Beiträge von Sagaras

    Ist korrekt so, wenn die Encodierzeit schwankt. Mit dem [lexicon]CRF[/lexicon] Verfahren wird ja auch nach gleicher Qualität encodiert und nicht nach gleicher [lexicon]Bitrate[/lexicon].


    Bedeutet das bei komplexere Stellen im Video die Frames mehr [lexicon]Bitrate[/lexicon] bekommen als unkomplexere. Und solche Stellen dauern dann halt etwas länger.


    Kommt also immer auf das Videomaterial an.

    Komisch ist, das [lexicon]MSI Afterburner[/lexicon] kein Diablo II auf nehmen kann,
    ich muste wieder [lexicon]Fraps[/lexicon] nemmen!!!.

    • nGlide installieren: Download
    • Im Diablo2 Verzeichnis das Programm "D2VidTst.exe" ausführen und einen Test durchlaufen lassen. Danach wählt man 3dfx Glide aus.
    • Spiel starten und mit MSI AB aufnehmen

    Das Spiel kann dann auch in RGB aufgenommen werden und nicht wie bei [lexicon]Fraps[/lexicon] in YV12.
    [lexicon]Fraps[/lexicon] kann Diablo2 mit Direct3D Unterstützung auch nur in YV12 aufnehmen.


    Ich denke aber das der Glide Wrapper hier eine optimale Lösung dazu ist. Zumal mit MSI AB ja auch zwei Tonspuren seperat aufgenommen werden können und auch der [lexicon]Codec[/lexicon] selbst bestimmt werden kann.


    PS: Diablo2 läuft mit max. 25 [lexicon]FPS[/lexicon] Ingame. Die Videosequenzen auch nur mit 25 [lexicon]FPS[/lexicon]. Es bringt euch also ledeglich rein gar nix mit mehr [lexicon]FPS[/lexicon] das Game zu capturen. Weil das wäre völlig übertrieben, Speicherverschwenderisch und hätte keinerlei Vorteil.


    Wer das Addon "Lord of Destruction" besitzt (Kapitel 5), und keine Sprachausgabe hat bei den NPCs, so gibt es einen Fix von Blizzard den man sich herrunterladen kann.
    Download


    Dieser Fix gilt für die Deutsche Version von LOD.

    Kann man den mit [lexicon]Audacity[/lexicon] nutzen?


    Unter der Funktion "externes Programm" unter "Audio Exportieren" könnte man dies eventuell versuchen. Habe ich aber noch nicht getestet. Und ich glaube auch das dies nicht geht, da der ALS [lexicon]Encoder[/lexicon] keine Pipefunktionalität hat.


    Kannst dich aber gern dran probieren. Ich denke mal das es nicht klappt.


    mp4alsRM23.exe -MP4 "C:\Temp\Audio.wav" "D:\Fertig\Audio.mp4"


    Bei einer Pipefunktion müsste es dann so aussehen:


    mp4alsRM23.exe -MP4 - "%f.mp4"

    Aber zumindest ALAC. Auch [lexicon]lossless[/lexicon]


    ALAC kann nur allein als Audiostream in ein M4A [lexicon]Container[/lexicon] kodiert werden. Zusammen mit einem Videostream in [lexicon]MP4[/lexicon] funktioniert das nicht.


    Anstatt ALAC gibt es ALS


    Den ALS (Audio [lexicon]Lossless[/lexicon] Coding) kann man sich hier runterladen: Download - Homepage



    Man kann es z.B. zusammen mit FFMpeg und einer Batchanwendung nutzen um [lexicon]MKV[/lexicon] Datein in [lexicon]MP4[/lexicon] Datein umzuwandeln, auch wenn die betroffende [lexicon]MKV[/lexicon] Datei halt [lexicon]FLAC[/lexicon] codiertes Audiomaterial hat.


    [lexicon]FLAC[/lexicon] -> [lexicon]PCM[/lexicon] -> ALS


    So der Weg. Ist besser dem ALS [lexicon]Encoder[/lexicon] reines [lexicon]PCM[/lexicon] zu geben. [lexicon]FLAC[/lexicon] kann der ALS [lexicon]Encoder[/lexicon] auch nicht direkt.


    Da ja alles [lexicon]Lossless[/lexicon] ist und bleibt, sollte es keine Verluste geben.


    So sieht meine Batchdatei z.B. aus im "Senden an" Verzeichnis:


    Ist jetzt nur ein Beispiel.



    ALS kodierte Audiostreams im [lexicon]MP4[/lexicon] [lexicon]Container[/lexicon] können wie gesagt auch Videostreams beherbergen.
    ALAC hingegen kann nur im M4A [lexicon]Container[/lexicon] unterkommen und hat somit keine möglichkeit mit Videostreams im selben [lexicon]Container[/lexicon] zu operieren. Ein reiner Audiocodec halt mit entsprechend reiner [lexicon]MPEG-4[/lexicon] Audiocontainer Dateiendung.



    SetMTMode(Mode, Threads)

    • SetMTMode nutzt alle Threads, sofern keine Threadangabe gemacht wurde.
    • Die Threadangabe muss im ersten SetMTMode Befehl stehen, da die Threadnutzung für das Encoding sich nicht ändern darf.
    • Welcher Mode wann mit welchen Filter funktioniert hängt vom Skript selbst ab. Werden massiv Overlay Befehle verwendet, so wäre ein Mode von 4 angebracht.


