Rechtliche Youtube-Fragen [Sammelthread]

  • Hi ich will von Gta5 ein paar lets plays mit commentary machen, etz frag


    ich mich wo ich die duldungserklärung herbekomme -.- Finde blos das


    hier support.rockstargames.com/hc/e…d-Rockstar-Games-material


    kann ich von rock jetzt einfach loslegen und zocken bzw monetarisieren oder wie mach ich das jetzt, lg

  • Mal etwas anderes.
    Ich habe einen Top Namen für eine LP Folge.


    Allerdings ist das der Name eines Songs bzw. Albums einer Band.
    Darf das dann verwendet werden oder fällt das auch unter Copyright?


    Songtitel sind im Normalfall nicht geschützt. Man kann aber Wörter regestrieren lassen (gegen Geld), beste Beispiele sind halt Marken oder Firmen. Sollte es ein regstriertes Wort/Wortgruppen sein, darfst du es verwenden ohne daran Geld zu verdienen.
    Ich kenne aber keinen Künstler, der einzelne Songtitel schützen lassen hat.

  • Also ich würde sogar soweit gehen, das ich eine Folge eines LP zb. auch "Besser als Indiana Jones" nennen würde.
    "Indiana Jones" ist zwar rechtlich geschützt, aber nennen darf man es sicherlich.
    Sonst könnte ja keine Zeitung mehr etwas über einen Film schreiben, ohne das sie dafür bezahlen müssten, weil sie den Film-Titel verwenden.

  • Also ich würde sogar soweit gehen, das ich eine Folge eines LP zb. auch "Besser als Indiana Jones" nennen würde.
    "Indiana Jones" ist zwar rechtlich geschützt, aber nennen darf man es sicherlich.
    Sonst könnte ja keine Zeitung mehr etwas über einen Film schreiben, ohne das sie dafür bezahlen müssten, weil sie den Film-Titel verwenden.


    Zu aller erst will ich nochmal betonen ich bin kein Rechtsexperte.


    Es kommt aber darauf an, wie du diese Marke verwendest. Wenn du sie irreführend verwendest, kann das zur Not zur Strafe kommen. Wenn du aber nur eine Umfrage oder Meinungsäußerung gibst, wird es nicht das Problem sein. Um über ein Produkt zu schreiben, musst du logischer Weise auch den Produktnamen benennen.


    Wenn es einem hier als wichtig erscheint, sollte man lieber Fachmännischen Rat holen vom Anwalt und nicht in einen LP Forum fragen.^^
    Hier gibt es nämlich viele kleine Schlupflöcher und es kommt halt immer darauf an, wie man es verwendet.

  • Zu aller erst will ich nochmal betonen ich bin kein Rechtsexperte.


    Es kommt aber darauf an, wie du diese Marke verwendest. Wenn du sie irreführend verwendest, kann das zur Not zur Strafe kommen. Wenn du aber nur eine Umfrage oder Meinungsäußerung gibst, wird es nicht das Problem sein. Um über ein Produkt zu schreiben, musst du logischer Weise auch den Produktnamen benennen.


    Wenn es einem hier als wichtig erscheint, sollte man lieber Fachmännischen Rat holen vom Anwalt und nicht in einen LP Forum fragen.^^
    Hier gibt es nämlich viele kleine Schlupflöcher und es kommt halt immer darauf an, wie man es verwendet.


    Es wir bei mir nur der Folgentitel sein. Es wird nicht in irgendwelchen Tags oder so erscheinen, nur, weil nach dem Lied evtl. häufig gesucht wird.
    Also 0 irreführende Dinge die auf die Band abzielen.

  • Hi Leute,


    mir geht es um die Urheberrechts-Hinweise von [lexicon]Youtube[/lexicon].
    Bei einem Video von mir (Link Min 2:39) wurde ein Hinweis festgestellt. Ich habe daraufhin Einspruch erhoben und mich auf die Fair-Use-Klausel berufen.
    Dieser Einspruch wurde nun abgelehnt und ich habe Folgende Meldung bei dem Video:


    "Dein Video ist verfügbar und kann angesehen werden. Einspruch abgelehnt, Anspruch wurde reaktiviert."


    Von dem Inhaber [Merlin] Phonofile wude sonst allen anderen Einsprüchen statt gegeben und es sind keine Hinweise mehr vorhanden.


    Wie gehe ich nun am besten vor? Kann man es so stehen lassen wegen der Meldung das es "verfügbar ist und angesehen werden kann"? Bringt das Anfechten etwas oder muss ich das Video nun raus nehmen? Möchte ungerne rechtliche Probleme damit bekommen.

