Du musst dich bei jedem Netzwerk selbst um deine Copyrightprobleme kümmern.
Ich würd von jeden affiliate Netzwerken abraten
Rechtliche Youtube-Fragen [Sammelthread]
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Hallo Leute, ich bin noch recht neu im LP-Geschäft und habe eine frage, die vielleicht ja schon beantwortet wurde, ich jedoch übersehen habe.
Ich hab mir als Spiel "Naruto Shippuden Ultimate Ninja Storm 3 Full Burst" ausgesucht und ein LP Video bei [lexicon]YouTube[/lexicon] hochgeladen. Nach dem hochladen bekam ich folgende Meldung "Übereinstimmende Inhalte von Drittanbietern".
Ich habe dann auf den Link geklickt um zu gucken, um was es geht. Anschließend bekam ich folgenden Text:
Dein Video enthält möglicherweise Clips, die Dritten gehören.Um dir die übereinstimmenden Clips anzusehen, schau dir das Video rechts an. Das Video startet an der Stelle, an der der übereinstimmende Inhalt gefunden wurde.
Dein Video ist verfügbar und kann angesehen werden.
Hier sind die Details:Visueller Inhalt Verwaltet von:8:47BANDAI_Co_LtdNun habe ich noch die Möglichkeit auf "Bestätigen" oder auf "Einspruch erheben zu klicken".
Nachdem ich mich durch den Google-Hilfe-Dschungel geklickt habe, bekam ich leider keine weitere Hilfe, wie ich vorzugehen habe. Ich bekam lediglich:
"Was ist als Nächstes zu unternehmen?
Publisher von Videospielen sind Inhaber der Rechte an spielinternen Filminhalten und können entsprechende Ansprüche auf solche Inhalte geltend machen."Nun ist meine Frage, was kann/soll/muss ich tun, damit ich mein Video ganz normal bei [lexicon]YouTube[/lexicon] veröffentlichen kann ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen?
Was ist, wenn ich auf die "Übereinstimmung" nicht reagiere? Ich habe gehört, dann wird das Video nach 6 Monaten gelöscht? Wird mein Konto dann "belastet"?
Was ist, wenn ich auf "Bestätigen" klicke?
Und was ist, wenn ich auf "Einspruch erheben" klicke, hab ich überhaupt eine Chance das anzufechten? Ich meine, es ist ja offensichtlich, dass das Spiel von denen ist.Soll ich Bandai anschreiben, in Hoffnung auf eine Antwort, dass sie mir erlauben, die Spiele zu lets playen? Wie haben das andere gehandhabt, die Naruto lets played haben? Gibt ja genügen LP Videos auf Ytbe dazu.
Ich danke schon mal für die Antwort!
Mfg eNd
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Primär solltest Du vor jedem LP eine Duldungserklärung einholen beim Publisher.
Entweder per Mail, oder mal auf deren Webseite danach suchen.Ansonsten hast du dennoch nicht viel zu befürchten, keine Angst.
Wenn Du es bestätigst gehen ganz einfach die Rechte an dem Video auf den Antragsteller/Publisher über.
Da Du ja aber nichts an dem Video verdienst kann Dir das auch egal sein.Wenn Du Einspruch einlegst, dann passiert erst einmal längere Zeit nicht viel.
Irgendwann bekommst Du eine Nachricht, ob der Einspruch angenommen oder abgelehnt wurde.
Angenommen = alles ok.
Abgelehnt = auch alles ok, aber mit dieselben Konsequenz, wie wenn du von Anfang an auf "bestätigen" klickst.Was Du ganz einfach nicht machen solltest; wenn der Einspruch abgelehnt wurde nochmal Einspruch einlegen, denn dann geht das ganze rechtliche Wege.
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Hallo!
Ich habe heute mein erstes Halo4 Video hochgeladen was dann auch prompt [lexicon]GEMA[/lexicon] gesperrt wurde.
Anspruch erheben:
-WMG (Warner Music Group) <Keine Rechte
-[Merlin] Essential Music <Keine Rechte
-SME (Sony Music Entertainment = [lexicon]Gema[/lexicon] Mitglied) < Label Rechte an den Halo4 SoundtrackKann ich irgendwas dagegen tuen?