      Wichtig jedoch ist folgendes:
      Die Modes besagen nicht hauptsächlich ob es schneller oder langsamer damit wird. Die Modes stehen für die richtige Verwendung der Threads und [lexicon]CPU[/lexicon] Kernen mit den nachfolgenden Filtern im Skript.
      z.B. werden für Ladesequenzen wie AVISource, FFVideoSource, etc. der Mode 3 empfohlen. Ein höherer oder auch ein niedrigerer Mode kann unter Umständen zu einen Konflikt beim Encoden führen.


      Da der [lexicon]SSM[/lexicon] mehrere Videos jegwediger Codectypen, Bild und [lexicon]FPS[/lexicon] Angaben laden und auch verbinden kann, wird im [lexicon]SSM[/lexicon] Funktionen verwenden. Eine Änderung innerhalb solch einer Funktion mit SetMTMode ist wie als würde man x mal den Befehl wiederufen und ändern. Das bedeutet das im [lexicon]SSM[/lexicon] Filter wie Resizer, Hintergrundbilder, etc... (sprich alles was zum Laden noch verwendet wird um auch Videos anzugleichen) mit der Ladesequenz simultan laufen.
      Kurz: Ladesquenz arbeitet mit Mode 3. Demnach auch die Resizer.


      Nachfolgende Filter wie Tweak, [lexicon]Blockbuster[/lexicon] und Co. können dann wieder unabhängig mit anderen Mode betrieben werden.


      PS: Ich habe das schon oft gesagt und es ist auch von SET im Doom9 Forum so vermerkt das die MT Funktion in bestimmten Fällen ein Glücksspiel gleicht.


      @De-M-oN und ich hatten bei der Testphase mit der Unterbringung von [lexicon]AVISynth[/lexicon] MT in den [lexicon]SSM[/lexicon] auch Probleme eine recht Standardmäßige schnelle stabile Einstellung dafür zu finden. Auch haben wir Positionen im Skript getestet und auch ob es schneller oder langsamer wird dadurch. Bis Schlussendlich wir es so hatten wie es im [lexicon]SSM[/lexicon] momentan Standardmäßig nun ist.
      Es ist eine Vorgabe, kein Muss. ;D

    • Ist MT erst mal aktiv, so kann man es nicht mehr abschalten.
    • Die Funktionsweise ist klar vordefiniert.
      Zuerst gibt man den Speicher an, der für MT nutzbar sein soll. Kann auch weggelassen werden um den gesamten Speicher zu nutzen (MemoryMax)
      Dann erfolgt der erste SetMTMode Befehl mit oder ohne Threadangabe. Werden keine Threads definiert, so werden alle verfügbaren Threads verwendet die verfügbar sind.


      PS: Im [lexicon]SSM[/lexicon] kann man die Threadangabe übertriebenermaßen bis 32 einstellen. Hat kein normaler PC ;D


      Jeder Filter unter dem SetMTMode Befehl wird dann mit den jeweiligen Mode betrieben der angegeben wurde.


      Wenn ein weiterer SetMTMode Befehl erfolgt, gilt dieser für die darunter auftauchenden Filter.


      Die Threadnutzung bleibt jedoch immer Konstant und kann wie gesagt nicht im laufenden Skript geändert werden.


    Beispiel mit farblicher Hervorhebung für SetMTMode:


    SetMTMode(3, 4)
    AVIload("Test.avi")

    SetMTMode(2)
    Tweak(sat = 1.5)
    Seitenschnitt(4, 6, 4, 6)
    SetMTMode(1)
    FlipHorizontal()


    Function FPSausgleich(clip clip0) {
    return clip0.AssumeFPS(25, 1)
    }


    Function Seitenschnitt(clip clip0, int a, int b, int c, int d) {
    return clip0.crop(a, b, c, d)
    }


    Function AVIload(clip clip0) {
    return AVISource(clip0, false).FPSausgleich()
    }



    Ich hoffe man versteht es ^^


    Oftmals hat der Filter Overlay ein Problem mit MT. Hier würde ich zu SetMTMode(4) raten. Ansonsten kommt es zum Flackern des Bildes.

    Wenn du die zitierten Paragraphen auseinander nimmst, dann mach es vollständig. Dort steht neben Trägermedien auch Telemedien, und die Formulierung "angekündigt oder angepriesen".


    Wird ja nicht angeprisen und gewiss auch nicht angekündigt.


    Wenn ein LPer ein indiziertes Game spielt, dann macht er das einfach. Dazu kündigt er nix an und er muss auch nicht grad die Videos die er gemacht hat auch nicht grad in die Welt hinausschreien das er sie auf seinen Kanal hat.


    Anpreisen tuhe ich was, wenn ich davon jeden Furz erzählen würde und es in jedem Forum verlinken würde. Bzw. es ankündige auf solche Art.


    Der Ansatz ist korrekt bei Material zu Spielen ohne Jugendfreigabe, bei indizierten Titeln ist die Sachlage anders.


    Ist nicht anders. auf keinsten Wege.
    Du darft jede Art von indizierten Games privat besitzen und auch privat nutzen. Nur nicht öffentlich.
    Das betrifft aber nur das Spiel. Die kommerzielle Freigabe in Deutschland. Die indizierung betrifft nur das Spiel. Nicht mehr.
    Auf Youtube liegt es als Videoform vor. Es ist ein Unterschied ob ich mit indizierten Games handel betreibe bzw. öffentlich auf Amazon, Schnäpchenhändler oder in der Schule einen Freund verticke. Oder ich zeige ihnen Videos auf Youtube davon.


