Heute mal eine Frage abseits von Computerspielen. Wie sieht's aus, wenn ich als Kanal aus Deutschland ausgiebig über Spielfilme oder Serien sprechen möchte, die in Deutschland indiziert sind (ob nun Liste A oder B) oder vielleicht sogar beschlagnahmt wurden - darf ich das? Nach meiner Logik dürfte das im Bezug auf den Jugendschutz keinen Unterschied machen, ob ich indizierte Spiele zeige oder über indizierte Filme spreche, oder? Oder greift hier ein Verbreitungsverbot? Oder darf ich nur neutral darüber berichten und keine Wertung abgeben, es also nicht bewerben? Oder interessiert das niemanden? Ich will eigentlich auch zumindest die Cover zeigen, wenn auch keine Ausschnitte vorspielen, das sollte klar sein.

Indizierte Filme besprechen
-
-
Du kannst darüber soviel sprechen wie du möchtest. Ist ja schlussendlich deine Meinungsfreiheit.
Covers zu zeigen sollte auch kein Problem zeigen, schließlich werden solche Covers oftmals Weltweit verbreitet.
Ein Verbreitungsverbot tritt erst auf, wenn du die Filme vorführst in deinen Videos. Allerdings darfst du offizielle Trailer zu diesen Filmen nutzen, solange sie Freigegeben wurden von YT.
Du kannst auch persönliche Wertung abgeben zu den Filmen. Gehört ja zu deiner Meinungsfreiheit.
Was du machen darfst:
- Cover, Hülle, CD/DVD/BR und sonstige Spielerein zu zeigen. (Machen Unboxing Freaks ständig)
- du kannst über die Filme reden und diskutieren soviel du willst und auch persönliche Meinungen abgeben. (Meinungsfreiheit)
- Und du kannst Trailer verwenden. (Aber Vorsicht, Grauzone, da zu Bildmaterial und Ton Copyright bestehen könnte)
- du solltest auf jedenfall deinen Zuschauern mitteilen das, wenn sie es sich kaufen möchten, es auf eigene Gefahr machen. <- Das solltest du IMMER irgendwie erwähnen. Sonst heißt es im Endeffekt das du gesagt hast man kann das ohne Gefahr sich zulegen.Nicht machen solltest du:
- den Film ob gekürzt oder ungekürzt auf YT zu präsentieren. Auch nicht selbst geschnippelt. (fällt dann unter Verbreitung)
- Keine Links zu Warez Seiten oder anderen Streaming Portalen wo man sich diesen jeweiligen Film anschauen kann oder sich besorgen kann (fällt unter Verbreitung)Nach meiner Logik dürfte das im Bezug auf den Jugendschutz keinen Unterschied machen, ob ich indizierte Spiele zeige oder über indizierte Filme spreche, oder?
Auch wenn sich das für Spiele immer mehr Entspannt das Thema, ist der Unterschied dennoch klar.
Filme und Serien werden als Kunstform angesehen. Spiele leider immer noch nicht so ganz.Du kannst auch beschlagnahmte Games zeigen auf YT. Musst dann halt aber immer im Hinterkopf behalten das diese dann auch mal gesperrt werden könnten. Nicht weil sie womöglich Indiziert sind oder nicht, sondern Aufgrund der Puplisher geduldet werden oder nicht.
Wenn z.B. Nintendo sagen würde das SNES Mario Spiele nicht gezeigt werden dürften, dann darf das halt keiner machen. Und Nintendo geht oftmals sehr Brutal vor bei der Durchführung ihrer Sachen.Bei Filmen und Serien sind die Filter zwecks Erkennung und der darauffolgenden Sperrung effektiver. Daher macht es 0 Sinn überhaupt Filme oder Serien auf YT hochzuladen. Davon würde ich generell die Pfoten von lassen. Sowas kann auch gerne mal zu Strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Jedoch bezweifle ich stark das dich jemand für ein Video wo du ein offiziellen Trailer verwendest und darüber diskutierst irgendwie belangen wird.
Immerhin findest du im Netz zu jedem Scheiß irgendein Trailer.
Sollte es keine Trailer geben und oder die Videos sind auf YT in Deutschland gesperrt, kannst du immer noch auf das Cover des Filmes zurück greifen.Auch Trailer können gesperrt werden ist mir seit den vielen Jahren YT aufgefallen. Meist dann, wenn diese noch hochbrisante Musik haben und aufgrund dessen blockiert werden. Ist mir aber schon länger nicht mehr aufgefallen. Kann aber auch möglich sein.
Wenn du also auf der absoluten mega sicheren Seiten sein willst, nimm dir die CD/DVD/BR und das Cover und zeige lieber das und diskutiere darüber. Kann dir keine Sau was.
