Beiträge von MaxxPuzzles

    Kümmert trotzdem keinen. Aber wenn du Angst hast, lad halt mit 'nem proxy hoch. Dann haben sie 'ne falsche IP Dann kann dir eh keiner mehr was.Ich bezweifle allerdings auch das [lexicon]youtube[/lexicon] eine IP rausrücken würde, weil DE traurig ist. Was kümmert [lexicon]youtube[/lexicon] denn das StGB in dem Fall. Die sind nunmal in USA sitzend


    Als angehender Jurist (in vorbereitung aufs zweite Staatsexamen, also nach 6 Jahren Jura Studium) verweise ich mal auf etwas was ich hier vor langer Zeit geschrieben hatte in Bezug auf indizierte oder gar 131 StGB relevante Spiele. Das gleiche gilt auch für 86a StGB, gerade in Hinsicht auf das Legalitätsprinzip in Bezug auf die mögliche Stv.




    Um das ganze nochmal auf den Punkt zu bringen: Es reicht ein Hater in deinem Channel, oder ein Referendar der gerade auf YT nach solchen Fällen sucht, um dir Ärger zu machen. Dann liegt das Problem in deinem Garten. In Bezug auf strafrechtlich relevante Taten würde ich mir ganz besonders überlegen ob du dir der Folgen im Klaren bist. (De-M-oM bewegt sich mit indizierten Titeln halt nicht im Bereich von der Staatsanwaltschaft welche gebunden ist bei Verstößen zu handeln, siehe Zitat oben). Sicher, die Wahrscheinlichkeit Ziel der Strafverfolgung zu werden ist nicht gerade so hoch wie bei anderen Vergehen, allerdings reicht es einmal ziel zu sein und als über 18 Jähriger bleibt selbst eine Anklage die aus Gründen der minderwertigkeit fallen gelassen wurde für immer in deiner Strafakte.


    Und das ganze nochmal mit Hinsicht auf YT und Sitz in USA: Zum Glück kooperiert Deutschland mit den USA (und fast jeder westliche jurisdiktion) in Sachen Strafrechtlicher Verfolgung und Beweis Überstellung. Und nochmal weils so schön ist: [lexicon]Youtube[/lexicon] ist, 1. Weil es in Deutschland agiert ([lexicon]youtube[/lexicon].de), und 2. Weil der Mutterkonzern eine Niederlassung in Deutschland hat (Konzernrecht AktG), durchaus an Deutsches Recht und zur Kooperation mit deutschen Behörden gebunden.


    Gibt es da einen Ausweg ? Ja sicher! Mach eine Ltd. in England oder eine BV. in den Niederlanden auf (weil du dort nur 1€ als Kapital brauchst) und dann machst du einen neuen YT channel auf (aus dem jeweiligen Land) welches auf diese Firma registriert wird. Dadurch entgehst du dem deutschen Jugendschutz und Strafrecht in Bezug auf Art. 86 und 131 (jedoch nicht allen anderen Vorschriften).


    Diese Mahnung führe ich so ausführlich aus, denn: Mach dich nicht vorschnell strafbar

    Hey all,


    nach längerer Zeit wollte ich nochmal eine Frage stellen: Seit Anfang des Jahres gehen meine Vids durch folgende Einstellungen: 25Fps, [lexicon]spline[/lexicon] 16 rezise auf 3200x1800, BB + MB + ResampleHQ. In [lexicon]MeGui[/lexicon] arbeitet der [lexicon]x264[/lexicon] dann auf slow mit 19 [lexicon]CRF[/lexicon]. Die Einstellungen hatte ich damals, natürlich auf Grund der Informationen hier aus dem Forum, wegen der Qualität auf YT gewählt.


    Leider sind 20min [lexicon]Arma3[/lexicon] Material dann gerne mal um die 15 GB groß. Mir ist klar das Spiele mit vielen kleinen Details (gerade Vegetation) heftig groß werden. Die Zeit zum Enconden ist jedoch nicht das Problem. Mit nur 3mbit upload dauert es leider um die 12H um nur eine einzige Folge auf YT zu laden. Dadurch gab es dann mittlerweile einen "Stau" bei mir wo ich noch 6 Folgen (also 3 ganze Tage upload) vor mir habe bis alles von der Platte auf YT ist.


    Meine Frage, nach dieser langen Schilderung meines Problems, ist also ob ich die [lexicon]CRF[/lexicon] erhöhen kann (vlt. 21) und / oder das Preset auf Medium stellen kann, um kleine Datei größen zu erreichen ohne Qualität für ein geschultes Auge zu verlieren. Sind die Qualitätsverluste in solchen Fällen doch stärker, oder spare ich damit viel weniger Datei größe als wenn ich in den sauren Apfel beißen muss und auf 1440p zum skalieren schalten muss ?