    Das indizierte Game wäre schlimmer es öffentlich zugänglich zu machen als wenn ich öffentlich nur Videos davon zeige. Grund: PC und NPC.
    Ein Game öffentlich z.B. in einer Spielhalle anderen zugänglich zu machen fällt in den Absatz den du mir so schön aufgezeigt hast.
    Videos jedoch nicht. Da die Indizierung nur das Spiel betreffen.


    z.B. ist Rise of the Triad ein Titel der indiziert wurde. @De-M-oN und gewiss zig andere Youtuber zocken und Let's Playn es auch.
    Er darf das Spiel nicht öffentlich zugänglich machen und er darf damit kein Handel treiben. Weder im Netz, noch sonstwo in Deutschland. Und das sagt dein Paragraph aus.


    Die Videoform aber, die ich nur als Zuschauer sehen kann ist gestattet. Und die Videoform des Spieles kann und darf auf YT gezeigt werden, sofern dies der Puplisher auch erlaubt.
    A) auf YT stelle ich das Spiel nicht öffentlich zur Verfügung, sondern zeige nur Videoauszüge davon. B) Keiner spielt es, jeder kann es auf YT wegschalten wie im Fernsehn auch. C) keiner der so ein Spielvideo oben hat auf YT verdient Geld damit. Ich denke jeder wird sich davon distanzieren, halt weil es eine Grauzone ist.


    Es ist deshalb eine Grauzone, weil gerade Let's Plays und/oder andere Arten davon wie Walkthrough & Co. keine eindeutige Reglungen haben. Es sind Videos, es sind Inhalte von Spielen drin. Aber es gibt rein gar nix Gesetzliches was Let's Plays und Konsorten verbietet. Rein gar nix. Jedenfalls bis jetzt noch. Kann sich ja vllt mal irgendwann ändern.

    Das ist keine, und es hat auch rein rechtlich gesehen für uns keine Relevanz, wo deren Server stehen. Gängige Interpretation des 15 Abs. 1 Nr. 6 JuSchG wäre, dass indizierte Titel generell einem Werbeverbot unterliegen, was man mit Let's Plays halt macht.


    Dass da was passiert, ist zwar unwahrscheinlich, machen würde ich es aber nicht und es ist per Definition keine Grauzone.


    Es ist eine Grauzone. Denn auf Youtube gibt es nur Videos / Filme welcher Art auch immer. Keine Games also.


    Zitat

    (1) Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 24 Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht


    6. öffentlich an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Träger- oder Telemedien außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel angeboten, angekündigt oder angepriesen werden,


    Mit anderen Worten (Und das ist zufällig auch der Punkt den du mir ja angekreidet hast) bezogen auf Youtube ist dies eine Grauzone. Denn die Frage die man sich ja mal stellen sollte: Warum wird es denn von Deutschland gestattet? Warum geben sie Google und somit Youtube nicht eine Schranke indem solche Videos indizierter Games gesperrt werden?


    Der Titel ist bekannt und die Masse der LPer schreibt es sogar noch in die Beschreibung. Es wäre schon fast ein leichtes diese Videos zu sperren bzw. wegen nicht erlaubten Inhalt zu löschen.


    Tut keiner.


    Auf Youtube dürfte ich nach euren komischen Aussagen keine Videos von Spielen mir anschauen von einem indizierten Game wo Blut fließt, was in der deutschen Fassung vllt grün ist.


    Und im Fernsehn was auch öffentlich ist darf ich mir Filme reinziehen wo Blut nur so spritzt.


    Finde den Fehler ^^


    Ich meine... Beide Varianten wie sie öffentlich vorliegen sind Videos. Keine Games. Games an sich müssen extra behandelt werden. Weil bei Games interagiert man, bei Filmen / Videos nicht.


    Es ist ein Unterschied ob ich als Gamer im Spiel 91295239 Menschen mit ein Maschiengewehr niedermähe oder mir es auf Youtube nur anschaue.


    Genauso auch mit richtigen Filmen die man kaufen kann oder mal so im Fernseh ausgestrahlt werden.


    Ich denke hier können wir eindeutig über eine Grauzone reden zwischen ein aktives Spielen und ein Konsumieren von Videos.


    Das sind 2 unterschiedliche Schuhe. Und es ist ja auch immer noch die Frage (War übrigens auch erst letztens im Fernsehn angesprochen) wan werden Games als Kunst anerkannt.


    Spiele unterscheiden sich ja nur von Filmen, weil ein Actor es beeinflussen muss um voranzukommen.


    Oder anderes Beispiel: [lexicon]Hitman[/lexicon] 1. War ja auch indiziert. Aufgrund dessen das man als Auftragskiller morden muss. Und es gab ja schon bei [lexicon]Hitman[/lexicon] 1 verschiedene Wege dies zu tun.
    Es wurde indiziert aufgrunddessen das man als Spieler einen Mörder spielt und die Leute auf grausame Art und Weise umbringen musste.


    Es wurde eindeutig aus der Sicht des Spielers interpretiert. Und je nach dem was für 3 oder 4 Leute da sitzen und darüber entscheiden ist es bei [lexicon]Hitman[/lexicon] 1 z.B. so gekommen das es indiziert worden ist auf Grund das man Morden musste im Spiel.


    Ein Film davon. Sprich ein [lexicon]Let's Play[/lexicon] davon wäre aber nicht verboten, da man hier ja nur Zuschauen tut. Darum sind Let's Plays (Filme von Spielen) von indizierten Games auch gestattet auf Youtube.


