Infos zur Rundfunklizenz und möglichen Kosten sowie zum Impressum [LfM NRW]

  • Hallo zusammen,


    in der Spamkneipe hatte ich vor einigen Wochen angemerkt, direkt auf die LfM NRW zugegangen zu sein mit einigen Fragen zur Rundfunklizenz und zum Impressum auf YouTube.


    Ich hatte bis heute mehrere Male sowohl telefonischen Kontakt als auch Kontakt per Mail mit verschiedenen Mitarbeitern. Zunächst möchte ich anmerken, dass die Panikmache die in den Medien und vor allem auf YouTube gerne gemacht jetzt noch abstruser für mich ist. Dort wird die LfM gerne als unkooperativ und böse abgestempelt, meine Erfahrungen waren aber ganz anders. Zwar sind die Regelungen nach wie vor nicht wirklich prickelnd, aber dafür können die Mitarbeiter nun auch nicht viel und man zeigte sich mir gegenüber sehr kooperativ und freundlich.
    Ich werde weder Namen noch Kontaktdaten veröffentlichen, werde auch nichts genau abschreiben bis auf ein oder zwei Zitate, da ich niemanden in Probleme bringen möchte. Seht es also als Erfahrungsbericht und nicht als "gegebenes Gesetz" was nun folgt, letztlich sollte jeder für sich selber diese Dinge mit der zuständigen LfM klären.


    Punkt 1: Impressumspflicht
    Ich habe mich auf den YouTuber "JoergStrave" der von der Landesmedienanstalt Hessen Post bekommen hat bezogen. Aufmerksam wurde ich durch ein Video von "HerrNewstime" (ihr findet die Sachen schnell über Google/YouTube). Die LfM Hessen wollte, dass der YouTuber einen zusätzlichen Reiter auf seiner Kanalseite einbaut mit der Bezeichnung "Impressum". Es wurde angemerkt, dass es wohl nicht ausreichend wäre, das Impressum in der Kanalbeschreibung bzw. nur mit einem kleinen Icon im Titelbanner zu verlinken. Technisch existiert für den Kanalbetreiber keine Möglichkeit neue Reiter einzubauen.
    Daher habe ich ganz konkret gefragt, wie man das Impressum auf YouTube gestalten soll und habe meinen Kanal als Beispiel mitgeschickt. Zum Zeitpunkt dieses Beitrags ist das Impressum mit selbigen Schriftzug im Titelbanner verlinkt und zusätzlich in der Kanalinfo verlinkt - jeweils auf eine externe Seite.


    Die LfM meinte dazu, dass es ihnen grundsätzlich genüge, wenn das Impressum als solches (in Textform) in der Kanalbeschreibung steht, oder verlinkt ist in der Kanalinfo. Sehr wichtig sei es der LfM, dass alle im Impressum nötigen Angaben vorhanden sind und im Falle einer Verlinkung, der Dienstanbieter auf beiden Seiten (also YouTube und externer Impressumsseite) der gleiche ist. Heißt also wohl: Ich kann nicht als Heinz Müller einen Kanal betreiben, und dann auf das Impressum der privaten Webseite meiner Frau Ilse Müller verlinken, die aber von meinem Kanal womöglich gar nichts weiß.
    Nicht präziser wurde auf den Link auf dem Kanalbanner eingegangen, dazu hieß es lediglich dies sei so in Ordnung.


    Es folgte ein Hinweis dazu, der vor allem für diejenigen interessant ist die sagen sie verdienen kein Geld mit YouTube und machen das einfach nur mal so privat und bräuchten daher kein Impressum:
    "Dass Sie keine Einnahmen haben, ist für die Impressumspflicht im Übrigen irrelevant. Der Begriff „geschäftsmäßig“ ist gesetzlich nicht definiert. Es lässt sich aber aus § 5 Abs. 1 TMG und § 3 Nr. 10 TKG herauslesen, dass er weiter als gewerbsmäßig zu verstehen ist. Auf eine Gewinnerzielungsabsicht kommt es nicht an. Ausreichend ist das nachhaltige Erbringen des Angebots. Nachhaltig ist eine Tätigkeit anzusehen, wenn sie auf einen längeren Zeitraum ausgerichtet ist und sich nicht auf einen Einzelfall beschränkt. Aus diesem Grunde unterfallen auch nicht gewerbsmäßige Angebote der Impressumspflicht."