Irgendwas vom Film oder Spiel zu zeigen ist immer eine gewisse Grauzone.
-
Vielen Dank, du hast mir sehr geholfen!
-
der große Unterschied zwischen Filmen und Spielen im Bezug auf den Jugendschutz (und damit einen Großteil der Indizierungsgründe) ist der grad der Interaktivität. Spiele sind ein Interaktives Medium, weswegen auch die Handung des Spielens mit in das die Indizierungsbegründung aufgenommen werden muss. Das ist zum Beispiel auch der Grund, warum schon Spiele, ob wohl sie nicht so realistisch wirken wie vergleichbare Filme, indiziert werden können, während der Film durchrutscht.
Das hat aber wieder zur Auswirkung, dass wenn die Interaktivität weg fällt, dem Spiel nicht mehr die gleichen Indizierungsbegründung zugrunde liegen muss. Wobei man hier immer genau auf die Indizierungsbegründung der BPjM eingehen muss. Die aktuellen Listen in dem das Vermerkt ist, kann man übrigens immer in der BPJM-Publikation BPJMAKTUELL finden. Die kann man entweder direkt bei der BPJM bestellen oder sich z. B. an der Gamescom von deren Stand geben lassen.
Ein Review, besonders wenn du den Grad der Präsentation herunterschraubst ist dabei nicht mehr von der Indizierung betroffen. So kannst du meist ein Spiel, das Indiziert ist zeigen, ohne da es nicht direkt gespielt wird.
Bei Filmen hingegen kann das zeigen eines Ausschnittes immer noch die Indizierungsbegründung erfüllen. Hier würde ich z. B. auf eine Nacherzählung zurückgreifen und höchstens das Cover zeigen.
Auch muss man natürlich immer unterscheiden zwischen Indizierung und Verbot. Verbotene Medien solltest du unter keinen Umständen anfassen. Das kann zum Beispiel der Fall bei Verfassungswidrigen Inhalt sein (und damit meine ich nicht einfach nur Hackenkreuze in Weltkriegsshootern).
Wegen dem Werbeverbot von Indizierten Titeln lässt sich streiten. Zum Teil wurden schon Wertungsergebnisse in Zeitschriften als Bewerbung von Indizierten Titeln gedeutet. So was wird dann meistens juristisch geklärt, warum es einfacher wäre auf sowas zu verzichten. -
Du kannst darüber soviel sprechen wie du möchtest. Ist ja schlussendlich deine Meinungsfreiheit.
nein, bei indizierten Medien nicht; die Meinungsfreiheit wird hier durch den Schutz der Jugendlichen beschränkt.
Indizierung bedeutet Werbeverbot. Werbung ist grob gesagt alles, was den Film/Spiel ins Interesse von Minderjährigen rücken könnte. Was das genau sein kann, ist schwierig und rechtlich diffizil. Auch das Cover kann das schon sein.
Deshalb dürfen Shops diese Spiele/Filme auch nicht offiziell ausstellen, aber sie unter der Ladentheke verkaufen. (oder in Videotheken hinter dem berüchtigten Vorhang)Beschlagnahmt ist Werbe- und Verbreitungsverbot. Davon darfst du gar nix zeigen. Punkt und Ende.
Grade bei Spielen:
Ob das Spiel jetzt Liste A oder B ist, interessiert Youtube nicht, den Staat aber schon. (vgl. diverse LPer, die aufgefordert worden sind, die LPs zu entfernen/einzustellen, zB Gronkh und Dying Light).du solltest auf jedenfall deinen Zuschauern mitteilen das, wenn sie es sich kaufen möchten, es auf eigene Gefahr machen. <- Das solltest du IMMER irgendwie erwähnen. Sonst heißt es im Endeffekt das du gesagt hast man kann das ohne Gefahr sich zulegen.
ist das Spiel/ der Film indiziert und du volljährig, darfst du es völlig legal erwerben. Gilt auf für beschlagnahmte Medien, da zwar Verbreitung verboten ist, der Besitz aber nicht. Bei beschlagnahmten Medien ist lediglich der Verkauf/die Verbreitung verboten. Die Dinger im Ausland kaufen als volljährige Person ist aber völlig legal.
Im Bezug auf Youtube ist Indizierung/Beschlagnahmung egal, für dich als (höchstwahrscheinlich) deutschen Staatsbürger, der aus Deutschland seinen Content hochlädt, gar nicht. Denn für dich gilt das deutsche JuSchG. Und im schlechtesten Fall (oder wenn dich jemand anpissen will), dann bist du im strafrechtlich relevanten Bereich. Ob sich das für ein paar Videos auf Youtube lohnt, muss jeder selbst wissen.
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!