Dann stellen sie sich ja über das Gesetzt und machen es einfach.
Da hat noch nie jemand Klage eingereicht nach 10 Jahren und Millarden von Fotos etc.
Daran Zweifel ich irgendwie ![]()
Beiträge von Karmaalp
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Dann ist Anscheind Facebook, Google und Co über dem gesetzt, da sie es ja machen. Hmm doofe Welt

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Deswegen ist dort auch Paragraph 31 drin.
Man bezieht sich doch auf das Gesetzt.
Oder möchtest du den sagen das Paragraph 31 dann nicht wirksam ist ? -
Sagt auch keiner das man sein Recht abgetreten hat. Sondern das du unterlizenzen verteilst. Da dieser Paragraph 31 es Anscheind besagt, ist das ja Gesetzt.
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Du scheinst nicht verstanden zu haben, dass Dritte keinerlei Rechte an deinem Bild haben, egal ob mit AGB im Rücken oder ohne. Nur weil das in den rechtswidrigen (!) AGB steht, haben die doch noch lange keine Lizenz.

Warum steht das sowas da:
"Die Aufzählung zielt somit auf ein einfaches (=nicht-exklusives) Nutzungsrecht im Sinne des § 31 Satz 2 Variante 1 UrhG ab, welches im Voraus erteilt wird. Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist. Das Nutzungsrecht beinhaltet den Facebookbestimmungen nach auch die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte (übertragbar) bzw. eine eingeschränkte Rechteeinräumung Dritter durch Facebook (unterlizenzierbar). Darüber hinaus sollen diese Rechte selbstverständlich weltweit gelten und der Nutzer darf kein Geld dafür verlangen." -
Dann Pimmeln die zurück und sagen wir haben die Lizenz und das höchste was du machen kannst, zu sagen Sie sollen es runternehmen.
Aber möchte gerne mal sehen wie du Konzerne wie Facebook anpimmelst
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Hö ?
Naja bei Facebook steht sogar drin das du zwar der Urheber bist und die Rechte hast, aber durch die AGB's verteilst du Lizenzen für deine Bilder die dann an Dritte verkauft werden können bzw. verwenden dürfen für was auch immer. -
Dann stehen wohl Facebook, Google und Co über dem Gesetzt.
Das wäre aber keine schöne Welt glaub ich
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das hat mit der Sache hier auch gar nix zu tun. Willst du Bilder von A verwenden, musst du ihn fragen, und nur ihn. Bloß weil Chatroulette die Rechte für die Übermittlung von Bildmaterial von A bekommt, heißt das nicht, das Chatroulette B erlauben darf, die Bilder von A zu benutzen. Darum ging es.
Man stimmt doch zu ?
Wenn du die Seite benutz stimmst du zu ?
Gilt das gleiche für Apps wenn du die Runterlädst stimmst du Automatisch zu -
falsch, jemanden schlagen ist rechtswidrig --> Vertrag ist nichtig.
Die Ironie und der Witz waren gar nicht vorhanden
xD
Außerdem geht es doch wenn man es genau nimmt.
In einem Box ring mit Schiedsrichter würde es gehen
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Wenn du einen Arbeitsvertrag unterschreibst, in dem dir zugesichert wird, dass du deine Kollegen ungestraft schlagen darfst, heißt es noch lange nicht, dass du keine auf den Deckel bekommen kannst
Stichwort: RechtswidrigkeitWenn dein Freund den auch unterzeichnet schon
Und natürlich geht das nicht weil die Drittpartei davon nix weiß. xD -
Ahja. Quelle?
Musste schnell gucken gibts aber auch andere: http://www.rp-online.de/digita…erer-bilder-aid-1.4269677
Zu beachten: "WhatsApp benötigt die Nutzungsrechte, um diese Daten anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen. Hätte WhatsApp dieses Nutzungsrecht nicht, könnten sich Nutzer nicht die Profilbilder anderer Nutzer anschauen."
Der Artikel ist auch Interessant: http://www.handelsblatt.com/fi…e-verschenkt/9926376.html
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Nö, dürfen sie nicht. Nur weil sie das in ihre AGB schreiben, heben sie sich damit nicht über geltendes Recht hinweg - vor allem nicht deutsches Recht! Im Fall von Whatsapp gab es dazu ja schon viele Berichte, die das erklären, siehe hier: https://www.rechtambild.de/201…pp-agb-verunsichern-user/
Doch dürfen Sie. Es wurde sich doch deswegen beschwert etc. aber sie dürfen die Öffentliche Profil Bilder verwenden.
Wurde doch vom irgend ein Gericht freigegeben.
Es war erstmal die rede von allen geschickten Bilder, aber das wurde abgelehnt vom Gericht. Dann wurde ein neue auf das Öffentliche Profil-Bild gemacht und es wurde stattgegeben. -
wenn ich dazu Nein sage, dann ist das in der Tat gegen das Gesetz, sollte er sie trotzdem verwenden. Und sie ohne Einwilligung verwenden ist auch gegen das Gesetz.
Wenn du aber Chatroulette benutzt stimmst du es Automatisch zu.

