Rechtliche Frage (Zeigen von Film/Serien Ausschnitten)

  • So mal eine Frage an die YouTuber unter euch, die Ausschnitte aus Filmen und Serien nutzen. Wie sieht das rein "rechtlich" aus und wie macht ihr das wenn ihr z.b. ein Top 5 Video machen möchtet.


    Z.b. Top 5 der Psychopatischsten Anime Charaktere und dann ausschnitte aus einem Anime zeigen wollt. Normalerweise ist das ja nun so das man da nur sachen "herausschneiden" darf wenn man die Serien ja selber besitzt?


    Oder woher besorgt ihr euch euren Content? Möchte mich erst mal ausgiebig informieren bevor ich irgendwas starte =)



    Danke schonmal!

  • Alles davon ist höchst illegal, sofern die Serien nicht ausdrücklich einer Lizenz unterliegen (oder du eine Duldungserklärung hast), die es erlaubt, sie weiter zu veröffentlichen und eventuell sogar Geld dafür zu kassieren. Viele Leute handeln zwar nach dem Prinzip "Wo kein Kläger, da kein Richter" - aber sobald du Ausschnitte von Filmen oder Serien hochlädst, kannst du durchaus einen Strike riskieren, das ist also sehr mit Vorsicht zu genießen. ^^

  • ABer es gibt doch so viele Anime YouTuber usw. die leben doch auch alle noch. Wie machen die das denn? ^^ deshalb muss es da doch scheinbar irgendwie eine möglichkeit geben das man solchen Content produzieren kann ohne das man täglich angst haben muss das die Videos verschwinden ^^


    EDIT: Einer meinte in einer anderen Gruppe alles unter 7 oder 15 sekunden wäre safe

  • Wie sieht das rein "rechtlich" aus

    Im amerikanischen Raum fällt das unter "Fair Use", was unter bestimmten Voraussetzungen eine gewisse Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material legitimieren kann. Du kannst dich als deutscher Youtuber nicht darauf beziehen, weil es das hier nicht gibt ;) Eine Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material kann aber in Ausnahmefällen trotzdem rechtlich über das Zitatrecht möglich sein - das lässt sich auch auf Videos beziehen.


    Ich hab hier mal etwas dazu geschrieben und ein Video verlinkt - nebenbei findest du auf dem Kanal auch eine Reihe "Recht für Youtuber", die durchaus interessant sein kann.

    Es gibt einige Ausnahmen beim Urheberrecht und das Zitatrecht lässt sich durchaus auch auf Videos anwenden, ja. Unter bestimmten Voraussetzungen wäre eine Verwendung von Videoschnipseln zumindest rechtlich zulässig. Nähere Informationen könntest du u.A. diesem Video entnehmen.


    Allerdings ... ob dich das vor Strikes wirklich schützt glaube ich nicht. Es gibt dir höchstens ne rechtliche Basis, um dagegen im Ernstfall vorgehen zu können.

  • Es gibt ja auch noch zich anderer YouTuber solcher Sorte ^^ das war jetzt nur das, was mir instant eingefallen ist zum heraussuchen. Aber Kurono hatte ja auch nicht von Tag 1 an nen Netzwerk ^^


    Man kommt doch erst in nen Netzwerk wenn man auch Content und ne Base hat, wie soll man dies denn machen wenn man vorher nicht die möglichkeit hat solchen Content zu produzieren? ^^

  • Sobald Du mit diesem Video keine Einnahmen machst, das Studio verlinkst und das Material aus den Seiten Crunchyroll oder Viewster usw. holst, bist Du im grünen Bereich. Netzwerke sind eigentl. dazu da ;p

  • Alles davon ist höchst illegal, sofern die Serien nicht ausdrücklich einer Lizenz unterliegen (oder du eine Duldungserklärung hast), die es erlaubt, sie weiter zu veröffentlichen und eventuell sogar Geld dafür zu kassieren. Viele Leute handeln zwar nach dem Prinzip "Wo kein Kläger, da kein Richter" - aber sobald du Ausschnitte von Filmen oder Serien hochlädst, kannst du durchaus einen Strike riskieren, das ist also sehr mit Vorsicht zu genießen. ^^


    Falsch :D


    Im Deutsche geht man nach dem Zitat recht. Wenn die Ausschnitte aus dem Film Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbstständige Ausführungen des Zitierenden ist darf man diese benutzten.
    Das was man nicht darf ist zusammenhangslose Sachen dazu sagen.


