Rechtliche Frage (Zeigen von Film/Serien Ausschnitten)

  • Mir hat jetzt jemand in einer Facebookgruppe diese beiden Links gepostet, vielleicht für euch auch interessant:

    Ich verweise nochmal auf meinen vorherigen Beitrag. Dort findest du einen Link zu einem Video von WBS, was sich explizit mit dem Zitatrecht und Youtube beschäftigt. im Wesentlichen steht da aber nicht wirklich mehr drin als im Artikel.

    Ich dann sage "Platz 5 geht an blabla Freddy Krüger blablabla" darf ich dann ruhigens gewissens einen Filmausschnitt zeigen? Oder bin ich noch nicht richtig wach?

    Hängt vom "blabla" und vom "blablabla" ab - vielleicht auch noch vom "blablablabla" ;) Wenn ich mal den Artikel zitieren darf, den du gepostet hast:

    [...] Der Autor muss sich in seinem Artikel mit den Fotos oder Videos inhaltlich auseinandersetzen, sie als Beleg für seine Aussagen nutzen und ihnen damit einen gewissen Zitatzweck geben.


    Ein Zitat ist unzulässig, wenn es lediglich zur Ausschmückung des eigenen Werks dient oder wenn man von der Popularität des Zitats profitieren möchte. [...]

    Ich denke nicht, dass sich ein Youtuber inhaltlich ausreichend genug auseinandersetzt, wenn er nur den Namen auflisten will.

  • Solange du das Inhaltlich einbindest und nicht nur lieblos Szenen zusammenschneidest kann man es unter das Zitatrecht zählen, ein Quellenhinweis ist pflicht bei so etwas (sieht man ja auch im TV wenn irgendwo ein Ausschnitt aus einer DVD oder ähnlich gezeigt wird), ich bin aber kein Anwalt, daher ist dies keine Rechtsberatung.


    Frage einen Medien-Anwalt, hier im Forum kann und vorallem DARF dir keiner einen (verbindlichen) Rat diesbezüglich geben.


    https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsdienstleistungsgesetz

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!