Wäre ich mir nicht so sicher. Selbst wenn ihnen bestimmte Rechte am Videomaterial eingeräumt wurden - was möglich wäre - heißt das noch nicht, dass sie anderen die Verwendung/Verbreitung erlauben dürfen.
Müsste allerdings in dem Fall ohnehin nicht relevant sein. Alles, was ich an Regeln und AGB bei Chatroulette gesehen habe, wäre folgender Ausschnitt. Selbst bei der Registrierung oder beim Starten des Streams nichts anderes. Ich wüsste zumindest nicht, wo ich anderen AGB's zugestimmt hätte.Ich denke, dass man hier alle explizit fragen muss, ansonsten riskiert man rechtliche Konsequenzen. Ich würde ohne zu zögern klagen, wenn ich Chatroulette nutzen und Videomaterial auf Youtube finden würde - das würde mir vermutlich einen neuen Rechner finanzieren xD
Ich habe mir die AGB´s nicht angeguckt, ich habe nur gesagt er sollte mal schauen was drin steht.
Aber wenn in der AGB drin steht das du zustimmst das sie es verwenden dürfen, dann ist das auch so.
Es ist auch Gesetzlich dann abgeregelt wenn dir jemand zustimmt es zu verwenden.