    Sie fallen hier wirklich in die Rubrik Grauzone, weil wirklich keiner so recht sagen kann wohin Spiele eigentlich gehören. Kunstform? Erholung? Entertaiment? Solange das von ganz oben nicht geklärt ist, dürfen Let's Plays auch indizierten Inhalt auf Youtube haben. Ist nun einfach so.
    Keiner sagt dir ob das Rechtens ist oder nicht. Es gibt einfach nix dazu.


    Der Zitat von den Paragraphen den du mir gesagt hast, bezieht sich ledeglich A) auf Trägermedien (DVD, Servern, PC) B) Öffentlicher Zugang


    Sprich nicht rechtlicher Inhalt darf so nicht weiterverbreitet werden und schon gar nicht zugänglich gemacht werden.


    Und jetzt noch mal: A) Trägermedien: Ein indiziertes Game darf nicht zugänglich gemacht werden. Trifft auf YT nicht zu, da es als Videoform hier vorliegt. B) Öffentlicher Zugang: Ein indiziertes Spiel wird auf YT gewiss nicht veröffentlicht, sonst wäre es ja strafbar ;D Jedoch kann man Videos vom Spiel veröffentlichen um so den Puplisher Werbefinanzierung zu gestatten. Weil an sich ist ein [lexicon]Let's Play[/lexicon] auch nix weiter als ein Werbevideo für das Game. Ob nun indiziert oder nicht.


    Und das alles zusammen nennt man nun mal Grauzone

    daruf würde ich mich aber dicht bessdchrenken deswrgen währe es besser wenn de mal beim goggel kuckgst


    Die massiven Rechtschreibfehler ignorier ich jetzt mal ^^


    Es ist schlussendlich egal wo er im Netz nachschauen tut. Es gibt nix eindeutiges. Die ach so wehleidigen Gesetzeshüter die das Deutsche Recht bis auf biegen und Brechen verteidigen und in Foren rumhocken und eventuell auch noch mitte 20 sind xD, würden dazu einfach nur sagen "Du darfst das nicht"


    Die Realität sieht aber anders aus. Internet bleibt vorerst eine Grauzone. Und speziell Videos auf Youtube wo Inhalte von indizierten Games zu sehen ist, ist gestattet.
    Zum einen sollteste dich mal fragen warum das Spiel indiziert worden ist? Meist ist es nicht nur der Inhalt, sondern aufgrunddessen das du im Spiel interagieren kannst mit den besagten Inhalt.
    Es ist ein Unterschied ob ich bei Wolfenstein als Spieler Nazis töte oder ob ich mir das im Video nur ansehe.


    Was meinste warum Filme mit solchen Inhalten erlaubt sind, Spiele aber oftmals nicht? ;D


    Wie gesagt... Internet ist ne Grauzone und Youtube sowieso in Betracht auf indizierte Games.


    Ist einfach so.


    Das können dir auch nur die Leute von Google konkret beantworten warum dies so ist bzw. unsere Politiker.


    Weil kein Mensch und schon gar nicht die um die 20 Jährigen Forennutzer auf der Welt. Weil die gesetzesfanatischen Forennutzer hier im Forum z.B. (und ich wette da werden noch einige kommen) die werden dir erzählen das es komplett verboten ist und würden dich vllt noch am liebsten anzeigen xD


    Ich z.B. kenne deutsche Youtuber die auch in Deutschland leben, aber nur indizierte Games zocken.
    Sehe da an sich auch kein Problem mit. Video auf Youtube sind nun mal Videos. Demnach sind Videos von Games auch nur Videos wo ich in der Handlung nicht selbst interagieren kann, sondern nur Zuschauer bin. Auch verkauft mir das Game keiner auf Youtube. Also es bietet mir keiner das Game kommerziell an. Ob sie dann über Youtube selbst damit Geld verdienen weiß ich dann natürlich auch nicht. Und als Zuschauer kann mir das Egal sein auch.
    Aber an sich dürften selbst Videos von Indizierten Games nicht kommerziell betrieben werden. Sprich der jeweilige Youtuber dürfte damit kein Geld verdienen. Dann wäre er zumindest auf der sicheren Seite. ;D

    Ob ein Puplisher es duldet oder nicht, wenn seine herausgebrachten Spiele als Video auf Youtube oder sonstwo liegen kannst du herausfinden, indem du den jeweiligen Puplisher anfragen tust.
    Sprich du müsstest, wenn überhaupt, dir von Microsoft für das Game "Gears of War" eine Duldung geben lassen das du es auf Youtube Let's Playen darfst.


    So der eigentliche Weg.


    Bei indizierten Games ist das etwas anders. Zum einen ist Google was Youtube aufgekauft hat ein Amerikanisches Unternehmen. Die Server stehen somit nicht in Deutschland.
    Zum anderen ist der Privatbesitz von indizierten Games auch erlaubt. Indiziert heißt ja an sich nur das es nicht auf den Handelsüblichen Markt des jeweiligen Landes darf aufgrund bestimmter Inhalte im Spiel. z.B. Hakenkreuze, Blut, etc. pp.


    Besitzt man so ein Game, weil man es importiert hat aus Östereich oder wo auch immer, darf man es wie gesagt privat auch nutzen.


