Alles anzeigenIch gebe niemals Rechtsberatung!
Niedergelassen ist man dort, wo man persönlich anzutreffen ist. Oder wohnst du im Postamt?
Ergo echte Adresse (Verwaltungssitz, daheim) muss genannt werden.
Was bei einer Firma mit einem Mitarbeiter die Angabe des echten Namens erfordert, da dieser der Vertretungsberechtige ist.
Weiterhin stellt sich die Frage, ob man eine solche Firmengründung wirklich hinbekommt, ich stelle mir das als ziemlich schwierig vor.
(Kann auch sein, dass ich mich irre, aber ich lese das so raus. Bin jetzt kein Rechtsanwalt, aber die Logik sagt mir, dass Postfächer nicht ausreichen. Schließlich ist ja der Sinn der Adresse, dass man entsprechend vom Gericht vorgeladen werden kann, und an einem Postfach kann nun mal keiner klingeln, weshalb ein Postfach NIEMALS ausreichen kann.)
Tatsächlich reicht es. Der Sinn des Impressums ist zwar die Haftung, da ist allerdings eine Firma ausreichend. Im Impressum von Microsoft würde ja auch nicht der stehen, der die Meisten anteile der Firma hat, oder der CEO, sondern nur Microsoft, und die anschrift. aehnlich ist es mit dieser Briefkasten gesellschaft, die Firma wird eingetragen und es ist ausreichend seamtliche verfuegbare kontaktmoeglichkeiten anzugeben. allerdings wird eine Vorladung vor gericht bspw. direkt als zugestellt angesehen.