    Anschließend wurde mir noch ein Link mitgeteilt, unter dem ich weitere Ausführungen sowie Checklisten finden kann:
    https://www.medienanstalt-nrw.…e-streaming-angebote.html



    Punkt 2: Rundfunklizenzen
    Im Grunde wollte ich wissen, ab wann nun konkrekt eine solche Lizenz benötigt wird, wie geprüft wird, was man befürchten muss wenn man ohne Lizenz streamt und wie hoch die Kosten für eine Lizenz sind.


    1) Ab wann brauche ich eine Lizenz?
    Im Grunde wohl sofort. Die Landesmedienanstalt sagt, es ist grundlegend ob ein Sende/Streamplan zugrunde liegt oder eine Regelmäßigkeit zu erkennen ist. Eine Regelmäßigkeit besteht selbst dann, wenn man nur einen Stream pro Monat machen würde. Sobald man sagt man streamt zum Beispiel zwei Mal die Woche (ohne konkretes Datum/konkrete Uhrzeit) kommt dies im Sinne der LfM einem Sendeplan gleich bzw. fällt schon unter den Punkt der Regelmäßigkeit. Mitentscheidend ist vor allem, dass der Startzeitpunkt des Streams durch den Streamer festgelegt wird - was ja unumgänglich ist.


    2) Brauche ich eine Lizenz für YouTube wenn ich nicht Streame?
    Eher nicht. Hierzu ein Zitat:
    "Bei „normalen“ Youtube-Videos handelt es sich in der Regel jedoch um Angebote auf Abruf (on-Demand), bei denen die Nutzer selbst bestimmen, wann das Angebot startet und sie sich dieses ansehen. Diese unterfallen nicht der Zulassungspflicht. "


    3) Ich habe keine 500 Zuschauer, brauche ich trotzdem eine Lizenz?
    Eher ja. Es besteht die theoretische Möglichkeit Millionen von Zuschauern zu erreichen. Die LfM richtet sich nicht nach den aktiven Zuschauern, sondern den gegebenen Möglichkeiten. Mir wurde folgendes Beispiel genannt, wie man um die Lizenz herum käme:
    Man betreibt das Streaming auf einer eigenen Plattform/einem eigenen Server und limitiert die Zuschauerzahl auf 499.


    4) Ich streame ohne Lizenz, was kann passieren?
    Die LfM geht in erster Linie Hinweisen nach. Schwärzt euch jemand an, wird geprüft und in der Regel auch beanstandet. Die LfM selber wird von sich aus wohl nur dann tätig, wenn der Streamer/YouTube eine gewisse Größe und Bekanntheit erlangt hat, sodass die Mitarbeiter dort von selbst auf diesen Kanal gestoßen sind.
    Angenommen man wird "erwischt", so schickt die LfM ein Schreiben raus. Darin wird dazu aufgefordert, sich mit der LfM in Verbindung zu setzen und die Kanalstruktur bzw. das allgemeine vorgehen auf dem Kanal zu besprechen um zu erörtern, ob eine Lizenz nötig ist oder nicht. So wie ich es verstanden habe, ist mit dem ersten Schreiben keinerlei Strafe verbunden, allerdings kann rückwirkend eine entsprechende Lizenzzahlung festgelegt werden - es sei denn man kommt zu dem Schluss, dass eine Lizenz nicht nötig ist oder es ausreichend ist, sich ab bekanntwerden (also mit Erhalt des Schreibens) darum zu kümmern.


    Die LfM NRW drückt wohl ein Auge zu, wenn:
    - Jemand das streamen ausprobiert und ein bis zwei Mal einen Stream startet um zu schauen, ob es etwas für einen ist bzw. ob die technischen Abläufe und Gegebenheiten das Streamen überhaupt ermöglichen


    5) Ich möchte eine Lizenz haben - wie teuer ist das?
    Derzeit gibt es zwei "Modelle". Eine Lizenz über 4 oder 10 Jahre. Beide sind mit einmaligen Zahlungen verbunden, es wird nichts monatlich oder jährlich gezahlt, es handelt sich immer um eine Komplettzahlung. Zusammen mit einem Sachbearbeiter wird der Kanal geprüft und dann wird entschieden, wie teuer die Lizenz ist. Aktuell ist der Betrag dafür garantiert mind. vierstellig. Allerdings wurde darauf verwiesen, dass derzeit Änderungen im Gespräch sind die es vor allem gemeinnützigen Vereinen und Privatleuten die Hobby-Streamer sind ermöglichen, für einen voraussichtlich dreistelligen Betrag an die Lizenz zu kommen.
    Sobald man Einnahmen generiert, ganz egal ob durch Spenden, Abos oder Werbeeinblendungen, zählt man nicht mehr als Hobbystreamer und die Lizenz wird entsprechend wieder teurer.
    Die Änderungen werden derzeit diskutiert, es könnte also noch einige Jahre dauern bis sich diesbezüglich etwas ändert.



