Was denn syncen? Stimme und FaceCam? Bei meinem test war da jetzt keine erkennbare asynchronität, evtl. Muss ich den Clip nochmal genau ansehen und genau auf meine Lippen und den Ton achten
Das Spiel nehme ich eh erstmal nicht mit [lexicon]obs[/lexicon] auf da ich bei der momentanen ffmpeg Implementierung an 4:2:0 gebunden wäre. Wenn ich also doch hoch skaliere nicht das Optimum.
Beiträge von MaxxPuzzles
-
-
Hi all,
neben der Aufnahme mit [lexicon]DxTory[/lexicon] oder dem AB will ich meine FaceCam noch aufnehmen. In [lexicon]OBS[/lexicon] MP (oder Studio) würde ich das halt mit utvideo machen, aber da funktioniert ja nur 420 über ffmpeg. Wird sich das auf YT sonderlich schlecht äußern ? Alternativ wollte ich über [lexicon]VirtualDub[/lexicon] die FaceCam aufnehmen, jedoch komme ich darüber gar nicht so richtig in die Einstellungen rein. Wie würdet ihr die Facecam aufnehmen ?
-
0.13 ist jetzt seit dem 27ten raus. Leider keine Änderungen die für die Aufnahme besonders relevant sind (wie eben lossles multitracks) oder eine bessere Implementierung von utvideo. Momentan ist UTvideo über die ffmpeg Implementierung viel langsamer als das Original: Utvideo funktioniert effektiv bei [lexicon]OBS[/lexicon] multi nur mit i420, für RGB @ 60fps ist es zu langsam um flüßige Aufnahmen zu erstellen.
-
Kurze Frage: Habe mit UT YUV422 BT.709 aufgenommen. Im [lexicon]SSM[/lexicon] ist bei Farbe YUY2, DST: TV.709 (und der hakenfür den YUY2 fix an) eingestellt. In [lexicon]MeGui[/lexicon] / [lexicon]x264[/lexicon] habe ich --output-csp i422 drin. Muss ich bei [lexicon]x264[/lexicon] noch die color primaries, transfer und color matrix auf bt709 einstellen wenn ich das schon im [lexicon]SSM[/lexicon] auf 709 eingestellt habe, oder auf undefined lassen? Danke euch
-
Ok danke Leute. ValnirAesirsson wie kann man denn bei Vdub, wenn man die LGE als vid. input device hat, 2 audio inputs einstellen ? Oder muss man die zweite spur mit [lexicon]audacity[/lexicon] aufnehmen ? Kennt ihr vieleicht ein tutorial auf YouTube das zeigt wie man die LGE mit Vdub benutzt ? Würde das gerne mal live sehen bevor ich zuschlage

-
Oops, hatte mich ein wenig undeutlich ausgedrückt, ich wollte sagen das ich darüber nachdenke die LGE zu kaufen, habe die noch nicht

-
Hi! Da ich mit einigen Spielen die eine Custom 3D engine habe (durch mods) Probleme mit allen Programmen habe die einen Hook nehmen dachte ich daran die LGE für PC Aufnahmen zu nehmen. Meine Frage dazu: Kann man das Signal aus der LGE auch mit Virtual Dub oder [lexicon]OBS[/lexicon] abgreifen ohne die Amrec Software zu nehmen ?
-
Habe bei Janix ein Banner, Logo und [lexicon]Thumbnails[/lexicon] für 4 Spiele in Auftrag gegeben und war sehr beeindruckt von seinem Können. Ich habe in sein Können Vertraut und nicht zu viele Anweisungen gegeben und wurde vom Resultat durchweg überzeugt. Vor allem war es dann doch gut das er mir mit Vorschlägen entgegen kam und alternativen bereit hatte. Vielen Dank Janix!
-
Also, ich habe das eben bei Deus Ex probiert. Jetzt habe ich das ganze nochmal bei BF4 probiert. Da nimmt der [lexicon]Afterburner[/lexicon] ohne Probleme bei In-game und Ausgabe / File [lexicon]FPS[/lexicon] bei 1080@60@RGB auf. [lexicon]OBS[/lexicon] Multiplatform kriegt aber bei beiden Spielen nur eine sehr ruckelige Ausgabe hin (sprich, die wiedergabe der aufgenommen file ruckelt). Kann das daran liegen das [lexicon]OBS[/lexicon] in RGBA 4:4:4:4 aufnimmt ? Ansonsten werde ich Multiplatform auch erstmal nicht nehmen.