Löschen und neu hochlanden bringt nichts und an der Cutscene rumschnippeln ist für‘n Eimer.
Wäre jetzt ziemlich scheiße wenn ich bei Halo4 aufhören müsste. -
Weiß jemand, ob Interplay Let's Plays und Monetarisierung erlaubt?
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Hallo,
ich habe bei AudioJungel einen Song gekauft für meinen Endscreen.
Immer wenn eine Folge zuende ist wird dieser eingepsielt. Dies machen ja
sehr viele Let's Player.Es steht in den AGB von AudioJungel das man
mit der Standart-Lizenz diese Musik in [lexicon]YouTube[/lexicon] Videos verwenden
darf (auch monetarisiert). Nun wie erwartet hat [lexicon]YouTube[/lexicon] aber was dagegen wäre
ja nicht das erste mal.Ich habe nun angegeben das ich diese Musik Online gekauft habe.
Meine Frage nun: Wird dies wieder monetarisiert denn es steht nun nichts
weiter da außer "Inhalt von Drittanbietern bestätigt", oder sagt [lexicon]YouTube[/lexicon]
einfach: "Nope".Danke im voraus für eure Antworten!
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Flo//sam war hier: Thread in [lexicon]Sammelthread[/lexicon] integriert.
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Wenn dort steht, das du den Treffer bestätigt hast, dann hast du anscheinend kein Einspruch eingelegt, oder aber [lexicon]Youtube[/lexicon] glaubt dir nicht
Ich würde mir btw auch keine Musiktitel kaufen - gibt genug Free [lexicon]Gema[/lexicon] Musik die auch gut ist
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Hallo an Alle hier....
erstmal möchte ich all denen Danken, die sich hier die Mühe machen um neuen LP´ern zu helfen
und hier viele Informationen zusammen tragen..das es andere nicht so schwer haben..DANKE!!So nun aber zu meiner Frage...
ich bin auch ganz neu im LP Bereich und würde gerne Anfangen mit einem
LEGO Teil. Nun such ich schon die ganze Zeit nach einer Info über Travellers Tales.Weiß einer von Euch wo man sich hinwenden sollte um eine Duldungserklärung
zu bekommen? Natürlich kann das ganze auch einen Monetarisierung Hinweis enthalten,
obwohl es mir am Anfang echt nur darum geht, keine Probleme beim hochladen zu bekommen.Auch hab ich schon öffter gelesen, das eine Duldungserklärung eigentlich garnichts bringt,
da sie jederzeit wiederrufen werden kann. Ich würde aber dennoch gerne soweit alles am Anfang
abklären, da ich mich selbst noch nicht so gut mit [lexicon]Youtube[/lexicon] auskenne...und es nicht schön wäre gleich
meinen Channel still gelegt zu bekommen.Ich würde mich freuen, wenn jemand von Euch mir weiterhelfen könnte..
LG CykX
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Guten Tag Com,
ich möchte gerne LPs machen, hatte auch von [lexicon]Borderlands[/lexicon] 2 und The LEGO Movie Videogame die erste Folge hochgeladen gehabt und bei jedem Projekt gibt es Inhalte von Drittanbieter. Sprich, entweder gibt es Probleme mit der Musik bei [lexicon]Borderlands[/lexicon] 2 oder Probleme mit Filmausschnitten bei dem LEGO Videogame.Weiß da einer eine Lösung?
Habe auch bei 2K Games für [lexicon]Borderlands[/lexicon] 2 nach einer Genehmigung gefragt und die sagten, dass es kein Problem ist ein [lexicon]Let's Play[/lexicon] davon zu machen.Bei dem LEGO Game habe ich die Genehmigung weder von Warner Bros Entertainment noch von TellTale Games bekommen und das Video wieder gelöscht, da es eh auf der ganzen Welt gesperrt war wegen den Filmausschnitten.
Würde mich freuen, wenn ihr wisst, wie man sowas handhaben kann bzw. wie ihr das macht, wenn ihr ein LP macht/machen wollt.
Mit freundlichen Grüßen:
St0rrR//sam war hier: Post in [lexicon]Sammelthread[/lexicon] integriert.
