Impressumspflicht

  • Gronkh hat mal vor einer Weile in einem Stream gesagt, oder war es ein Podcast?


    Früher hat man die Duldungsgenehmigung gebraucht, heute nicht mehr. Er hat eine Sonderstellung wegen seiner immensen Reichweite. Im Notfall wird sich wohl sein Netzwerk darum kümmern.


    Abesehen davon, selbst wenn man es nicht mehr "muss", wäre es eine Frage des Respekts.

    Es geht nicht nur um diese Duldungserklärungen.
    Ich habe damals zu The Last of Us eine Duldungerklärung vom Publisher bekommen. Und in der Email hieß es dann EINDEUTIG noch (genau zitieren kann ich es leider nicht mehr 6 Jahre her):


    "Diese Duldungserklärung erlaubt nur das veröffentlichen des gezeigten Bildmaterials. Für weitere Lizenzen zb. von dritten was die Musik angeht, bitte da und da melden"


    Was Solmecke auch noch gesagt hat. SOBALD du ein Youtube Video veröffentlichst. Erteilst du Youtube eine Unterlizenz. Wenn du aber zb. für 5 EUR ein Bild gekauft hast und in dieser gekauften Lizenz zu diesem Bild steht nicht, dass das veröffentlichen auf anderen Portalen erlaubt ist, bist du schon wieder illegal. Weil das Bild für 5 EUR in deinem Video eigtl. nicht zur Weiterverbreitung gedacht ist.


    Da du Youtube aber eine Unterlizenz einräumst kommt jetzt Youtube und sagt: wir können so viel Werbung vor dein video schalten, wie wir wollen. Und wir können es auf so vielen Plattformen verbreiten, wie wir wollen.


    Was ja gar nicht stimmt denn, du hast keine Veröffentlichungsrechte an diesem Bild.
    Also bewegt sich iDr. auch jeder von uns, der Letsplays macht nicht gerade legal. Weil die meisten Publisher und Entwickler nicht alle Rechte an dem Spiel haben. Oftmals bleiben die Rechte der Musik beim Label, weil die ja auch Geld an dem Spiel verdienen wollen.


    Heist also: Nur weil du eine Duldungserklärung hast, heist das nicht, dass du es darfst. :D

  • @The Goeppi Show
    ja klar arbeiten die nicht als selbstständige, aber youtuber ja auch nicht zwingend. oder blogger oder oder oder.


    und ich glaube, du überschätzt die hemmschwelle bestimmter menschen. Sicher, die Mehrheit wird jetzt nicht losrennen und einen belagern und was böses wollen, aber es gibt genug davon und es gibt auch noch solche, die vielleicht gar nicht verstehen, inwiefern sie ihrem lieblings-"star" mit sowas schaden. Die gar nicht schaden wollen, sondern einfach nur gern kontakt hätten. Aber nur weil eine person bekannt ist und ich die vielleicht mag, ist sie ja nicht verpflichtet mit mir irgendeine form der beziehung aufzubauen. also im RL. Massenhysterie gab es doch auch schon oft genug. auch wenn die lage bei youtubern noch etwas anders ist als bspw. bei boybands, wissen wir doch längst was für einen umfang das Fansein annehmen kann. und da kann man nicht sagen, 'sowas passiert doch nicht bei youtubern oder so' das kann doch keiner garantieren. Das sind ja verhaltensweisen, die nicht rational verlaufen, also durchaus auch in jeder form des fanseins (ich will nicht fanatismus schreiben lol) möglich ist.


    Die Wahrscheinlichkeit mag ja geringer sein, aber im zweifelsfall reicht dir eine einzige person, die dich so sehr terrorisiert, belagert was auch immer, dass du dich nicht mehr sicher fühlst. aus welchen beweggründen auch immer. Ich würde ehrlichgesagt weder einen fan, der mich mag nachts vor meinem fenster stehen haben noch einen hater. Is einfach mega gruselig sowas lol und dabei bleibt es ja wahrscheinlich auch nicht. Und jemanden wegen stalking oder so anzuzeigen ist schwierig. im zweifelsfall wirst du dich nie wieder sicher fühlen, wenn die person nicht aufhört.


