Beiträge von RealLiVe

    Wenn du Bedenken bzgl. der Höhe des Brocken 2 hast ... normalerweise sind die Werte nicht absolut und beinhalten oft ein paar mm Puffer. Würde in dem Fall recherchieren, ob da jemand mal den Brocken 2 eingebaut hat.


    Aber gesetzt dem Fall, dass wir dafür jetzt mal zu faul sind und uns lieber süße Katzenvideos anschauen. Wie gesagt, der Brocken Eco wird den Prozessor kühlen können. Anschauen würde ich mir aber auch noch den Mugen 4 - der kostet ähnlich viel wie der Brocken 2, ist niedriger und relativ stark.

    Da haben die Switchtech H220 getestet und mit den Noctua getestet. Da ist der Unterschied einfach mal 20 Grad.


    Kurz gesagt: Die Lüfter des Vorserienexemplars haben sich mit den Low Noise - Adaptern von Noctua nicht vertragen, weshalb die Dinger auf Sparflamme liefen. Der Typ hat in dem Fall also die Messung verbockt.


    @NiCeOnE
    Wenn du nicht übertakten willst oder die Spannungen nicht stark erhöhst, dann wird der Brocken Eco zwar genügen, ich würde aber selber den Brocken 2 bevorzugen. Auf der be quiet! - Homepage des Silent Base 800 müsste die Angabe "up to 170mm" sein - ich gehe davon aus, dass er passt.


    MfG

    Mit den Lüfter kommt man oft mal 10 Grad Niedriger als Standard Lüfter

    Qualitativ sind die Noctua-Lüfter natürlich spitze - langlebiges, geräuscharmes Lager, je nach Serie das enorm umfangreiche Zubehör und nicht zuletzt der Service. Das streite ich nicht ab und ich habe auch Anwendungsszenarien, in denen ich ausschließlich Noctua-Lüfter verbaue.


    Von der Leistung her sind die Lüfter aber nicht generell überlegen - Noctua bewegt schließlich auch nur die Luft. Wenn der Lüfter 10 Grad mehr abführen kann, dann war der beiliegende Lüfter ein sehr langsam drehendes Modell und der neue entsprechend stärker.

    Also Frage: Passt die Gigabyte GeForce GTX 960 Gaming G1 in dieses System ? (weil mir war mal so das es nicht geht)

    Da du ohnehin selber zusammenbaust sollte es überflüssig sein, die Offensichtlichkeiten zu erwähnen, ich will es aber trotzdem kurz anschneiden:

    • Das Gehäuse. Du hast eine relativ lange GTX 960 gewählt und ich weiß nicht, was er für ein Gehäuse verwendet wird. Ich kann deshalb nicht ausschließen, dass sie mit etwas kollidiert.
    • Durch die Kühllösung braucht die Karte 2-Slots - wenn er direkt unter dem PCIe-Slot eine Erweiterungskarte verbaut hat, dann würde diese ebenfalls im Weg stehen. Dürfte aber normalerweise keine Probleme verursachen.
    • Netzteil - bitte prüfen, dass es zumindest halbwegs was taugt und die nötigen Anschlüsse mitbringt. Die GTX 960 ist zwar nicht als Schluckspecht bekannt, allerdings hat Maxwell relativ hohe Lastspitzen. Die stellen ein halbwegs modernes Netzteil vor keine Probleme, ein Schrottgerät könnte damit aber überfordert sein. Ebenfalls beachte, dass dieses Modell 2 x PCIe-Stromanschlüsse braucht und relativ stark übertaktet ist.

    Wüsstest du vielleicht eine sonst eine gute alternative Graka für dieses System mit 4GB und die noch einiges rausholen könnte?

    Eine beliebige R9 380 4 GB ist i.d.R. von der Leistung her der GTX 960 ebenbürtig, allerdings kann Nvidia bei schwachen Prozessoren derzeit etwas mehr FPS auf den Bildschirm zaubern. Da dein Prozessor gelinde gesagt scheiße ist würde ich hier eher zur Geforce raten.


    nun bin ich doch ein wenig verwirrt du meinst also es sollte so klappen?

    Ja. PCIe 2.0 stellt derzeit keine Bremse dar.

    Bei MSI Afterburner scheint es zu gehen nach einem 3 Minütigen Test noch kein Aussetzer jedoch ist das ein sehr schlechtes Aufnahmeprogramm meiner Meinung nach. Vor allem hatte die 3 Minuten Aufnahme ca. 3GB.