    Extra Kurz: Das Logo (das es eh per definition öffentlich bekannt sein soll) darfst du benutzen solange du keine Videospiele unter diesem Logo herstellen oder verkaufen willst.


    Puh, Logos ist eigentlich nochmal eine ganz andere Nummer da man da ins Markenrecht hinein kommt. Nach § 14 (2) Stelle 1 Absatz 3 Nr. 5 MarkenG dürfen Dritte (also jeder der nicht selbst die Firma hinter dem Logo vertritt oder darstellt) nicht die Marke des Inhabers ohne deren Zustimmung im geschäftlichen Verkehr benutzen, solange es für Waren oder Dienstleistungen genutzt wird die identisch mit den Waren und Dienstleistungen hinter der Marke (Logo) sind. Nochmal kurz: Du darfst nicht das [lexicon]Minecraft[/lexicon] logo für deine kommerziellen Zwecke benutzen wenn du selbst Videospiele herstellst oder ähnliches.


    Jetzt ist Markenrecht lange her für mich, jedoch erinnere ich mich das im Umkehrschluss (also für uns relevant) das nutzen des Logos im privaten oder gewerblichen Umfeld erlaubt ist solange die es nicht für die selben Dienstleistungen benutzt wird. (dh. Mojang benutzt das logo um [lexicon]Minecraft[/lexicon] als Marke zu etablieren, wo die Videospiel Branche die Dienstleistung / Ware ist, für dich jedoch die LP Branche). -> Kurz, du kannst das Logo benutzen (vgl. auch § 23 (3) MarkenG).


    JEDOCH: Darfst du die Marken anderer (also das Logo) niemals in solch einer Weise benutzen welche defamierend für die Marke ist (z.B. Nazi Parolen unter dem [lexicon]Minecraft[/lexicon] logo verbreiten).

    wenn ich mir so andere YTer anschaue nehmen sie doch auch irgendwelche Wallpapers oder so aus dem Internet ändern es etwas und laden es dann hoch, besteht dort keine Gefahr?


    Richtig, die meisten Thumbnails brechen tatsächlich in min. einer Art die Rechte der Urheber. Jedoch ist es ein ganz anderes Thema ob A. Der Urheber davon Kenntnis erlangt und B. Ob der Urheber seine Rechte rechtlich durchsetzen will. Wie bei allen potenziell verbotenen Handlungen musst du für dich selbst entscheiden was du machen willst und was lieber sein lassen. In der Kriminologie gibt es eine Weisheit: Gesetzes Treue fürchten eher erwischt zu werden als es Realität ist, und jene die das Gesetz brechen fürchten seltener erwischt zu werden als es Realität ist. Jedoch, du musst nur einmal erwischt werden und schon sind die Probleme Realität für dich.


    Das Mit dem Screenshot + Titel, etc. ist eine gute Idee und unbedenklich.

    Zu 1.


    Such dir Lizenz-freie Bilder für deine Thumbnails um auf der sicheren Seite zu bleiben. Du könntest höchstens verschiedene Bilder verwenden um ein eigenes Werk zu erschaffen und keines der geschützten Bilder darf ein essentieller Teil des gesamt Werkes sein. Einfach einen Text drüber zu schweifen reicht also nicht aus. Siehe: "Für eine freie Benutzung nach § 24 Abs. 1 UrhG wäre erforderlich, dass die Fotos in einer solchen Weise benutzt worden wären, dass die den Originalen entnommenen individuellen Züge gegenüber der Eigenart neu geschaffener Werke verblassen." LG hamburg, Az 308 O 449/03. Sprich, du musst die Werke anderer, sofern sich diese Autoren die Rechte für ihre eigene Werke selbst vorbehalten, um einen kritischen Grad (i.e. einen Anteil der eignen Arbeit die das Werk wesentlich verändert) deiner eigenen Arbeit erweitern, verändern oder anderweitig individualisieren. Denk dran, in Deutschland gibt es keine fair use Grundlage.


    Fals jmd. meint das man eh nicht erwischt wird (gerade von kleineren Künstlern) -> LG Bielefeld Az 20 S 49 05


    Als Alternative könntest du auf der Seite des Herstellers nach "Fan Kits" suchen.


    Zu 2.


    Kommt darauf an. (das sagt der Jurist vor jedem Satz ;) ) Per Analogie zu 1., darf der Hintergrund nicht der essentielle Teil des Videos sein. Wenn du also was auf dem Desktop erklärst und rum klickst, dann dürftest du keine Probleme bekommen.

    D


    Hallo liebe Let's Player,


    habe da mal eine rechtliche Frage:


    Es gibt ja Spiele die in Deutschland indiziert sind (manche aus gutem Grund), warum dürfen dann manche große Youtuber dann Let's Plays davon machen ??? Ich dachte das wäre ne Straftat weil man darf ja keine Werbung für die Spiele machen etc.


