Rechtliche Youtube-Fragen [Sammelthread]

  • @Karmaalp
    Ein Kumpel von mir hat komplett mit YT aufgehört nachdem er seinen ersten Strike wegen Chatroulette bekommen hat ( DIrekt bei einem seiner ersten Videos ) . Er hatte das Gesicht von nem Mädchen, das er in CR getroffen hatte, in der Thumbnail drin ( und natürlich auch im Video ). Das gefiel ihr wohl nicht und zack, Strike. Die AGB´s sind dabei, wie die anderen schon sagen, völlig egal. Es geht auch nicht darum, dass der YTber sich vor Gericht behaupten muss oder sowas, man bekommt einfach nen Strike gedrückt und fertig. YT sind die AGBs von CR völlig egal.


    Und selbst wenn du Jeden frägst, kann dir einer dumm kommen und sagen "bla bla bla, ich hab ihm/ihr das nicht erlaubt" und schon ist man dennoch gebummst. Da würde dann nur ein korrekt aufgesetzer Vertrag gelten, in dem der oder die gefilmte erklärt, dass sie ihr Recht an ihrem Bild, für diese Aufnahme, an dich abtritt und du diese Aufnahme dann widerum auf Youtube zeigen darfst.


    Natürlich ist die Chance, dass so etwas passiert, relativ gering, da es den Meisten ja völlig egal ist, die wollen ja gesehen werden. Aber wie gesagt, wer dich fi**en will, der kann das dennoch machen bzw zumindest die Fi**ung in gang bringen ^^.


    Ps. Ich habe keine Ahnung wie man als Privatperson ein video Striken bzw sperren lassen kann.

  • Du verwechselst Unternehmen mit User.
    Bei all diesen Unternehmen räumst du denen das Recht ein deine übermittelten Daten zu verarbeiten.


    Aber keinesfalls erlaubst du irgendeinen Nutzer DEINE Daten in irgendeiner Form zu verbreiten.

  • Dann stehen wohl Facebook, Google und Co über dem Gesetzt.
    Das wäre aber keine schöne Welt glaub ich

    Wenn ich Facebook erlaube mein Bild für irgendetwas zu benutzen..dann gebe ich nicht automatisch auch dir das Recht es zu benutzen.
    Kapier das doch mal.

  • Hö ?
    Naja bei Facebook steht sogar drin das du zwar der Urheber bist und die Rechte hast, aber durch die AGB's verteilst du Lizenzen für deine Bilder die dann an Dritte verkauft werden können bzw. verwenden dürfen für was auch immer.

  • Und nun? Ich Pimmel trotzdem jeden Dritten an der meine Bilder dadurch verteilt. Soll er sich auf die AGBs stützen.


    Da eben siehst du den Unterschied nicht. Der "Dritte", der eben diese "Lizenz" erworben hat, kann sich nur auf die AGBs berufen.
    Ich hingegen nehme mein Recht am eigenen Bild wahr. Rate mal was dem Richter mehr erfreuen wird?

  • Du scheinst nicht verstanden zu haben, dass Dritte keinerlei Rechte an deinem Bild haben, egal ob mit AGB im Rücken oder ohne. Nur weil das in den rechtswidrigen (!) AGB steht, haben die doch noch lange keine Lizenz. :S


    Warum steht das sowas da:
    "Die Aufzählung zielt somit auf ein einfaches (=nicht-exklusives) Nutzungsrecht im Sinne des § 31 Satz 2 Variante 1 UrhG ab, welches im Voraus erteilt wird. Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist. Das Nutzungsrecht beinhaltet den Facebookbestimmungen nach auch die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte (übertragbar) bzw. eine eingeschränkte Rechteeinräumung Dritter durch Facebook (unterlizenzierbar). Darüber hinaus sollen diese Rechte selbstverständlich weltweit gelten und der Nutzer darf kein Geld dafür verlangen."

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