Kennt sich jemand aus mit Steuern? Ab wann muss ich steuern bezahlen?

  • Falls es noch irgendjemanden interessieren sollte, ich hab mich jetzt ausführlich informiert und das Ganze sieht im Grunde so aus:


    Sobald ein Einkommen in Form von "Youtubemoney" vorhanden ist, kann man dieses beim Finanzamt erklären und ein Gewerbe anmelden. Das ist aber im Grunde, vorallem bei uns kleinen Youtubern kein Muss und kann theoretisch auch weggelassen werden, sofern das jährliche Einkommen nicht über den Freibetrag von ca. 8000€ kommt. Solange das Einkommen nicht über diesen Freibetrag kommt, fallen auch keine Steuern an und da wird sich kein Finanzamt der Welt gegen streuben, weil die genau wissen, dass sowieso kein Steuersatz zu zahlen ist. Ein Gewerbe kann man, wenn man möchte anmelden aber das macht selbst bei höheren Einnahmen eigentlich kaum Sinn, da man dann zusätzlich noch Gewerbesteuer etc. bezahlen muss.


  • Und es gibt tatsächlich Leute, die da noch ein Gewerbe anmelden? Haha, solche Pfeifen!

    Das Ding is halt, wenn du ein Gewerbe anmeldest kannst du alles was du kaufst, wie z.b. einen PC oder Equipment, über das "Gewerbe" nehmen, das bedeutet wenn du dir einen 2000€ PC kaufst, kriegst du die 19% Umsatzsteuer (also ca. 400%) wieder zurück...

  • Zitat von 'Decane

    Na dann tuh dir doch keinen Zwang an und berichtige sie. Scheinst dich ja auszukennen, sonst könntest du nicht sagen, dass es falsch ist.


    Ich werde mich hüten hier irgendwelche Tipps oder Informationen zu Thema Steuern und Selbstständig abzugeben weil das böse nach hinten losgehen kann. Nicht umsonst steht mein Hinweis eine Seite weiter vorne.


    Zitat

    Und wie in jedem Thread dieser Art, geh zu deinem Steuerberater / FA. Nur die können deinen persönlichen Fall einschätzen und wissen was zu tun ist. Kein Internet, keine Foren nur dein Steuerberater / FA kann das.

  • Ich werde mich hüten hier irgendwelche Tipps oder Informationen zu Thema Steuern und Selbstständig abzugeben weil das böse nach hinten losgehen kann. Nicht umsonst steht mein Hinweis eine Seite weiter vorne.

    Na das sind mir ja die dollsten, andere Dinge als falsch betiteln und selbst nix dazu beitragen. Danke auch!

  • aha nix beitragen, interessante Sicht der Dinge. Du hast die Aussage oben schon verstanden?


    Der nächste Punkt...


    Zitat

    Hab ich auch nie gesagt, da steht man kann eines anmelden wenn man denn möchte...


    Seit wann kann man sich aussuchen ob man Gewerbeschein / Anmeldung braucht oder nicht?..


    Lasst es doch einfach irgendwas zu posten was um 100 Ecken von irgendjemanden kommt, der irgendwann mal halbwegs damit zu tun hatte, im Ansatz....

  • Seit wann kann man sich aussuchen ob man Gewerbeschein / Anmeldung braucht oder nicht?..

    Im Falle von Youtube kann man das sehr wohl. Denn dadurch, dass du Youtubevideos machst kannst du auf §18 des Steuerrechts pledieren und musst dann kein Gewerbe anmelden sondern wirst als eigenständige Person mit Einkommen behandelt. Ein Gewerbe kann man aber trotzdem anmelden um, wie ich schon sagte, die Umsatzsteuer für Equipment vom Finanzamt zurück zu bekommen...

  • Auch wieder komplett falsch. BITTE LASS ES EINFACH, ok?


    1: Ob du ein Gewerbe anmelden musst oder nicht, entscheidet einzig und alleine eine Institution in Deutschland, das Finanzamt was für DICH zuständig ist. Du kannst plädieren auf was du willst, ist denen scheiß egal, es geht nach dem welcher Tätigkeit du nachgehen willst bzw machst und wie die die Sache auslegen / anerkennen.