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Alles anzeigen
Hallo an Alle hier....
erstmal möchte ich all denen Danken, die sich hier die Mühe machen um neuen LP´ern zu helfen
und hier viele Informationen zusammen tragen..das es andere nicht so schwer haben..DANKE!!So nun aber zu meiner Frage...
ich bin auch ganz neu im LP Bereich und würde gerne Anfangen mit einem
LEGO Teil. Nun such ich schon die ganze Zeit nach einer Info über Travellers Tales.Weiß einer von Euch wo man sich hinwenden sollte um eine Duldungserklärung
zu bekommen? Natürlich kann das ganze auch einen Monetarisierung Hinweis enthalten,
obwohl es mir am Anfang echt nur darum geht, keine Probleme beim hochladen zu bekommen.Auch hab ich schon öffter gelesen, das eine Duldungserklärung eigentlich garnichts bringt,
da sie jederzeit wiederrufen werden kann. Ich würde aber dennoch gerne soweit alles am Anfang
abklären, da ich mich selbst noch nicht so gut mit [lexicon]Youtube[/lexicon] auskenne...und es nicht schön wäre gleich
meinen Channel still gelegt zu bekommen.Ich würde mich freuen, wenn jemand von Euch mir weiterhelfen könnte..
LG CykX
Mit Lego Teilen und Monetarisierung wirst du es schwer haben, da der Publisher Warner ist und die nur das hochladen der Video erlauben, aber nicht die Monetarisierung. Du kannst dich aber gerne nochmal selbst absichern, indem du den Warner Support oder die PR fragst.
Duldungserklärungen bringen auf langfristiger Sicht nicht wirklich viel. Ich persönlich finde sie dennoch sehr gut und ich hole mir auch immer eine. Da du dadurch zumindest weißt, wie die momentane Situation des Publishers zum Thema Let's Plays ist. Rechtlich gesehen ist es aber nur ein Stück Papier zum Hintern abwischen.
z.b. Square Enix verbietet die LP's regelrecht
oder EA sieht es sehr gerne Videos zu sehen, können dir aber trotzdem durch Trailer an den Hals gehen@St0rrR das gleiche gilt auch für dich. Warner gibt sehr gerne Visuelle Conent-ID Claims, entweder lebst du damit oder du löschst es, dass liegt ganz an dir. Die Content-ID Claims können euren Kanal gar nichts. Hier wird nur Werbung für die jeweiligen Firmen geschaltet und die bekommen das Geld, ihr gar nichts. Schlimm wird es erst, wenn du Strikes bekommst. Wenn du 3 Strikes hast, wird dein Kanal gesperrt.
Sollten bei den Content-ID Claims nicht die richtigen Rechteinhaber enthalten sein, kannst du Einspruch einlegen. Sollte dieser abgelehnt werden, solltest du möglichst nicht noch einmal Einspruch einlegen, da es dann gerichtlich wird. -
Hallo MisterStiviG,
vielen dank für deine schnelle und ausführliche Antwort.
Monetarisierung war eher nicht angedacht am Anfang, klar wenns genemigt ist vom Publisher umso besser.Jetzt mal schnell die Adresse raussuchen...
ist das die Richtige?ZitatAlles anzeigenBeauftragter für Urheberrechtsfragen
Warner Bros. Entertainment Inc.
C/o Warner Bros. Advanced Digital Services, a division of Warner Bros. Technical Operations Inc.
4000 Warner Blvd.
Bldg. 168
Burbank, CA 91522
United States of America
Tel: (001)818 977 0018
Email: [email protected]oder gibt es da auch ne deutsche Anschrift die man da kontaktieren kann?
LG cykX
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@CykX also ich habe sie hier http://www.warnerbros.de/kontakt.html kontaktiert
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Danke MisterStiviG,
werde gleich mal ne Anfrage zu ihnen senden.
Kann ich da allgemein Fragen oder immer das Spiel benennen.Danke schonmal für die Info
LG CykX
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Hab heute einen Claim von "Audiam / TuneSat" bekommen wegen einem Lied von Kevin MacLeod. Ich dachte, die Probleme wären inzwischen nicht mehr vorhanden? Hab denen gesagt, dass ich eine Lizenz habe, auf die Seite verlinkt und ich hab Kevin MacLeod angeschrieben.
Es gab doch mal ne Zeit, wo irgendein Label sehr viele seiner Kompositionen geclaimt hat. Hoffentlich fängt das jetzt nicht wieder an.