  • Wenn du es anfechten willst, musste dir halt 100% sicher sein, das die wirklich keine Rechte dran haben.


    Wenn sie es erneut ablehnen gibtsn Strike von [lexicon]youtube[/lexicon], welchen du auch anfechten könntest.
    Dann würde ein DMCA Verfahren entstehen, und gerichtlich wird sich die Firma dann zurückziehen, wenn sie keine Rechte dran haben sollte.


    Aber wenn man so weit geht, sollte man sich halt 100% sicher sein, das die auch wirklich keinerlei Rechte dran haben.

  • Du bist auch ewig wach :D


    Gerichtlich muss ich nicht wirklich haben.
    Wenn ich es so stehen lasse passiert dann nun was?


    Sollte es alles nichts bringen muss ich die Folge wohl nochmals aufnehmen :|

  • Wenn ich es so stehen lasse passiert dann nun was?


    Die Firma wird es wahrscheinlich nur monetarisieren wollen - denn sie lassen es ja ansehbar.


    Wäre natürlich ziemlich abartig, wenn sie es monetarisieren und somit an deinem Video Geld durch Schaltung von Werbung verdienen, jedoch keinerlei Rechte an dem Video haben sollten.


    Klar kannstes so lassen, aber sollte letzteres der Fall sein, find ich das persönlich halt unter aller Sau. Da ginge es mir ums Prinzip - wie auch in paar posts vorher bei meinem geschilderten Problem, was auch noch im Gange ist.


    Und ich geh nun allerdings ins Bett, wollte eig auch schon eher, aber ich wollte das was fertig wird noch. nacht.

  • Ich werde mal versuchen ob ich irgendwo informationen dazu finden kann wer die Rechte an den Freelancer Soundtracks hat. Finde es halt merkwürdig, dass alle anderen Einsprüche gewährt wurden nur bei den Video nicht. (...und es war immer [Merlin] Phonofile)

  • Hey Leute,


    Bitte entschuldigt mich wenn ich mit meiner Frage hier falsch bin. Weiss leider nicht wo ich sie posten soll...?!?


    Es geht um Southpark für den PC. Darf ich auf [lexicon]Youtube[/lexicon], Let's Plays von der in Europa verbotenen unzensierten Verion, Videos hochladen?


    Danke schon mal für die Antworten :)


    Bitte das Thema verschieben wenn ich hier falsch bin, Danke. :)


    LG
    Marc


    //sam war hier: Post in [lexicon]Sammelthread[/lexicon] verschoben.

  • @Marc's Planet [lexicon]YouTube[/lexicon] hat seinen Sitz in den USA und es gilt auf [lexicon]YouTube[/lexicon] im Allgemeinen US-amerikanisches Recht, so dass es kein Problem ist, Southpark: The Stick Of Truth in der unzensierten Version hochzuladen.

  • @Marc's Planet [lexicon]YouTube[/lexicon] hat seinen Sitz in den USA und es gilt auf [lexicon]YouTube[/lexicon] im Allgemeinen US-amerikanisches Recht, so dass es kein Problem ist, Southpark: The Stick Of Truth in der unzensierten Version hochzuladen.


    Also das klingt mal plausibel :)
    Danke für die Antwort!
    LG

  • Napalm Records hat nun geantwortet. Nemesea noch nicht.



    Das überrascht mich aber dann schon. Nemesea hat WMG zb nicht in ihrer Datenbank, man findet auf google nix dazu und in welchem Gebiet soll denn WMG, Merlin oder Kontor Rechte dran haben : / Vor allem bei WMG versteh ichs erstrecht nicht..

  • Also das klingt mal plausibel :)
    Danke für die Antwort!
    LG


    Das mag plausibel klingen, ist aber leider falsch.


    Wenn du dich auf deutschem Staatsgebiet befindest, unterliegst du deutschem Recht. Wenn du etwas allgemein öffentlich verfügbar machst, was du nicht allgemein öffentlich verfügbar machen darfst, machst du dich strafbar. Dabei ist völlig unerheblich, wo der Server steht. Wichtig ist, wo du bist.


    Der Serverstandort kann dann wichtig werden, wenn es darum geht, ob und wenn ja wie [lexicon]Youtube[/lexicon] auf ein Auskunftsersuchen einer deutschen Staatsanwaltschaft reagiert. Da hast du dann möglicherweise bessere Karten als ein amerikanischer Youtuber.

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