    Siehe unten


    Denke mal, weil YouTubes Sitz in den USA ist und es somit ne Grauzone bzw nich illegal is.. Warum gibts so viele Musikvideos auf YouTube, obwohls die GEMA gibt? Richtig, es interessiert niemanden (:


    Nein.


    Wo youtube seinen Sitz hat ist aus 2 Gründen in den vorliegenden Fall irrelevant: 1. Muss Youtube ebenfalls Deutschem Recht entsprechen da es mit den deutschen Inhalten (gerade auf youtube.de) in Deutschland agiert. 2. Ist Youtube nicht direkt für deine Inhalte verantwortlich SOLANGE es seinen regelmäßigen Pflichten in Bezug auf das Überprüfen von Inhalten nachkommt (Sprich, filter + Stichproben, etc.).


    Zum Thema:


    Ja, es ist illegal. Wenn ein Spiel, auf Antrag, von der der BPjM auf die "Liste der jugendgefährdenden Medien" gesetzt wurde ist es indiziert. Solche Medien dürfen nicht öffentlich ausgestellt oder vorgeführt werden. Siehe § 15 (1) [1,2,4] juschg.


    Wenn du also solch ein Spiel öffentlich zugänglich machst (ja, auf youtube) verstößt du gegen das Jugendschutzgesetz. Das stellt eine Ordnungwidrigkeit dar für welche du mit Geldbußen bis zu 50000€ belangt werden kannst.


    Manche Indizierungen finden jedoch nicht auf Basis einer Prüfung durch die BPjM statt, sondern auf durch eine Gesetzliche Beschränkung zur Verbreitung. In unserem Fall also nach § 131 stgb. Stellst so ein Spiel öffentlich aus verstößt du gegen Strafvorschriften und kannst mit Freiheitsstrafen belangt werden.


    Jetzt kommt sicher, aber x y z hat doch gerade solche Spiele auf Youtube! Dazu sei folgendes gesagt: Da das juschg teil des Verwaltungsrechts ist, werden Ordnungswidrigkeiten nach dem Opportunitätsprinzip verfolgt. Sprich, die BPjM hat das Ermessen über die Verfolgung. Solange die BPjM also keine Lust / !Mittel! hat sich alle indizierte Medien auf yt anzunehmen, wird es meistens nur nach einer Ordnungswidrigkeitenanzeige tätig werden. Allerdings stellt kaum jmd. solch eine Anzeige.


    Achtung! Wenn ein Spiel indiziert ist, somit Ordnungsrechtlich, aber auch nach § 131 stgb verboten ist, dann hat das Strafgesetz Vorrang nach § 21 OWiG. Im Strafrecht herrscht allerdings das Legalitätsprinzip, wonach jeder Verstoß (bis auf jene die andere Vorschriften vorsehen) verfolgt werden muss.


    Jetzt kommt das für den Laien interessante: wie wahrscheinlich ist es das ICH Probleme kriege ? Wenn dich die BPjM im Visier hat, oder die Staatsanwaltschaft in Hinsicht auf §131 stgb relevante Fälle, dann ist die Wahrscheinlichkeit das du Probleme kriegst je nach momentanen internen Priorität Richtlinien unterschiedlich, jedoch kannst du mit einer Abmahnung / und oder Rüge rechnen. Wann nehmen dich die Behörden ins Visier ? Das ist auf der einen Seite Zufall, auf der anderen Pech.
    Wenn ich mich nicht irre gibt es auf YT die Möglichkeit ein kurzes Video vorher zu schalten das "Ab 18" Inhalt folgt etc., das würde ich an deiner Stelle schonmal benutzen.


    ERGO: Wie bei allen potenziell verbotenen Handlungen musst du für dich selbst entscheiden was du machen willst und was lieber sein lassen. In der Kriminologie gibt es eine Weisheit: Gesetzes Treue fürchten eher erwischt zu werden als es Realität ist, und jene die das Gesetz brechen fürchten seltener erwischt zu werden als es Realität ist. Jedoch, du musst nur einmal erwischt werden und schon sind die Probleme Realität für dich.

    hey, habe ein Frage zum Audio encodieren: Momentan bin ich war noch auf ogg vorbis Q10 (da flac bei mir asynchron war und bleibt, wahrscheinlich wegen der paar Millisekunden extra auf der audio spur die ich jedoch nicht immer weg schneiden will). Hatte jetzt überlegt auf Nero [lexicon]AAC[/lexicon] zu springen, jedoch frage ich mich ob ich nicht gleich in pcm-wave hochladen sollte. Montag kommt das T.bone [lexicon]SC450[/lexicon] an, würde man am Ende ohne extrem Ton sensibel zu sein einen Unterschied zwischen pcm-wave hoch-geladenen Material und [lexicon]AAC[/lexicon] hören, oder mischt der youtube encoder das eh wieder auf einen vergleichbaren standard runter ?