Nein. Er sagt, dass im Streitfall die AGB von Chatroulette besagen können was sie wollen, sie werden trotzdem weniger Gewicht haben als geltendes Recht. Und das Recht am eigenen Bild tritt man sowieso nicht durch ein paar blöde AGB ab.
Warum Funktioniert das dann bei Whatsapp, Google etc ?
Die dürfen auch einfach euer Profilbild z.b. verwenden für Werbung etc. -
du verstehst meine Ausführung überhaupt nicht. Gesetz > AGB. Wenn sie was reinschreiben, was unvereinbar mit der Rechtsordnung ist, ist es nichtig. Punkt
Richtig, aber du möchtest mir sagen, wenn Person (XYZ) fragt, ob er deine Bilder/Videos verwenden darf, ist es gegen das Gesetzt ?
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Wäre ich mir nicht so sicher. Selbst wenn ihnen bestimmte Rechte am Videomaterial eingeräumt wurden - was möglich wäre - heißt das noch nicht, dass sie anderen die Verwendung/Verbreitung erlauben dürfen.
Müsste allerdings in dem Fall ohnehin nicht relevant sein. Alles, was ich an Regeln und AGB bei Chatroulette gesehen habe, wäre folgender Ausschnitt. Selbst bei der Registrierung oder beim Starten des Streams nichts anderes. Ich wüsste zumindest nicht, wo ich anderen AGB's zugestimmt hätte.Ich denke, dass man hier alle explizit fragen muss, ansonsten riskiert man rechtliche Konsequenzen. Ich würde ohne zu zögern klagen, wenn ich Chatroulette nutzen und Videomaterial auf Youtube finden würde - das würde mir vermutlich einen neuen Rechner finanzieren xD
Ich habe mir die AGB´s nicht angeguckt, ich habe nur gesagt er sollte mal schauen was drin steht.
Aber wenn in der AGB drin steht das du zustimmst das sie es verwenden dürfen, dann ist das auch so.
Es ist auch Gesetzlich dann abgeregelt wenn dir jemand zustimmt es zu verwenden. -
ahahahaha okay.Derjenige, der keine Ahnung hat, bist du. Eine AGB ist ein Vertrag, Verträge können sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen
Richtig Chef da hast du gut aufgepasst
Wie du schon gesagt hast, ist das ein Vertrag. Also wenn du zustimmst das Sie das Material verwenden dürfen, dann Suprise dürfen Sie es verwenden, weil du zugestimmt hast. Dat Logic xD -
da kann auch drinstehen, dass meine Leber zu verkaufen ist. Ist aber egal, weil das Gesetz über irgendwelchen AGBs steht. Das Gesetz ist der Maßstab im Streitfall und keine windigen AGBs irgendwelcher Anbieter
Alles klar Chef
Ich glaub ich muss nicht mehr sagen, weil die keine Ahnung hast
AGB´s müssen ja nicht Gesetzlich bestätigt werden xD -
tja, blöd nur, dass AGBs nicht das Recht aushebeln können. Ich behalte meine Persönlichkeitsrechte am Bild. Ich darf immer und zu jeder Zeit bestimmen, was mit meinen Abbildungen passiert. Und das verliere ich auch nicht durch irgendwelche AGBs
Achso, deswegen steht in der AGB, das man genau das Recht abtritt
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Ist doch wurscht, ob Chatroulette irgendwas hat. Es geht hier um das Recht am eigenen Bild. Das gehört dem auf dem Bild Gezeigten. Du musst jeden Einzelnen fragen, wenn er auf dem Material erkennbar ist, ob du es verwenden darfst oder nicht.
Ehm ist gar nicht Wurscht. Wenn Sie in der AGB drin steht haben, das sie das Recht nehmen das Video Material zu behalten bzw. zu verwenden ist das gar nicht wurscht. Genau so wie man bei Whatsapp Bilder von sich schickt darf Whatsapp auch deine Bilder nun verwenden.