    @derFLORIAN
    also das sind jetzt aber alles keine neuen erkenntnisse. Das hätte dir schon vorher klar sein können lol. Und du hast die verwendung von bildmaterial auf thumbs vergessen XD

  • - LPs ohne die Genehmigung des Publishers

    bis auf einzelne Publisher sind alle damit heute d'accord, also keine Gefahr. Die sehen das berechtigterweise als Werbung und als Reichweitenvergrößerung ihres Produktes (und das zu einem Bruchteil der Kosten echter Werbung)

    - Bildmaterial in der Öffentlichkeit wo du nicht die eindeutige Erlaubnis eines jeden hast, der im Video zusehen ist. (ausgenommen von dieser Urheberrechtslage sind Veranstaltungen bei dehnen man davon ausgehen muss gefilmt zu werden) ich rede hier von Vlogs, Versteckte Kamera usw.

    dann lässt man das? Das Persönlichkeitsrecht der Leute wiegt nunmal schwerer als irgendwelche Videos.


    die Frage ist beim Zitatrecht: brauchst du das UNBEDINGT in deinen Videos? In dieser Art und Weise? Wenn ja, dann kann man das locker über das Zitatrecht abdecken, ansonsten lässt man es.


    Und bei dem Spongebob-Ding: ja, das ist eine Urheberrechtverletzung, wie jedes einzelne Meme, jedes "Over 9000!" und so weiter und so fort. Die Frage ist allerding, ob der Rechteinhaber dich wegen einem Schnipsel belangen will. Denn das müsste er. Und den Aufwand wäre es kaum wert. Wo kein Kläger, da kein Richter.


    Alles in allem gibts auf Youtube aber nichts, was man nicht mit ein bisschen Kenntnis der Materie umschiffen kann, es gibt keine "Fallen" in die man zwangsläufig tappen muss, um Videos zu produzieren.


    ja klar arbeiten die nicht als selbstständige, aber youtuber ja auch nicht zwingend. oder blogger oder oder oder.

    wenn du nicht selbstständig bist, muss deine Adresse auch nicht ins Impressum. Wenn du für jemanden bloggst, oder produzierst, ist er derjenige, der das Impressum stellen muss.



    es gibt auch noch solche, die vielleicht gar nicht verstehen, inwiefern sie ihrem lieblings-"star" mit sowas schaden. Die gar nicht schaden wollen, sondern einfach nur gern kontakt hätten. Aber nur weil eine person bekannt ist und ich die vielleicht mag, ist sie ja nicht verpflichtet mit mir irgendeine form der beziehung aufzubauen. also im RL.

    ja aber das sind im Idealfall ja nicht die, die dir an den Kragen wollen oder dir Scheiben einschmeißen. Dass das unangenehm sein kann, ist klar, aber so geht es jeder Person des öffentlichen Lebens irgendwie. Das beschränkt sich ja kaum auf Youtube. Und da wird es meiner Meinung nach erst kritisch, wenn es zu einer Obsession kommt.
    Das dass sehr unangenehm sein kann, spreche ich hier nicht ab.


    Um mal ein krasses Beispiel zu bringen, was "Hater" angeht. Politiker bekommen jeden Tag MASSENHAFT Drohmails, Beleidigungen und dergleichen Späße mehr. Und zwar nicht nur die wohlbeschützten Eliten in Berlin, sondern auch die "Kleinen". Und dabei bleibt es auch. Die Fälle, wo was passiert ist, kann man an einer Hand abzählen. Und Politiker polarisieren deutlich stärker als Youtube-Stars und rufen auch deutlich extremere Gegner auf den Plan.