    Das Let's Playn dieser Spiele ist eine Art Beschiss. Du lädst die Videos zwars in Deutschland hoch, kommen aber schlussendlich auf Amerikanischen Servern.
    Daher hat das Google Unternehmen schon lange vor Youtube (Kam letzten auch erst im Fernsehn) eine Ländersicherheit geschaffen. Damit ist es halt möglich im Land xyz Videos mit Inhalt abc zu sperren. Google macht das aber nur dann wenn das der ausdrückliche Wunsch des Landes ist.


    Kommen wir zur Logik des deutschen Rechtsystems... In Deutschland ist es erlaubt Horror und Splatter, sowie auch Filme mit nicht erlaubten Symbolen etc. im Fernseh auszustrahlen oder als Film zu verkaufen.


    Auf Youtube liegen nun aber von dir selbst produzierte Filme vom indizierten Game vor. Heißt im Klartext: Das Video ist auf Youtube in Deutschland erlaubt, da es kein Spiel mehr ist, sondern ein Film in dessen Handlung man nicht eingreifen kann.


    Und somit wird das Let's Playen indizierter Spiele auf Youtube gestattet.
    Ich sage bewusst gestattet, weil von Erlaubt sein keine Rede ist. Vor allem deshalb nicht da gerade das Internet viele Grauzonen besitzt was sowas angeht.


    Hab jetzt auch noch von niemanden gesehen oder gehört das Videos von indizierte Games gesperrt wurden, nur weil er sie Let's Played hat bzw das derjenige aufgrund dessen Verurteilt wurde. ^^


    Immerhin kannst du doch auch auf Youtube amerikanischen Let's Playern dabei zuschauen wenn sie komplett indizierte Games durchzocken ^^ Sofern sie nicht für Deutschland gesperrt werden, sehe ich da auch keine Probleme mit.


    In irgendein Ostasiatischen Land hatte die Landesregierung damals Youtube verklagt das Videos bestimmte Inhalte aufwiesen die gegen das rechtliche System des Landes verstießen. Aufgrund dessen hat Youtube für dieses Land speziell alle Videos mit solchen bestimmten Inhalten sperren lassen.


    Genauso wie bei uns hier das durch die [lexicon]Gema[/lexicon] auch passiert mit bestimmten Musikinhalten.
    Meist steht dann im Videofenster dann das dieses Video für die Länder oder nur Land xyz nicht erlaubt ist.


    Oftmals reicht dann sogar ein Proxy Server aus um sich über ein Server im Ausland die Webseite anzeigen zu lassen wo das Video auch erlaubt ist. So kann man solche Sachen dann meist auch umgehen.
    Proxy Server Einstellungen kann jeder normale PC nutzen. Server Adressen findet man ja dann im Netz ;D


    Schlussendlich hast du das indizierte Game privat. Ist erlaubt. Du machst damit Videos. Ist auch erlaubt. Darfst sie nur nicht in Deutschland kommerziell weiterverbreiten. Sprich auf Deutsch: Kein Profit damit machen. Und der einzige Grund warum du das auf Youtube hochladen kannst und darfst ist das A) Deutschland in dieser Hinsicht des Internets Grauzonen im Gesetz noch hat und B) die Server von Youtube im Ausland sitzen. Und C) Es sind Videos und keine Spiele mehr. Und Videos werden in Deutschland sogar noch mal ganz anders gesehen. ;D


    Mit anderen Worten: Es ist erlaubt, sofern du nix kommerzielles mit anstellen tust.

    Mal davon abgesehen, dass das ohnehin die beste Option dafür ist - kann man [lexicon]ffdshow[/lexicon] nicht so installieren, dass es weitgehend die Finger von DirectShow lässt?


    Nein, die VFW Schnittstelle nutzt die [lexicon]FFDShow[/lexicon] Filtersysteme und die muss man halt mit dem [lexicon]Encoder[/lexicon]/[lexicon]Decoder[/lexicon] mitinstallieren, damit das auch so funktioniert.


    Außerdem... [lexicon]FFDShow[/lexicon] soll die Finger vom DirectShow lassen? xD WTF... Dann heißt das Ding nur noch FF bzw. FFMpeg und man kann gleich die [lexicon]CLI[/lexicon] nutzen ^^


    Gehört jetzt meiner Meinung nach eher nicht so zusammengefasst - ist halt doch mehr ne [lexicon]Codec[/lexicon]-Sammlung als ein einzelner [lexicon]Codec[/lexicon].


    Ist richtig. Aber den [lexicon]FFDShow[/lexicon] [lexicon]Encoder[/lexicon], der Schlussendlich bei [lexicon]FFDShow[/lexicon] Tryouts mit dabei ist, gehört zusammen. Der basiert auf das [lexicon]FFDShow[/lexicon] System und muss daher mitinstalliert werden.

    Müsste man über [lexicon]FFDShow[/lexicon] als VFW-[lexicon]Encoder[/lexicon] nutzen können.


    Dann sollte man das unter [lexicon]FFDShow[/lexicon] Tryouts zusammenfassen. Wird dann über libav gesteuert dann und dem VFW Interface zu [lexicon]FFDShow[/lexicon]. Da ist dann auch [lexicon]HuffYUV[/lexicon] mit bei in aktueller Version. ^^


    Nur das Blöde an der Sache ist... man muss [lexicon]FFDShow[/lexicon] Tryouts dafür installiert haben. Wer das K-Lite oder sonstigen Mist installiert hat und dann darauf wechselt, kann auch gleich wieder den Rechner neu aufsetzen xD


    Ich werde oben dann [lexicon]FFDShow[/lexicon] Tryouts mit angeben, weil dann passt das schon eher.



