Beiträge von The Goeppi Show

    Ich würde die Rechte bzw. die AGB´s bei Chatroulette durchlesen. Wenn dort steht das sie dann die Rechte an Video Material haben, darfst du sie verwenden wenn du die Zustimmung von Chatroulette hast.
    Wenn das nicht der Fall ist, müsstest du Theoretisch alle fragen.

    Ist doch wurscht, ob Chatroulette irgendwas hat. Es geht hier um das Recht am eigenen Bild. Das gehört dem auf dem Bild Gezeigten. Du musst jeden Einzelnen fragen, wenn er auf dem Material erkennbar ist, ob du es verwenden darfst oder nicht.

    Mal davon abgesehen...Festplattenrecorder ehemals Videorecorder etc. sind ja auch immernoch frei verkäuflich °J°


    Und da fertige ich sogar eine handfeste Kopie an die nicht unmittelbar nach dem Anschauen wieder gelöscht wird..

    das fällt aber unter den vom Gesetz erlaubten Bestand der Privatkopie. Du kopierst es für dich aus einer legalen Quelle.



    man wird mal abwarten müssen, inwiefern da hohe Gerichte entscheiden werden und in welche Richtung sich die Herrschende Meinung entwickeln wird.
    Aber das stimmt, wir sollten BTT.

    Auch das Streamen von urheberrechtlich geschütztem Material ist nicht legal. Es ist letztendlich eine Verletzung des Urheberrechts, weil der Rechteinhaber dir nicht erlaubt das Material zu verwenden.
    Letztendlich kann man dir es aber nicht wirklich nachweisen, es sind ja am Ende keine Daten mehr da, weil nur gestreamt.
    Eine strafrechtliche Verfolgung macht also insofern keinen Sinn, als das der Aufwand der Ermittlungen weit höher als das Strafmaß sind. Das ist aber kein rechtlicher Freifahrtschein, dass alles gestreamt werden darf.
    Allein der Urheber oder die jeweilige Verwertungsgesellschaft hat das Recht dir zu erlauben sein Material anzuschauen. Das Recht kaufst du durch beispielsweise eine BluRay, eine Kinokarte oder die Gebühr bei deinem Streamingdienst. Für umme kann es einfach nicht legal sein, weil der Urheber in der Sache nicht mit entscheidet.


    Ich finde es immer wieder lustig, wie solche rechtlichen Entscheidungen, die Strafverfolgung wegen Streaming vorerst einzustellen, als Freifahrtschein, oder gar als Legalisierung von etwas illegalem angesehen werden...

    ist nicht legal, aber vom deutschen Gesetz nicht klar definiert, deswegen eine Grauzone:
    wir haben auf der einen Seite den §53 UrhG Abs 1 Satz 1


    Zitat

    (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. [...]


    also dass das Verwenden von Material aus rechtwidrigen Quellen nicht erlaubt ist. Aber dann gibts es ja auch noch §44 UrhG, das diesen strikten Rahmen etwas aufweicht.


    Und hier wird die "vorübergehende" Übertragung erlaubt, da beim Streaming lediglich ein Abbild in den Zwischenspeicher geladen wird, das nach Konsum direkt wieder verschwindet. Du hast es also nicht aktiv heruntergeladen sondern nur temporär gespeichert. Und das ist der Streitpunkt beim Thema Streams. Ob das Zwischenspeichern schon Herunterladen ist oder nicht.


    Und da der EuGH es mit seinem Urteil bestätigt hat, ist Streaming eben KEIN Herunterladen, sondern nur eine flüchtige Kopie, somit durch §44a gedeckt.

    Naja, nicht wirklich, es sei denn, du spielst mit Raubkopien. Dann machst du dich aber strafbar...

    nö ist nicht wirklich strafbar. Strafbar wäre es, die zu verbreiten und (gegebenenfalls) damit Geld zu verdienen. Das Runterladen/ das einfache Verwenden wird nie jemanden in die Bredouille bringen.

    Theoretisch ja; du kannst nicht einfach Bilder aus dem Internet verwenden ohne Erlaubnis. Bei Bildern mit Personen verstößt du sogar gegen das Recht am eigenen Bild. Kann theoretisch richtig teuer werden (Schadensersatz). Du verstößt hier mehrfach gegen das Urheber-und Persönlichkeitsrecht.

    Hi miteinander,


    ich wollte mal ein Thema aufmachen, wo wir uns über unsere größten Fehlkäufe von Spielen unterhalten können. Was war eure größte Fehlinvestition bei Videospielen, was euch ärgert, dafür Geld ausgegeben zu haben und so weiter.


    Bei mir hab ich da mehrere Kandidaten dafür. Zum einen das Spiel JASF für die [lexicon]PS3[/lexicon]. Hatte ich damals gekauft, weil ich Gutes darüber gehört hatte und mich kampfbasierte Flugspiele interessieren. Leider ist JASF meiner Meinung das Material für die BluRay nicht wert. Scheiß Steuerung, schlechte Grafik, macht beim Spielen genau Null Spaß
    Dann hätten wir da noch RAGE: hatte ich mir damals gekauft, nachdem ich viel Gutes darüber in Spielemagazinen gelesen hatte. Im Endeffekt war es ein 0815 Shooter mit einem rudimentären Crafting-System und bescheuerten Autorennen. Will ein bisschen wie [lexicon]Borderlands[/lexicon] sein, ist es aber nicht. Hat mich nie gefesselt, angespielt und schimmelt seitdem im Regal vor sich hin. 30 Euro für die Tonne.
    Das neueste Mitglied im Club ist The Crew. Ich weiß nicht, was es ist, aber mich fesselt das Spiel genau Null. Ich liebe Autorennspiele, mir gefällt auch, dass das Spiel eine offene Welt mit vielen, unterschiedlichen Autos bietet; auch das Tuning-System gefällt mir. Trotzdem fühlt sich das Spiel für mich irgendwie seelenlos an, Es macht einfach keinen Spaß, zu spielen, fesselt einen nicht, ist geradezu langweilig. Musste mich zum Spielen richtig zwingen, so schlecht fand ich es.