-
Da ich jetzt mal gucken wollte ob [lexicon]OBS[/lexicon] Multiplatform schneller bei manchen Spielen als der [lexicon]Afterburner[/lexicon] ist habe ich die Multiplatform Version jetzt auch mal getestet. [lexicon]Encoder[/lexicon] ist UTvideo, 1080@60fps, [lexicon]avi[/lexicon] [lexicon]container[/lexicon] und über spielaufnahme. Wenn ich jetzt aber in Erweitert auf RGB ruckelt die Aufnahme (nicht das Spiel!) am Ende extrem. Zwar würde ich natürlich auf das Festplatten Speed tippen, jedoch sollte mein Raid0 mit 350MB write RGB noch hinkriegen ? Das Ruckeln der Aufnahme ist übrigens schon im Menu vom Spiel vorhanden. [lexicon]Afterburner[/lexicon] schafft das jedenfalls, liegt das nun an [lexicon]OBS[/lexicon] Multiplatform ?
-
Hey Jani'x, ich würde gerne mal mit dir darüber sprechen was du dir für meinen Channel einfallen könnte. Momentan habe ich Bedarf nach einem Banner, Logo und evtl. [lexicon]Thumbnails[/lexicon]. Adde mich doch auf Skype wenn du Zeit für solche Arbeiten hast: MaxxPuzzles (Niederlande)
-
Gut zu wissen das die PreSonus gut mitspielt. Der Sound läuft momentan über die Xonar DX und in der Zukunft auch über einen externen DAC (Schiit), ist wie gesagt momentan nur das [lexicon]SC450[/lexicon] USB das mit WASAPI bei mir zickt.
-
Dann wird es für den Moment Direct Sound sein müssen. In den nächsten Monaten wollte ich den Sprung auf XLR Mics machen und dachte da als Interface an entweder das YAMAHA AG-03 oder die PRESONUS AUDIOBOX 22VSL, verhalten die sich gut mit WASAPI da diese ja beide über USB angeschlossen werden?
-
Ist das Problem mit dem WASAPI Sound und diversen USB Geräten, sprich das beschriebene Aussetzten vom z.B. MIC wenn es auf WASAPI geschaltet ist, ein Problem welches bei z.B. Win7 oder gewissen Mics am ehesten auftritt ? Habe jetzt auch ein [lexicon]SC450[/lexicon] USB und bei mir bricht der MIC sound ebenfalls nach etwa 1min ab, oder der wird erst gar nicht aufgenommen (InGame Sound wird als Wave Aufnahme mit WASAPI gemacht). Gibt es wirklich nur den Wechsel auf DirectSound?
-
Die Antwort die ich CykX zukommen ließ passt nur für seine Situation. Es nützt dem User am Ende mehr wenn ich nach seiner individuellen Ausgangssituation frage, um dann auch passende Ratschläge zu geben. Wenn ich versuchen würde allgemein gültige Ratschläge im "offenen" Forum zu geben, muss ich etwa 2 Din A4 Seiten schreiben um die wahrscheinlisten und ein paar unwahrscheinliche Eventualitäten abzudecken. Dann lesen das jedoch einige Nutzer als einen allgemeingültigen Ratschlag in Bezug auf Duldungserklärungen und der eigentlich Ratschlag passt am Ende gar nicht für deren Situation. Daher ist es effektiver jeden individuell zu behandeln.
Der Transparenz halber jedoch: Ich habe CyKX erklärt warum viele Publisher davon absehen Duldungserklärungen in Einzelfällen oder gar allgemeine zu vergeben. Dann habe ich ihm, sagen wir, einen praktischen Ratschlag gegeben. Diesen will ich nicht im offenen Forum posten weil es kein juristischer Ratschlag war. Ich hoffe es ist klar was ich mit dem Unterschied meine.
An dieser Stelle sei gesagt das mich user gerne per PM anschreiben können und nach Rat fragen dürfen (ich verweise evtl. auf ein Treffen in Teamspeak weil es dann schneller gehen könnte). Ich helfe gerne. Jedoch bitte eher zu rechtlichen Fragen, Strikes & Claimed videos von YT sind da eine interne vorlage.
-
http://www.wbs-law.de/urheberr…as-ist-zu-beachten-37989/
Was ist damit?

@DarkHunterRPGx bzw. @MaxxPuzzlesDas bestätigt mich, wiedermal, nur.
Aber der Jurist darf gern in seinen Büchern kramen - wer nicht denken kann ist verloren, und es sagt einem der gesunde Menschenverstand, dass das benutzen von fremden Content einen Urheberrechtsverstoß darstellt.