Es geht um "Also Sprach Zarathustra", welches als "YESConnie-Odyssey Remix" erkannt wird.
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Boah, hör mir bloß auf mit Audiam/Tunesat.
So dermaßen viele Treffer von denen und niemand reagiert auf Kontaktanfragen. Zum Kotzen, dieser Drecksverein. -
Kann denn Kevin MacLeod da was machen, wenn mein Einspruch abgelehnt wird?
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Er ist zwar der Rechteinhaber, aber auch er müsste Kontakt zu Audiam aufnehmen, um das zu klären. Und so wie ich diesen Drecksladen kenne, stellen die sich einfach taub und sacken weiterhin das Geld ein. Wenn es nicht so viel Arbeit wäre, würde ich fast vorschlagen, dass man den abgelehnten Einspruch noch mal reaktiviert und somit eine offizielle Beschwerde einreicht, die notfalls vor Gericht gehen müsste.
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So nun hab ich mal die Anfrage bei Warner gestellt und hoffe die
Antworten in der nächsten Zeit.
Hab jetzt auch mal allgemein nach allen Games gefragt...aber natürlich auch das benannt was
ich jetzt gerne LPén würde.Hat jemand ne Info wie lange das ganze dauern könnte?
LG CykX
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Kümmert trotzdem keinen. Aber wenn du Angst hast, lad halt mit 'nem proxy hoch. Dann haben sie 'ne falsche IP Dann kann dir eh keiner mehr was.Ich bezweifle allerdings auch das [lexicon]youtube[/lexicon] eine IP rausrücken würde, weil DE traurig ist. Was kümmert [lexicon]youtube[/lexicon] denn das StGB in dem Fall. Die sind nunmal in USA sitzend
Als angehender Jurist (in vorbereitung aufs zweite Staatsexamen, also nach 6 Jahren Jura Studium) verweise ich mal auf etwas was ich hier vor langer Zeit geschrieben hatte in Bezug auf indizierte oder gar 131 StGB relevante Spiele. Das gleiche gilt auch für 86a StGB, gerade in Hinsicht auf das Legalitätsprinzip in Bezug auf die mögliche Stv.
Alles anzeigen
Wo [lexicon]youtube[/lexicon] seinen Sitz hat ist aus 2 Gründen in den vorliegenden Fall irrelevant: 1. Muss [lexicon]Youtube[/lexicon] ebenfalls Deutschem Recht entsprechen da es mit den deutschen Inhalten (gerade auf [lexicon]youtube[/lexicon].de) in Deutschland agiert. 2. Ist [lexicon]Youtube[/lexicon] nicht direkt für deine Inhalte verantwortlich SOLANGE es seinen regelmäßigen Pflichten in Bezug auf das Überprüfen von Inhalten nachkommt (Sprich, filter + Stichproben, etc.).Zum Thema:Ja, es ist illegal. Wenn ein Spiel, auf Antrag, von der der BPjM auf die "Liste der jugendgefährdenden Medien" gesetzt wurde ist es indiziert. Solche Medien dürfen nicht öffentlich ausgestellt oder vorgeführt werden. Siehe § 15 (1) [1,2,4] juschg. Wenn du also solch ein Spiel öffentlich zugänglich machst (ja, auf [lexicon]youtube[/lexicon]) verstößt du gegen das Jugendschutzgesetz. Das stellt eine Ordnungwidrigkeit dar für welche du mit Geldbußen bis zu 50000€ belangt werden kannst.Manche Indizierungen finden jedoch nicht auf Basis einer Prüfung durch die BPjM statt, sondern auf durch eine Gesetzliche Beschränkung zur Verbreitung. In unserem Fall also nach § 131 stgb.
