Einspruch bei Copyright-Claim erheben?

  • Ich hatte da mal vor einer Weile ein Video gemacht, wo ich urheberrechtlich geschütztes Lied verwendet habe (50 Sekunden von einem nsgesamt 7 Minuten langen Lied). Das Video wurde vor einer Weile weltweit gesperrt und ich würde es gerne wieder online sehen. Ich hätte auch kein Problem damit, wenn das Video monetarisiert wird und der Urheber damit Geld verdient. Das Video ist auch kein Let's Play, sondern eine Parodie. Ich will also Einspruch erheben und mich auf Fair Use berufen (ich weiß auch schon so ungefähr, was ich als Begründung schreiben soll), habe aber Angst, falls das nicht durchkommt, dass ich dann einen Strike kassiere und vielleicht sogar der Kanal gelöscht wird. Meint ihr, ich soll es riskieren oder lieber nicht?

  • Wenn du das erste Mal Einspruch erhebst, passiert deinem Kanal nichts, auch wenn dem Einspruch nicht stattgegeben wird. Dann wird eben wie zuvor Werbung auf das Video geschaltet oder eben das Video im schlimmsten Fall gesperrt. Da könntest du dann versuchen, über die entsprechende Youtube-Funktion den Titel zu entfernen. Das klappt meist auch ganz gut als Notfalllösung, zumindest solange das Video kürzer als vier Stunden ist.

  • Hake doch mal direkt beim Rechteinhaber nach. Oder schneid den Teil im Zweifelsfall raus und las das Video ohne hoch, falls es dann noch Sinn ergibt. Würde den strike nicht riskieren wollen.
    Deine Begründung wird leider nicht greifen, wenn die da kein Bock drauf haben.

  • Ich würde definitiv einen Einspruch erheben und darauf pochen, dass die Rechteinhaber dir das mit Fair Use durchgehen lassen. Falls nicht, wirst du wohl nicht drumherum kommen, die Parodie noch mal zu überarbeiten...

  • Folgendes wollte ich als Begründung schreiben:


    "Bei dem Video berufe ich mich auf Fair Use: das Video ist nicht kommerziell und hat einen parodistischen Charakter. Außerdem habe ich dieses Video mit der Ansicht hochgeladen, dass es dem Urheber keinen finanziellen Schaden zufügt: ich habe lediglich einen Teil des Liedes verwendet und zwar nur das Intro, bevor der Gesang eintritt. Leute, die das Lied "Roundabout" umsonst hören möchten, wird mein Video somit nicht in die Hände spielen können. Mein Video ist somit auch transformativ, da es einen anderen Zweck als das originale Werk erfüllt."


    Meint ihr das ist okay?

  • Dann bin ich ja beruhigt :D Ich hatte schon befürchtet, dass die den Kanal sofort dicht machen können, wegen sowas.

    Nein, zum Glück nicht. Ich fechte auch jeden einzelnen Content-ID-Treffer an, selbst wenn die tatsächlich berechtigt sind, um eine möglichst hohe Werbefreiheit auf meinen Videos garantieren zu können, selbst ohne Adblocker. Und selbst große Firmen, wie Sony oder WMG ziehen manchmal sogar die Ansprüche zurück. Zwar selten, aber es kommt immerhin vor.


    Ich würde einen traditionellen Euro darauf wetten, dass die Rechteinhaber den Text noch nicht mal wirklich lesen. :whistling:

    Denke ich auch nicht. Ich hatte anfangs auch tatsächlich nur Stichworte in die Beschreibung reingepackt, die ich dann vor ein paar Jahren mal zu einem zusammenhängenden Text ausformuliert hatte. Und das wird dann bei jedem Content-ID-Treffer per Copy & Paste gepostet.

  • Ist zwar kein direkt verbundener Fall aber ich habe mal eine Trailer-Analyse zu einem CoD-Trailer gemacht, der dann geclaimt wurde. Ich habe Einspruch erhoben und es wurde einfach kommentarlos wieder monetarisiert. Teilweise glaube ich denen ist es der Stress gar nicht wert, von daher sollten die Chancen nicht schlecht stehen, dass es auch bei dir klappt.

  • Ich würde einen traditionellen Euro darauf wetten, dass die Rechteinhaber den Text noch nicht mal wirklich lesen. :whistling:

    Ich verwende bei jedem Content ID-Treffer meine vorgefertigte Antwort aus einer Textdatei mit folgendem Wortlaut:
    "Nö, weil ist nicht. Gebt mir Pfannkuchen."


    Und es werden 99 Prozent der Ansprüche wieder zurückgezogen :D Entweder wird der Anspruch sofort bei Einspruch zurückgezogen oder nach Ablauf des Monats. Also jeweils automatisiert. Ich würde mir da keine Mühe machen und einen langen Text formulieren. Es ist eine Schande, dass jeder Heinz Ansprüche über Content ID automatisiert stellen, man selbst aber nicht automatisiert drauf reagieren kann :/

  • Ich hab das Video tatsächlich wieder bekommen :D Das ging ja schnell. Aber wenn das wirklich stimmt, dass das erste Mal Einspruch keine Konsequenzen hat, ist das fast schon traurig, dass ich das für so ein Trash-Video verschwendet habe. Andererseits, wenn ich so lese dass die meisten einfach alle Content-ID Treffer anfechten, kann da ja nicht so viel passieren.