Aber eigentlich war die diskussion für mich zuende - ich bleibe bei meiner Meinung und werde sie weiter so kundtun
was "juristen" sagen ist dann deren sacheBitte folgenden Absatz von der verlinkten Seite lesen: "Grundsätzlich ja [...] Dass der Let`s Player durch seine Aktionen die gefilmten Spielszenen erzeugt und damit unter Umständen selbst einen urheberrechtlich geschützten Film anfertigt, ändert daran nichts. Im Vordergrund des Videos steht nämlich das darin gezeigte Computerspiel."
Der Kollege dort fängt an mit "Grundsätzlich ja", dies bedeutet das er damit einen Bruch in allen und speziellen Fällen nicht ausschließt. Desweiteren geht er nicht darauf ein welchen Stellenwert das Audio Kommentar hat. Denn! Wenn das Audiokommentar selbst in den Vordergrund rückt dann greift folgendes:
Und jetzt bitte mal folgende Worte der Zivilkammer des LG Hamburg lesen: "Für eine freie Benutzung nach § 24 Abs. 1 UrhG wäre erforderlich, dass das Material in Frage in einer solchen Weise benutzt worden wären, dass die den Originalen entnommenen individuellen Züge gegenüber der Eigenart neu geschaffener Werke verblassen. Das Werk anderer, sofern sich diese Autoren die Rechte für ihre eigene Werke selbst vorbehalten, muss um einen kritischen Grad, also einen Anteil der eignen Arbeit die das Werk wesentlich verändert, deiner eigenen Arbeit erweitert, verändern oder anderweitig individualisiert werden um nach § 24 Abs. 1 UrhG freigestellt zu werden." - LG Hamburg, September 2003 Az 308 O 449/03.
Bitte die unterstrichenen Bereiche lesen und verstehen das Der Kollege auf der verlinkten Seite davon ausgeht das ein Kommentar in einem LP nicht Vordergrund des Videos sind. Diese Meinung wurde gerichtlich nicht bestätigt und ist aus folgendem Grund als kritisch anzusehen: Aus welchem Grund schauen sich leute das Video an ? Würde sie das Video von diesem Nutzer immernoch gucken wenn das Audio Kommentar nicht vorhanden wäre. Das wäre ein Test im Sinne der "individuellen Züge" des LG Hamburgs. Und die Meinung eines Gerichts hat in der Rechtswissenschaft immer mehr Gewicht als die eines Juristen oder Akademikers.
Am Ende sollte noch erwähnt werden das die Qualifizierung "Grundsätzlich ja" (anstatt von, Immer, oder, in Jedem Fall [Siehe Meinung Von Darkhunterrpgx "LPs sind und waren schon immer ein Verstoß gegen das Urheberrecht"] ) wahrscheinlich gewält wurde weil parallelen zu anderen Bereichen schon existieren. Z.b. das zeigen von lizenzierten Ausschnitten aus Fußballspielen und das Kommentieren dieser Szene durch z.B. Olli Kahn ist eben ein freigestelltes nutzen.
Aber der Jurist darf gern in seinen Büchern kramen - wer nicht denken kann ist verloren, und es sagt einem der gesunde Menschenverstand, dass das benutzen von fremden Content einen Urheberrechtsverstoß darstellt.
Gesunder Menschenverstand als Rechtsquelle ? Danke, da bleibe ich lieber bei dem von mir erwähnten Urteil, gerade weil ich denken kann und verstehe das es in der Rechtswissenschaft eine Hiercharchie der Quellen gibt (Wobei das LG die dritt höchste Rechtsquelle in der Bundesrepublik Deutschland zur Auslgeung darstellt)
-
Es geht mir gar nicht um Strikes. Der Vollständigkeit halber hier nochmal die Zwei Aussagen und meine Begründung warum diese falsch sind:
LPs sind und waren schon immer ein Verstoß gegen das Urheberrecht
mit jedem Upload von Fremdcontent verstößt du gegen das Urheberrecht
Diese 2 Aussagen sind falsch. Das liegt daran das die Frage ob das Nutzen von urheberrechtlich geschützten Material ein Verstoß darstellt, von Gerichten IMMER Fall zu Fall entschieden. Da dies beim Urheberrecht eine qualitative Analyse ist, kann man eben nicht pauschal sagen das LPs gegen das Urheberrecht verstoßen. Da DarkHunterRPGx mir nicht glaubt das ich die Materie studiert habe, denke ich zu verstehen wo der Hase begraben liegt. Meine Worte das diese 2 Aussagen falsch sind, und meine obrige Erklärung dazu beruht auf der Jurisprudenz zur Auslegung der
freien Benutzung nach § 24 Abs. 1 UrhG vom September 2003 vom LG Hamburg (Az 308 O 449/03). Das obiter dictum Urteil der LG Hamburg ist in unserem Fall entscheidend.
