Abandonware und alte Klassiker

  • Hiho zusammen,


    hab mal ne Frage. :)


    Ich würd evtl. gern alte Klassiker wieder zocken, bzw. auch Let's Playen.
    Das sind aber teilweise Games, die es gar nicht mehr gibt, bzw. die nicht mehr vertrieben werden.


    Zum Beispiel das Adventure "Cruise for a Corpse" oder Ähnliches.


    Jetzt läuft das Game unter "Abandonware", also als verwaistes Spiel.
    Ich hatte das früher mal auf dem Amiga, aber hab's heute leider nicht mehr.


    Urheberrechtlich ist es wohl trotzdem geschützt, oder?
    Wie ist das rechtlich mit Abandonware in Deutschland?


    Kaufen kann man es auch nicht mehr, oder ist es damit nun frei?
    Hat damit jemand Erfahrungen?


    Ach ja und hat oder kennt jemand eine Kontaktadresse oder Email von Factor 5, den Entwicklern von Turrican?
    Hab da nichts gefunden... :-(


    Vielen Dank schonmal!
    Greetings,
    Drago

  • "Abandonware" ist leider kein eindeutiger Begriff.


    Es kann bedeuten, dass es einfach keine Verkaufsversion eines Spiels mehr gibt (es nicht mehr vertrieben wird) und / oder dass der offizielle Support eingestellt wurde.
    Es kann aber auch bedeuten, dass die ursprüngliche Firma mit den enstprechenden Rechten pleite gegangen ist bzw. aus sonstigen Gründen nicht mehr existiert.


    Der Unterschied dürfte offensichtlich sein: Im ersten Fall gibt es ggf. noch eine Firma, die dahinter sitzt, in letzterem eher nicht (aber auch hier gibt es Ausnahmen).


    Soweit ich weiß, wurde der Begriff Abandonware auch lediglich von den "späteren Vertreibern" erfunden, die sich der Spiele *hust* liebevoll annahmen, damit diese nicht verloren gehen (und um sich von den reinen sog. warez zu unterscheiden). Das macht das Ganze aber pauschal weder legal, noch rechtlich eindeutig.


    Es gibt auch Spiele bzw. Versionen von Spielen, die (im Nachhinein) offiziell als Freeware freigegeben wurden: https://en.wikipedia.org/wiki/…ames_released_as_freeware


    Allerdings heißt auch "Freeware" NICHT, dass es niemanden gibt, der Urheberrechte an diesem Spiel hat. Alien Swarm (von Valve) ist ein recht gutes Beispiel für Freeware: Jeder darf es kostenfrei spielen, die Urheberrechte jedoch verbleiben bei Valve, sodass man dort z.B. für LPs anfragen müsste (Valve in diesem Fall fährt eine recht lockere Praxis, sodass es schnell und eindeutig zu klären ist).


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    Fazit:
    "Abandonware" bedeutet als reine Begrifflichkeit .. gar nichts ;)
    Frag beim Publisher nach, ganz wie gehabt. Bzw. finde raus, ob dieser noch existiert, und wenn nicht, ob jemand anders die Rechte innehat. Viel "Spaß" bei der Suche ..


    Bzgl. Factor 5: Die sind meines Wissens pleite gegangen und nun anscheinend unter "Eggebrecht, Engel, Schmidt GbR" erreichbar. Versuch dein Glück: http://www.factor5.de/company_info.php (mit Kontaktdaten)

  • Ach ja und hat oder kennt jemand eine Kontaktadresse oder Email von Factor 5, den Entwicklern von Turrican?
    Hab da nichts gefunden...


    Turrican findest du z.B. auf archive.org (Internet Archive).
    https://archive.org/details/sg…991_Accolade_Ballistic_US


    100% legal ist das wahrscheinlich nicht, aber wenn du das Spiel da findest, heisst das in der Regel dass die Copyrights entweder freigegeben oder verwaist sind.