    In US sieht das bisschen anders aus und wird da mehr geduldet nach dem Fair Use.
    Da die meisten Filme warscheinlich aus der USA kommt kann man sich da auf das Fair Use ehr beschränken.
    Beim Fair Use darfst du ausschnitte zeigen und dazu was sagen.
    Da ist das wie gesagt alles was lockere.



    Du kannst dich als deutscher Youtuber nicht darauf beziehen, weil es das hier nicht gibt


    Nicht direkt. Es kommt drauf an wo es gemeldet wird.
    Wenn nun eine Firmer dies anfechten möchte die in der USA sitzt dann wird US Recht geltend gemacht.
    Aber das ist sowieso da so eine Grauszone da gib es schon genug fälle deswegen.


    Bei YouTube selber auch auf der Deutschen Seite davon wird das Fair use angegeben.
    Deswegen denke ich auch das es dort möglich ist es kommt halt immer drauf an.

  • Sobald Du mit diesem Video keine Einnahmen machst, das Studio verlinkst und das Material aus den Seiten Crunchyroll oder Viewster usw. holst, bist Du im grünen Bereich. Netzwerke sind eigentl. dazu da ;p

    Sind wir immernoch beim Thema das nicht jeder YouTuber SOFORT nen Netzwerk hat und auch nicht Sofort in ein Netzwerk kommt oder auch gar nicht das Interesse hat in ein Netzwerk zu gehen.


    Dazu kommt das Crunchyroll auch nicht jeden Anime besitzt ;)

  • Sind wir immernoch beim Thema das nicht jeder YouTuber SOFORT nen Netzwerk hat und auch nicht Sofort in ein Netzwerk kommt oder auch gar nicht das Interesse hat in ein Netzwerk zu gehen.
    Dazu kommt das Crunchyroll auch nicht jeden Anime besitzt ;)


    Ich habe nur am Rande erwähnt, dass sich Netzwerke drum kümmern, dafür sind sie auch da... Und du solltest nicht schimpfen, dass Crunchyroll nicht alle Animes besitzt, denn die Lizenzen kosten sehr viel ;-;

  • Ich schimpfe nicht, das war eine feststellung ;) Oder wo liest du "Crunchyroll ist scheisse, die haben ja nicht mal alles"?


    Ich persönlich hätte sicher nichts gegen ein Netzwerk, aber wer nimmt einen auf der 0 Videos bisher gemacht hat? ^^

  • Falsch


    Im Deutsche geht man nach dem Zitat recht. Wenn die Ausschnitte aus dem Film Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbstständige Ausführungen des Zitierenden ist darf man diese benutzten.
    Das was man nicht darf ist zusammenhangslose Sachen dazu sagen.

    die Problematik: man hat im Gesetz keinerlei Richtwerte angegeben, ab wann es ein Zitat ist, und ab es ein Verstoß ist. Es ist allgemein eher eng auszulegen, http://www.internet-law.de/201…h-zur-zitierfreiheit.html
    Ganz so einfach ist das nämlich nicht. Und wenn man das eng auslegt, ist es fast immer eine Urheberrechtsverletzung. Sich darauf im Zweifelsfall zu berufen, ist grade bei Youtube eine schlechte Idee.


    EDIT: Einer meinte in einer anderen Gruppe alles unter 7 oder 15 sekunden wäre safe

    das hat nix mit der Zeit zu tun



    Bei YouTube selber auch auf der Deutschen Seite davon wird das Fair use angegeben.
    Deswegen denke ich auch das es dort möglich ist es kommt halt immer drauf an.

    das wird einfach nur die Übersetzung der originalen Seite sein; als ob die für jedes Land eine angepasste Information herausgeben. Youtube geht nach amerikanischem Recht vor, das heißt aber nicht, dass du es als Deutscher einfach so nehmen kannst, als wärst du Amerikaner. Gibt einige Diskrepanzen zwischen Youtube und deutschem bzw EU-Recht.

  • das wird einfach nur die Übersetzung der originalen Seite sein; als ob die für jedes Land eine angepasste Information herausgeben. Youtube geht nach amerikanischem Recht vor, das heißt aber nicht, dass du es als Deutscher einfach so nehmen kannst, als wärst du Amerikaner. Gibt einige Diskrepanzen zwischen Youtube und deutschem bzw EU-Recht.