Solange kein Verweis auf ein gegenteiliges posteriori Urteil gleicher Instanz, oder auf ein Utreil des BGH als höhere Instanz vorliegt, gilt das oben geschriebene. Das sollte nun auch keine Frage mehr sein ob man mir glaubt oder nicht, da ich euch auf das Urteil des LG Hamburg verwiesen habe.@CykX, ich schick dir eine PM.
-
Aha und ich soll dir also glauben, nur weil du angibst seit 6jahren zu studieren? hahah seriously
Ist das Jurastudium fuer dich so exotisch das du es mir nicht glauben solltest? Ich habe eine Idee. Guck dir all meine Posts "Rechtliche [lexicon]Youtube[/lexicon]-Fragen " Thread an und ueberleg dir dann ob ich bona fide bin.Ich kann hier schreiben was ich möchte ich muss kein Jurist sein um anderen Tipps zu geben, oder andere Dinge - ihr könnt mich gern verbessern, habt aber keinerlei Recht mir zu verbieten das ich hier was schreiben kann.
Sicher, du kannst schreiben was du willst. Jedoch habe ich dich jetzt zweimal darauf hingewiesen das du Pauschalitaeten ueber das Urheberrecht verbreitest, welche wegen ihrer Natur als absolute Aussagen halt falsch sind (Nichtmal im Strafrecht kann man sagen das Verhalten X in jedem Fall Straftat Y darstellt. ). Das sind dann keine Tipps mehr. Wenn du dich so angegriffen fuehlst, solltest du vlt. gerade dann nicht mit Unwissen auf diesen Thread los gehen. Ich habe dir naemlich an keiner Stelle verboten irgendwas zu schreiben. Ansosnten, zeige mir die genau Textstelle.
Ob du mir am Ende glaubst oder nicht sei dir ueberlassen. Ich lasse meine Ratschlaege in diesem Thread fuer mich sprechen. Du kannst diese ja gerne mit einen Juristen abgleichen den du im RL kennst.
-
...mit jedem Upload von Fremdcontent verstößt du gegen das Urheberrecht - ganz gleich ob der Publisher sagt "jo kannste machen" oder nicht
@DarkHunterRPGx
Wie schon hier; Nicht unbedingt, nicht in jedem Fall. Bitte DarkHunterRPGx, wirf nicht mit Pauschalitäten in Bezug auf das Urheberrecht (oder anderen Rechtsgebieten) um dich. Für diesen Zweck nochmal meine Referenz, ich bin fast fertiger Jurist mit 6 Jahren Studium und 2 Jahren Arbeitserfahrung.Die Frage wann ein gewisser Nutzen von urheberrechtlich geschützten Material ein Verstoß darstellt wird von Gerichten IMMER Fall zu Fall entschieden. Da dies beim Urheberrecht eine qualitative Analyse ist, kann man eben nicht pauschal sagen das LPs gegen das Urheberrecht verstoßen.
-
Das wäre rechtlich ja kaum haltbar, oder?
Es kann ja auch einfach meine kleine Schwester da mal rumgeklickt haben.
Rechtlich bindend ist doch eigentlich nur meine persönliche Unterschrift, oder?Doch ist es. Bei Verträgen zählt nicht die Form der Zustimmung sondern das Zustimmen in ein gegenseitiges Rechtsverhältnis einzutreten. Die Schriftform ist nur ein Beweis dieser Zustimmung (schriftlich selbst müssen nur wenige Verträge sein). Das akzeptieren von AGBs, SOLANGE ein Verweis auf die AGBs besteht (sprich, sie akzeptieren die AGBs ....), ist bindend. Ob ein Teil der AGB gültig oder nicht ist, ist eine Frage des Inhalts und nicht der Form.
EDIT: Jedoch! Die AGBs müssen von dir 1. Abrufbar sein, und 2. Darf der Zugang zu den AGBs nicht unnötig erschwert werden. Die meisten Seiten lösen das über Hyperlinks auf dem "AGB".
Fals deine Schwester da rum klick,t liegt es dann an dir zu zeigen das dies geschehen ist und darauf zu verweisen deine Schwester wegen ihres Alters keine Vertragsfähige Partei ist.