    Grundsätzlich würd ich mir bei alten Spielen keine grossen Gedanken machen. In der Regel ist es schwer genug das Spiel irgendwo irgendwie aufzutreiben. Wenns nicht mehr verkauft wird, kannst du nur hoffen dass du es sonst noch irgendwo findest. Du wirst sicher nicht angeklagt deswegen, auch wenns nicht 100% legal ist. Auch auf den ganzen Abandonware Seiten.

  • Vielen Dank schonmal!


    Ja, Turrican hab ich noch auf dem Sega Mega Drive, aber ich glaub, das zählt nicht für die Amiga-, bzw. PC-Version, wenn ich das richtig sehe.


    Naja, ich werde sowieso mal nachfragen, mal sehen, was als Antwort kommt. Aber Turrican I und II waren einfach endsgenial! :)

  • Archive.org hat in den USA eine Sondergenehmigung zu Archivierungszwecken, falls es die Originalsysteme nicht mehr existieren und verfügt damit über eine Ausnahme vom DCMA: https://de.wikipedia.org/wiki/Internet_Archive



    Für Deutschland greift im Zweifelsfall aber das übliche Urheberrecht und damit ist man im Zweifelsfall in einer rechtlichen Grauzone unterwegs (es sei denn die Titel wurden explizit freigegeben).
    Ich habe mehrfach auch über das Thema 8Bit und 16Bt Emulation nachgegrübelt, aber im großen und ganzen eine verlässliche Aussage zu bekommen ist kaum möglich.
    Der einzige Konsens auf dem man sich zu einigen zu können scheint ist, dass die Spiele so veraltet sind, dass niemand mehr eine Anstrengung unternehmen würde dies durchzusetzen, aber das sind halt auch nur wackelige Annahmen, sowie gelebte Paktiken und keine rechtsverbindlichen Aussagen.


    Die Frage wäre halt, ob sich eine Gruppe finden lassen würde, die ein solches Projekt aufziehen würde um die Rechteinhaber oder deren Nachfolger ausfindig zu machen, damit man hier ähnlich den üblichen LP Listen verbindliche Aussagen zu bekommen, ob ein solcher Titel in LPs verwendet werden darf und ob er monetarisiert werden darf.

  • Die Frage wäre halt, ob sich eine Gruppe finden lassen würde, die ein solches Projekt aufziehen würde um die Rechteinhaber oder deren Nachfolger ausfindig zu machen, damit man hier ähnlich den üblichen LP Listen verbindliche Aussagen zu bekommen, ob ein solcher Titel in LPs verwendet werden darf und ob er monetarisiert werden darf.


    Das kannst du mehr oder weniger vergessen, dazu sind es einfach zu viele Titel und teilweise ist es sogar schwer nachzuvollziehen bei wem die Rechte überhaupt liegen. Ich hab z.B. recht lange gebraucht um herauszufinden bei wem aktuell die Rechte von Master of Orion liegen. Es ist tatsächlich Wargaming, die die Lizenz von Atari gekauft haben.
    Dann jedoch noch die richtigen Ansprechspartner und Mail Addressen zu finden um eine vollständige Abklärung durchzuführen ist seeeehr zeitaufwendig.


    Ich würd das [lexicon]Let's Play[/lexicon] einfach online stellen. Die Chance, dass dir etwas passiert ist unter 1% meiner Ansicht nach und selbst dann ist der Worst Case 1 Copyright Strike. In der Regel, lässt sich mit den Leuten dann auch verhandeln. Alte [lexicon]Nintendo[/lexicon] Games vielleicht mal ausgeschlossen. ;)

  • Ich habe ja nicht gesagt das eine einfache und erfreuliche Aufgabe werden würde. Aber wenn man es wirklich rechtssicher machen will, dann bliebe wirklich nur dieser Weg, bzw. die endgültige Klärung ob ein Titel echte Abandonware ist oder nicht.

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