    2: Es gibt nicht "das Steuerrecht" in Deutschland, das Steuerrecht in DE besteht aus mehreren Gesetzen wie z.B. Einkommensteuergesetz, Umsatzsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz. Vermutlich meinst du §18 im EStG, das wäre das einzig halbwegs passende zu deiner Aussage.


    3: Wieso sollte sich jemand für sein Equipment die Umsatzsteuer zurückholen, zumal das rechtlich gesehen sicherlich nicht geht. Equipment bzw Anschaffungen zur Ausübung seiner Selbstständigkeit schreibt man komplett ab, entweder einmalig wenn es unter dem Kostenpunkt X ist, oder über mehrere Jahre. Genaueres erfährst du dazu, oh wunder, bei einem kompetenten Steuerberater, womit wir uns mal wieder im Kreis drehen bei dem Thema.


    Steuerberater / Finanzamt > Internetforen / Kumpels / Bekannte / Oma / Opa / Geschwister....

  • 1: Ob du ein Gewerbe anmelden musst oder nicht, entscheidet einzig und alleine eine Institution in Deutschland, das Finanzamt was für DICH zuständig ist. Du kannst plädieren auf was du willst, ist denen scheiß egal, es geht nach dem welcher Tätigkeit du nachgehen willst bzw machst und wie die die Sache auslegen / anerkennen.


    Du kannst darauf plädieren, dass deine Inhalte in den Videos aus z.b. künsterlichen oder unterrichtenden Inhalten bestehen und damit werden die sich sehr wohl beschäftigen - das wird denen wohl kaum Egal sein.

    3: Wieso sollte sich jemand für sein Equipment die Umsatzsteuer zurückholen, zumal das rechtlich gesehen sicherlich nicht geht. Equipment bzw Anschaffungen zur Ausübung seiner Selbstständigkeit schreibt man komplett ab, entweder einmalig wenn es unter dem Kostenpunkt X ist, oder über mehrere Jahre. Genaueres erfährst du dazu, oh wunder, bei einem kompetenten Steuerberater, womit wir uns mal wieder im Kreis drehen bei dem Thema.

    Unter §18 fallen meines Wissens z.b. auch Zahnärzte o.Ä. und diese können sich die Umsatzsteuer für ihre Geräte ebenso zurückholen wie du dann als Youtuber...


  • Krass, dass Du es offenbar nicht verstehen willst. Macht aber nichts - es geht hierbei nicht nur um Dich, sondern vielmehr um andere, die sich denken: "Oh, ein Thread zum Thema Ab wann muss ich steuern bezahlen? (sic!) - Da schaue ich doch mal rein um zu erfahren, wann ich Steuern zahlen muss!" Die Antwort auf diese Frage werden sie aber nicht bei Dir finden, sondern dort, wo z.B. @360GameTv schon schrieb.

  • Unter §18 fallen meines Wissens z.b. auch Zahnärzte o.Ä. und diese können sich die Umsatzsteuer für ihre Geräte ebenso zurückholen wie du dann als Youtuber...


    Du schmeißt einfach was in Raum ohne mal darüber nachzudenken. Nur weil ein Zahnarzt als Freiberufler gilt, ist er nicht gleichzusetzen mit einem Youtuber. Ein Zahnarzt der sich die Umsatzsteuer zurückholt bzw korrekt gesagt gegenrechnen lässt am Endes des Jahres, hat vermutlich zu 99.99% auch Umsatzsteuer abgeführt / aufgeführt bei den Rechnungen einer seiner (Neben-) Tätigkeiten als Zahnarzt.


    Schreibst du als Youtuber Rechnungen? Führst du irgendwo Umsatz bzw Mehrwertsteuer auf? (weiß jetzt den korrekten Begriff nicht dafür ob abgeführt, aufgeführt, was weiß ich)


    Du kannst nicht einfach Sachen miteinander vergleichen die in vollkommen verschiedenen Tätigkeitsbereichen arbeiten. Also nochmal, BITTE LASS ES! Es gibt nur ein einzigen Tipp für alle Fragen rund um Steuern und Co für Youtuber -> Ab zum Steuerberater und / oder zum Finanzamt.

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