    Ich denke schon deswegen gibt es auch für andere Länder manche Seiten auf den YouTube Support nicht.


    YouTube geht mit Amerikanischen Recht das stimmt und genau das ist auch jedes mal die GrauZone. Das letzte mal war es wegen Hakenkreuze die gezeigt wurde. Auf YouTube ist es Legal weil es eine US Plattform ist aber in Deutschland verboten. Da wurde dann am ende auch nichts gemacht.
    Es ist halt schwierig bei manchen sachen :D

  • YouTube geht mit Amerikanischen Recht das stimmt und genau das ist auch jedes mal die GrauZone. Das letzte mal war es wegen Hakenkreuze die gezeigt wurde. Auf YouTube ist es Legal weil es eine US Plattform ist aber in Deutschland verboten. Da wurde dann am ende auch nichts gemacht.
    Es ist halt schwierig bei manchen sachen

    es ist nicht legal, für Youtube ist das nur kein Problem, würdest du als Deutscher soetwas hochladen und jemand würde dich dafür anzeigen, würdest du höchstwahrscheinlich Probleme bekommen. Da ist es nämlich egal, ob Youtube in Timbuktu oder den USA steht. Können Deutsche auf die Seite frei zugreifen, auf die du in DE illegale Sachen hochlädst, bist du in Deutschland theoretisch dran, weil deutsches Recht gilt.
    Deswegen haben sie JuliensBlog auch den Prozess wegen Volksverhetzung gemacht, obwohl er das bei Youtube hochgeladen hatte.
    Youtube ist keine rechtliche Instanz und wenn es wirklich hart auf hart kommen würde, wäre es eine Sache zwischen Kläger und Beklagtem. Und da ist es herzlich egal, ob Youtube soetwas duldet oder nicht.


    Was ich damit sagen will: man sollte wissen, was man darf oder nicht, unabhängig vom Medium Youtube und sich nicht auf deren Regelungen verlassen, als sei es rechtlich bindend. Bloß weil die für dich in DE Fair Use anbieten, heißt es nicht, dass es für dich als Person in DE gilt. Gleiches gilt auch für andere Sachen (eg verfassungsfeindliche Dinge oder Jugendgefährdung)

  • Das letzte mal war es wegen Hakenkreuze die gezeigt wurde. Auf YouTube ist es Legal weil es eine US Plattform ist aber in Deutschland verboten.

    Ich bin nicht sicher, worauf du dich beziehst, aber in vielen Fällen ist es in Deutschland in Ordnung, Hakenkreuze zu zeigen, Es muss nur klar sein, dass es keine rechte Gesinnung ausdrückt, zu Lehrzwecken oder aber in künstlerischer Absicht genutzt werden. Deswegen können sie auch in deutschen Filmen ohne Probleme genutzt werden.

  • Also von der Rechtslage her, scheint ein Landesgericht zugunsten eines Uploaders (unter dem Zitat-Gesetzt) entschieden zu haben. Des öfteren wegen mangelnden Bezug zum Zitat aber auch gegen den Uploader. Ich denke da gibt es noch keine feste Linie, es ist auch etwas Auslegungssache des Richters und es kommt wohl auf die Art und Weiße an, wie die Video-Ausschnitte angepriesen werden.


    Wollte mich über das Thema mal schlau machen und habe bis jetzt nur ein wenig über Video und Musik Rechte lesen können. Bei Bildern ist das ganze wesentlich unkomplizierter, oder ???

  • Mir hat jetzt jemand in einer Facebookgruppe diese beiden Links gepostet, vielleicht für euch auch interessant:


    https://www.wbs-law.de/urheber…ber-das-zitatrecht-58495/


    http://dejure.org/gesetze/UrhG/51.html


    EDIT:


    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe hier:


    Wie wird das Zitat verwendet?


    Der Kern des Zitatrechts besteht darin, dass ein Zitat nur verwendet werden darf, wenn es eine sogenannte „Belegfunktion“ erfüllt. Damit ist eine „innere Verbindung“ zwischen dem zitierten Werk und dem zitierenden Werk gemeint. Konkret heißt das, dass die zitierten Fotos oder Videos eine gewisse Funktion innerhalb des Artikels haben. Der Autor muss sich in seinem Artikel mit den Fotos oder Videos inhaltlich auseinandersetzen, sie als Beleg für seine Aussagen nutzen und ihnen damit einen gewissen Zitatzweck geben.