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    Ich glaube das war alles, sollte ich noch etwas vergessen haben, ergänze ich es. Die Mitarbeiter waren sehr freundlich und haben gesagt, bei Fragen solle man sich über die Webseite den passenden Ansprechpartner suchen und das abklären.
    Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen das meine Aussagen rein auf dem beruhen, was ich in Gesprächen gelernt habe. Sie sind nicht als Vorgaben oder Freifahrtschein für irgendwas zu verstehen. Jeder sollte für sich die Dinge klären und ggf. den Kontakt zur jeweiligen LfM suchen. Auch ist zu beachten das diese Aussagen von der LfM NRW kommen, und es in anderen Bundesländern (wie am Beispiel Hessen) völlig andere Regelungen geben kann. Die Beantwortung meiner Fragen wurde von mehreren Personen übernommen, die sich im jeweiligen Fachbereich auskennen. Deshalb dauern die Antworten teilweise etwas, erwartet bei Anfragen als nicht innerhalb von 24 Stunden eine Antwort. Generell waren die Gespräche allesamt sehr freundlich und ich hatte nicht den Eindruck, dass meine Fragen lästig oder unerwünscht waren. Im Gegenteil, ich bekam rein auf meinen Kanal bezogen sogar ein paar Hinweise.
    Die Tatsache das man sich für einen Kanal mit gut 300 Abos die Zeit nimmt so ausführlich zu antworten zeigt jedenfalls, dass man sich der Problematik (zumindest in NRW) wohl bewusst ist, und sich freundlich und offen statt abweisend gibt. Ich kann an dieser Stelle also allen nur dazu raten, sich mit der LfM in Verbindung zu setzen, wenn man unsicher ist, wie man vorgehen soll.

  • Unerwartet üppige Antworten und eine leider strikte Auslegung des Begriffs "Sendeplans". Ergänzen möchte ich noch eine Sache, die ich als relativ wichtig empfinde.


    Die Rundfunkkommission gibt sich derzeit unerwartet transparent und hat einen Entwurf für eine Neufassung des Rundfunkstaatsvertrages online gestellt, für den man bis zum 26. August eigene Anregungen einbringen kann. Ob und wann das kommt steht zwar noch in den Sternen, aber der interessante Punkt ist dort der Begriff des "Bagatellrundfunks", der die Lizenzpflicht stark einschränkt und den Streamern Rechtssicherheit bieten soll.

  • Wirklich mal ein sehr toller Beitrag, der auch mal ein wenig die andere Seite in Schutz nimmt.


    Trotzdem natürlich wie @RealLiVe schon geschrieben hat sehr strenge Auslegungen in Bezug auf Sendeplan und Hobby. Denn ein dreistelliger Betrag wäre für einen Streamer ohne Einnahmen schon eine kaum schluckbare Pille.
    Trotzdem kann die lfm zugegeben auch wenig dafür, wenn Gesetze angewendet werden, die überhaupt nicht auf die neuen Medien zugeschnitten sind. Da herrscht in Deutschland einfach noch juristisches Mittelalter.


    An sich stimme ich aber schon zu, dass gerade auch in der immer professionalisierteren Social Media-Welt gewisse Abgaben nicht nur rechtens, sondern auch gegenüber den klassischen Medien angebracht sind. Es muss nur der Dynamik und Diversität des Internets gerecht werden. Wenn man gleich bei Kleinkanälen anfängt zu kassieren, killt man schließlich neue kreative Impulse (ja, die gibt es auch irgendwo in YT-Deutschland xD)


    Danke, dass du dort mal nachgefragt hast und uns Eindrücke und Antworten so ausführlich wiedergegeben hast - und den Hinweis, dass zumindest die LfM NRW sich auch freut, wenn die Creator dort nachfragen, wenn ihnen etwas klar ist. Viele meckern ohne je selbst Kontakt zu den Behörden gesucht zu haben.

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