    ist halt gut zum Pushen des Egos und für den virtuellen Schwanzvergleich. Eine hohe Abonenntenzahl ist für viele halt wichtig, unabhängig davon, ob es viele Views gibt oder nicht. Mehr ist das nicht.


    Soll jeder machen wie er will, ich persönlich sehe den Sinn darin für mich nicht. Ich hab lieber aktiver User anstelle von vielen Zombies

    So kann der Künstler ja doppelt verdienen? Wenn er die Lizenz schon für das Spiel verkauft hat, aber dann bei jeglicher Ausstrahlung noch Videos
    monetarisieren lässt.


    Ja, weil der Künster nur mit dem Publisher einen Vertrag hat. Du nutzt sein Werk ja, ohne Erlaubnis und ohne Beteiligung des Künstlers. Du hast ja keine Lizenz. Und er tritt das Recht nicht an den Publisher ab, sondern erlaubt ihm nur die Verwertung, für die er dann Geld bekommt.


    Ich hätte mir eher irgendwie vorgestellt, dass der Publisher sich die Lizenzen und Rechte für die im Spiel verwendeten Materialien sichert und ich dann, wenn ich es auf Youtube hochlade,
    höchstens vom Publisher belangt werden kann.


    Du hast aber keine Lizenzen erworben. Und der Publisher kann dir nicht Rechte an einem Werk einräumen, die nichtmal ihm gehören.

    du kannst dich eigentlich gar nicht auf Fair Use berufen, da wir sowas in Deutschland nicht haben, das ist amerikanisches Recht.
    Allerdings dürfte das kaum jemanden scheren, es sei denn es würde zu einer Auseinandersetzung vor Gericht kommen.


    Sicher, dass da nichts passieren kann?


    Im unwahrscheinlichsten, schlechtesten Fall gibts den Künstler, du claimst falscherweise Fair Use und dir wird dein Konto gesperrt. Aber ich glaube, es ist wahrscheinlicher, vom Blitz getroffen zu werden.


    Was soll ich in den Einspruchkasten schreiben? Dass ich das Spiel erworben habe?


    Der Erwerb eines Spieles erlaubt dir aber nicht die Weiterverwertung.

    Im Grunde ja, aber das Problem hierbei ist, dass du auch mit Duldungsschriebs einen auf den Sack bekommen kannst Eine [lexicon]Duldungserklärung[/lexicon] ist rechtlich gar nichts wert.


    naja vor Gericht wäre die [lexicon]Duldungserklärung[/lexicon] schon was wert, da aber YouTube sich eher weniger an rechtsstaatliche Sachen hält, sondern an seine Nutzungsbedingungen, ist das mit der [lexicon]Duldungserklärung[/lexicon] halt so ne Sache. Die schützt dich eher davor, dass der Publisher gerichtlich Ansprüche geltend machen kann. Also Urheberrechtsklagen und Schadensersatz und solche Späße


    Ich bin mir bewusst, dass es beim Thema YT / Indizierung schwierig bis unmöglich ist, eine auch nur halbwegs fundierte Regelung zu finden.
    Und ja, de facto wird vermutlich letztendlich gar nichts passieren. Ich wollte einfach nur drauf hinweisen, nicht dass es nachher heißt "Ich wusste von nix"


    Nimmt man es genau, dürften "gelistete" Spiele gar nicht von in DE ansässigen Menschen angeboten werden und Inhalte ab 16/18 nur ab 22:00 zugänglich sein. Ersteres wäre kein Problem, letzteres ist eher ein Ding, das YouTube machen müsste.
    Und in dem Fall würde das "nix wissen" dir nix bringen. Wäre juristisch gesehen ein Verbotsirrtum, allerdings vermeidbar.

    Also ich würde schon eine Begründung haben wollen, warum mir Person XY ein Dislike gegeben hat. Mit dem Dislike alleine kann ich dann ja gar nichts anfangen.


    wenn jemandem etwas an konstruktiver Kritik liegt, wird ers in die Kommentare schreiben. Ansonsten nicht. Warum soll man sich für alles rechtfertigen?


    Zum Beispiel: Der Julien spielt ein Spiel, das du ebenfalls spielst und möchte seine Konkurrenz sabotieren. Oder: Der 12-jährige Timmy mag nicht, wenn jemand schlecht über [lexicon]CoD[/lexicon] spricht.


    oder dein Video ist wirklich scheiße... soll es auch geben. Bloß weil man viele Dislikes kassiert, liegts noch lange nicht an Hatern. Erst wenn es nur bei einigen Videos so ist, kann man über sowas nachdenken.
    Ich geb auch mal Dislikes bei Videos; allerdings weniger bei LPs oder so, sondern einfach, wenn ich etwas stöbere und das Video in meinen Augen wirklich schlecht ist. Bin deswegen noch lange kein "Hater" sondern einfach jemand, der seine Meinung ausdrückt