    Der Afterburner ist in der Hinsicht anpassbar. Wenn dir der Codec zu große Dateien fabriziert, dann kann man leicht einen anderen nehmen oder nachinstallieren.

    Deswegen hätte ich schon gerne eine Lösung die es mir ermöglicht bei OBS Studio zu bleiben.

    Ich bin mit den technischen Gegebenheiten von WASAPI nicht genau vertraut, allerdings ... vielleicht hilft es, Voicemeeter als eine Art Zwischenstation laufen zu lassen. Voicemeeter lässt da einige Einstellungen zu und müsste zudem verschiedene Schnittstellen - darunter auch ASIO von Steinberg selbst - unterstützen. Und die virtuelle Soundkarte von Voicemeeter lässt sich auch in OBS aufnehmen.


    Kannst dir ja mal anschauen. Ich bin gerade etwas zu beschäftigt, um eine genaue Anleitung zu verfassen - falls du mit den Tutorials auf der Website nicht weiterkommst, dann sag bescheid.

    Da hat noch nie jemand Klage eingereicht nach 10 Jahren und Millarden von Fotos etc.

    Es gibt regelmäßig Klagen von Verbraucherschützern, die sich aber einige Zeit ziehen können. Relevant wäre da z.B. die Klage u.A. über den Freundefinder und der IP-Lizenz von 2010 (glaube ich), wozu es 2012 durch das LG Berlin ein entsprechendes Urteil gab. Dann in der nächsten Instanz im Jahre 2014 durch das KG Berlin und schließlich durch den BGH in 2016, wobei zu letzterem der Volltext derzeit noch nicht vorliegt und ich nicht weiß, ob und was da zu den Lizenzen gesagt wurde.


    Die ersten beiden Instanzen waren jedoch der Meinung, dass das Geschreibsel in den Facebook-AGB jetzt nicht so geil ist, wenngleich mit unterschiedlichen Begründungen. Die nötigen Links zu den Entscheidungen, den Folgeverfahren und Begründungen kannst du hier finden - bitte verzeih mir, dass ich das nicht genauer analysiere und aufbereite. Ich tippe aber darauf, dass WBS-Law dazu sicher verständliche Kommentare und Videos erstellt hat, falls man sich das Juristenchinesisch da nicht geben will.


    Nebenbei ist der von dir erwähnte Teil mit der Unterlizenzierung "für was auch immer" in den "besonderen Bestimmungen für Nutzer mit deutschem Wohnsitz" ohnehin entschärft worden - er gilt also für uns in der von dir beschriebenen Form nicht.

    Du gewährst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte, die du auf Facebook postest (IP-Lizenz). Diese IP-Lizenz dient nur dem Zweck die Facebook-Dienste bereit zu stellen

    Für den Zweck, die Facebook-Dienste bereitzustellen, werden gewisse Rechte eingeräumt - und das klingt für mich auch in Ordnung. Das ist u.A. für die Teilen-Funktion notwendig.

    Ich würde die Rechte bzw. die AGB´s bei Chatroulette durchlesen. Wenn dort steht das sie dann die Rechte an Video Material haben, darfst du sie verwenden wenn du die Zustimmung von Chatroulette hast.

    Wäre ich mir nicht so sicher. Selbst wenn ihnen bestimmte Rechte am Videomaterial eingeräumt wurden - was möglich wäre - heißt das noch nicht, dass sie anderen die Verwendung/Verbreitung erlauben dürfen.


    Müsste allerdings in dem Fall ohnehin nicht relevant sein. Alles, was ich an Regeln und AGB bei Chatroulette gesehen habe, wäre folgender Ausschnitt. Selbst bei der Registrierung oder beim Starten des Streams nichts anderes. Ich wüsste zumindest nicht, wo ich anderen AGB's zugestimmt hätte.


    Ich denke, dass man hier alle explizit fragen muss, ansonsten riskiert man rechtliche Konsequenzen. Ich würde ohne zu zögern klagen, wenn ich Chatroulette nutzen und Videomaterial auf Youtube finden würde - das würde mir unter Umständen vermutlich einen neuen Rechner finanzieren xD

    Hast du die Seite gelesen, @Brapchu? Der Grund steht dort beschrieben:

    Die Pauschalabgabe ersetzt dabei die Bezahlung jeder einzeln erbrachten Leistung durch eine pauschale Abgeltung, allerdings ohne das Vervielfältigen, das Zugänglichmachen oder den Gebrauch der Güter in jedem Fall zu legalisieren. Vielmehr ist es eine Abgeltung für legale Privatkopien und legale Zugänglichmachungen

    Bin allerdings auch kein Freund von der Argumentation. Halte das für ähnlich bescheuert wie ... mal überlegen ... die Käufer eines Küchenmessers wegen Mordes belangen zu wollen, weil es hin und wieder mal dafür genutzt wird. Oder die vorsorgliche Zustellung von Strafzetteln an alle Führerscheininhaber, weil man ja ein Auto haben kann, das in seiner Art ja dafür geeignet wäre, irgendwo falsch zu parken.