  • bis auf einzelne Publisher sind alle damit heute d'accord, also keine Gefahr. Die sehen das berechtigterweise als Werbung und als Reichweitenvergrößerung ihres Produktes (und das zu einem Bruchteil der Kosten echter Werbung)

    Ich bin mal so Frech und Re-Zitiere mich selbst:



    Das geht ja sogar weiter bei Thumbnails so wie es @NoSkillGrill sagt. Wenn ich für meine Thumbnails PNG dateien brauche, reicht es nicht einfach sich ein Bild zu suchen und mit dem Zauberstab-Werkzeug die weiße Farbe zu entfernen. Ich brächte rein rechtlich gesehen, dass Einverständnis der Person, die dieses Bild erstellt hat und muss im zweifel sogar damit rechnen, dass der Zeichner sagt: "yo, kannste benutzen. 500 EUR und ich mach kein ärger"


    Wenn man das mal auf das nötigste runterbricht um Legal Videos zu Produzieren, dann stehst du wirklich nur vor einer Weißen Wand und redest. Weil ja (überspitzt gesagt) schon das zeigen der Hauptstraße vor deinem Haus schon nicht ganz Legal wäre. Man könnte ja Menschen, Nummernschilder oder andere Sensible Sachen filmen :D


    Ich beziehe mich bei meinen Aussagen im übrigen nicht auf: Ich mach nur Letsplays. Sondern allgemein aufs Content produzieren.
    zB. Fliege ich dieses Jahr noch nach Bulgarien und da wollte ich eigtl. auch im Hotel Filmen usw. naja mal sehen was daraus wird.

  • Was Solmecke auch noch gesagt hat. SOBALD du ein Youtube Video veröffentlichst. Erteilst du Youtube eine Unterlizenz. Wenn du aber zb. für 5 EUR ein Bild gekauft hast und in dieser gekauften Lizenz zu diesem Bild steht nicht, dass das veröffentlichen auf anderen Portalen erlaubt ist, bist du schon wieder illegal. Weil das Bild für 5 EUR in deinem Video eigtl. nicht zur Weiterverbreitung gedacht ist.

    Naja, in Zeitschriften gibts ja auch Artikel mit Bildern. Manchmal steht die Quelle dabei, manchmal nicht. Aber diese Bilder werden durch den Druck der Zeitschrift weiterverbreitet bzw. vervielfältigt. Bei Bildern auf Webseiten ist es genau das gleiche. Es kommt halt immer auf die Lizenz an, die man kauft. Gibt ja auch Softwarehersteller wie bpsw. Magix mit ihrem MusicMaker mit diesem Catooh irgendwas.. Du kannst auch Samples etc. von denen kaufen. Bei ganz alten Sampler DVDs war die Nutzung auch für kommerzielle Zwecke erlaubt. Bei neueren haben sie das geändert und man muss dann bei jedem genutzten Sample eine Lizenz kaufen.


    Bei Stockfootage ist das ja auch so. Bei manchen bekommt man die kommerzielle Lizenz dazu, bei manchen muss sie extra dazu kaufen.

  • Ich brächte rein rechtlich gesehen, dass Einverständnis der Person, die dieses Bild erstellt hat und muss im zweifel sogar damit rechnen, dass der Zeichner sagt: "yo, kannste benutzen. 500 EUR und ich mach kein ärger"

    nicht, wenn es Teil eines Pressekits oder ähnlicher Publikationen des Publishers ist. Und der Zeichner hat bei sowas genau 0 Rechte. Das wurde für (in diesem Fall) Sony angefertigt, also gehört es auch Sony. Da muss man dann halt ein bisschen schauen, oder Screenshots verwenden (in der Duldung inbegriffen) und nicht gleich das erstbeste Bild von Google Images ziehen.


