Rechtliche Youtube-Fragen [Sammelthread]

  • Ohmann, ich bin immer noch doof. Wenn ich wegen der Verwendung eines Logos im Thumbnail fragen will, wenn frage ich da? Eigentlich den Publisher, oder? Da die Entwickler ja das Recht quasi abgetreten haben, oder irre ich mich?


    Danke euch. Bin aktuell etwas durcheinander.

  • Ohmann, ich bin immer noch doof. Wenn ich wegen der Verwendung eines Logos im Thumbnail fragen will, wenn frage ich da? Eigentlich den Publisher, oder? Da die Entwickler ja das Recht quasi abgetreten haben, oder irre ich mich?


    Danke euch. Bin aktuell etwas durcheinander.


    Du machst dir viel zu viele Sorgen. Zerreiß dir deswegen nicht deine Gedanken (sowas nennt man auch Hirnfick)... Ansonsten ja den Publisher fragen, du solltest aber nicht wegen jeden pups bei denen antanzen, wenn du eine allgemeine Duldung hast, dann lads hoch.

  • Geht man am Besten zum Studio oder zum Publisher bezüglich der Duldungen und Erlaubnisanfragen?


    z.B. Battlefield: DICE oder EA?


    Für EA gibt es ein Formular für eine Duldungserklärung, einfach mal nach "EA Duldungserklärung" googeln, da findest du es. Allerdings umfasst die nur das Bildmaterial und nicht die Musik. Hatte aber bei noch nicht einem LP von EA einen Treffer auf die Musik.


    Edit: Bei dieser Liste von @Hanami muss man auch genauer schauen. In der Liste steht, dass 2k Games NICHTS erlaubt. Wenn man aber dan auf die F.A.Q. geht, liest man, dass 2k Games nicht-kommerzielle Videos zulässt, solange sie KEIN Pre-Release Material zeigen oder REINE Cutscenes, also Spoiler, enthalten. Wobei sie wiederum sagen, dass Cutscenes und Spoiler in Playthroughs oder LPs erlaubt sind. Also für uns dann kein Problem.

  • Cutscenes


    Na ja Cutszenes aus einem LP schneiden, wäre für mich auch Blödsinn. Das mit dem Pre-Release Material kann ich verstehen, da kann man aber auch bei anderen Publishern Ärger bekommen.


  • Na ja Cutszenes aus einem LP schneiden, wäre für mich auch Blödsinn. Das mit dem Pre-Release Material kann ich verstehen, da kann man aber auch bei anderen Publishern Ärger bekommen.


    Auf welches "Cutscenes" beziehst du dich jetzt? Es sind laut 2K nur keine Videos erlaubt, die ausschließlich eine bestimmte Cutscene zeigen und somit ein reines Spoiler-Video sind. Cutscenes in längeren Videos, z.B. einem LP-Video sind ja erlaubt.

  • Wenn ich wegen der Verwendung eines Logos im Thumbnail fragen will, wenn frage ich da?


    Zum Thema Spielelogos kann ich nur immer wieder dazu raten nach Pressematerial zu suchen. Viele Studios geben extra Presse-Kits zum Download frei. Dieses Material lässt sich dann meist unter Namensnennung problemlos verwenden. Ansonsten: Handelt es sich um reine Textlogos, oder sehr abstrakt gehaltene Logos kann man auch schauen, inwiefern die Schöpfungshöhe gegeben ist. Solange man selbst keine Änderungen an Logos vornimmt sind gängige Lizenzmodelle meist unproblematisch. Ggf. kann man auch in Foren nachfragen, die direkt von Entwickler oder Publisher verwaltet werden und auf Antwort eines Teammitglieds warten. Kontakt über ein Kontaktformular stellt natürlich die zuverlässigste Informationsquelle dar.

  • Was sind eigentlich diese Treffer, wo mir YouTube was von Coverversion erzählt? Ich hatte so einen und habe bestätigt, dass es sich um Drittanbieter-Musik handeln. Jetzt habe ich da zwei Treffer statt nur einen, wenn ich aber drauf gehe, zeigt er mir nur den einen, den ich schon bestätigt hatte ?(

  • Viele Studios geben extra Presse-Kits zum Download frei. Dieses Material lässt sich dann meist unter Namensnennung problemlos verwenden. Ansonsten: Handelt es sich um reine Textlogos, oder sehr abstrakt gehaltene Logos kann man auch schauen, inwiefern die Schöpfungshöhe gegeben ist. Solange man selbst keine Änderungen an Logos vornimmt sind gängige Lizenzmodelle meist unproblematisch.


    Ohjee, entschuldigt, ich verstehs zumindest halbwegs, komm mir aber doch etwas noobig vor. Das ist echt peinlich, das zu fragen, aber mir ist das lieber als totalen Käse zu verzapfen. Ich versuch mich mal schlau zu machen. Meinst du mit gängige Lizenzmodelle eben dieses Pressematerial? Und was heißt "unter Namensnennung"? Wie, wo schreibt sich das denn hin? Ja, ich stell mich gerade irgendwie doof an. Tut mir leid. In meinem Fall wäre das Alan Wake, ich meine mal das fiele unter zumindest mal nicht unter reines Textlogo, weil die Figur mit ins Logo involviert ist.