    Bedeutet das wenn ich z.b. ein Video mache eben mit dem Titel "Die 5 brutalsten Killer aus Filmen"


    Ich dann sage "Platz 5 geht an blabla Freddy Krüger blablabla" darf ich dann ruhigens gewissens einen Filmausschnitt zeigen? Oder bin ich noch nicht richtig wach?

  • Ich bin nicht sicher, worauf du dich beziehst, aber in vielen Fällen ist es in Deutschland in Ordnung, Hakenkreuze zu zeigen, Es muss nur klar sein, dass es keine rechte Gesinnung ausdrückt, zu Lehrzwecken oder aber in künstlerischer Absicht genutzt werden. Deswegen können sie auch in deutschen Filmen ohne Probleme genutzt werden.


    Zum beispiel Spiele gehören nicht dazu. Sie sind weder eine Künstliche Darstellungen weder ein Lehrzweck. Deswegen gab es z.b. bei South Park beim Spiel auch so ein Aufschrei :)

  • Ich bin nicht sicher, worauf du dich beziehst, aber in vielen Fällen ist es in Deutschland in Ordnung, Hakenkreuze zu zeigen, Es muss nur klar sein, dass es keine rechte Gesinnung ausdrückt, zu Lehrzwecken oder aber in künstlerischer Absicht genutzt werden. Deswegen können sie auch in deutschen Filmen ohne Probleme genutzt werden.

    in Computerspielen sind sie aber in den allermeisten Fällen nicht erlaubt -> führt zu einer Indizierung des Titels, was dann rein rechtlich nicht mehr öffentlich verbreitet werden darf. In der Theorie. Dir wird da nicht wirklich was passieren, es sei denn du bist ein großer Youtuber mit entsprechender Bekanntheit,



    Also von der Rechtslage her, scheint ein Landesgericht zugunsten eines Uploaders (unter dem Zitat-Gesetzt) entschieden zu haben

    bloß weil ein Landgericht so geurteilt hat, ist das nicht automatisch die Rechtslage. Grundsätzlich gilt: Richter sind nur dem Gesetz unterworfen, keinen anderen Urteilen (ausgenommen die des BVerfGs).


    Der Kern des Zitatrechts besteht darin, dass ein Zitat nur verwendet werden darf, wenn es eine sogenannte „Belegfunktion“ erfüllt. Damit ist eine „innere Verbindung“ zwischen dem zitierten Werk und dem zitierenden Werk gemeint. Konkret heißt das, dass die zitierten Fotos oder Videos eine gewisse Funktion innerhalb des Artikels haben. Der Autor muss sich in seinem Artikel mit den Fotos oder Videos inhaltlich auseinandersetzen, sie als Beleg für seine Aussagen nutzen und ihnen damit einen gewissen Zitatzweck geben.


    Bedeutet das wenn ich z.b. ein Video mache eben mit dem Titel "Die 5 brutalsten Killer aus Filmen"


    Ich dann sage "Platz 5 geht an blabla Freddy Krüger blablabla" darf ich dann ruhigens gewissens einen Filmausschnitt zeigen? Oder bin ich noch nicht richtig wach?

    das ist das Problem an der Geschichte. Was du hier hast, ist eine allgemein gehaltene Definition, die von den entsprechenden Stellen dann gemäß ihrem Rechtsempfinden in den Grenzen des UrhG ausgelegt werden. Es kann passieren, dass du damit durchkommst, oder auch nicht, Es gibt keine 100%ige Definition davon, was eine "innere Verbindung zum Werk" oder ähnliches ist.


    Und nehmen wir mal den §51 UrhG



    Zitat

    Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

    1.einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
    2.Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
    3.einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

    da heißt es im Grunde, dass Zitieren erlaubt ist, um ein neues, eigenes Werk zu schaffen. Inwiefern man jetzt ein "Top-X"-Video nehmen kann, die erfahrungsgemäß nur Bildmaterial aus anderen Quellen enthalten, über die man drüberspricht, als eigenes Werk bezeichnen kann, ist fraglich. Ich würde das nicht als eigene Kreation ansehen, da dein Beitrag zum Gesamtwerk doch eher relativ bescheiden ausfällt.

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