    EDIT:

    Zitat

    Ich werde oben dann [lexicon]FFDShow[/lexicon] Tryouts mit angeben, weil dann passt das schon eher.


    Steht in der Liste jetzt unter [lexicon]MagicYUV[/lexicon]. Damit ist [lexicon]HuffYUV[/lexicon] auch gleich mit drin.

    Seit wann ist FFV1 für VFW verfügbar? ^^ Ich komme bei deinem Link nur auf FFmpeg und FFmpeg ist gewiss ein [lexicon]CLI[/lexicon] Prozess ^^


    FFV1 als [lexicon]CLI[/lexicon] ja, als VFW hab ich den noch nicht gesehen.


    Und [lexicon]HuffYUV[/lexicon] ist schlechter als [lexicon]Lagarith[/lexicon]. Denn [lexicon]Lagarith[/lexicon] ist laut Entwickler eine Weiterentwicklung des [lexicon]HuffYUV[/lexicon] Algorithmus. Von daher ist [lexicon]HuffYUV[/lexicon] eigentlich Irrelevant schon, da [lexicon]Lagarith[/lexicon] hier die Nase eindeutig vorne hat.
    Vor allem... Chip.de... Wenn, dann nehme doch bitte die richtige Entwicklerseite bzw. Homepage des Codecs ^^
    Vor allem da es den [lexicon]HuffYUV[/lexicon] schon in v2.2 seit 2003 gibt.
    [lexicon]HuffYUV[/lexicon] mit MT Nutzung: http://www.videohelp.com/download/huffyuv_mt_712.zip
    [lexicon]HuffYUV[/lexicon] v2.2: http://www.videohelp.com/download/huffyuv_220.zip
    [lexicon]HuffYUV[/lexicon] v2.1.1 x86: http://www.videohelp.com/download/huffyuv-2.1.1.zip
    [lexicon]HuffYUV[/lexicon] v2.1.1 x64: http://www.videohelp.com/download/huffyuv64.zip


    Andere [lexicon]Lossless[/lexicon] Codecs die auf den [lexicon]HuffYUV[/lexicon] Algorithmus aufbauen, aber in Leistung halt besser sind, sind z.B.: Alparysoft [lexicon]Lossless[/lexicon], [lexicon]Lagarith[/lexicon] oder auch MLC [lexicon]Lossless[/lexicon].


    Eventuell könnt ich noch den Toponoky v1.0 beta einbringen. Das ist ein [lexicon]Lossless[/lexicon] als auch [lexicon]Lossy[/lexicon] [lexicon]Codec[/lexicon] von 2006.

    Brauchbare OpenSource Codecs. Der Gedanke dahinter ist folgende: Ich werde im Startpost eine Übersicht machen von allen Video- oder Audiocodecs die man als Let's Player eventuell gebrauchen kann.


    Damit das Ganze nicht Langweilig wird für die anderen Supporter hier im Forum, habe ich mir überlegt das sich jeder daran beteiligen kann, indem er zu den jeweiligen Codecs passend zur jeweiligen Überschrift die Einstellungen dazu schreibt mit eigenen Empfehlungen bzw. auch Erfahrungen. Der beste erklärteste Einstellungsbeitrag von euch wird im Startpost zum jeweiligen [lexicon]Codec[/lexicon] verlinkt. Quasi ein Tutorial von und für jeden.


    So hat jeder User eine gute Übersicht.


    Auch könnt ihr mir weitere Vorschläge unterbreiten, sofern es sich um Codecs halt handelt. z.B. [lexicon]Lossless[/lexicon] Audio Codecs hinzufügen oder [lexicon]Lossy[/lexicon] Codecs, etc...


    Zum Start fang ich mal mit VFW [lexicon]Lossless[/lexicon] Codecs an mit denen man auch Aufnehmen könnte.
    Ich werde die Codecs nach Release Datum sortieren.


    Ansonsten wünsche ich den Supportern als auch den User mit diesem Thema eine recht gute Übersicht. ^^


    VFW [lexicon]Lossless[/lexicon] Codecs:






    Release Datum

    Codecs

    Version

    FourCC

    Farbräume

    Download

    Settings

    09 / 22 / 2015

    Ut Video [lexicon]Codec[/lexicon] Suite

    15.3.0

    ULRA, ULRG, ULY2, ULY0, ULH2, ULH0, UQY2

    RGBA, RGB, YUY2, YV12

    Link

    02 / 28 / 2015

    [lexicon]x264vfw[/lexicon]

    42.2538. 41390.0

    H264, [lexicon]X264[/lexicon], 264, AVC1, VSSH

    RGB, YV12

    Link

    08 / 24 / 2015

    [lexicon]MagicYUV[/lexicon]

    1.2

    MAGY

    RGBA, RGB, YUV444 + Alpha, YUV444, YUV422, YUV420, YUV400

    Link

    06 / 28 / 2014

    [lexicon]FFDShow[/lexicon] Tryouts

    1.3.4531

    [lexicon]HuffYUV[/lexicon] (FFVH), FFV1, Uncompressed

    RGBA, RGB, YUV444, YUV422, YUV420, YUV400

    Link

    12 / 09 / 2011

    [lexicon]Lagarith[/lexicon]

    1.3.27

    LAGS

    RGBA, RGB, YUY2, YV12

    Link

    05 / 18 / 2010

    Zip Motion Block Video [lexicon]Codec[/lexicon]