  • Das gilt natürlich pro Video. ;) Du kannst für jedes einzelne Video einmal ohne negative Konsequenzen Einspruch erheben, erst wenn der Einspruch abgelehnt wird und du noch mal widersprichst, kann es etwas anderes nach sich ziehen.

  • Das gilt natürlich pro Video. ;) Du kannst für jedes einzelne Video einmal ohne negative Konsequenzen Einspruch erheben, erst wenn der Einspruch abgelehnt wird und du noch mal widersprichst, kann es etwas anderes nach sich ziehen.

    Ach so :D Das ist natürlich noch besser. Kommt das denn häufig vor, dass das gleiche Video nochmal runter genommen oder geclaimt wird?

  • Wenn Musiklabel wie UMG, WMG oder SME ihre Rechte beanspruchen, kann man zwar auch Einspruch erheben, der aber meistens in kürzester Zeit abgelehnt wird, weil die Labels eben ziemlich unnachgiebig sind. Und wenn man den bereits abgelehnten Einspruch noch mal anficht, riskiert man eben theoretisch einen Strike. Das ist aber für Spiele-Publisher wohl sehr selten.

  • Das Thema hier kommt ja zur richtigen Zeit. Ich habe gestern eine gute Stunde umsonst gestreamt...


    Habe als Hintergrundmusik was Ambientes laufen lassen und selbst so eine Art Podcast gemacht. Als ich die sphärischen Klänge dann die letzten 30sec des Streams laufen ließ und selbst nichts mehr sagte, schnappte der YT-Algorithmus zu ;(
    Das Video ist also erstmal "weg" (gesperrt). Leider gehört es aber als Bestandteil in eine laufende Streamingreihe und soll weiter existieren.
    Blöderweise komme ja nun auch gar nicht an die Sache ran, um etwas zu bearbeiten.


    Ist zwar bei mir erst 24h her mit dem Widerruf, aber bisher glaub(t)e ich nicht dran. Hab mal nett angefragt, ob sie mir das lassen, da ich die letzten paar Sekunden auch leider nicht im Creator Studio entfernen kann X(
    Ich gehe ja davon aus, dass erstmal nur der Algorithmus (über)eifrig war und der Mensch dahinter (Urheberrechtsinhaber) im wahrsten Sinn des Wortes Gnade vor Recht ergehen lassen könnte. Aber ob die sich da wirklich drum scheren? Ich glaube das wird nicht weiter beachtet. Frage mich da allerdings, wie ihr gute Erfahrungen gemacht haben könnt, wenn doch die Meinung besteht, dass der Text des Widerrufs/ der Gegendarstellung nicht wirklich beachtet wird.


    Naja, Lektion auf jeden Fall vorerst gelernt. Kann man sich schon mal an verschärfte Regeln durch Artikel 13 gewöhnen ;-)

  • Kann man sich schon mal an verschärfte Regeln durch Artikel 13 gewöhnen

    Naja, Artikel 13 hin oder her, wer unlizensierte Werke einsetzt, der hat schon immer Probleme bekommen wenn er erwischt wurde. In meinen Augen völlig zurecht, irgendwie müssen wir die Werke ja schützen. Und eigentlich weiß doch jeder, dass man gerade bei Musik einfach aufpassen muss. Wenn jetzt selbst einem Gronkh die Nummer zu heiß wird und er anfängt tonnenweise Lieder zu lizensieren...


    Aber nimms sportlich, lieber so als beim Filesharing der Musik erwischt werden, wäre deutlich teurer :D

  • Ja, das mit Artikel 13 hab ich auch nicht wörtlich auf solche Fälle bezogen, eben nur als Übung, dass man sich mit YouTube zukünftig auseinandersetzen "darf" - eben vielleicht vermehrt und wegen Dingen, die bis jetzt geduldet wurden.
    Das war zumindest meine erste Übung. War sicher auch ein wenig naiv von mir, dachte halt, dass so ein ambientes Gedudel nicht weiter wild sein kann, und hätte ich zum Ende hin nicht ausnahmsweise mein Maul gehalten, wäre es nicht aufgefallen :D
    Bisher gab's immer nur diese Claims, die dann meine nicht existente Monetarisierung sperrten, das war mir herzlich egal :P
    Dass so ein Video dann schwuppdiwupp "weltweit gesperrt" ist, ist dann auf einen Schlag nicht so erheiternd.

  • Wenn Musiklabel wie UMG, WMG oder SME ihre Rechte beanspruchen, kann man zwar auch Einspruch erheben

    WMG scheint irgendwie eine Art AdRev zu werden. Wenn sie bei mir mal einen Anspruch stellen, wird der nach dem obligatorischen Einspruch auch wieder zurückgenommen. Dass WMG mal erfolgreich war, ist schon länger her.

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