    Und würde das der Zeichner machen, wäre es übrigens Erpressung. :)



    Man könnte ja Menschen, Nummernschilder oder andere Sensible Sachen filmen

    aha, also du regst dich drüber auf, dass du deine Adresse ins Impressum packen musst, aber wildfremde Leute und deren Nummernschilder filmen und in einem Video verwursten ist okay? Nein, ist es ganz und gar nicht. Also zensiert man das, oder man lässt es.


    Ganz allgemein zu Bildern, Musik und Co. Willst du was verwenden was nicht copyright-free ist, muss man halt im Zweifelsfalle ein bisschen Knete investieren. Es gibt viele Anbieter, die solche Dinge zur Verwendung bereitstellen. Und ist man dafür zu klein, muss man halt das freie Zeug nehmen (von dem es mittlerweile auch Tonnen gibt). Ist halt nicht das neueste, coolste Lied auf Spotify, aber Abstriche muss man halt machen.


    Das Ganze ufert aber wieder in die falsche Richtung aus, es ging um das berüchtigte Impressum und nicht um die Stolperfallen auf Youtube :D

  • Naja, in Zeitschriften gibts ja auch Artikel mit Bildern. Manchmal steht die Quelle dabei, manchmal nicht. Aber diese Bilder werden durch den Druck der Zeitschrift weiterverbreitet bzw. vervielfältigt. Bei Bildern auf Webseiten ist es genau das gleiche. Es kommt halt immer auf die Lizenz an, die man kauft. Gibt ja auch Softwarehersteller wie bpsw. Magix mit ihrem MusicMaker mit diesem Catooh irgendwas.. Du kannst auch Samples etc. von denen kaufen. Bei ganz alten Sampler DVDs war die Nutzung auch für kommerzielle Zwecke erlaubt. Bei neueren haben sie das geändert und man muss dann bei jedem genutzten Sample eine Lizenz kaufen.
    Bei Stockfootage ist das ja auch so. Bei manchen bekommt man die kommerzielle Lizenz dazu, bei manchen muss sie extra dazu kaufen.

    Genau das meine ich ja. Und jetzt mach mal den test:


    Geh auf Google Bildersuche, such nach Clownfisch und stell die Filter von "Nicht gefiltert" auf "Zur Wiederverwendung und Veränderung gekennzeichnet" um.


    Du wirst schnell merken, dass plötzlich viele Bilder fehlen.
    Und was heist das? richtig. Das im zweifel trotzdem du der gelackmeierte bist.


    ist wie mit dem "vergessenen" Impressum. Da kannst du nicht einfach sagen: "Ups hab vergessen das einzufügen" bzw. kannst du tun aber die Strafe die du bekommst LÄSST es dich NIE WIEDER vergessen. xD


    Genauso bei Bildern. Wenn du in deinem neuen Video jetzt ein Bild von mir verwendest, was du bei Google Bildersuche gefunden hast und es zu diesem Bild keine Lizenzangaben gibt, Heist das nämlich nicht automatisch, dass das Bild lizenzfrei ist. Wenn ich das sehe und dich fertig machen will, dann würde ich dafür sogar recht bekommen weil "recht am eigenen Bild"


    Gibt ja viele von diesen Seiten wo man seine Bilder oder gezeichneten Sachen zeigen kann. Die sind idr. alle nicht lizenziert. Im zweifel würde die person vor Gericht aber trotzdem recht bekommen wenn es ihr nicht passt, wie du mit dem Eigentum anderer verfährst.^^^

  • Gibt ja viele von diesen Seiten wo man seine Bilder oder gezeichneten Sachen zeigen kann. Die sind idr. alle nicht lizenziert. Im zweifel würde die person vor Gericht aber trotzdem recht bekommen wenn es ihr nicht passt, wie du mit dem Eigentum anderer verfährst.^^^

    du musst Bilder nicht lizensieren. Durch die Schöpfungshöhe erhalten die automatisch einen Schutzstatus, genauso wie Musik.


