Fragen zum Twitch-Affiliate-Status

  • Ich hoffe, ich bin hier im richtigen Unterforum, wenn nicht, tut mir leid! :D


    Ich spiel schon seit einiger Zeit mit dem Gedanken bei Twitch den Affiliate-Status anzunehmen. Da erstmal maximal, wenn überhaupt, eins zwei Subs reinkommen würden, stellt sich für mich die Frage, wie das in folgenden Dingen aussieht:


    1) Steuer... Da gibt es doch Freibeträge, oder?
    2) Arbeitgeber... Muss ich dem das melden? Gilt es als Nebenjob oder wie wenn man mal Klaviervorspiele gibt als kleine Spende fürs Hobby?


    Ich mein, das sind Kleckerbeträge, mit welchen darüber hinaus nicht zu rechnen ist.


    Könnt ihr mir da helfen? Danke im Voraus und Fröhliche Weihnachten!

  • Aaach, die typischen Steuerrechtsfragen bei angehenden Streamern. :D Es gibt gefühlt hundert unterschiedliche Meinungen und Hilfestellungen zu dem Thema, aber eins ist klar: Eine verbindliche und auf dich persönlich zutreffende Aussage können dir nur zwei Stellen geben, erstens ein Steuerberater oder zweitens dein Finanzamt. Die wissen worauf es ankommt, deswegen würde ich mich am ehesten auf die verlassen.

  • Ich beschäftige mich gerade mit der gleichen Frage....


    1) wollt eich nach Weihnachten mal mit meinem Finanzamt klären. Soweit ich weiß muss es versteuert werden, allerdings vertrete ich die Meinung, dass ich mein gesamtes Equipment, welches ich mir zugelegt habe, ebenfalls steuerlich absetzen werde! Aber wie gesagt, das werde ich bei Zeiten klären...


    2) Gute Frage.. In meinen Augen bin ich nicht mehr als ein freiberuflicher Künstler. Es kann Zeiten geben, da verdienst du 0€ und vielleicht mal ein Monat da verdienst du 10€... Dafür werde ich keine schlafenden Hunde wecken. Eine Nebentätigkeit habe ich angemeldet, allerdings nicht Youtube und Twitch.


    Bin mal gespannt wie die anderen sich dazu positionieren

  • Danke erstmal für die schnellen Antworten.


    Julien, angehender Affiliate, wenn ich bitten darf, streamen tu ich schon ne Weile! :P Bevor ich den teuren Steuerberater konsultiere, wollte ich erstmal hier fragen, obs eine Meinung oder Vorgehensweise gibt, die sich durchgesetzt hat. Wie es scheint, nicht. :D


    Nanuki: Das ist interessant! Kannst du dann das Ergebnis des Gesprächs mitteilen? Wäre super! :3


    Luzi: Öffentlicher Dienst. Da muss man jede Nebentätigkeit melden, daher die Frage, ob das als Nebentätigkeit gilt. ^^

  • Wenn der Steuerberater gut ist, berechnet er dir für so ein kurzes Infogespräch sowieso nichts. ;) Aber dann hast du zumindest Sicherheit, denn hier im Internet wirst du jede Menge unterschiedliche Vorgehensweisen finden, die allesamt nicht unbedingt was mit deiner Situation zu tun haben.

  • Warum dem Arbeitgeber sagen? Hat den Null zu interessieren :D

    Wie von Dir mittlerweile gewohnt, ist auch dieser Beitrag vollkommen sinn- und wissensfrei.


    @Themenersteller: nicht böse gemeint, aber wenn man sich nicht auskennt liest man sich in die Materie ein oder beschäftigt damit einen Profi den man entsprechend entlohnt. Du kannst Dir ordentlich ins eigene Bein schießen, sollten Deine Zahlen nicht abgegeben werden oder nicht stimmen.


    Bezüglich einer Meldung gegenüber dem Arbeitgeber. Grundsätzlich darf Deine Arbeitsleistung nicht unter dem was Du außerhalb der Arbeitszeit machst leiden. Sprich, natürlich ist es dem Arbeitgeber gegenüber verpflichtend diesbezüglich über einen Nebenerwerb zu informieren. Der Arbeitgeber kann und darf sogar „mitentscheiden“, ob Deine Nebentätigkeit tragbar ist für das Unternehmen und konform geht mit dem Inhalt des abgeschlossenen Arbeitsverhältnisses.


    Doch auch hier gibt es keine eindeutigen Aussagen und entscheide. Aus dem Grund rate ich Dir auch, wenigstens mit dem Arbeitgeber einen Dialog zu führen, das Du in diesem Segment neben der Arbeit tätig bist.


    Keine Rechtsberatung meinerseits.


    Grüße
    W00t

  • "1) Steuer... Da gibt es doch Freibeträge, oder?"


    Klar. Einfach mal googlen oder in einem Forum mit eher Steuerexperten nachfragen. Wenn Du Arbeitnehmer bist, liegst Du da jedoch wahrscheinlich bereits drüber. Dem Finanzamt melden solltest Du das so oder so. Das ist alles weniger kompliziert, als man zunächst glaubt: Ich bin absoluter Steuer-Noob und habe meine erste Steuererklärung auch komplett selbst ausgefüllt:


    1. Hingehen und Tätigkeit melden.
    2. Wenn es soweit ist anrufen, naiv und nett nachfragen, was man alles einzureichen hat.
    3. Gut zuhören und alle sieben Formulare besorgen / Online-Zugang bekommen.
    4. Formulare ausfüllen; im Zweifel gibt es Kommentierungen oder Google.
    5. Termin vereinabren und letzte Fragen klären.


