indizierte Spiele als Lets Play?

  • Hy leute,


    ich hab mal eine frage zu indizierten Spielen.
    Die Spiele die auf der Liste A stehen, dürfen beworben und auch gezeigt werden richtig?
    Die auf der Liste B, sind komplett für die Öffentlichkeit unzugänglich machen richtig?
    Sprich auch keine´Videos verbreiten?
    So jedenfalls mein Wissenstand.
    Dennoch hab ich auf YT auch schon deutsche Lets Player gesehen, die zum Beispiel Alien vs Predator(2010) lets playen trotz das dieses Spiel auf der B liste steht.

  • "Werden die betroffenen Medien in die Liste jugendgefährdender Schriften eingetragen, dürfen sie nach § 15
    JuSchG im Handel nicht öffentlich ausgelegt und nur an Kunden ab 18
    Jahren auf Nachfrage nach dem entsprechenden Titel abgegeben werden und
    in Medien, die Jugendlichen zugänglich sind, nicht beworben werden.
    Strittig ist, ob eine (kritische) Rezension solcher Publikationen in
    Jugendlichen zugänglichen Medien zulässig ist. Die Staatsanwaltschaften
    haben sich in dieser Hinsicht nicht einhellig festgelegt.
    Die Sendung
    von Filmen im Fernsehen, die indiziert oder im Wesentlichen
    inhaltsgleich mit einem indizierten Werk sind, ist laut
    Jugendmedienschutz-Staatsvertrag unzulässig. Die BPjM kann allerdings in
    einem gebührenpflichtigen Verfahren feststellen, dass bei einem Film nach der Anwendung von Schnitten keine Inhaltsgleichheit mehr vorliegt.


    Medien, die sich auf der Liste B befinden, unterliegen, entgegen
    anderslautenden Gerüchten, keinem Verbreitungsverbot, sondern zunächst
    nur den üblichen Indizierungsbeschränkungen.
    Nur falls es zu einer
    bundesweiten Beschlagnahme
    durch ein Gericht kommt, ist auch die Abgabe an Erwachsene verboten.
    Die Einschätzung der Bundesprüfstelle, ob ein Medium strafgesetzeswidrig
    ist, ist für Gerichte unverbindlich."


    Na gut, ist nur Wikipedia, aber fasst es ganz gut zusammen, denke ich. Ich denke, da wird halt auf einem schmnalen Grad gewandelt...
    dazu auch: http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__15.html

  • also könnte man solch spiele LPn, nur das man beim YT Upload noch den Haken bei "altersbeschränklung" reinmachen muss so das die videos erst ab 18 geschaut werden können?

    Nein, die rechtl. Wirksamkeit von dem Haken ist sehr strittig mit Tendenz zu "unwirksam", zumindest hierzulande.


    Einfach gesagt darfst du das Teil, wie in dem von funnypete verlinkten Gesetzestext steht, in der Öffentlichkeit nicht bewerben, was du mit einem [lexicon]Let's Play[/lexicon] machst. Wenn du das doch tust, machst du dich strafbar - zumindest so in der Theorie. In der Praxis ist das ... wie bei so vielen hier in Deutschland ... noch Neuland für die Leute, die dafür zuständig wären und du bist auf Youtube so egal, dass du enorm viel Pech haben müsstest, wenn da jemand auf dich aufmerksam wird. Ich würd's aber eher nicht riskieren.

  • Zuersteinmal würden sie bei großen Lpern wie PewdiePie, PietSmiet etc anfangen. Ihre Videos zu Dead Rising 3 oder Dying light kann man ja auch in Deutschland gucken.
    Bevor irgendjemand auf dich zukommt muss schon ne ganze Menge passieren.

  • Da kommt einfach keiner. Außerdem bezweifel ich das youtube eine IP rausrückt, weil DE wegen sowas rumweint.


    [lexicon]GEMA[/lexicon] kann das verlangen, aber sowas? Das ist einfach zu landesspezifisch, das kann yt doch egal sein.


    Außerdem tut sich ein Sesselpupser nicht wegen einem xx Abo youtuber die Finger krumm machen..



    Aber jetzt mal von der Theorie her gesponnen da regt sich tatsächlich jemand. Weißte was passiert? Das Video wird gelöscht/gesperrt und das wars.


    Mehr passiert doch mit copyright hochgeladenem Material auch nicht. Video weg, sache erledigt.


    Ihr macht da ein tara drum, meine Güte xD

  • @MrJonasTheJay
    Mir ist diesbezüglich nur die Sache mit Sarazar bekannt, der sich lt. eigener Aussage kooperativ zeigte und seine Videos auf eine Anfrage hin vorsichtshalber offline genommen hat. Dass direkt gelöscht wurde ... weiß ich zumindest nichts von.


    Ich bleibe bei meinem Fazit - die Rechtslage diesbezüglich ist ziemlich eindeutig und auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass die verschlafenen Idioten in den zuständigen Anstalten wirklich mal so aktiv werden bleibt's ein gewisses Risiko. Ich würde davon abraten, euer Bier was ihr macht.


    MfG

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