Beiträge von Utgardus

    Ich habe leider das selbe Problem wie Dosenbierdose. Stürzt unter Windows10 sofort ab.
    Der AMV4 Codec tut nicht weh. Sind nur ein paar KB. Wenn du noch Win7 hast De-M-oN, probiere es doch bitte mal aufs:)

    Hallo zusammen,


    seit gestern oder vielleicht auch schon ein paar Tage länger gibt es die neue Version AmarecTV 4.01.


    Den englischen Download gibt es hier: https://drive.google.com/file/…Hzh2zVUNieVBERnBPcWs/view


    Leider habe ich nirgends einen Changelog gefunden und da ich aktuell nicht zu Hause bin, kann ich es auch nicht testen.


    Vielleicht hat ja einer von euch bereits mit der neuen Version gearbeitet und ein paar Erfahrungen sammeln können. Ansonsten werde ich mich wohl die Tage mal reinfuchsen und berichten.


    Ansonsten freue ich mich auf jeden Fall sehr über eure ersten Erfahrungen.


    Gruß
    Utty

    Knackpunkt ist da die Sache mit der rechtmäßigen Nutzung, darüber hat der EuGH und auch kein anderes relevantes Gericht bisher entschieden.


    Das war mal ein Knackpunkt, aber der Paragraph bietet wie bereits angedeutet einen neuen:

    Was man darunter zu verstehen hat, hat bisher kein relevantes Gericht entschieden. Da gibt's mehrere Interpretationen zu.

    • Anschauen ist immer eine rechtmäßige Nutzung und keine urheberrechtlich relevante Handlung
    • Es ist nicht rechtmäßig, wenn ein Blinder erkennen kann, dass die Vorlage nicht ganz koscher ist.

    Ich bin eher bei Punkt 1. Aber das sollten wir eher im Sammelthread für Rechtsfragen besprechen, anstatt hier in einen Emulator-Thread zu spammen.

    Ich denke, das früher oder später der zweite Punkt aber irgendwo, entweder per Präzedenzfall, oder alternativ per Zusatzparagraf festgelegt wird.


    Nichts anderes ist es bei Helerei bei eBay. Da gab es auch schon Urteile, in denen der Käufer von klar nicht koscheren Angeboten sich strafbar gemacht hat. Bspw. 700€ Handys, die für 200€ oder so über eBay gingen.


    So, jetzt aber Back 2 Topic :)

    Auch das Streamen von urheberrechtlich geschütztem Material ist nicht legal. Es ist letztendlich eine Verletzung des Urheberrechts, weil der Rechteinhaber dir nicht erlaubt das Material zu verwenden.
    Letztendlich kann man dir es aber nicht wirklich nachweisen, es sind ja am Ende keine Daten mehr da, weil nur gestreamt.
    Eine strafrechtliche Verfolgung macht also insofern keinen Sinn, als das der Aufwand der Ermittlungen weit höher als das Strafmaß sind. Das ist aber kein rechtlicher Freifahrtschein, dass alles gestreamt werden darf.
    Allein der Urheber oder die jeweilige Verwertungsgesellschaft hat das Recht dir zu erlauben sein Material anzuschauen. Das Recht kaufst du durch beispielsweise eine BluRay, eine Kinokarte oder die Gebühr bei deinem Streamingdienst. Für umme kann es einfach nicht legal sein, weil der Urheber in der Sache nicht mit entscheidet.


    Ich finde es immer wieder lustig, wie solche rechtlichen Entscheidungen, die Strafverfolgung wegen Streaming vorerst einzustellen, als Freifahrtschein, oder gar als Legalisierung von etwas illegalem angesehen werden...

    nö ist nicht wirklich strafbar. Strafbar wäre es, die zu verbreiten und (gegebenenfalls) damit Geld zu verdienen. Das Runterladen/ das einfache Verwenden wird nie jemanden in die Bredouille bringen.

    Ich habe nicht gesagt, dass was passiert.
    Man begeht aber absolut eine Verletzung des Urheberrechts und macht sich somit strafbar. Solange kein Kläger, solange gibt es auch keinen Richter. Aber man begeht definitiv eine Gesetzeswidrigkeit.

    Am japanisch hapert es dann leider und das Englisch von dem Entwickler ist wohl leider nicht das beste... Vielleicht kann man ja trotzdem einfach mal schreiben :)


    Deine Punkte kann ich so eigentlich auch nur unterschreiben, bis auf das mit dem Speicherort, das finde ich eigentlich ganz okay.

    Ansonsten kann ich dir alternativ noch eine Capture Card ans Herz legen. Damit hast du halt keinerlei Probleme mit Hooking oder sonstigem.


    Empfehlen kann ich dir da die Live Gamer Extreme von Avermedia (Extern/USB3) oder die Elgato HD 60 Pro (Intern PCI Express). Die können beide 1080p60 im YUY2 Farbraum lossless aufnehmen. Wenn man mehr will/braucht müsste man zu einer Karte wie @De-M-oN sie hat greifen. Das wäre dann allerdings eher vierstellig.


    Zur Live Gamer Extreme habe ich ein Tutorial gemacht, wie du das Lossless aufnehmen kannst. Für die Elgato HD60 Pro wäre das equivalent: Avermedia Live Gamer Extreme lossless in 1080p60 4:2:2 aufnehmen

    @De-M-oN Also wenn du dir die Lister der Modi von Amarec hier anschaust: http://www.thethrillness.com/2…gato-hd60-pro-review.html dann kann Sie [lexicon]H.264[/lexicon], YUY2 und YV12 ausgeben. Sollte dann also mit YUY2 und YV12 tatsächlich am HW [lexicon]Encoder[/lexicon] vorbei gehen.


    Hätte ich auch nicht gedacht, geht auch erst mit dem neuesten Treiber wohl. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich mir eher die geholt, als die Live Gamer Extreme, weil ich eigentlich eher eine interne Karte bevorzuge.