Rechtliche Youtube-Fragen [Sammelthread]

  • Hi,


    da es hier gerade um Square Enix geht... Weiß vielleicht jemand, wie es mit Let's Plays von Tomb Raider aussieht? Gibt es da Probleme? Ich habe schon einige Zeit ein Auge auf das Spiel geworfen und Sonntagabend hat ein Nachbar mir seine [lexicon]XBox[/lexicon] 360 verkauft. Ich dachte, vielleicht probiere ich die mal mit einem Tomb Raider LP aus. Ich habe im Web bisher widersprüchliche Infos gefunden, von "ist absolut nicht erlaubt" bis "ist erlaubt und kann auch monetarisiert werden" war alles dabei.


    Gruß,
    Brummpa


    bei Square Enix gibts wohl zwei Antworten, da die wohl offensichtlich nicht ganz wissen, was sie wollen. Einerseits untersagen sie Lets Plays, andererseits wird es gestattet, außer bei [lexicon]Final Fantasy[/lexicon], weil da gibts nochmal Extra-[lexicon]Regeln[/lexicon].
    Und eigentlich gibts für Einzelpersonen keine Duldungserklärungen und wenn du richtig Pech hast, gibts sogar nen Strike (wenn die mal wieder "durchgreifen")

  • Hallöchen Leute, ich habe folgende Frage:


    Ich habe vor The Witcher 2 (und auch 3 wie geschätzt 50.000 andere...) zu lets playen, nun habe ich folgende Frage:


    Da ja bereits Witcher 2 einen Minenfeld aus Brüsten gleicht befürchte ich ähnliches beim 3. Teil, nun bin ich mir nicht sicher ob ich das ganze dann auch unbearbeitet hochladen darf ohne das mir youtube das video aufgrund sexueller Inhalte sperrt.


    Ich bedanke mich schonmal im voraus für die Antworten,


    Liebe Grüße


    Das Nerdmännchen


    //sam war hier: Thread in [lexicon]Sammelthread[/lexicon] integriert.

  • @9NinetySix6 okay...trotzdem komisch, sehe täglich wie irgendwelche spezialisten ihre besuche bei den leichten damen oder dem strip club in gta 5 für die nachwelt erhalten und die kommen damit durch...hm.

  • Also ich hab mal bei den großen nachgesehen, da wabbeln virtuelle möpse seit 2011 unbearbeitet rum :D dementsprechend werde ich das einfach mal dabei belassen :D

  • Dafür hat You Tube doch die ab 18 Funktion, wo ist das Problem?


    Spiele die ab 16 sind kannst du auch ohne weiteres einstellen (insofern du die Erlaubnis hast) Daher gibt es ja die Usk. Alles was Usk 18 ist musst du einfach wie von You Tube vorgesehen kennzeichnen und dann wird es für jüngere gesperrt. Pornographie ist keiner Erotik gleich zu stellen. In Pornografie sieht man alles.

  • Manchmal muss man Dinge eben testen, da mein Kanal auch erst 30 Videos drauf hat, ist das noch relativ ertragbar.

  • Zum Thema Square Enix Duldungserklährung:
    http://forums.eu.square-enix.com/showthread.php?t=9305


    Kurze Zusammenfassung:
    Keine LP zu Titeln (Zitat): "[lexicon]Final Fantasy[/lexicon], [lexicon]Kingdom Hearts[/lexicon], [lexicon]Dragon Quest[/lexicon], Front Mission, Drakengard, or any other games developed by our home office in Japan"Als erlaubt erwähnt sind z.B. Thief und [lexicon]Deus Ex: Human Revolution[/lexicon].Monetisierung erlaubt für (Zitat): "YouTube.com, [lexicon]Twitch[/lexicon].tv, Ustream.tv, or similar video sharing services""© Square Enix" muss sichtbar sein (z.B. in der Videobeschreibung)Komplette Let's Plays und Walkthroughs (>= 1 Stunde) dürfen frühestens eine Woche nach Release veröffentlicht werden, um Spoiler zu vermeiden.Keine Verwendung des Materials in Verbindung mit anderen Spielen (z.B. Kanaltrailer, der mehrere Spiele enthält)Vorsicht auch wieder bei Musik, die nicht von Square Enix ist


    Aber lest es am Besten nochmal selbst durch...

  • Dafür hat You Tube doch die ab 18 Funktion, wo ist das Problem?


    Spiele die ab 16 sind kannst du auch ohne weiteres einstellen (insofern du die Erlaubnis hast) Daher gibt es ja die Usk. Alles was Usk 18 ist musst du einfach wie von You Tube vorgesehen kennzeichnen und dann wird es für jüngere gesperrt. Pornographie ist keiner Erotik gleich zu stellen. In Pornografie sieht man alles.


    Die ab 18 Funktion schützt euch trotzdem nicht vor einem Strike. Wenn einer es meldet und YouTube da zustimmt, bekommt man schnell einen Strike mal eben so. YouTube ist halt eine Ami Firma, die in solchen Sachen sehr pingelik sein können. Die USK hat halt nichts mit den Richtlinen von YouTube zu tun.
    Vielleicht wirst du nicht unbedingt heute oder morgen einen Strike dafür bekommen, aber stell dir mal vor du kommst damit 1 Jahr durch und hast fleißig tausende von Videos hochgeladen und auf einmal bekommst du wegen dem alten Video, wo du mal gesagt hast "acht ist ja nur eines meiner ersten Videos, wenn was passiert kann ich neu anfangen", einen Strike... wie verhälst du dich da... du kannst dann nicht mal so eben den Strike weg wischen und neu anfangen.
    Wäre mir halt viel zu riskant, aber das müsst ihr natürlich selbst wissen.

  • denke ich!?


    Genau das ist der Fehler bei vielen.


    Und was wäre deiner Meinung nach ein "klarer" Verstoß? YouTube ist eine große Firma, denen ist es erst einmal egal wie der Verstoß aussieht. Wenn ein Verstoß vorliegt, wird gehandelt. Man kann im Nachhinein sich noch beim Support melden, um mögliche Sachen zu klären oder falsche Tatsachen auszuräumen.

  • Leute, die Diskussion über, wann ist es zu viel, hatten wir hier schon mal. Da habe ich die Google-Richtlinien zitiert, in denen es heißt, dass solche Inhalte, solange sie keine Gewalt in Verbindung mit Geschlechtsverkehr beinhalten legitim sind, dann aber vor dem Zugang von Minderjährigen, sprich Altersbeschränkung geschützt werden müssen. Strikes gibt es nur bei Missachtung der Altersbeschränkung oder beim Zeigen von Geschlechtsverkehr in Verbindung mit Gewalt.

  • @Wickyco
    Danke für den Link! Sowas hatte ich gesucht. Jetzt frage ich mich natürlich, wie verbindlich es ist, was da in einem Forum steht. Mal sehen, ob die auf meinen [lexicon]Tweet[/lexicon] antworten...


    @Kra
    Youtube macht, was Youtube will. Jetzt haben Dir ja mehrere User geraten vorsichtig zu sein. Wenn Du das nicht möchtest und mal lieber testen willst, was passiert, dann mach das doch... Ein altes Sprichwort sagt: "Wem nicht zu raten ist, dem ist auch nicht zu helfen."


    Gruß,
    Brummpa

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