    Zitat

    Gemäß § 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) zählen die Werke der Musik zu den persönlich geistigen Schöpfungen und können daher den Urheberschutz genießen. Da dieses Schutzrecht direkt mit der Schöpfung entsteht und ohne eine Anmeldung oder Registrierung auskommt, müssen Sie keine Maßnahmen ergreifen, um Ihre eigene Musik schützen zu lassen.

    https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html



    Heist das nämlich nicht automatisch, dass das Bild lizenzfrei ist. Wenn ich das sehe und dich fertig machen will, dann würde ich dafür sogar recht bekommen weil "recht am eigenen Bild"

    und wenn man sich unsicher ist, lässt man die Pfoten davon. Verstehe das Problem hier jetzt ehrlich gesagt nicht so ganz.

  • nicht, wenn es Teil eines Pressekits oder ähnlicher Publikationen des Publishers ist. Und der Zeichner hat bei sowas genau 0 Rechte. Das wurde für (in diesem Fall) Sony angefertigt, also gehört es auch Sony. Da muss man dann halt ein bisschen schauen, oder Screenshots verwenden (in der Duldung inbegriffen) und nicht gleich das erstbeste Bild von Google Images ziehen.

    Dann kann es sein, dass ich damals nur ein elektronischen schreiben erhalte haben, dass grundsätzlich jedem geschickt wird.^^


    Und würde das der Zeichner machen, wäre es übrigens Erpressung.


    Nein ist es nicht. Wenn ich ein Super Bild male und du das verwenden willst, dann obliegt es doch mir selbst du sagen, wie hoch der Preis dafür ist, dass du es verwenden darfst oder nicht? Hast du nur 20 Abonnenten sage ich ist kostenlos. Hast du 20 Millionen Abonnenten sage ich, gib mir 20k für das Bild und es gehört dir.


    Erpressung wäre es, wenn ich Nachtbilder von dir hätte und verlange das du mir deine Pin gibst, weil ich sie sonst bei Facebook veröffentliche :D Das was die 500 EUR angeht, ist keine Erpressung sondern lediglich ein Preis für mein Bild den ich dir gebe :D


    aha, also du regst dich drüber auf, dass du deine Adresse ins Impressum packen musst, aber wildfremde Leute und deren Nummernschilder filmen und in einem Video verwursten ist okay? Nein, ist es ganz und gar nicht. Also zensiert man das, oder man lässt es.

    Ja genau das möchte ich damit auch sagen. Es ist nicht okay :D
    Deshalb sage ich ja: Ich WOLLTE in Bulgarien Filmen" und nicht "Ich werde trotzdem Filmen aber wehe jemand steht vor meiner Haustür" xD

  • Dann kann es sein, dass ich damals nur ein elektronischen schreiben erhalte haben, dass grundsätzlich jedem geschickt wird.^^

    ist trotzdem ein rechtlich bindendes Dokument. Mittlerweile haben die meisten Publisher sogar eine Extra-Abteilung in ihren TOS, die sich ausschließlich auf Streamen/ Youtube beziehen. Und solange es keinen Widerruf gibt, ist das alles bindend.


    Und die Pressekits findest du normalerweise auf den Websites der jeweiligen Spiele

  • und wenn man sich unsicher ist, lässt man die Pfoten davon. Verstehe das Problem hier jetzt ehrlich gesagt nicht so ganz.

    Es gibt doch gar kein Problem ^^
    Ich wollte lediglich mal ansprechen, dass sich einige von uns vielleicht in Grauzonen aufhalten, wo es denkbar schwierig wird noch "in der masse" unterzugehen. Ich wollte zusätzlich zur Impressums pflicht einfach mal noch das Thema Urheberrecht und Lizenzrecht ansprechen. mehr nicht. :P


    ist trotzdem ein rechtlich bindendes Dokument. Mittlerweile haben die meisten Publisher sogar eine Extra-Abteilung in ihren TOS, die sich ausschließlich auf Streamen/ Youtube beziehen. Und solange es keinen Widerruf gibt, ist das alles bindend.

