Der AdSense-Guide - Geld verdienen mit YouTube

  • die verlangen eine url von mir bzw eine homepage... ka wieso aber verstehe das noch nicht ganz wieso er das von mir wisse will

    Die genauen Schritte habe ich nicht mehr im Kopf. Aber da du keine Homepage hast, musst du auch keine angeben.
    Nur nach dem Erstellen des Adsense-Konto dieses mit dem YouTube-Kanal wie beschrieben verbinden.


    Eventuell kannst du Bilder zu deinem Problem erstellen, damit dir geholfen werden kann.



    Bei "Meine Websites" steht "youtube.com" - weiß aber nicht, ob ich das selbst eingetragen habe, oder ob das automatisch eingefügt wurde durch die Verknüpfung.

  • @sem


    Ja, daran hatte ich auch sofort gedacht, da das ja sogar auf den YouTube Hilfe Seiten steht.
    Ich habe es nun mal bei 2 Videos, welche noch nicht öffentlich sind, eingeschaltet und schaue mir dann macj ein paar Tagen mal die Analytics an^^

  • Wie schaut es aus wenn man einen Zweit Kanal betreibt, kann man denn mit seinen jetzigen AdSense verbinden, koppel oder wie auch immer man dazu sagt? Und wenn ja wie?
    Oder muss man für denn zweiten einen neuen machen?

  • So einfach ging es wohl doch nicht, denn ich habe heute morgen diese Meldung bei meinen zweit Kanal bekommen.
    Für dieses Konto wurde die Monetarisierung wegen eines geschlossenen AdSense-Kontos deaktiviert.
    Also, ist doch etwas schief gelaufen nur was?
    Den ich habe es genau so gemacht wie es sein sollte.alle Daten richtige an gegeben und so....

  • Geschlossenes Ad-Sense Konto halt...


    Ist dein Ad-Sense Konto gesperrt wurden oder hast du es mal geschlossen? Kannst du dich bei Ad-Sense anmelden?

    Mein Ad Sense Konto ist nicht gesperrt, und an melden kann ich mich ohne probleme.
    Und es ist dort alles okay, dort steht auch nichts das etwas gesperrt wurde oder so,

  • Ist hier jemand der schon mit youtube Geld verdient ?
    habt ihr gleich ein Gewerbe angemeldet ist ihr dass erste mal Geld verdient habt oder nach einer gewissen zeit?


    sobald du Einnahmensabsichten hast, musst du ein Gewerbe anmelden. Ich habe es erst gemacht als ich die erste Ausszahlung von Youtube bekomme habe und das Geld auch nachweislich gebucht/verdient war.

  • Weißt du @Sev wie das rechtlich aussieht wenn man einfach seine Einnahmen ganze Zeit auf Google lässt sozusagen und das erst irgendwann mal auszahlen lässt. Muss man es schon vorher angeben oder erst wenn man sich das auszahlen lässt ?

  • Weißt du @Sev wie das rechtlich aussieht wenn man einfach seine Einnahmen ganze Zeit auf Google lässt sozusagen und das erst irgendwann mal auszahlen lässt. Muss man es schon vorher angeben oder erst wenn man sich das auszahlen lässt ?

    Kann ich dir leider nicht sagen :/

  • Kann ich dir leider nicht sagen :/


    Okay schade :/
    Wäre Interessant zu wissen ab wann es zählt, denn es war doch glaub so das wenn dein Google adsense Konto gesperrt wird alle Einnahmen eingezogen werden, heißt also du hast es nicht wirklich wenn es auf dem adsense Konto ist.
    Man könnte Theoretisch auch dadurch viel Beeinflussen wann die Zahlungen kommen und wann nicht.

  • Hier mal zwei Links mit guten Definitionen des Begriffs "Gewerbe":


    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gewerbe.html
    http://www.gewerbeanmeldung.de…muss-man-gewerbe-anmelden


    Treffen alle einzelnen Voraussetzungen zu, betreibt man ein Gewerbe und muss es eintragen lassen (ob man damit wirklich Gewinn erzielt, ist für die Anmeldepflicht unerheblich, das hat eher etwas mit der Einkommensteuer zu tun --> Stichwort "Liebhaberei")


    Was da bei einem YouTuber fehlt: Die Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr --> daher ist er an sich kein Gewerbetreibender, sondern ein Freiberufler, benötigt aber dennoch die Erlaubnis vom Amt



    Die Einnahmen sind zu versteuern, unerheblich der Einnahmenhöhe. Allerdings muss man weder Gewerbesteuer noch Körperschaftssteuer zahlen, sondern schlichtweg Einkommensteuer (Anlage S)



    Jetzt kommt das große ABER:


    Rechtlich ist das teilweise eine Grauzone, es empfiehlt sich also IMMER, entweder einen Steuerberater zu kontaktieren, oder beim Finanzamt nachzufragen und sich SCHRIFTLICH bestätigen zu lassen, ob man nun Freiberufler, oder doch Gewerbetreibender ist.
    In unserer Kanzlei hatten wir so einen Fall noch nicht, aber bei anderen Kanzleien wurden YouTuber verschieden eingeordnet, mit unterschiedlichen Begründungen (einer war bei der einen Kanzlei Freiberufler mit obiger Begründung -natürlich wesentlich ausführlicher-, ein Anderer wurde als Gewerbetreibender eingeordnet -die genaue Begründung kenne ich leider nicht).

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