  • Okay, zunächst ist das Spiel von Microsoft Game Studios, demzufolge gelten die "Verwendungsregeln für Spielinhalte".


    Zitat

    [...]Wenn Sie eigene Inhalte für andere freigeben, sind Sie verpflichtet, folgenden Hinweis (oder eine frühere Version davon) zum Spielinhalt hinzuzufügen. Dieser Hinweis kann in einer Infodatei, auf der Webseite, von der die Inhalte heruntergeladen werden, oder an anderer sinnvoller Stelle platziert werden. Der Hinweis muss einfach auffindbar sein.


    [Name des Microsoft-Spiels] © Microsoft Corporation. [Titel des Inhalts] wurde gemäß den "Verwendungsregeln für Spielinhalte" von Microsoft unter Verwendung von Inhalten aus [Name des Microsoft-Spiels] erstellt, wird von Microsoft nicht unterstützt und ist mit Microsoft nicht verbunden.


    Zusätzlich zum angebrachten Hinweis muss ein Link zu diesen Verwendungsregeln für Spielinhalte hinzugefügt werden, sodass Personen diese einsehen können.[...]


    Unter den Microsoft Trademarks stellt man fest, dass Alan Wake keine Registered Trademark von Microsoft ist. Weiter also zum Entwickler Remedy Entertainment, hier erfährt man, dass die Trademark für Alan Wake bei Remedy liegt. Die weitere Suche hat bei mir nichts ergeben, da müsste man wohl anfragen, allerdings bin ich auf einen interessanten Thread gestoßen:


    http://community.remedygames.com/showthread.php?p=155795

    Der Thread ist gut 3 Jahre alt, dort wird das Logo als PSD angeboten. Da Remedy das nicht rausgenommen hat und sich nicht dazu äußert, kann man wohl davon ausgehen, dass die Nutzung gestattet ist. (Nachfragen wäre natürlich noch besser!)


    Wichtig bei Verwendung: "Alan Wake is a registered Trademark of Remedy Entertainment" angeben.
    Gar nicht so kompliziert, Microsoft macht es durch klare Richtlinien recht einfach. ;)

  • Müsste ich rein theoretisch auch bei Fable Anniversary drunter schreiben, oder?


    Was meinen die mit "[Titel des Inhaltes]"? Den Titel der Lets Play Folge oder was?


    Edit: Achso, ich glaube die meinen damit, z.B. Mods und mit "Titel des Inhaltes" z.B. den Mod. Also müsste ich quasi nur den ersten Satz in die Videobeschreibung packen, oder?

  • Müsste ich rein theoretisch auch bei Fable Anniversary drunter schreiben, oder?


    Ist von Microsoft, also ja.


    Was meinen die mit "[Titel des Inhaltes]"? Den Titel der Lets Play Folge oder was?


    Ja, das wäre dann in dem Fall die LP-Folge. Das kann natürlich auch eine Mod sein, Gameplay oder anderes, was Inhalte aus dem Spiel zeigt.

  • Der Thread ist gut 3 Jahre alt, dort wird das Logo als PSD angeboten. Da Remedy das nicht rausgenommen hat und sich nicht dazu äußert, kann man wohl davon ausgehen, dass die Nutzung gestattet ist. (Nachfragen wäre natürlich noch besser!)


    Wichtig bei Verwendung: "Alan Wake is a registered Trademark of Remedy Entertainment" angeben.
    Gar nicht so kompliziert, Microsoft macht es durch klare Richtlinien recht einfach.


    Das ist leider nur die halbe Wahrheit und ja es ist schon etwas komplzierter als du es gerade beschrieben hast.
    Da ich nicht viel Zeit habe werde ich mich kurz fassen.
    Microsoft hat Alan Wake schon gepublisht, da es zu erst auf [lexicon]Xbox[/lexicon] raus kam und erst 2 Jahre später für PC. Die PC Version ist allerding nicht schon Microsoft gepublisht, hier hat sich Nordic Games darum gekümmert. Da Nordic Games aber keine Rechte an Alan Wake sich gekauft haben, ist Remedy Entertainment der Eigentümer und somit auch der Ansprechpartner für dich @Siri
    Soll heißen [lexicon]xbox[/lexicon] - Microsoft Publisher und PC - Remedy Entertainment.
    Das weiß ich weil ich eine Mail an Nordic Games geschrieben habe (wegen anderer Duldungserklärung), die mich expliziert darauf hinweisen, dass man sich dann an Remedy selbst wenden soll. Hier auch eine Email Adresse von denen [email='[email protected]'][/email]

  • Die PC Version ist allerding nicht schon Microsoft gepublisht, hier hat sich Nordic Games darum gekümmert. Da Nordic Games aber keine Rechte an Alan Wake sich gekauft haben, ist Remedy Entertainment der Eigentümer und somit auch der Ansprechpartner für dich @Siri


    Oh, danke dir! Dann hätte ich es nämlich falsch gemacht. Lieben Dank auch dir für die Info und Verbesserung.

  • Stimmt es das man 30 Sekunden eines Liedes benutzen darf ohne dafür einen Strike zu kassieren?


    1.) Nein darfst du nicht.


    2.) Du wirst dafür keinen Strike bekommen sondern einen Content ID vermerkt und werbung auf das video oder sperrung in bestimmten ländern.

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