Rechtliche Youtube-Fragen [Sammelthread]
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@Karmaalp Hatte er nicht gleich 2 sogar durch dasselbe? Weil es ja sogar relativ knapp davor gewesen ist, dass der Kanal komplett weg ist, wenn ich mich richtig erinnere.
Zumindest wurde das so gesagt, glaube ich.
Ja da war glaub ich was, ganz genau weiß ich es auch nicht deswegen habe ich das mal weg gelassen
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Es war ja irgendwo kurz vor Kanalschließung eben, weil sich ja auch neben seinem Netzwerk Gronkh und ich glaub auch PietSmiet bei YT stark gemacht haben für ihn.
Aber war ja auch lächerlich...
Die Fahrenheit-Sex-Szene
Da hat Katja ja täglich schlimmere Videos als das 480p Gekuschle
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Sex ist auch suppa-gefährlisch! Viel mehr als wie Gewalt! Ist halt der amerikanischen Prüderie geschuldet. Muss man mit Leben, als Youtuber
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Nunja dann soll Youtube halt eine Altersperre bei solchen Videos einbauen.
Vor youporn ist auch eine und da klickt bestimmt auch keiner bin über 18 obwohl er es nicht ist. #Problemlöser -
Ich hab ne Frage:
Ich möchte gerne eine Review zu SW Rouge One machen. Nun wollte ich in den Hintergrund den Trailer legen.
Wie sehen da die rechtlichen Hintergründe aus?MfG Red
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Hast du vom Star Wars-Chef eine Lizenz zur Nutzung des Trailers erhalten?
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@RedPanterLP
Rein theoretisch lässt sich das über das Zitatrecht oder aber Fair Use regeln. Das Problem ist: Auf YouTube wird dein Video vermutlich trotzdem weltweit gesperrt, denn bei Trailern sind die meisten Firmen enorm streng, wenn du dir nicht vorher eine ausdrückliche Erlaubnis dafür geholt hast. Und bei deiner Kanalreichweite glaube ich nicht, dass es die Erlaubnis ohne Weiteres gibt.
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Hab das hier gefunden:
https://disneytermsofuse.com/german/
unter 3 sagen sie aus das man Konten von ihnen benutzen darf. Oder lese ich das falsch.MfG
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Ein Trailer ist ja aber kein nutzergenerierter Inhalt.
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Ich hab ne Frage:
Ich möchte gerne eine Review zu SW Rouge One machen. Nun wollte ich in den Hintergrund den Trailer legen.
Wie sehen da die rechtlichen Hintergründe aus?MfG Red
Rechtlich sieht es so aus das du daran keine Rechte hast
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Du kannst ein zwei Bilder von offiziellen Filmplakaten zeigen aber nicht komplett einblenden, dazu die Quelle angeben. Das wäre unterstützende Bericht Erstattung die ist gegeben. Alles darüber hinaus erfordert deren Zustimmung, woran sich aber auch nur wenige halten. Rechtlich mag irgendwo evtl. eine vorgefertigte Begünstigung stehen, das es Nutzer dürfen. Aber diese musst du suchen, wenn es denn eine gibt. Schreib aber am besten deren Marketing Abteilung an, dann bekommst auch ganz offiziell eine Erlaubnis, das ist nicht soooo schwer wie man denkt. Schildere deine Situation was du machen willst und warte auf die Antwort. Allerdings sollte man so etwas viel Früher angehen, dann hat man es auch Zeitig parat . Lg Kra
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Guten Morgen!
Ich habe auf zwei meiner Videos Urheberrechtliche Ansprüche bekommen.
Habe das Lied, welches in beiden Videos Vorkommt, von dem YouTube-Kanal: ByeByeCopieright.
Dieser wird auch hier im Forum empfohlen als Urheberrechts freie Musik.Ich habe wahrscheinlich einfach nur ein Lied erwischt welches ich doch nicht nehmen darf, oder?
Jetzt steht dort: Vom Antragsteller monetarisiert.
Einspruch lohnt nicht, oder?
Liebe Grüße
snex -
Es kommt darauf an, wer da Ansprüche gestellt hat und ob diejenigen überhaupt das Recht dazu haben. Hast du da vielleicht einen Namen?
Und nur monetarisiert wäre auch nicht schlimm, selbst wenn ein Anspruch besteht, solange du selbst das Video nicht monetarisieren willst. Es kann ja trotzdem überall angeschaut werden^^
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Ja klar:
Inhalt
- Get Hyper - Droideka
- Tonaufnahme
Antragsteller
- AEI
- Im Auftrag von: Droideka Music under exclusive license to AEI Music
Hört sich, finde ich, an als wüssten sie was sie machen

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Bei so skurrilen Namen würde ich definitiv Einspruch einlegen. Beim ersten Versuch kann dir eh nichts passieren, und wenn du Glück hast, merken "AEI" und "Droideka Music", dass sie Mist gebaut haben.

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Vielen Dank erstmal für eure beiden Antworten!


Kann es für mich nachteile haben wenn ich Einspruch einlege?
Ich möchte so früh am Anfang meiner "Karriere" den zuschauern keine Werbung zumuten
Aber auch irgendwelche Strikes oder sonstiges vermeiden.Er lässt es ja zu, dass ich die Musik verwende.. Lässt aber scheinbar Werbung zu.
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Kann es für mich nachteile haben wenn ich Einspruch einlege?
Nein, beim ersten Einspruch kann dir nichts passieren. Erst wenn der Einspruch abgewiesen wird und du trotzdem weiter darauf beharrst, kann es eventuell zu rechtlichen Folgen kommen, aber so weit solltest du das nicht verfolgen. -
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