Jurist kannste gern hinzuziehen bringt aber nix wenn die Gesetzeslage eindeutig ist.
Eindeutig ist das du dein Material hochlädst und es in dem fiktiven Beispiel von jemandem fremd verwendet wird. Wo genau können Juristen da nicht helfen, und welches Gesetz erlaubt es anderen das Material einfach so zu nutzen ohne Konsequenzen fürchten zu müssen?
Die Sender, wenn man so will, sind übrigens nicht die Plattformen, sondern die Inhaber der Lizenz.
Ihr scheint euch darauf zu beziehen:
https://www.heise.de/newsticke…eierlei-Mass-4363951.html
Und auch da ist es immer noch so: Es gibt noch keine fertigen Gesetze für Artikel 17, also kann man sich nach wie vor (zurecht) über den ganzen Kram aufregen, aber man kann kaum sagen wie es sein wird, weil das eben keiner weiß. Im Artikel selber heißt es ja auch das YouTube kein Rundfunk ist, das passt ja auch zu dem wie es aktuell ist: Nicht YouTube sondern die Kanäle müssen eine Lizenz beantragen, sprich es wird danach geschaut wer welches Publikum erreicht, die Mittel die dafür genutzt werden stehen erstmal hinten an. Ob das fair ist oder nicht steht woanders. Viele der Regelungen müssen, wenn Artikel 17 kommt, angepasst und überarbeitet werden - und dann brauchen womöglich Twitch und YouTube eine solche Lizenz und schon haben wir den Fall, das wir dort "klassischen" Rundfunk haben.
Und fernab von all dem:
Wenn urheberrechtlich geschütztes Material zu Unrecht verwendet wird, hat man jede Menge juristische Mittel dagegen vorzugehen. Das war vor Artikel 17 so, und wird auch danach so bleiben.