    Ja klar ist eine Duldungserklärung ein Rechtlich bindendes Dokument. Wenn da jetzt aber drinn steht: Yo, kannst das Bildmaterial haben. Nur die Musik liegt beim Label" - Und du lädst es trotzdem hoch, kann das Label kommen und Stress machen.


    Du kannst natürlich auch die Audiospur aus dem Spiel im Schnittprogramm entfernen, lizenzfreie und kostenlose Musik hinterlegen und die Soundeffekte selbst basteln oder nachsprechen, so wie es Gronkh schon in einigen Folgen tat, weil die Tonspur einen defekt hatte.


    Du hast schon recht, dass in den meisten fällen das letsplayen erlaubt ist.
    Ich sage ja nur, dass man nicht immer Blauäugig an so eine Sache ran gehen sollte.^^

  • Früher hat man die Duldungsgenehmigung gebraucht, heute nicht mehr. Er hat eine Sonderstellung wegen seiner immensen Reichweite. Im Notfall wird sich wohl sein Netzwerk darum kümmern.

    Gronkh ist quasi sein eigenes Netzwerk ;)


    Und:
    Er hat im Köllner Zollhafen ein Büro angemietet. Ob da wirklich wer sitzt von seinen Leuten und arbeitet bezweifle ich fast, vermutlich wird unten am Empfang jemand sitzen und einfach Post etc. entgegennehmen und dann weiterleiten (nur Vermutungen, keine Beweise in beide Richtungen für mich auffindbar). Also ziemlich genau das, was man mit dem Postkasten auch macht. Oder halt Agenturen mit Künstlern etc.


    Viele Dinge sind da ungeklärt finde ich. Nehmen wir an jemand der bei einer Agentur unter Vertrag steht soll gepfändet werden. Wer muss da wem die richtige Adresse rausgeben, oder darf das überhaupt wer? Die Post wird ja zugestellt, aber gehen wir einfach mal davon aus dieser Jemand meldet sich darauf nie, und ist auch telefonisch nicht erreichbar. Gibts da Urteile zu? Ist ja das gleiche in Grün wie mit dem Postkasten hier - vermute ich.

  • Viele Dinge sind da ungeklärt finde ich. Nehmen wir an jemand der bei einer Agentur unter Vertrag steht soll gepfändet werden. Wer muss da wem die richtige Adresse rausgeben, oder darf das überhaupt wer? Die Post wird ja zugestellt, aber gehen wir einfach mal davon aus dieser Jemand meldet sich darauf nie, und ist auch telefonisch nicht erreichbar. Gibts da Urteile zu? Ist ja das gleiche in Grün wie mit dem Postkasten hier - vermute ich.


    Und genau deshalb bin ich gerade noch am struggeln, ob ich so einen Briefkasten möchte oder nicht. Rein rechtlich gesehen muss es wie du schon sagst eine Anschrift sein, bei der man auch tatsächlich anzutreffen ist.

  • Wer muss da wem die richtige Adresse rausgeben, oder darf das überhaupt wer? Die Post wird ja zugestellt, aber gehen wir einfach mal davon aus dieser Jemand meldet sich darauf nie, und ist auch telefonisch nicht erreichbar.

    Das darf der Gerichtsvollzieher, da es für eine Pfändung ja einen Vollstreckungsauftrag geben muss.
    https://dejure.org/gesetze/ZPO/755.html
    Und wenn du dich versteckst, dann wirst du eben gesucht :D

  • du musst Bilder nicht lizensieren. Durch die Schöpfungshöhe erhalten die automatisch einen Schutzstatus, genauso wie Musik.

    Trotzdem bist dann nicht der Urheber von einem Bild. Der Lizenzgeber ist der Ersteller des Bildes. Ihm obliegt es, ob du eine Lizenz benötigst, oder nicht. Es kommt also drauf an, unter welcher Lizenz ein Werk lizenziert werden muss.