Stellst so ein Spiel öffentlich aus verstößt du gegen Strafvorschriften und kannst mit Freiheitsstrafen belangt werden.Jetzt kommt sicher, aber x y z hat doch gerade solche Spiele auf [lexicon]Youtube[/lexicon]! Dazu sei folgendes gesagt: Da das juschg teil des Verwaltungsrechts ist, werden Ordnungswidrigkeiten nach dem Opportunitätsprinzip verfolgt. Sprich, die BPjM hat das Ermessen über die Verfolgung. Solange die BPjM also keine Lust / !Mittel! hat sich alle indizierte Medien auf yt anzunehmen, wird es meistens nur nach einer Ordnungswidrigkeitenanzeige tätig werden. Allerdings stellt kaum jmd. solch eine Anzeige.Achtung! Wenn ein Spiel indiziert ist, somit Ordnungsrechtlich, aber auch nach § 131 stgb verboten ist, dann hat das Strafgesetz Vorrang nach § 21 OWiG. Im Strafrecht herrscht allerdings das Legalitätsprinzip, wonach jeder Verstoß (bis auf jene die andere Vorschriften vorsehen) verfolgt werden muss.
Jetzt kommt das für den Laien interessante: wie wahrscheinlich ist es das ICH Probleme kriege ? Wenn dich die BPjM im Visier hat, oder die Staatsanwaltschaft in Hinsicht auf §131 stgb relevante Fälle, dann ist die Wahrscheinlichkeit das du Probleme kriegst je nach momentanen internen Priorität Richtlinien unterschiedlich, jedoch kannst du mit einer Abmahnung / und oder Rüge rechnen. Wann nehmen dich die Behörden ins Visier ? Das ist auf der einen Seite Zufall, auf der anderen Pech. Wenn ich mich nicht irre gibt es auf YT die Möglichkeit ein kurzes Video vorher zu schalten das "Ab 18" Inhalt folgt etc., das würde ich an deiner Stelle schonmal benutzen. ERGO: Wie bei allen potenziell verbotenen Handlungen musst du für dich selbst entscheiden was du machen willst und was lieber sein lassen. In der Kriminologie gibt es eine Weisheit: Gesetzes Treue fürchten eher erwischt zu werden als es Realität ist, und jene die das Gesetz brechen fürchten seltener erwischt zu werden als es Realität ist. Jedoch, du musst nur einmal erwischt werden und schon sind die Probleme Realität für dich.
Um das ganze nochmal auf den Punkt zu bringen: Es reicht ein Hater in deinem Channel, oder ein Referendar der gerade auf YT nach solchen Fällen sucht, um dir Ärger zu machen. Dann liegt das Problem in deinem Garten. In Bezug auf strafrechtlich relevante Taten würde ich mir ganz besonders überlegen ob du dir der Folgen im Klaren bist. (De-M-oM bewegt sich mit indizierten Titeln halt nicht im Bereich von der Staatsanwaltschaft welche gebunden ist bei Verstößen zu handeln, siehe Zitat oben). Sicher, die Wahrscheinlichkeit Ziel der Strafverfolgung zu werden ist nicht gerade so hoch wie bei anderen Vergehen, allerdings reicht es einmal ziel zu sein und als über 18 Jähriger bleibt selbst eine Anklage die aus Gründen der minderwertigkeit fallen gelassen wurde für immer in deiner Strafakte.
Und das ganze nochmal mit Hinsicht auf YT und Sitz in USA: Zum Glück kooperiert Deutschland mit den USA (und fast jeder westliche jurisdiktion) in Sachen Strafrechtlicher Verfolgung und Beweis Überstellung. Und nochmal weils so schön ist: [lexicon]Youtube[/lexicon] ist, 1. Weil es in Deutschland agiert ([lexicon]youtube[/lexicon].de), und 2. Weil der Mutterkonzern eine Niederlassung in Deutschland hat (Konzernrecht AktG), durchaus an Deutsches Recht und zur Kooperation mit deutschen Behörden gebunden.
Gibt es da einen Ausweg ? Ja sicher! Mach eine Ltd. in England oder eine BV. in den Niederlanden auf (weil du dort nur 1€ als Kapital brauchst) und dann machst du einen neuen YT channel auf (aus dem jeweiligen Land) welches auf diese Firma registriert wird. Dadurch entgehst du dem deutschen Jugendschutz und Strafrecht in Bezug auf Art. 86 und 131 (jedoch nicht allen anderen Vorschriften).
Diese Mahnung führe ich so ausführlich aus, denn: Mach dich nicht vorschnell strafbar
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Nur so als kleine Info: Der Treffer auf ein Kevin MacLeod Lied ist jetzt wieder weg. Hat also nur Stunden gedauert. Bei mir war Audiam also einsichtig.
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