Impressums-Pflicht: Meine Sorgen

  • Ein Impressum brauchst du immer dann, wenn du etwas nicht rein privat betreibst. Dabei spielt es keine Rolle ob es eine Webseite, ein YouTube Kanal oder eine Facebookseite ist. So lange du nichts verdienst (kein Cent Einkommen, nicht Gewinn), brauchst du in der Regel kein Impressum, es sei denn andere Faktoren zwingen dich dazu (Angabe eines Vereins, Kammerangaben etc.). Sobald die Monetarisierung genutzt wird, ist ein Impressum zwingend erforderlich, und zwar ein vollständiges mit allen dazu nötigen Angaben um Abmahnungen aus dem Weg zu gehen.

    Das ist richtig, meine Aussage bezog sich lediglich darauf, dass es die Behörden erst ab einer gewissen Größe interessieren wird. Der Aufwand wäre sonst einfach nicht zu bewältigen.
    Ist natürlich keine Empfehlung, solange zu warten, bis man angemahnt wird.

  • Behörden interessiert es nicht, ob du ein Impressum hast oder nicht. Es interessiert nur die Anwälte und Verbraucherschützer die dann zu selbigen rennen ;)
    Davon ab ist es bei YouTube sowieso so eine Sache, ein Impressum sollte mit einem Klick aufrufbar sein, sowas geht bei YouTube aber nicht.

  • Das ist richtig, meine Aussage bezog sich lediglich darauf, dass es die Behörden erst ab einer gewissen Größe interessieren wird.


    Nein, wie oben schon @Game8 sagt sind das ehr die Anwälte. Abgesehen davon brauch ich nur die Zuständige Behörde Anrufen und sagen das auf Seite X kein Impressum steht, da wird es sich auch drum gekümmert. Theoretisch muss muss nur ein Schwarzes Scharf unter den Zuschauer oder irgendwer der dich nicht mag sein und Schwups da hast du ein Brief.


    Mir ist klar das die Wahrscheinlichkeit sehr gering aber sie gibt es ^^


    Edit: Wenn man keine Alternative hat die Private Anschrift, klar ist bisschen doof aber was soll man machen.

  • Dann kennst du dich jetzt ja auch aus mit Cookie-Hinweisen, Speicherungspflichten/Auskunftspflichten für Kontaktformulare, Datenschutzrichtlinien, und so weiter :D Meine Kunden lachen mich anfangs immer aus weil sie mir das nicht glauben wollen, dann fragen sie meist ihre Anwälte und wollen dann doch, dass ich die Seiten dafür mit einbaue :D

  • Das ist wirklich verrückt auf was man alles Achten muss, zum glück treffen da die meisten Sachen nicht für mich z, aber falls man ausbauen muss ist da wirklich auch arbeit dahinter bzw. wissen.
    Aus dem Grund bin ich einfach direkt zum Anwalt gegangen und hab gefragt was ich alles brauch und was nicht ^^

  • Sowas gibt es bereits. Es gibt virtuelle Büros und so manch einen ... "geführten" Briefkasten, der als ladungsfähig durchgeht. Das sind allerdings laufende Kosten, die je nach Anbieter nicht gerade niedrig sind.
    Hab davon aber keenen Plan.


    Hier ist aber ganz klar die Betonung auf "durchgeht", da Postfächer und so weiter nicht ausreichen für ein vollständiges Impressum. Der Unterschied ist allerdings, dass sobald man ein Impressum hat, welches ausgefüllt wirkt, die Wahrscheinlichkeit rapide sinkt, dass man abgemahnt wird, da es im Detail zu viel Arbeit wäre, alles zu überprüfen. Und, nach meinem Kenntnisstand, ist man auch mit solchen "virtuellen Büros" nicht, ich wiederhole, nicht abgesichert, wenn man es von der rein rechtlichen Seite betrachtet, obwohl es oftmals so verkauft wird.


    Ich würde mal behaupten, die Impressumspflicht wird es dann relevant, wenn man ein regelmäßiges Einkommen über Youtube vorweisen kann.
    Dann sind auch die laufenden Kosten zu decken. Vorher wird es keine Behörde interessieren. Sonst wären etliche Twitch-User auch schon wegen der Rundfunklizenz angeschrieben worden, möchte ich mal behaupten ^_^


    Heißt natürlich nicht, dass man ab einer bestimmten Größe nicht langsam Vorbereitungen treffen sollte.
    Ein beratendes Gespräch mit einem Rechtshelfer wäre vielleicht auch interessant.


    Ich habe vor 2 Wochen gelesen, dass Twitch-User bereits wegen der Rundfunklizenz angeschrieben wurden, YouTuber ebenfalls. Es hat nichts mit einem regelmäßigen Einkommen zu tun, das einzige was relevant ist, ist ob jemand dich meldet oder nicht. Dies steigt natürlich exponentiell mit deiner Bekanntheit, weil irgendwem wirst du irgendwann auf den Schlips treten.


    Streng genommen sollte jeder YouTube-Kanal ein Impressum führen, da andernfalls Gefahr läuft sich strafbar zu machen. Das ist ein Fakt. Das es äußerst unwahrscheinlich ist, dass es passiert, ist aber ebenfalls Fakt.