    Vorteil: Solange es um ein paar Hundert Euro im Jahr geht, hast Du auch nicht viel zu verlieren. Selbst wenn Du Einkommenssteuer zahlen sollen müsstest - dann zahl Deine 20 Euro (oder wieviel auch immer) und gut ist. Komplizierter kann es erst werden, wenn Du Ausgaben geltend machen willst. Aber der Aufwand ist mir die Ersparnis bisher nicht wert gewesen.


    "2) Arbeitgeber... Muss ich dem das melden? Gilt es als Nebenjob oder wie wenn man mal Klaviervorspiele gibt als kleine Spende fürs Hobby?"


    Dem musst Du kündigen, wenn es für ihn ein Problem ist, dass Du ein Hobby ausübst und Du damit ein paar Mark verdienen willst. Im Zweifel würde ich in der Personalabteilung nachfragen: "Hey, muss ich euch einen Nebenjob/eine selbständige Tätigkeit anzeigen? Und wenn ja, sofort oder erst ab einem bestimmten Betrag x im Monat/Jahr oder ab einer bestimmten Stundenzahl pro Woche/Monat..."

  • Ergänzend zu dem, was W00tkaeppi geschrieben hat, gibt es noch die Einschränkung, dass Deine Nebentätigkeit nicht 20 Stunden die Woche überschreiten darf, da es sonst zur Haupttätigkeit "ernannt" wird. In der Praxis wird sich dafür allerdings fast niemand interessieren. Aber beim öffentlichen Dienst weiß man ja nie, die müssen sich ja an alle möglichen Vorschriften halten.


    Außerdem darf Deine Nebentätigkeit nicht in Konkurrenz zu Deinem Hauptberuf stehen, was in Deinem Fall natürlich unwichtig ist. Daher wird Dein Arbeitgeber es Dir wohl auch genehmigen, denke ich.


    Bei den Kleckerbeträgen, die dadurch reinkommen, sollte es auch keine Probleme mit dem Finanzamt geben, aber vorher abklären ist immer angeraten. Im Normalfall musst Du es angeben, aber eben nicht versteuern.

  • Warum? Warum sollte man es dem Arbeitgeber sagen? Ist doch völlig Banane

    Weil der Arbeitgeber Deine ihm zugesagte Arbeitsleistung entlohnt und Du ihm dafür zugesichert hast Deine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsvertrag zu erbringen.


    Solltest Du also in Deiner Freizeit etwas unternehmen, was Dich in der Erbringung deiner Arbeitsleistung hindert, begehst du einen Vertragbruch.


    Außerdem gilt was von stbehre noch kam.


    Grüße
    W00t

  • Mag sein, trotzdem hat es meinem Arbeitgeber nicht zu interessieren was ich mache, und darum würde ich es auch nicht preisgeben.

    Du magst partout nicht verstehen wollen was viele Menschen Dir immer wieder versuchen wollen mitzuteilen. Und weißt Du was? Ich habe keine Lust auf Dich :D Und weißt Du noch was? Ich muss die Lust auch nicht haben :D Gibt ja diese wunderschöne Funktion namens „Blockieren“.

  • Weil der Arbeitgeber Deine ihm zugesagte Arbeitsleistung entlohnt und Du ihm dafür zugesichert hast Deine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsvertrag zu erbringen.
    Solltest Du also in Deiner Freizeit etwas unternehmen, was Dich in der Erbringung deiner Arbeitsleistung hindert, begehst du einen Vertragbruch.

    Mimimi... Sklavenmoral. Mach halt einfach einen ordentlichen Job. Oder unterschreib keine miesen Arbeitsverträge.

  • Du magst partout nicht verstehen wollen was viele Menschen Dir immer wieder versuchen wollen mitzuteilen

    Doch klar, es steht irgendwo geschrieben, dass man es angeben sollte, aber springst du auch von der Brücke, wenns im Vertrag steht? (Wahrscheinlich schon rofl) Darum lieber für sich behalten, sein Ding machen und gut ist.


    ja blockiere mich, juckt mich halt null.

  • Wenn es im Arbeitsvertrag keine Klausel zu Nebentätigkeiten gibt, dann muss es dem Arbeitgeber auch nicht mitgeteilt werden. Da diese Klausel aber in jedem Standardarbeitsvertrag steht, halte ich die Chance darauf für ziemlich gering - der öffentliche Dienst hat sie garantiert drin.


    Wenn Du es nicht mitteilst und es rauskommt, ist der Vertragsbruch bewiesen und Du öffnest Deinem Arbeitgeber Tür und Tor für rechtliche Maßnahmen. Muss jeder für sich entscheiden, ob es ihm das wert ist. Da eine Nebentätigkeit im weitaus größten Teil aller Fälle kein Problem sein dürfte, würde ich es auf jeden Fall machen.


    Hier gibt es eine kleine Übersicht zum Thema: https://www.hensche.de/Rechtsa…buch_Nebentaetigkeit.html

  • Ja prinzipiell ist wohl das Finanzamt Dein Freund. Sollte es mal dazu kommen, dass Geld darüber reinkommt, würde ich es auf jeden Fall meinem Arbeitgeber melden, also erstmal meinem Chef und der wird wahrscheinlich sagen, sag mal HR Bescheid. Ich weiß ja nicht wie Euer Verhältniss zum Arbeitgeber ist, meins ist ganz gut und ich erwarte da keine Probleme, da ich mit der Tätigkeit auch nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber trete. ;) Nach meinem Wissen muss es dann auf jeden Fall mitgeteilt werden, unabhängig von Klauseln im Arbeitsvertrag.


    Und in der Steuererklärung würde ich es angeben, dann sollte man schon auf der relativ sicheren Seite rein, man müsste sich allerdings auch nochmal erkundigen, inwiefern das evtl schon versteuert ist ...

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