    Name: Deus Ex
    Autor: Maxxpuzzles
    System: Windows
    Angefangen am: 28.03.13
    Fertiggestellt am: 11.04.13
    Genre: FPS / RPG blend


    Beschreibung:


    Deus Ex kam im Jahre 2000 Raus und wurde von Ion Storm unter der Führung von Warren Spector entwickelt und von Eidos Interactive gepublished. Deus Ex gilt als eins der FPS / RPG Gründer Troika (neben System Shock 2 und Thief), welches RPG Elemente in Shootern möglich gemacht hat, sowie eine exzellente Handlung mit eigenen Entscheidungen. Ich habe mir Deus Ex US mit deutschen Untertiteln damals in 2002 über Ebay gekauft und habe es seitdem etwa 6 mal durchgespielt.


    Als Deus EX Patriot wollte ich nun endlich meinem Lieblingsspiel Tribut zollen. Ich möchte daher an dieser Stelle meinen Deus Ex Speedrun ohne Glitches und ohne Exploits vorstellen. Der Speedrun dauert insgesamt 1 Stunde und 31 Minuten und wurde in 23 Segmenten gespielt, aufgenommen und live kommentiert.


    Die (selbst auferlegten) Regeln sind wie folgt:
    1. Ich darf keine Exploits oder Glitches benutzen. Selbst wenn die Engine ein bestimmtes Vorgehen erlaubt (Siehe Granade jump/fall) ist dies ein nicht vorgesehener Ansatz.
    2. Ich muss ALLE Primärziele erfüllen (selbst den sinnlosen Schlüssel von Nicolette im Chateu).
    3. Codes für Türen / Accounts für Terminals muss ich vorher im Spiel gefunden haben / offensichtlich und ausdrücklich erfahren haben, um diese Anwenden zu dürfen.
    Audio-Kommentar: Ja


    Videos:


    Deus Ex Speedrun Playlist


    Screenshot: N/A




    Bisher zeichnet sich ab das eher notebook CPUs von "unparking" profitieren als desktop cpus. Für jene die ziwschen Höchstleistung und Ausbalanciet wechseln: Höchstleistung lässt eure [lexicon]CPU[/lexicon] als min. auf 100% Leistungszustand laufen, was eher überflüssig ist. Man kann das übrigends auch auf ausbalanciert einschalten, dazu einfach im Profil "erweiterte Energieeinstellungen ändern" auswählen, versteckte einstellungen einschalten und bei [lexicon]Prozessor[/lexicon] das min. ändern.

    Also jeder normale i-Core wird dir schon die Power geben die du brauchst. Sehe den tieferen Sinn dahinter nicht irgendwelche Einträge in meiner Registry zu ändern.


    Beim [lexicon]Encodieren[/lexicon] sind bei mir auch ohne solche Tricks alle Kerne ausgelastet...


    Btw:Will ich den Verbrauch einen netten FX mit ausgeparkten Kernen nich wissen xD


    Stimme ich voll zu. Die modernen CPUs machen das schon Klasse alleine solange man im BIOS c states und Funktionen wie eist richtig einstellt. In spielen die viel fordern sollte eine [lexicon]CPU[/lexicon] erst nach langer Ruhe Phase runter takten, aber normal gar nicht. Wenn eine Anwendung 100 % fordert dann taktet mein i5 2500 k nie runter. Selbst die angesprochenen Energie Optionen machen bei mir keinen unterschied. Wenn man mit hwinfo loggt und spielt kann man so etwas ja gut nachvollziehen.


    Fälle mit spielen oder Programmen die [lexicon]CPU[/lexicon] oder [lexicon]GPU[/lexicon] nicht voll auslasten sind natürlich ein gesondertes Problem.

    Es wäre eigentlich sehr wichtig den vollen Namen und Modell einer Festplatte anzugeben. Eine WD Caviar Green 2 TB kann etwa 4 verschiedene Modelle bezeichnen. Bsp. Ist es die WD20EADS oder die neuere aber mit fehlerhaften Sektoren geplagte WD20EARX ? Gleiches bei Seagate. Die Seagate Barracuda 2TB könnte die ST2000DM001, ST2000VX000, oder gar die ST2000DL003 und ST2000VM002 sein die beide mit 5.900 RPM laufen (bei seq. schreiben nicht dramatisch kann aber bei volleren Platten bis zu 30Mbit unterschied machen).


    Ich denke es wäre sinnvoll die hier vorhanden Daten in dieser Hinsicht zu ergänzen. Unwissende könnten dieser Tabelle ansonsten blind vertrauen und fragen hier später warum deren HDDs mit kleineren plattern eine andere geschwindigkeit haben.