    Wenn also etwas mit Creative Commons License veröffentlicht wird, ist die Sache etwas einfacher.


    Man bräuchte in Deutschland eben ein FairUse-Gesetz wie in der USA. Aber die Gelgenheit wurde wieder einmal ignoriert.

  • Zu Bildlizenzen: Wenn jemand eine Lizenz für ein Bild erwirbt, dann ist in den Lizenzbedingungen ganz genau geregelt, wofür das Bild verwendet und wo verbreitet werden darf. In der Regel haben Stock-Anbieter eine zusätzliche "Social Media"-Klausel, die normalerweise nochmal extra kostet. Ohne diesen Zusatz dürfen die Bilder nicht bei YT, Facebook und Co. genutzt werden. Bei Zeitschriften verhält es sich ähnlich. Die kaufen ihre Bilder von Fotografen und sind somit safe, was Rechte angeht.


    Zur fotografierten Hauptstraße: Kommt immer auf den Einzelfall an. Wenn die Leute nur "Beiwerk" sind, also z.B. Du ein Haus in dieser Straße in den Mittelpunkt des Bildes rückst und darauf sind (wie z.B. bei Sehenswürdigkeiten auch) notwendigerweise Menschen zu sehen, dann ist das in dem Fall egal, weil der "Star des Bildes" was Anderes ist. Das setzt auch vorraus, dass die Leute nur klein zu sehen sind. Wenn Du wen total frontal photobombmäßig erwischst, sieht es schon wieder anders aus. Eindeutig definiert ist das alles natürlich nicht (wie es vielen Gesetzen üblich ist).

  • Trotzdem bist dann nicht der Urheber von einem Bild. Der Lizenzgeber ist der Ersteller des Bildes. Ihm obliegt es, ob du eine Lizenz benötigst, oder nicht. Es kommt also drauf an, unter welcher Lizenz ein Werk lizenziert werden muss.

    Doch du bist als Künster der Urheber. Nur eben nicht der Rechteinhaber, wenn es im Auftrag eines anderen angefertigt wurde.


    Bei dem Beispiel ging es jetzt aber um Seiten, wo Künstler ihre Werke hochladen (vgl. Deviantart). Und die sind automatisch urheberrechtlich geschützt und kein "Freiwild" weil sie im Internet sind.
    Genauso wenn ich auf Youtube ein Lied von mir hochlade. Ich muss das nicht extra schützen, das ist es automatisch.



    allerdings sehe ich bei meinen Recherchen grade, dass eine solche Weiterleitungsadresse eben NICHT einer "ladungsfähigen Adresse" genügt, da die entsprechende Partei bei einer solchen Adresse auch grundsätzlich anzutreffen sein muss.
    https://www.frag-einen-anwalt.…ige-Adresse--f317243.html


    Zitat von https://www.frag-einen-anwalt.de/Impressum-ladungsfaehige-Adresse--f317243.html

    Ein virtuelles Büro, bei dem die Sendungen nur weitergeleitet werden und bei denen keine Anmietung von Räumlichkeiten erfolgt, genügt nicht für § 5 TMG. D.h. wenn Sie nicht den Raum selbst mieten, sondern nur eine Postadresse, bei der Post angenommen, digitalisiert und weitergeleitet bzw. in einer App bereitgestellt wird, dann besteht auf Basis der Entscheidung des OLG München (leider) das Risiko, dass Sie die Anforderungen von § 5 TMG nicht erfüllen.

    https://www.e-recht24.de/news/…sum-reicht-nicht-aus.html


    Zitat von https://www.e-recht24.de/news/abmahnung/10313-neues-urteil-ein-postfach-im-impressum-reicht-nicht-aus.html

    Das Wort „Adresse“ im Telemediengesetz meint nämlich eine ladungsfähige Adresse. Das sind nur solche Adressen, unter denen Webseitenbetreiber auch wirklich angetroffen werden können. Bei einem Postfach ist das aber nicht der Fall.

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