Auch das Streamen von urheberrechtlich geschütztem Material ist nicht legal. Es ist letztendlich eine Verletzung des Urheberrechts, weil der Rechteinhaber dir nicht erlaubt das Material zu verwenden.
Letztendlich kann man dir es aber nicht wirklich nachweisen, es sind ja am Ende keine Daten mehr da, weil nur gestreamt.
Eine strafrechtliche Verfolgung macht also insofern keinen Sinn, als das der Aufwand der Ermittlungen weit höher als das Strafmaß sind. Das ist aber kein rechtlicher Freifahrtschein, dass alles gestreamt werden darf.
Allein der Urheber oder die jeweilige Verwertungsgesellschaft hat das Recht dir zu erlauben sein Material anzuschauen. Das Recht kaufst du durch beispielsweise eine BluRay, eine Kinokarte oder die Gebühr bei deinem Streamingdienst. Für umme kann es einfach nicht legal sein, weil der Urheber in der Sache nicht mit entscheidet.
Ich finde es immer wieder lustig, wie solche rechtlichen Entscheidungen, die Strafverfolgung wegen Streaming vorerst einzustellen, als Freifahrtschein, oder gar als Legalisierung von etwas illegalem angesehen werden...