    Da ich es gerade per PN beantwortet habe, kann ich das hier auch nochmal kurz einstellen. Ist vielleicht für einige interessant. Ich mache alles zusammen mit den Leuten von Janolaw, das kostet, aber die haben einen kostenlosen Leitfaden der schonmal die Grundbedürfnisse erläutert:
    https://janolaw.de/docs/janola…mspflicht_im_internet.pdf

    Nach meinem Kenntnisstand reicht es aber doch meist bereits aus, wenn man einen der zahllosen Impressums-Generatoren nutzt, oder liege ich da falsch? Nach meiner Recherche und Informationen die ich von fachkundigen habe, sind diese mittlerweile auf einem relativ guten Stand, sodass man eher weniger Gefahr läuft, dass etwas passiert.


    Selbstverständlich ist ein Profi noch einmal eine Nummer besser, aber gerade für YouTuber und Mini-Blogger würde ich nicht zwangsläufig so weit gehen.


    Freundliche Grüße
    Shandal

  • Nach meinem Kenntnisstand reicht es aber doch meist bereits aus, wenn man einen der zahllosen Impressums-Generatoren nutzt, oder liege ich da falsch? Nach meiner Recherche und Informationen die ich von fachkundigen habe, sind diese mittlerweile auf einem relativ guten Stand, sodass man eher weniger Gefahr läuft, dass etwas passiert.

    Tja, die Frage muss jeder für sich beantworten. Die Generatoren decken immer alle Fälle ab, und man kann auch wegen zu vielen Angaben abgemahnt werden. Deshalb halte ich da Abstand von, sind einfach Erfahrungswerte aus meinem beruflichen Umfeld über die Jahre. Außerdem finde ich es arg hässlich, im Impressum irgendwelche Backlinks für Anwälte stehen zu haben :)

  • Jetzt würde mich als Laie mal interessieren, wie der Fall aussieht, wenn man nur Spenden erhält.
    Nehmen wir vid.me als Beispiel. Dort kann ich jemandem "Tips" geben, also Spenden, wenn ich ihn unterstützen möchte.
    Er schaltet also keine Werbung und fordert nicht zu den Spenden auf und benötigt folglich auch kein Impressum? Oder zählt es dann trotzdem als Einkommen?
    Wie sieht denn da die Rechtslage aus? :)


    Edit: Ich will jetzt keine kostenlose Rechtsberatung erschnorren, die Frage brennt mir einfach auf der Zunge^^

  • Jetzt würde mich als Laie mal interessieren, wie der Fall aussieht, wenn man nur Spenden erhält.
    Nehmen wir vid.me als Beispiel. Dort kann ich jemandem "Tips" geben, also Spenden, wenn ich ihn unterstützen möchte.
    Er schaltet also keine Werbung und fordert nicht zu den Spenden auf und benötigt folglich auch kein Impressum? Oder zählt es dann trotzdem als Einkommen?
    Wie sieht denn da die Rechtslage aus? :)


    Edit: Ich will jetzt keine kostenlose Rechtsberatung erschnorren, die Frage brennt mir einfach auf der Zunge^^

    Die Rechtslage ist eindeutig, das ist keine Spende. Twitch-"Spenden" sind auch nicht als solche klassifiziert, andernfalls könnte man diese zum Beispiel von der Steuer absetzen. Es wird also als Einkommen bewertet.


    Sobald du die Möglichkeit gibst, dass man dir auf irgendeine Art und Weise Geld zukommen lässt, unterstellt dir der Gesetzgeber eine Gewinnabsicht und du wirst praktisch schon so behandelt, als würdest du Gewinn erzielen. Du bist in dem Fall in der Nachweispflicht.


    Freundliche Grüße
    Shandal

  • Da sich viele widerum nicht gänzlich einig sind. Hier nochmal die Frage: Brauch ich ein Impressum auch wenn ich gar nichts verdiene mit YouTube? Oder auch für nichts Werbung mache?

  • Da sich viele widerum nicht gänzlich einig sind. Hier nochmal die Frage: Brauch ich ein Impressum auch wenn ich gar nichts verdiene mit YouTube? Oder auch für nichts Werbung mache?

    Ja.


    Ich halte mich mal kurz. Bedeutsam sind § 5 TMG und § 55 RStV. Laut § 55 RStV besteht eine eingeschränkte Impressumspflicht, sofern du Telemedien anbietest, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient. Du wirst die Videos nicht exklusiv für eine auserwählte Gruppe machen und die Allgemeinheit hat Zugriff, also fällst du darunter und müsstest schon mal mindestens Namen und Anschrift angeben.


    Die Impressumspflicht von § 5 TMG spricht von geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgeld angebotenen Telemedien. Meines Wissens nach ist die Definition von "geschäftsmäßig" und "in der Regel gegen Entgeld" relativ weitläufig, sodass auch YouTube-Videos darunter fallen müssten. Aber da habe ich gerade die Begründung nicht im Kopf. Da wäre dann neben Anschrift und Name auch E-Mail nötig.

  • Okidoki, ich werde mir dann eine Büroadresse Mieten, laut Christian Solmecke soll das wohl klar gehen.


    Von meiner Seite aus ist somit alles geklärt. Danke an alle beteiligten fürs Aufklären.


    Gruß:
    -1K

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!