMA alle eingetragenen Marken einsehen (einfach googlen und auf der Website die Marke suchen, dann wird dir alles eingetragene angezeigt).


    Noch kurzer reminder: Die Rechtsberatung ist freilich nicht rechtlich bindend, diese Garantie kann dir nur ein Volljurist geben.

  • Ich bin mal so frei und helfe dir. Ich bin zufällig cand. iur. mit erfolgreich absolviertem Schwerpunkt in Sachen geistigem Eigentum (also auch Markenrecht).

    Es gibt sogenannte Farbmarken, die einfach eine sich in der Verkehranschauung durchgesetzte zur Bestimmung der Marke taugliche eingetragene Marke sind. Wenn eine solche Marke vorliegt genügt ein Verdecken des Markensymbols nicht. Allerdings setzt sich so eine Farbgebung sehr selten als solches "Wiedererkennungsmerkmal" durch (Farbmarken gibt es etwa bei Milka(lila), Red Bull(silber-blau), Cola(rot)). Bei Versace weiß ich genau dies etwa nicht (kein Modemensch :P), dafür müssten sie aber schon immer die selben Farbmuster bei allen Klamotten verwenden was ich stark anzweifle. Aber du kannst auf der Website vom DPMA alle eingetragenen Marken einsehen (einfach googlen und auf der Website die Marke suchen, dann wird dir alles eingetragene angezeigt).


    Noch kurzer reminder: Die Rechtsberatung ist freilich nicht rechtlich bindend, diese Garantie kann dir nur ein Volljurist geben.

    Danke für die ausführliche Erklärung. Hat mir schonmal weitergeholfen :thumbup:

  • Also darf ich nie rot verwenden ohne an Coca Cola zu blechen? xD das gilt doch wohl nur auch mit dem Schriftzug zusammen oder?

    Also so wie ich das verstehe kann man eine Farbe als solches erstmal nicht einfach schützen. Ansonsten müsste sich Aral mit Nivea zoffen, Coca Cola mit Target Supermärkten, MediaSaturn usw.

    Es geht wohl eher darum, dass wenn du jetzt das Magenta der Telekom als Farbmarke hast eintragen lassen, ich das nicht benutzen darf wenn ich in der gleichen oder einer ähnlichen Branche unterwegs bin. Also wäre ich jetzt Vodafone und würde mit Magenta um die Ecke kommen, könntest du mir dafür an den Karren pinkeln.

  • Logischerweise in Verbindung mit dem Produkt! Das war so offensichtlich, dass ich es nicht für nötig hielt, das dazuzuschreiben 😜. Also eine rote Dose/flasche, dürftest du nicht zeigen, auch wenn der Schriftzug zugeklebt wird. Oder bei einer silber-blauen Dose. Oder ein Grün-Gelber Traktor ist immer ein John Deer usw. Natürlich nicht die Farbe bei allem, wäre ja lächerlich!!

  • Also so wie ich das verstehe kann man eine Farbe als solches erstmal nicht einfach schützen. Ansonsten müsste sich Aral mit Nivea zoffen, Coca Cola mit Target Supermärkten, MediaSaturn usw.

    Es geht wohl eher darum, dass wenn du jetzt das Magenta der Telekom als Farbmarke hast eintragen lassen, ich das nicht benutzen darf wenn ich in der gleichen oder einer ähnlichen Branche unterwegs bin. Also wäre ich jetzt Vodafone und würde mit Magenta um die Ecke kommen, könntest du mir dafür an den Karren pinkeln.

    Das was du beschreibst ist Lauterkeitsrecht und ist nur unter Unternehmen gültig. Da stimmt das natürlich so. Aber vladi interessiert sich wohl für Schleichwerbung in Videos.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!