Beiträge von Karmaalp

    Du scheinst nicht verstanden zu haben, dass Dritte keinerlei Rechte an deinem Bild haben, egal ob mit AGB im Rücken oder ohne. Nur weil das in den rechtswidrigen (!) AGB steht, haben die doch noch lange keine Lizenz. :S


    Warum steht das sowas da:
    "Die Aufzählung zielt somit auf ein einfaches (=nicht-exklusives) Nutzungsrecht im Sinne des § 31 Satz 2 Variante 1 UrhG ab, welches im Voraus erteilt wird. Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist. Das Nutzungsrecht beinhaltet den Facebookbestimmungen nach auch die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte (übertragbar) bzw. eine eingeschränkte Rechteeinräumung Dritter durch Facebook (unterlizenzierbar). Darüber hinaus sollen diese Rechte selbstverständlich weltweit gelten und der Nutzer darf kein Geld dafür verlangen."

    das hat mit der Sache hier auch gar nix zu tun. Willst du Bilder von A verwenden, musst du ihn fragen, und nur ihn. Bloß weil Chatroulette die Rechte für die Übermittlung von Bildmaterial von A bekommt, heißt das nicht, das Chatroulette B erlauben darf, die Bilder von A zu benutzen. Darum ging es.


    Man stimmt doch zu ?
    Wenn du die Seite benutz stimmst du zu ?
    Gilt das gleiche für Apps wenn du die Runterlädst stimmst du Automatisch zu

    Wenn du einen Arbeitsvertrag unterschreibst, in dem dir zugesichert wird, dass du deine Kollegen ungestraft schlagen darfst, heißt es noch lange nicht, dass du keine auf den Deckel bekommen kannst ;-) Stichwort: Rechtswidrigkeit

    Wenn dein Freund den auch unterzeichnet schon :D
    Und natürlich geht das nicht weil die Drittpartei davon nix weiß. xD

    Ahja. Quelle?

    Musste schnell gucken gibts aber auch andere: http://www.rp-online.de/digita…erer-bilder-aid-1.4269677


    Zu beachten: "WhatsApp benötigt die Nutzungsrechte, um diese Daten anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen. Hätte WhatsApp dieses Nutzungsrecht nicht, könnten sich Nutzer nicht die Profilbilder anderer Nutzer anschauen."


    Der Artikel ist auch Interessant: http://www.handelsblatt.com/fi…e-verschenkt/9926376.html

    Nö, dürfen sie nicht. Nur weil sie das in ihre AGB schreiben, heben sie sich damit nicht über geltendes Recht hinweg - vor allem nicht deutsches Recht! Im Fall von Whatsapp gab es dazu ja schon viele Berichte, die das erklären, siehe hier: https://www.rechtambild.de/201…pp-agb-verunsichern-user/


    Doch dürfen Sie. Es wurde sich doch deswegen beschwert etc. aber sie dürfen die Öffentliche Profil Bilder verwenden.
    Wurde doch vom irgend ein Gericht freigegeben.
    Es war erstmal die rede von allen geschickten Bilder, aber das wurde abgelehnt vom Gericht. Dann wurde ein neue auf das Öffentliche Profil-Bild gemacht und es wurde stattgegeben.

    wenn ich dazu Nein sage, dann ist das in der Tat gegen das Gesetz, sollte er sie trotzdem verwenden. Und sie ohne Einwilligung verwenden ist auch gegen das Gesetz.

    Wenn du aber Chatroulette benutzt stimmst du es Automatisch zu. ^^


    Nein. Er sagt, dass im Streitfall die AGB von Chatroulette besagen können was sie wollen, sie werden trotzdem weniger Gewicht haben als geltendes Recht. Und das Recht am eigenen Bild tritt man sowieso nicht durch ein paar blöde AGB ab.

    Warum Funktioniert das dann bei Whatsapp, Google etc ?
    Die dürfen auch einfach euer Profilbild z.b. verwenden für Werbung etc.

    Wäre ich mir nicht so sicher. Selbst wenn ihnen bestimmte Rechte am Videomaterial eingeräumt wurden - was möglich wäre - heißt das noch nicht, dass sie anderen die Verwendung/Verbreitung erlauben dürfen.
    Müsste allerdings in dem Fall ohnehin nicht relevant sein. Alles, was ich an Regeln und AGB bei Chatroulette gesehen habe, wäre folgender Ausschnitt. Selbst bei der Registrierung oder beim Starten des Streams nichts anderes. Ich wüsste zumindest nicht, wo ich anderen AGB's zugestimmt hätte.

    Ich denke, dass man hier alle explizit fragen muss, ansonsten riskiert man rechtliche Konsequenzen. Ich würde ohne zu zögern klagen, wenn ich Chatroulette nutzen und Videomaterial auf Youtube finden würde - das würde mir vermutlich einen neuen Rechner finanzieren xD


    Ich habe mir die AGB´s nicht angeguckt, ich habe nur gesagt er sollte mal schauen was drin steht.
    Aber wenn in der AGB drin steht das du zustimmst das sie es verwenden dürfen, dann ist das auch so.
    Es ist auch Gesetzlich dann abgeregelt wenn dir jemand zustimmt es zu verwenden.

    ahahahaha okay.Derjenige, der keine Ahnung hat, bist du. Eine AGB ist ein Vertrag, Verträge können sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen


    Richtig Chef da hast du gut aufgepasst :D
    Wie du schon gesagt hast, ist das ein Vertrag. Also wenn du zustimmst das Sie das Material verwenden dürfen, dann Suprise dürfen Sie es verwenden, weil du zugestimmt hast. Dat Logic xD

    Ist doch wurscht, ob Chatroulette irgendwas hat. Es geht hier um das Recht am eigenen Bild. Das gehört dem auf dem Bild Gezeigten. Du musst jeden Einzelnen fragen, wenn er auf dem Material erkennbar ist, ob du es verwenden darfst oder nicht.


    Ehm ist gar nicht Wurscht. Wenn Sie in der AGB drin steht haben, das sie das Recht nehmen das Video Material zu behalten bzw. zu verwenden ist das gar nicht wurscht. Genau so wie man bei Whatsapp Bilder von sich schickt darf Whatsapp auch deine Bilder nun verwenden.