    Könnt ihr etwas empfehlen???

    PCGH, wenn man sich etwas im Hardware-Bereich belesen möchte. Inhaltlich habe ich da nichts zu meckern, wobei ich da auch fast ausschließlich auf die kostenfreien Inhalte der Homepage und selten mal auf eine kostenpflichtige, elektronische Version zurückgreife. Wenn man aber Altpapier bevorzugt, dann gibt's das auch noch.


    Lest ihr eirgentlich noch eure Gaming-Infos mittels Printmedien

    Nein. Verbraucht mir zu viel Platz und die meisten Informationen zieh ich mir aus dem Netz.

    Knackpunkt ist da die Sache mit der rechtmäßigen Nutzung, darüber hat der EuGH und auch kein anderes relevantes Gericht bisher entschieden.


    Ob das Zwischenspeichern schon Herunterladen ist oder nicht.

    Das war mal ein Knackpunkt, aber der Paragraph bietet wie bereits angedeutet einen neuen:


    Zitat von UrhG 44a

    Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
    [...]
    2.eine rechtmäßige Nutzung

    Was man darunter zu verstehen hat, hat bisher kein relevantes Gericht entschieden. Da gibt's mehrere Interpretationen zu.

    • Anschauen ist immer eine rechtmäßige Nutzung und keine urheberrechtlich relevante Handlung
    • Es ist nicht rechtmäßig, wenn ein Blinder erkennen kann, dass die Vorlage nicht ganz koscher ist.

    Ich bin eher bei Punkt 1. Aber das sollten wir eher im Sammelthread für Rechtsfragen besprechen, anstatt hier in einen Emulator-Thread zu spammen.

    Also GIMP ist die beste kostenlose Variante ;) jedoch selbst die alte CS3 Version von Photoshop ist deutlich besser ;) und diese gibt es glaub ich aktuell schon Gratis von Adobe.

    War die CS2, die gibt es als Download incl. Seriennummer auf der Adobe-Seite, das ist richtig. Diese Seriennummer "darf" lt. Homepage allerdings nur von Leuten verwendet werden, die eine legale Lizenz von CS2 besitzen. Praktisch gesehen wird das zwar nicht überprüft, aber so richtig gratis ist's halt auch nicht ;)

    Hab eben eine Testaufnahme gemacht mit BF 4 und TTT, schaut jetzt nicht wirklich gut aus wenn ich ehrlich bin, ziemlich verschwommen. Woran könnte das liegen?

    Ungewöhnlich. Die Farben könnten höchstens durch das 4:2:0 - Subsampling etwas verschmieren, aber einen wirklich verschwommenen Eindruck dürfte es nicht machen.


    Kannst du eine Testaufnahme auf einen Dateihoster (nicht Youtube) hochladen, damit wir uns das mal ansehen können? Gut erstellter Screenshot könnte ggf. auch reichen.


    MfG

    Mit was für einem Programm rendert ihr, ich habe das Magix Video Deluxe 2013 und bei mir kommen mit 1080p und 20.000 Birate videos von 5-6 GB raus die bei Youtube dann bis zu 400 minuten brauchen, was muss ich einstellen oder liegt das an dem programm ?

    Du gibst eine Bitrate an, was frei übersetzt Dateigröße / Sekunde bedeutet. Wenn du da 20000 kBit/s angibst, dann bedeutet das, dass dein Video pro Sekunde um die (20.000 kBit/ 8) = 2500 kByte Speicherplatz verbraucht - zzgl Audio, aber das spielt nicht so stark in die Dateigröße mit rein. Rechnet man das dann auf deine 35 Minuten - also 35 * 60 Sekunden ., dann kommt man bei deinen 5 - 6 GB an. Kurz gesagt: Verringere die Bitrate und du verringerst die Dateigröße und damit die Upload-Dauer, auf Kosten der Bildqualität


    Am Besten wär's nebenbei bei Magix, auf einen anderen, effizienteren Encoder zurückzugreifen - die mitgelieferten sind alle nicht so doll. Tutorial dazu gibt's im Tutorial-Bereich.