Youtube- oder/und Twitchstars haben im Hintergrund generell "Vitamin B" als Supporter für ihre Karriere, wenn man sich die Anfänge ansieht.
Aha? Wer wen zum Beispiel? Und was haben die dann mit Rundfunk oder dergleichen zu tun?
Und jetzt kommts: Möchtest du dich bei den "Verwertungsgesellschaften" anmelden um dort dann Geld zu bekommen wenn jemand dein Material woanders hochlädt oder auszugsweise verwendet, so bekommst du (trotz "Artikel 13") plötzlich gesagt: "Nee, sorry, INTERNET zählt NICHT als Rundfunk und Fernsehen, du darfst bei uns nicht Mitglied werden"... komisch... wenn es ums bezahlen geht DANN ist man ein Rundfunk-Sender, möchte man aber Geld als "Schöpfer" so wird man Ausgeschlossen weil man eben KEIN Rundfunk-Sender bzw. Produzent ist...
Artikel 13 ist noch gar nicht in Kraft, also ist es auch nicht möglich darüber jetzt schon irgendeine Aussage zu treffen. Wenn jemand mein Material woanders hochlädt oder nutzt ist es mir als Urheber doch herzlich egal was eine Verwertungsgesellschaft dazu meint, wenn es sich darüber nicht regeln lässt gehe ich mit einem Anwalt dagegen vor. Daran wird sich auch vermutlich nichts ändern, denn mit Artikel 13 (17) wird das ja nicht anders geregelt sondern es soll nur durch Filterung direkt verhindert werden - was nicht funktionieren kann/wird meiner Einschätzung nach.
Und insgesamt ändert das alles nichts daran das es nun mal Rundfunklizenz heißt. Dazu hatte ich mich mit der LfM in NRW ja mal in Verbindung gesetzt:
Infos zur Rundfunklizenz und möglichen Kosten sowie zum Impressum [LfM NRW]