Da hat noch nie jemand Klage eingereicht nach 10 Jahren und Millarden von Fotos etc.
Es gibt regelmäßig Klagen von Verbraucherschützern, die sich aber einige Zeit ziehen können. Relevant wäre da z.B. die Klage u.A. über den Freundefinder und der IP-Lizenz von 2010 (glaube ich), wozu es 2012 durch das LG Berlin ein entsprechendes Urteil gab. Dann in der nächsten Instanz im Jahre 2014 durch das KG Berlin und schließlich durch den BGH in 2016, wobei zu letzterem der Volltext derzeit noch nicht vorliegt und ich nicht weiß, ob und was da zu den Lizenzen gesagt wurde.
Die ersten beiden Instanzen waren jedoch der Meinung, dass das Geschreibsel in den Facebook-AGB jetzt nicht so geil ist, wenngleich mit unterschiedlichen Begründungen. Die nötigen Links zu den Entscheidungen, den Folgeverfahren und Begründungen kannst du hier finden - bitte verzeih mir, dass ich das nicht genauer analysiere und aufbereite. Ich tippe aber darauf, dass WBS-Law dazu sicher verständliche Kommentare und Videos erstellt hat, falls man sich das Juristenchinesisch da nicht geben will.
Nebenbei ist der von dir erwähnte Teil mit der Unterlizenzierung "für was auch immer" in den "besonderen Bestimmungen für Nutzer mit deutschem Wohnsitz" ohnehin entschärft worden - er gilt also für uns in der von dir beschriebenen Form nicht.
Du gewährst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte, die du auf Facebook postest (IP-Lizenz). Diese IP-Lizenz dient nur dem Zweck die Facebook-Dienste bereit zu stellen
Für den Zweck, die Facebook-Dienste bereitzustellen, werden gewisse Rechte eingeräumt - und das klingt für mich auch in Ordnung. Das ist u.A. für die Teilen-Funktion notwendig.