    0.1b

    ZMBV

    RGBA, RGB

    Link

    02 / 13 / 2007

    MSU Screen Capture [lexicon]Lossless[/lexicon] [lexicon]Codec[/lexicon]

    1.2

    SCLS

    RGBA

    Link

    09 / 19 / 2005

    MSU [lexicon]Lossless[/lexicon] Video [lexicon]Codec[/lexicon]

    0.6.0

    MSUD

    RGBA, RGB

    Link

    06 / 15 / 2004

    CorePNG-VFW

    0.8.2

    PNG1, MPNG

    RGBA, RGB

    Link

    @RealPhil
    Wie du nun Schlussendlich zu deinem Ziel kommst ist dir selbst vorbehalten. Wichtig ist nur das du selbst damit klar kommst. Denn viele Wege führen bekanntlich nach Rom. ^^


    Und wenn du eine Monospur hast mit 44,1KHz und 16Bit, dann ist das für [lexicon]Mikrofon[/lexicon] absolut Top.


    Etwas unsennig wäre z.B. eine Stereo Spur zu haben wo ein Kanal belegt ist und der andere Stumm. In diesem Falle würde man das [lexicon]Mikro[/lexicon] nur auf eine Seite hören. Und so überhaupt aufzunehmen ist schon etwas Fail. An sich sollte man, wenn man [lexicon]Mikrofon[/lexicon] in Stereo aufnimmt, der Monoinput auf beide Audiokanäle geteilt werden. Halt so das bei der Stereospur dann keine Seite Stumm ist.


    Schema:
    [lexicon]Mikrofon[/lexicon] = Monoinput, da nur ein dünnes Kabel die Audiosignale überträgt
    PC Audiogerät = Obnun WASAPI oder DirectSound, diese Geräte empfangen das eingeschleuste Audiosignal


    Audiogerätetreiber = Dieser legt fest wie das Audiosignal behandelt werden soll. Schlussendlich ist es so das das Audiosignal vom [lexicon]Mikrofon[/lexicon] im absoluten Rohzustand am PC ankommt. Am PC selbst sorgen jetzt Geräte und Treiber dafür es ein Muster zu geben. Dazu bedient man sich dem Puls-Code-Modulation ([lexicon]PCM[/lexicon]) Verfahren. Analoge Signale (Mikrofoninput) werden in digitale Signale umgewandelt. Und [lexicon]PCM[/lexicon] ist somit die reinste Form dazu.
    Reinste Form deshalb da sie unkomprimiert auch vorliegt und Verlustfrei auch ist.
    Jedoch gibt es Audiotreiber die dem [lexicon]Mikrofon[/lexicon], gerade bei dem [lexicon]OS[/lexicon] Windows, nur die Möglichkeit bieten das [lexicon]Mikrofon[/lexicon] als Stereoeingang zu interpretieren. Nicht weiter schlimm, da jeder Kanal halt die gleichen Informationen hat.
    Schlimm ist es aber wenn man versucht bzw. vom Treiber her schon so interpretiert wird das diese Signale so blöd gelegt werden das auf links [lexicon]Mikrofon[/lexicon] zu hören ist und rechts Stumm ist.
    In diesem Falle sollte man seine Treiber bzw. liegt das oft auch das Leute Mischpulte haben, richtig einzustellen. Denn es ist unüblich Stereospuren zu haben die von ein [lexicon]Mikrofon[/lexicon] kommen dessen Input nur Mono ist, das es von Geräten und Treibern so blöd gehandhabt wird das diese das nicht gerecht auf beide Kanäle aufteilen.


    zu beachten wäre halt folgendes:
    Richtig wäre es wenn Signale überall anliegen würden
    Mono = 1 Kanal
    Stereo = 2 Kanäle - Links und Rechts


    Falsch wäre es wenn Signale nicht überall anliegen würden
    Stereo = 2 Kanäle, aber nur Links oder Rechts Ton und der andere Kanal Stumm.


    Letzteres sollte vermieden werden am Besten. Nicht nur das es Verschwenderisch ist ein Stummgelegtes Audiokanal mitzuspeichern, sondern es führt auch Fehlern, sollte man versuchen einen Downmix auf so einen Kanal anzuwenden.
    z.B. würde bei einem Downmix von Stereo auf Mono bei so einem falschen Verhalten die Audiospur um 50% leiser werden, aufgrund der Stummen Audiospur.


    Man hat also im Endeffekt nur Nachteile, wenn man Geräte und Treiber falsch aufeinander einstellt.

    Wenn ich WASABI und DirectSound in [lexicon]Audacity[/lexicon] ausprobiere, funktioniert es aber. Ich habe da gleich eine Frage: Wenn ich mit WASABI aufnehme, wird ja nur Mono aufgenommen oder? Hört man mich dann nicht nur auf einem Ohr oder liege ich da falsch?


    Wenn du in Stereo aufnimmst, aber nur eine der beiden Spuren ein Signal hat, dann hast du den Effekt das du nur eine Seite hörst. Ist ja kein Mono, sondern Stereo was du aufnimmst.


    Sprich irgendwo in deiner langen bunten Audiokette vom [lexicon]Mikrofon[/lexicon] bis hin zum PC zum Betriebssystem verschwindet bei dir ein Signal. Weil es ist unüblich in einer Stereospur nur eine Signalspur zu haben, wärend die andere Brach liegt.


    Haste eventuell ein [lexicon]Mischpult[/lexicon] dazwischen?

