Also wir wären schon ganz froh wenn wir irgendwann mal 4 Stellige Zuschauer Zahlen haben. Aber man weiß ja nie. Und ob man richtig bekannt werden will? Zumindest nicht so wie die großen die wie Justin Bieber angehimmelt werden. Dann doch lieber ein kleiner aber treuer Zuschauerkreis. ![]()
Willst du bekannt werden?
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Ich wäre gerne richtig bekannt auf Youtube ist bestimmt ganz cool wenn man erkannt wird usw. Aber als Dauerzustand?? Ich weiß net, so ein gesundes mittelmaß wäre gut.
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Also so lange niemand weiß in welchem dorf ich wohne, gehts eig noch

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Wieso0 möchte hier fast jeder bekannt werden ?
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Wieso0 möchte hier fast jeder bekannt werden ?
Möchtest du denn unbekannt werden?
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Ich denke, jeder Youtuber hat das Ziel "bekannt" zu werden. Auch wenn jeder sagt, dass man das "nur" zum Spaß macht, gehört zum Spaß eben auch dazu, mit seinen Zuschauern zu interagieren etc.
Aber ich persönlih fände einen Bekanntheitsgrad la Gronkh schon zuviel.
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Aber ich persönlih fände einen Bekanntheitsgrad la Gronkh schon zuviel.
An sich gebe ich dir Recht, es kommt für mich halt darauf an, wie die Umstände sind

Momentan wäre ich mega zufrieden, ein - zwei Stammzuschauer zu haben, die auch aktiv Kommentare schreiben und mit denen man auch mal diskutieren kann usw.
Wenn man aber soweit, das man wirklich von den LPs leben kann, und das "Hauptberuflich" macht, sieht die Sache dann schon ganz anders aus
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Möchtest du denn unbekannt werden?
Ich denke, jeder Youtuber hat das Ziel "bekannt" zu werden. Auch wenn jeder sagt, dass man das "nur" zum Spaß macht, gehört zum Spaß eben auch dazu, mit seinen Zuschauern zu interagieren etc.
Aber ich persönlih fände einen Bekanntheitsgrad la Gronkh schon zuviel.
Wie GamepadHero schon geschrieben hat, jeder will Interaktion mit seinen Zuschauern haben in Form von Kommentaren oder vielleicht auch Fragerunden auf [lexicon]Twitter[/lexicon] o.Ä. und viele sagen ja auch immer und betonen das auch das sie die Videos nur für sich machen und es ihnen egal ist ob sie jemand anschaut. Das ist es nicht. Ich meine was bringt es dir Videos zu machen die wirklich NIEMAND anschaut, dann braucht man auch keine Videos machen. Dann kann man nähmlich einfach für sich Privat zocken und sich die ganze Arbeit sparen.
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Also so lange niemand weiß in welchem dorf ich wohne, gehts eig noch

Da du rechtlich dazu verpflichtet bist, ein Impressum anzugeben mit Name und Adresse, weiß eh jeder wo du wohnst -
Da du rechtlich dazu verpflichtet bist, ein Impressum anzugeben mit Name und Adresse, weiß eh jeder wo du wohnst
wa? Nur wenn ich Youtube Money mache

