Das ist keine, und es hat auch rein rechtlich gesehen für uns keine Relevanz, wo deren Server stehen. Gängige Interpretation des 15 Abs. 1 Nr. 6 JuSchG wäre, dass indizierte Titel generell einem Werbeverbot unterliegen, was man mit Let's Plays halt macht.
Dass da was passiert, ist zwar unwahrscheinlich, machen würde ich es aber nicht und es ist per Definition keine Grauzone.
Es ist eine Grauzone. Denn auf Youtube gibt es nur Videos / Filme welcher Art auch immer. Keine Games also.
Zitat
(1) Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 24 Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht
6. öffentlich an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Träger- oder Telemedien außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel angeboten, angekündigt oder angepriesen werden,
Mit anderen Worten (Und das ist zufällig auch der Punkt den du mir ja angekreidet hast) bezogen auf Youtube ist dies eine Grauzone. Denn die Frage die man sich ja mal stellen sollte: Warum wird es denn von Deutschland gestattet? Warum geben sie Google und somit Youtube nicht eine Schranke indem solche Videos indizierter Games gesperrt werden?
Der Titel ist bekannt und die Masse der LPer schreibt es sogar noch in die Beschreibung. Es wäre schon fast ein leichtes diese Videos zu sperren bzw. wegen nicht erlaubten Inhalt zu löschen.
Tut keiner.
Auf Youtube dürfte ich nach euren komischen Aussagen keine Videos von Spielen mir anschauen von einem indizierten Game wo Blut fließt, was in der deutschen Fassung vllt grün ist.
Und im Fernsehn was auch öffentlich ist darf ich mir Filme reinziehen wo Blut nur so spritzt.
Finde den Fehler 
Ich meine... Beide Varianten wie sie öffentlich vorliegen sind Videos. Keine Games. Games an sich müssen extra behandelt werden. Weil bei Games interagiert man, bei Filmen / Videos nicht.
Es ist ein Unterschied ob ich als Gamer im Spiel 91295239 Menschen mit ein Maschiengewehr niedermähe oder mir es auf Youtube nur anschaue.
Genauso auch mit richtigen Filmen die man kaufen kann oder mal so im Fernseh ausgestrahlt werden.
Ich denke hier können wir eindeutig über eine Grauzone reden zwischen ein aktives Spielen und ein Konsumieren von Videos.
Das sind 2 unterschiedliche Schuhe. Und es ist ja auch immer noch die Frage (War übrigens auch erst letztens im Fernsehn angesprochen) wan werden Games als Kunst anerkannt.
Spiele unterscheiden sich ja nur von Filmen, weil ein Actor es beeinflussen muss um voranzukommen.
Oder anderes Beispiel: [lexicon]Hitman[/lexicon] 1. War ja auch indiziert. Aufgrund dessen das man als Auftragskiller morden muss. Und es gab ja schon bei [lexicon]Hitman[/lexicon] 1 verschiedene Wege dies zu tun.
Es wurde indiziert aufgrunddessen das man als Spieler einen Mörder spielt und die Leute auf grausame Art und Weise umbringen musste.
Es wurde eindeutig aus der Sicht des Spielers interpretiert. Und je nach dem was für 3 oder 4 Leute da sitzen und darüber entscheiden ist es bei [lexicon]Hitman[/lexicon] 1 z.B. so gekommen das es indiziert worden ist auf Grund das man Morden musste im Spiel.
Ein Film davon. Sprich ein [lexicon]Let's Play[/lexicon] davon wäre aber nicht verboten, da man hier ja nur Zuschauen tut. Darum sind Let's Plays (Filme von Spielen) von indizierten Games auch gestattet auf Youtube.
Sie fallen hier wirklich in die Rubrik Grauzone, weil wirklich keiner so recht sagen kann wohin Spiele eigentlich gehören. Kunstform? Erholung? Entertaiment? Solange das von ganz oben nicht geklärt ist, dürfen Let's Plays auch indizierten Inhalt auf Youtube haben. Ist nun einfach so.
Keiner sagt dir ob das Rechtens ist oder nicht. Es gibt einfach nix dazu.
Der Zitat von den Paragraphen den du mir gesagt hast, bezieht sich ledeglich A) auf Trägermedien (DVD, Servern, PC) B) Öffentlicher Zugang
Sprich nicht rechtlicher Inhalt darf so nicht weiterverbreitet werden und schon gar nicht zugänglich gemacht werden.
Und jetzt noch mal: A) Trägermedien: Ein indiziertes Game darf nicht zugänglich gemacht werden. Trifft auf YT nicht zu, da es als Videoform hier vorliegt. B) Öffentlicher Zugang: Ein indiziertes Spiel wird auf YT gewiss nicht veröffentlicht, sonst wäre es ja strafbar ;D Jedoch kann man Videos vom Spiel veröffentlichen um so den Puplisher Werbefinanzierung zu gestatten. Weil an sich ist ein [lexicon]Let's Play[/lexicon] auch nix weiter als ein Werbevideo für das Game. Ob nun indiziert oder nicht.
Und das alles zusammen nennt man nun mal Grauzone