    Da ist ja mehr Service als Betriebssystem drin xD
    Ob man bei Microsoft anrufen kann und sich von User x der Windows 10 nutzt Informationen kaufen kann? ^^ Private versteht sich. Immerhin läuft ja Standardmäßig alles so das es sehr Sozial zugeht. (Ironie ;) )


    Hat man mit Windows 10 eigentlich ein Service um auf ein Service zugreifen zu können?


    Wenn ich mir die vielen Schalter und Knöpfe da ansehe auf den Bildern, dann erinnert mich das eher an ein soziales Netzwerk wie [lexicon]Facebook[/lexicon]. Man sucht quasi Stundenlang wo man seine Bilder löschen kann, findet nach gefühlten 10 Stunden die Option um dann aber hinterher herauszufinden das die Bilder nicht gelöscht wurden, sondern Archiviert wurden.


    Bei Windows 10 ist das ähnlich wie es aussieht. Also ich hätte gerne Kontrolle über mein [lexicon]OS[/lexicon]. Und nicht das ich das erst ne Woche lang mühsellig einstellen muss, damit es meinen Ansprüchen passt. Zumal auch nicht wirklich was sicher ist heutzutage. Wer sagt mir denn wenn ich den Schalter in Windows 10 auf aus stelle, das das wirklich aus ist und nicht nur so zwielichtig irgendwelche anderen Sachen macht? ^^


    Wie gesagt... bei soviel Service fehlt mir eindeutig das Betriebssystem an sich. xD

    Den Snes9x benutze ich selber auf dem Handy und würde ihn auch fürs Aufnehmen verwenden. Aber mir kam grade der Gedanke und wollt mal nachfragen


    Wie gesagt, kannste gerne machen. Wäre aber zum einen nicht grad Optimal, zum anderen auch mit viel Umständen verbunden.


    Machst dir das halt somit komplizierter als es ist, weil es gibt ja durchaus bessere Mittel und Wege. Man muss ja nun nicht ein emuliertes System in einen emulierten System starten.
    Meist haste halt dann viele Schererein mit Ton und Bild und das muss ja nicht sein sich damit noch rumzuärgern. Dann lieber ein passenden Emulator nutzen. ^^

    Für das Video überschreibt eh [lexicon]x264vfw[/lexicon] die [lexicon]NLE[/lexicon] Framerate und bleibt damit bei 60 [lexicon]FPS[/lexicon].


    Falscher Gedanke.
    Die [lexicon]NLE[/lexicon] berechnet das Video nach Projekteinstellung und Ausgabeeinstellung. Also kommen aus der [lexicon]NLE[/lexicon] die 59.94 [lexicon]FPS[/lexicon] raus. Die bekommt nun der [lexicon]x264vfw[/lexicon] [lexicon]Encoder[/lexicon] als Input und macht dann daraus die 60 [lexicon]FPS[/lexicon]. Was an sich halt nicht stimmt. Und genau da kann es dann zu Problemen führen. Entweder: [lexicon]Ghosting[/lexicon] oder Hochinterpolierte Framerate von 59.94 auf 60. Sprich Aufgeblasen. Oder es kann auch der Fall eintreten das das Video kürzer wird. Denn von 59.94 auf 60 [lexicon]FPS[/lexicon] zu beschleunigen kann das Video halt auch kürzer machen und somit dann auch Asynchron.


    Das Risiko obwohl die Differenz der beiden Frameraten fast identisch ist, wäre mir persönlich trotzdem zu hoch für solch eine Lapalie. Dann lieber ganz vermeiden.


    OK habe ich gemacht aber schau selber, ich kann nur 59,940FPS einstellen oder
    gibt eine anderen trick das man genau 60FPS hat bei Pro 11??
    nache Youtuber sagen ob 59,940FPS oder 60FPS soll das gleiche sein!!!
    und ich kann auch nicht genau 30FPS machen sondern 29,970FPS.



    Da einfach 60,000 reinschreiben. Der nimmt das dann so. Die Combobox nicht öffnen, sonst schreibt er den Wert in den um den er in der Liste findet. Einfach halt den manuellen Wert reinschreiben und gut ist.

    Kannste auch machen. Aber ein Emulator innerhalb eines emulierten Systems abzuspielen ist nicht grad optimal. Zumal der [lexicon]Zsnes[/lexicon] ja nun wirklich aus der Steinzeit kommt.


    Kannst es gerne so machen, wenn du denkst das es so für dich in Ordnung ist. Ich würde das für mich persönlich so nicht machen wollen. Einfach auch aus der Sicht das oftmals der Ton nicht richtig hinhaut und Virtuelle Maschienen oftmals nur mit DirectDraw arbeiten können statt Direct3D bzw. OpenGL.


    Performanter wäre es wirklich den Snes9x zu verwenden. Der ist sein [lexicon]Zsnes[/lexicon] Vorgänger deutlich weiter voraus. Zumal auch die gleichen Entwickler beteiligt waren.

    Siehste... hätte ich jetzt gar nicht mitbekommen den Fehler bei ResampleHQ ^^
    Den hab ich erst mal schnell gefixed xD


    Grund bei der Debug Version war das ich ja die Farbräume neu unterteilt habe. Aber ResampleHQ kann die Liste ja kürzen, da ResampleHQ nur YV12, YUY2, RGB24 und RGB32 unterstützt. Also kein Y8, YV16 und auch kein YV24.
    Bei der ResampleHQ Option waren noch die alten Abfragen drin bezüglich dieser Farbraumliste. Aber die gibt es ja nicht mehr xD