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Da du rechtlich dazu verpflichtet bist, ein Impressum anzugeben mit Name und Adresse, weiß eh jeder wo du wohnstBist du nicht. Du kannst eine Firma gründen, und dieser Firma ein Postfach zu weisen. D.h. Du kannst im Impressum deine bspw. Erstellte UG gesellschaft (Beschränkte Haftung) eintragen und als Kontaktmoeglichkeit ein Postfach eintragen. so ist deine Impessums pflicht erfüllt, und niemand weiss wo du wohnst.
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Die Gerüchte, eine Firma müsse weniger Angaben im Impressum machen als eine Privatperson, halten sich aber hartnäckig:
https://de.wikipedia.org/wiki/…nach_dem_Telemediengesetz
ZitatAlles anzeigen§ 5 TMG legt die folgenden allgemeinen Informationspflichten fest:
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie
92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.Man kommt nicht drum herum, da seine offizielle Adresse und einen echten Namen anzugeben. Im besten Fall kann man noch die Büroadresse angeben, aber auch da muss zusätzlich der volle Name des Verantwortlichen stehen.
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Und schaut mal wieviele Große YouTuber diese Angaben auch machen. Aktuell ist das ein paradies für Abmahn Anwälte.
Das tolle ist man muss das überall machen, [lexicon]Twitter[/lexicon], Instagram, [lexicon]Facebook[/lexicon] und YouTube.
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Die Gerüchte, eine Firma müsse weniger Angaben im Impressum machen als eine Privatperson, halten sich aber hartnäckig:
Man kommt nicht drum herum, da seine offizielle Adresse und einen echten Namen anzugeben. Im besten Fall kann man noch die Büroadresse angeben, aber auch da muss zusätzlich der volle Name des Verantwortlichen stehen.Tatsächlich ist es so, dass man eine Adresse hinterlegen muss, diese kann aber auch in einem Postamt enden, insofern man dort ein Postfach hat. dies nennt man dann Briefkastengesellschaft
ZitatEine Briefkastengesellschaft (Briefkastenunternehmen) ist ein Unternehmen, das an seinem satzungsmäßigen Sitz nur einen Briefkasten unterhält, während die Geschäftsführung an einem anderen Ort, dem Verwaltungssitz, stattfindet.
Ergo, Keine Privatadresse notwending. und wenn man möchte reicht der Firmenname voll und ganz aus.
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Tatsächlich ist es so, dass man eine Adresse hinterlegen muss, diese kann aber auch in einem Postamt enden, insofern man dort ein Postfach hat. dies nennt man dann Briefkastengesellschaft
Ein Postfach ist kein Briefkasten. Und jede Gesellschaft/Firma/etc. braucht einen Gesellschafter, bzw. hat einen Inhaber und der muss namentlich im Impressum genannt werden.
Man kommt - wenn man es richtig macht - einfach nicht um drum herum, im Impressum einen Namen zu nennen. Der Firmenname reicht eben nicht, wie oben aus dem Telemediengesetz zitiert; die verantwortliche Person ist namentlich zu nennen.
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Ich gebe niemals Rechtsberatung!
unter der sie niedergelassen sind
Niedergelassen ist man dort, wo man persönlich anzutreffen ist. Oder wohnst du im Postamt?
Ergo echte Adresse (Verwaltungssitz, daheim) muss genannt werden.bei juristischen Personen [(= Firma)] zusätzlich [...] den Vertretungsberechtigten [(= Chef der Firma)]
Was bei einer Firma mit einem Mitarbeiter die Angabe des echten Namens erfordert, da dieser der Vertretungsberechtige ist.Weiterhin stellt sich die Frage, ob man eine solche Firmengründung wirklich hinbekommt, ich stelle mir das als ziemlich schwierig vor.
(Kann auch sein, dass ich mich irre, aber ich lese das so raus. Bin jetzt kein Rechtsanwalt, aber die Logik sagt mir, dass Postfächer nicht ausreichen. Schließlich ist ja der Sinn der Adresse, dass man entsprechend vom Gericht vorgeladen werden kann, und an einem Postfach kann nun mal keiner klingeln, weshalb ein Postfach NIEMALS ausreichen kann.)
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Viele geben ja auch einfach das Netzwerk als Impressum an.....z.b Mediakraft
Das geht auch in Ordnung oder wie ? -
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Ich gebe niemals Rechtsberatung!
Niedergelassen ist man dort, wo man persönlich anzutreffen ist. Oder wohnst du im Postamt?
Ergo echte Adresse (Verwaltungssitz, daheim) muss genannt werden.
Was bei einer Firma mit einem Mitarbeiter die Angabe des echten Namens erfordert, da dieser der Vertretungsberechtige ist.Weiterhin stellt sich die Frage, ob man eine solche Firmengründung wirklich hinbekommt, ich stelle mir das als ziemlich schwierig vor.
(Kann auch sein, dass ich mich irre, aber ich lese das so raus. Bin jetzt kein Rechtsanwalt, aber die Logik sagt mir, dass Postfächer nicht ausreichen. Schließlich ist ja der Sinn der Adresse, dass man entsprechend vom Gericht vorgeladen werden kann, und an einem Postfach kann nun mal keiner klingeln, weshalb ein Postfach NIEMALS ausreichen kann.)
Tatsächlich reicht es. Der Sinn des Impressums ist zwar die Haftung, da ist allerdings eine Firma ausreichend. Im Impressum von Microsoft würde ja auch nicht der stehen, der die Meisten anteile der Firma hat, oder der CEO, sondern nur Microsoft, und die anschrift. aehnlich ist es mit dieser Briefkasten gesellschaft, die Firma wird eingetragen und es ist ausreichend seamtliche verfuegbare kontaktmoeglichkeiten anzugeben. allerdings wird eine Vorladung vor gericht bspw. direkt als zugestellt angesehen.
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Wenn du das Beispiel Microsoft schon bringst, warum guckst du vorher nicht einfach dort nach? Das ist nur einen Klick entfernt. Und, oh Wunder, da steht der Vertretungsberechtigte drin!
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Praktisch wenn man einfach das Netzwerk als Impressum angeben kann

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